Beihilfe für eigene Kinder wenn diese gesetzlich versichert sind? (BaWü)

  • Hallo zusammen,

    ich bin in BW verbeamtet und habe aufgrund zweier Kinder einen Beihilfesatz von 70% (30% debeka)

    Die Kinder sind über die Mutter in der GKV (plus private Zusatzversicherungen).

    Bisher wurden darüber alle Kosten abgedeckt.

    Nun aber steht das Thema Spange an:

    Sehe ich es richtig, dass Kosten hierfür auch bei der Beihilfe eingereicht werden können?

    Zitat

    Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei der beihilfeberechtigten Person im Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg berücksichtigungsfähig sind.

    https://lbv.landbw.de/-/kinder

  • Hast du deine Kinder zusätzlich in der PKV? Du müsstest ja ansonsten die restlichen 20% selbst zahlen?

    Bei meinem Sohn hat das einsetzen der festen Spange 753€ gekostet. Das war ein Termin.

    Lohnt sich das am Ende?

  • Danke für die Antwort,

    Wie oben beschrieben, sie sind über meine Frau in der GKV mitversichert. Die private Zusatzversicherung zur GKV übernimmt 75% der Kosten, die die GKV nicht übernimmt.

    Die Frage wäre:

    Können wir den GKV-Betrag über die GKV und von den restlichen 30% (von denen 75% die private Zusatzversicherung übernimmt), also den nicht abgedeckten Betrag, über die Beihilfe klären?

    Selbst wenn es "nur" 753€ wären - mich würde das Prinzip der Beihilfe bei Kombination mit GKV interessieren.

    Lieben Dank

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