Beiträge von Ruhe
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Ich komme nicht aus Bayern, frage aber trotzdem:
Um welche Fächer handelt es sich denn? Diese muss ja an der Realschule geben.
Diese Information wäre für die Beantwortung der Frage sicher hilfreich.
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Ich bin bis gestern ein paar Tage im Ammerland* gewesen. Hatte in einem Restaurant tatsächlich kurz überlegt das Grünkohlgericht zu nehmen.
Hätte ich mal, dann könnte ich jetzt mitreden.

* Mein Bruder ist vom Sauerland ins Ammerland gezogen vor einigen Jahren.
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Die Frage ist v.a.: Wie äußert sich der Grundschullehrer, den Ruhe kennt, in der Schule. Äußert er seine Meinung auch in der Schule und wenn er Schüler:innen mit Nachteilsausgleich hat: Lässt er es die Schüler:innen spüren? Wenn ja möchte ich nicht in der Haut der Schüler:innen stecken.
Aber selbst wenn es "nur" seine private Meinung ist (schlimm genug): Er (der Polizist, der Staatsanwalt sowie der pensionierte Lehrer) sollten sich auch darauf besinnen, was unsere Pflichten als Beamtinnen und Beamte ist.
Die erwähnten Personen sind in der Öffentlichkeit sehr tolerant. Aber nicht in den eigenen 4 Wänden.
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Das Problem lag hier glaube ich eher in der nicht haltbaren Ansicht, die Nachteilsausgleiche für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen führten zu einer "massiven Übervorteilung" der anderen. Das finde ich für eine Lehrkraft sehr bedenklich und zeigt, wie wenig sich mit Nachteilsausgleichen oder Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs bislang auseinandergesetzt wurde.
Das kann ich nur bestätigen.
Am 2.Weihnachtstag saßen wir bei meiner Schwiegermutter zusammen mit den Geschwistern meines Mannes und deren Anhang.
Irgendwann kam irgendwer auf "Behinderte" *.
Hier das Highlight der hitzigen Debatte:
Man war der Meinung, dass diese Menschen sich Vorteile beschaffen und es ja mittlerweile wohl zum guten Ton gehöre einen Nachteilsausgleich haben zu wollen, das sei ja geradezu "in". Man forderte einen Nachteilsausgleich für alle, die keine Behinderung vorschieben könnten.
Im Raum waren übrigens 3 LehrerInnen (eine war ich; eine von pensioniert, ein Grundschullehrer), eine Oberstaatsanwältin, ein Kriminalhauptkommissar und ein Ingenieur.
Ich war sprachlos. Mir fiel einfach nichts ein.
Mein Mann und ich und unser Kind sind dann gegangen als er merkte, dass mich das sehr mitgenommen hat. Die sehen mich so schnell nicht wieder.
* Die Anführungszeichen habe ich bewusst gesetzt, da hier der Begriff negativ gemeint benutzt wurde.
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Sonst direkt an die Bez.-Reg. schicken.
Ich werde den Dezernenten anrufen wie ich weiter oben schon schrieb. Das Ganze versuche ich dann direkt mit der Bez.reg. auszumachen.
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macht keinen Spaß
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Das klingt für mich weniger nach Fürsorgepflicht als vielmehr nach Gängelung bis Diskriminierung einer schwerbehinderten Lehrkraft, der möglicherweise rein qua Behinderung nicht dieselben Möglichkeiten eingeräumt werden wie einer nicht-nicht-behinderten Lehrkraft.
Sie meint, dass ich meine "ganze Kraft" in den Unterricht stecken muss. Der Dienst hätte Vorrang. Beides würde ich nicht schaffen.
Die Schwerbehindertenbeauftragte hat mir aber schon die Durchwahlnummer zum zuständigen Dezernenten der Bez.reg. gegeben.
Da kümmere ich mich nach den Ferien drum.
Das ist doch nicht dein Problem, ob der Dienstweg funktioniert. Du hast gemeldet, deine SL hat (durch ihre Ablehnung) den Empfang der Meldung bestätigt - der Kessel isch g'flickt, würde ich sagen.
Sie hat den Zettel gar nicht erst angenommen.
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In vielen Bundesländern gibt es keine "Erlaubnis" mehr, nur noch eine Meldung und ggf, eine Untersagung, die aber aber auch nur ausgesprochen werden kann, wen ein Untersagungsgrund vorliegt. Dort, wo es noch die Genehmigungspflicht gibt, kann die auch nichts so einfach nach Nasenfaktor verweigert werden.
Ich habe mal eine Frage dazu, weil es gerade gut passt:
Ich habe eine Nebentätigkeit (kleine, einmalige Sache, bei der ich etwas Geld für bekommen werde - steht nicht im Konflikt mit meiner Unterrichtsstätigkeit) im Auge bzw. bin angefragt worden.
Diese Tätigkeit muss aber gemeldet werden.
Meine Schulleiterin lehnt die Weiterleitung dieser Meldung an die Bezirksregierung ab. Ihre Begründung ist, dass ich eine Schwerbehinderung habe und sie eine Fürsorgepflicht.
Darf sie das eigentlich zurückhalten?
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