In vielen Bundesländern gibt es keine "Erlaubnis" mehr, nur noch eine Meldung und ggf, eine Untersagung, die aber aber auch nur ausgesprochen werden kann, wen ein Untersagungsgrund vorliegt. Dort, wo es noch die Genehmigungspflicht gibt, kann die auch nichts so einfach nach Nasenfaktor verweigert werden.
Ich habe mal eine Frage dazu, weil es gerade gut passt:
Ich habe eine Nebentätigkeit (kleine, einmalige Sache, bei der ich etwas Geld für bekommen werde - steht nicht im Konflikt mit meiner Unterrichtsstätigkeit) im Auge bzw. bin angefragt worden.
Diese Tätigkeit muss aber gemeldet werden.
Meine Schulleiterin lehnt die Weiterleitung dieser Meldung an die Bezirksregierung ab. Ihre Begründung ist, dass ich eine Schwerbehinderung habe und sie eine Fürsorgepflicht.
Darf sie das eigentlich zurückhalten?