Zitat"Was ist mit den Ferien? Werden die auf die Zwei- bzw. Drei Wochenfrist angerechnet oder stellen Sie eine 'Auszeit' dar? Selbstverständlich rechnen die nur die die Tage, an denen Schule stattfindet, in den Ferien können und sollen die Lehrer sich erholen oder fortbilden; kein Mensch kann verlangen, dass ein Lehrer Klassenarbeiten z.B. mit in die Weihnachtsferien nimmt." (Günther Hoegg (2006) Schulrecht. Weinheim und Basel: Beltz, S. 22)
Völlig normal. Andere Arbeitnehmer müssen sich ja Weihnachten auch mit Urlaubstagen frei nehmen. Da ist es etwas vermessen, wenn hier ein Lehrer die Erholungskarte zieht. Er kann ja auch in den Tagen 27-31.12 korrigieren...