@ immergut: Danke für den Hinweis, normalerweise denke ich daran auch, aber ich war so in Eile, weil ich um 18.00 Uhr bei einer Kollegin zur Feier ihrer Pensionierung eingeladen und schon sehr spät dran war
.
@ chressi: Also ich würde keinem mehr den freiwilligen Verbleib im Angestelltenverhältnis raten, obwohl die Entscheidung für mich persönlich immer noch ok ist. Wie erwähnt, die volle Flexibilität hat man durch das Kündigungsrecht im Beamtenverhältnis noch stärker als im Angestelltenverhältnis, denn hier ist man an Kündigungsfristen gebunden. Die Nachversicherung in der Rentenversicherung erfolgt bei der Entamtung für lau, d. h. Arbeitgeberanteile werden nachentrichtet und die nicht einbehaltenen Arbeitnehmeranteile (die den Angestellten monatlich vom Gehalt abgezogen werden) gibts obendrauf. An der Rente wird ja nun auch schon lange rumgebastelt, auf jeder Vorausberechnung steht auch immer, dass diese nicht verbindlich ist.
Hauskauf, Autoversicherung usw. gabs für mich allerdings auch zu den Beamtenkonditionen (hat man mir jedenfalls so gesagt), ÖD reichte dafür aus.
Das alles schreibe ich nicht aus Neid (wird mir gerne mal unterstellt), sondern damit niemand diesen Schritt allzu leichtfertig macht.
Allen ein schönes Wochenende mit möglichst wenig Korrekturen
wünscht die Angestellte
Da fällt mir noch ein: Eine Nachversicherung durch die VBL gibts sicher nicht, das wäre dann doch ein Nachteil der nachträglichen Entamtung.