Hallo zusammen,
ich bin in BW verbeamtet und habe aufgrund zweier Kinder einen Beihilfesatz von 70% (30% debeka)
Die Kinder sind über die Mutter in der GKV (plus private Zusatzversicherungen).
Bisher wurden darüber alle Kosten abgedeckt.
Nun aber steht das Thema Spange an:
Sehe ich es richtig, dass Kosten hierfür auch bei der Beihilfe eingereicht werden können?
ZitatKinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei der beihilfeberechtigten Person im Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg berücksichtigungsfähig sind.