Wird tatsächlich eine Akte angelegt, aus der das später noch ersichtlich ist?
Dazu habe ich mal eine Verwandte von mir befragt (Staatsanwältin). Diese sagte eindeutig ja. Auch, wenn das Kind dabei erst 8 Jahre alt ist. Um das Alter ging es in dem Beispiel um das wir uns unterhalten haben. Unter 14 Jahren wird bei dem Kind nichts folgen, aber später wird das tatsächlich noch mal hervorgeholt.