Beihilfe für eigene Kinder wenn diese gesetzlich versichert sind? (BaWü)

  • Hallo zusammen,

    ich bin in BW verbeamtet und habe aufgrund zweier Kinder einen Beihilfesatz von 70% (30% debeka)

    Die Kinder sind über die Mutter in der GKV (plus private Zusatzversicherungen).

    Bisher wurden darüber alle Kosten abgedeckt.

    Nun aber steht das Thema Spange an:

    Sehe ich es richtig, dass Kosten hierfür auch bei der Beihilfe eingereicht werden können?

    Zitat

    Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei der beihilfeberechtigten Person im Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg berücksichtigungsfähig sind.

    https://lbv.landbw.de/-/kinder

  • Hast du deine Kinder zusätzlich in der PKV? Du müsstest ja ansonsten die restlichen 20% selbst zahlen?

    Bei meinem Sohn hat das einsetzen der festen Spange 753€ gekostet. Das war ein Termin.

    Lohnt sich das am Ende?

  • Danke für die Antwort,

    Wie oben beschrieben, sie sind über meine Frau in der GKV mitversichert. Die private Zusatzversicherung zur GKV übernimmt 75% der Kosten, die die GKV nicht übernimmt.

    Die Frage wäre:

    Können wir den GKV-Betrag über die GKV und von den restlichen 30% (von denen 75% die private Zusatzversicherung übernimmt), also den nicht abgedeckten Betrag, über die Beihilfe klären?

    Selbst wenn es "nur" 753€ wären - mich würde das Prinzip der Beihilfe bei Kombination mit GKV interessieren.

    Lieben Dank

  • Also die Berliner Beihilfe hat einen Passus drin, dass zum einen das vorher beantragt werden muss und zum anderen eben auch nicht geht, hier die Begründung der Ablehnung, evtl. gibt es bei euch ähnliches, denn ja, das war auch mein Gedanke, den du hattest und war früher in Berlin bei Zahnsachen auch so.

  • Die Antwort hast du doch bereits mit deinem Zitat selbst gegeben. Taucht auf deinem Gehaltszettel beim Familienzuschlag auch ein kinderbezogener Anteil auf?

    Zitat

    Wer erhält den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag?

    Sie erhalten den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn Sie

    • das Kindergeld erhalten
      oder
    • grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird

    Falls du diesen bekommst, ist das Kind beihilfeberechteigt
    https://lbv.landbw.de/-/familienzuschlag

    Ansonsten gilt: Frag jemanden, der sich auskennt. Die Mitarbeiter der Beihilfestelle sind zur sachrichtigen Auskunft verpflichtet. Ruf an.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Selbst wenn es "nur" 753€ wären - mich würde das Prinzip der Beihilfe bei Kombination mit GKV interessieren.

    Wie gesagt, ist etwas kompliziert, evtl. nimmst du die Begriffe der Berliner Beihilfe mal und suchst, ob es in eurer Beihilfeverordnung einen ähnlichen Ausschluss gibt.

    Falls du diesen bekommst, ist das Kind beihilfeberechteigt

    Generell schon, es sei denn, es ist eben in dem Falle, wie z.B. in Berlin geregelt, ausgeschlossen für die Behandlung.

  • Wenn ihr die Behandlung nicht von der Beihilfe abhängig macht, könntest du den von GKV und Zusatzversicherung nicht übernommenen Teil einfach hinterher bei der Beihilfe einreichen und abwarten.

    Was Susannea über Berlin schreibt, weckt bei mir aber keine Hoffnung für andere Bundesländer.

    LG DFU

  • Geht das nicht nur, wenn für die Kinder bei einer PKV ein Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen wurde?

  • Wenn ihr die Behandlung nicht von der Beihilfe abhängig macht, könntest du den von GKV und Zusatzversicherung nicht übernommenen Teil einfach hinterher bei der Beihilfe einreichen und abwarten.

    Ich würde wohl das vorher hinschicken, dann kann es zumindest nicht an der Genehmigung, die man zum Teil braucht, scheitern.

  • Ja, habe ich auch so gemacht. Wird übernommen. Ich habe 3 Kinder und die hatten 80% Beihilfeanspruch. Wenn man nur 20% der Zahnspange zahlen muss anstelle von 100% ist das eine enorme Erleichterung.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

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