Beiträge von chrisy

    An der von dir genannten Schule in Wutöschingen sind dies keine Klassenarbeiten, sondern Gelingensnachweise, welche sich am Kompetenzstufenniveau nach Ziener orientieren - diese Gelingensnachweise werden auf den Niveaustufen Mindest-, Regel- und Expertenstandard ausgewiesen.

    Die Bestehenshürde dieser Gelingensanchweise liegen bei über 80%, damit tatsächlich auch das Erreichen einer Kompetenz nachgewiesen werden kann. Diese Gelingensnachweise liegen in mehreren Versionen vor. Das klappt dort vermutlich deshalb gut, da dort ein anderes Atbeitszeitmodell angewandt wird und dadurch Zeit für die Erstellung von Materialien besteht - ich meine ein Volldeputatler erbringt dort 12 Unterrichtsstunden, ist dafür aber 36 Stunden die Woche in Präsenz vor Ort und übernimmt dafür einen Teil der Gestaltung der Lernwege.

    Noten gibt es dort erst im Abschlussjahrgang oder in Klassenstufe 10, wenn es um den Übertritt in die Oberstufe geht. Diese lassen sich meist vergleichen mit den Schnitten umliegender Schulen - allerdings schaffen wohl mehr Hauptschulempfehlungen einen höherwertigeren Abschluss.

    Ein solches Konzept scheitert m. E. aber zu 99% an Schulen, in denen nicht das Kollegium selbst als ganzes sich auf den Weg macht, sondern eine einzelne Klassenleitung oder Fachlehrkraft.

    Danke für die Antwort,

    Wie oben beschrieben, sie sind über meine Frau in der GKV mitversichert. Die private Zusatzversicherung zur GKV übernimmt 75% der Kosten, die die GKV nicht übernimmt.

    Die Frage wäre:

    Können wir den GKV-Betrag über die GKV und von den restlichen 30% (von denen 75% die private Zusatzversicherung übernimmt), also den nicht abgedeckten Betrag, über die Beihilfe klären?

    Selbst wenn es "nur" 753€ wären - mich würde das Prinzip der Beihilfe bei Kombination mit GKV interessieren.

    Lieben Dank

    Hallo zusammen,

    ich bin in BW verbeamtet und habe aufgrund zweier Kinder einen Beihilfesatz von 70% (30% debeka)

    Die Kinder sind über die Mutter in der GKV (plus private Zusatzversicherungen).

    Bisher wurden darüber alle Kosten abgedeckt.

    Nun aber steht das Thema Spange an:

    Sehe ich es richtig, dass Kosten hierfür auch bei der Beihilfe eingereicht werden können?

    Zitat

    Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei der beihilfeberechtigten Person im Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg berücksichtigungsfähig sind.

    https://lbv.landbw.de/-/kinder

    Geht zwar nicht in einer normalen Schulpause, lohnt aber sehr: Tüten packen im Supermarkt kurz vor Feiertagen (brachte an einem Wochenende locker 1200€).

    In Pausenzeiten gehen Sandwiches gut, benötigt dann aber aufgrund der kurzen Zeitspanne viele Geräte.
    Eine Klasse verkaufte mal Spickzettel, auf denen die wichtigsten Formel für Mathe standen (gab es für jede Klasse).
    --> Waren wohl so gut, dass zumindest nie ein solcher Zettel in einer Klassenarbeit entdeckt wurde.

    Hallo,
    ich gehe davon aus, dass Du nach dem Referendariat im September 2013 angefangen hast zu arbeiten. Demzufolge müsstest Du von der abgesenkten Eingangsbesoldung (8%) betroffen sein und im Jahr 2019 eine Nachzahlung bekommen.
    Je nach Steuerklasse würde das eine Summe zwischen 7.000€-10.000€ betragen.

    In meinem Fall sieht es wiederum anders aus. Bei mir war das Referendariat im Jahr 2011/2012 und Dienstbeginn im September 2012. Zu meiner Zeit habe ich noch 4% abgezogen bekommen und würde gerne wissen, ob ich die 4% zurück bekomme.

    Nächstes Jahr sind wir alle schlauer.

    Bin da auch gespannt. Laut Anfrage bei meiner Gewerkschaft EndeNovember war die 4% Absenkung verfassungsgemäß. Die aktuelle Aussage des Finanzministeriums lässt aber Interpretationsraum.

    https://www.gew-bw.de/aktuelles/deta…ckwirkend-nach/

    und

    https://www.gew-bw.de/aktuelles/deta…ill-nachzahlen/

    Aber wie du richtig schreibst: Nächstes Jahr sind wir alle schlauer...

    Hi,

    danke für deine hilfreiche Antwort!

    Ich glaube die "Besser formulieren" - Reihe geht hier leider nicht auf diese Aufsatzbereiche ein; eher Erörtern u. ä.
    Bei den Heften zu Deutsch 9 hat Auer wohl diese Aufsatzformen drin - explizite Formulierungshilfen hat es leider nicht.
    Vermutlich muss so etwas wie eine Formulierungssammlung aus verschiedenen Titeln zusammengestellt werden.

    Grüße
    Chrisy

    Hallo zusammen,

    ich suche seit längerem schon Formulierungshilfen für gängige Aufsatzformen, die als Schreibhilfe an leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler herausgegeben werden können.

    Kennt ihr (auch kostenpflichtige) Materialien, in denen Formulierungshilfen zu

    Gedichtbeschreibung
    Kurzgeschichte
    produktive Verfahren (innerer Monolog, Brief, Tagebuch, Rede)
    zu finden sind?

    Danke

    Mal hierzu eine konkrete Frage zu BaWü 9. Klasse GMS/Realschule in Deutsch.

    Gemäß Notenverordnung muss ein Diktat geschrieben werden. Wie sieht es hier diesbezüglich mit einem Nachteilausgleich für LRS aus? Ist es in Ordnung den betroffenen Schüler das Diktat mitschreiben zu lassen und als Nachteilsausgleich die Verwendung eines Wörterbuchs plus einen Zeitzuschlag von 20 Minuten zu gewähren? Oder müsste hier die Aufgabenstellung zwingend anders gestaltet sein? (Wenn ja: wie? Lückentext?)

    Und: muss der Nachteilausgleich in so einem Falle im Zeugnis vermerkt werden, wenn ein Schüler bei Aufsätzen mehr Bearbeitungszeit zugesprochen bekommt? Oder nur dann, wenn bspw. die mündliche Leistung stärker gewichtet wurde?

    Danke für jede erhellende Antwort!

    Danke für eure Antworten,

    Die meisten Beiträge hier im Forum zum Thema Versicherung drehen sich ja immer um die zu versichernde Person selbst. Uns selbst liegt aus dem Grund auch eine Versicherung über die GKV näher, da die PKV gerne dann kündigt/Schwierigkeiten verursacht, wenn chronische Erkrankungen oder ähnlich langwierige Themen aufkommen. Glücklicherweise sind wir davon verschont. Da unabhängig von der Versicherungsart Beihilfeanspruch für das Kind besteht, habe ich also die Wahl, ob die Kosten über die GKV abgewickelt werden, oder ob ich Beihilfe in Anspruch nehme und den Restbetrag ggf. selbst zahle?

    Mich würde interessieren, welche Art von Versicherung ihr unter gegebener Konstellation für sinnvoll erachtet:

    Mutter GKV
    Vater PKV mit Beihilfeanspruch (50%), BaWü
    Kind kann somit sowohl in der GKV als auch in der PKV versichert werden

    Wir tendieren dazu, das Kind in der GKV (Familienversicherung = kostenfrei) zusammen mit einer ergänzenden privaten Zusatzversicherung (~10€/Monat) zu versichern (ist möglich, da Höchstgrenze Bruttoeinkommen nicht überschritten wird).
    Dadurch würden dem Kind die gleichen Leistungen zustehen wie bei einer reinen PKV aber auch die Vorteile der GKV

    Allerdings würde dann kein Beihilfeanspruch bestehen.
    Bei einem geplanten 2. Kind würde der Beihilfeanspruch von mir auf 70% steigen - hier wäre dann eine private Versicherung beider Kinder rechnerisch günstiger.

    Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich? Vielleicht übersehe ich hier auch etwas.

    Doch! Na nicht grade 1.0 aber jede Hürde mit der 1 vor dem Komma genommen. Das ist keine "Auszeichnung", wie Du es nennst, das sind nur Zahlen, die nicht besonders viel wert sind. Auf Lebensläufe kommt es viel mehr an, als auf Zeugnisse. ;)

    Naja, zumindest in den Lehramtsexamen kommt es mir subjektiv (ich betone: subjektiv) doch sehr vor, als ob jeder dritte mit einer 1,0 ,1,1 oder 1,2 um die Ecke kommt. In meinem Refjahrgang waren es auf alle Fälle schon vier Personen, die eine 1,0 hatten (1+2 Examen). Ich selbst konnte mich auch "ausgezeichnet" fühlen. Auf alle Fälle sind solche Noten aber lange kein Vergleich mit einer 1,0 in einem juristischen Examen.

    Grundsätzlich empfinde ich es heute auch nicht als Gradmesser für guten Unterricht - dann schon eher die Beobachtung, welche Kollegen häufiger um Rat gefragt werden.

    Danke Stille und Alias für eure Information,

    klar, bei uns gibt es auch die 10. Klasse WRS. Das ist nicht das Thema an sich.

    Ich frage deshalb gezielt nach, ob ich eingesetzt werden kann, da es ja auch höher qualifiziertes Personal mit Studienabschluss in RS/Gym gibt und ich es unverhältnismäßig empfände nun alleine in diesem Kurs tätig zu sein. Da es ja nicht alleine ums unterrichten geht sondern auch dem bereitstellen differenzierendem Materials (In Mathe neben RS eben auch für Gym-Schüler).

    Aber rechtlich wird vermutlich die Schulleitung entscheiden können, wen sie für qualifiziert empfindet - unabhängig der vor Ort vertretenen Besoldungsstufen.

    svwchris: Der Beitrag ist recht aktuell, auch auf der letzten Personalratssitzung wurde das Programm angekündigt.

    wie auch die fände ich es bedenklich, wenn für die Nachqualifizierung erhöhte Anforderungen wie Nachstudium o.ä. erbringen sollte (während man gleichzeitig aber "unqualifiziert" Aufgaben anderer Besoldungsstufen übernehmen darf...)

    Kann ich eigentlich schulrechtlich als HS-Lehrkraft dazu verpflichtet werden, einen Mathekurs in Klasse 10 zu unterrichten, in welchem nur Kinder sind, die den Realschulabschluss- oder das Abitur anstreben - auch wenn zum Beispiel höherqualifizierte/besoldete Kollegen (Gym) des Fachs an der Schule wären?

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