Beiträge von Jorge

    Da hatte ich deine Frage wohl missverstanden und dich unnötigerweise beunruhigt.


    Für mich ist die Forderung des Prüfungsamtes nach einem Nachweis des Bildungsstandes über vier Jahre Italienisch an einer Realschule nicht nachvollziehbar, da ja dieses Fach dort normalerweise gar nicht unterrichtet wird. Umgekehrt wäre es sinnvoll: Sie nennen dir das geforderte Referenzrahmen-Niveau und du schaust nach, wie du dieses nachweisen kannst.

    Hat man dir beim Studium auch vermittelt, welchen Nutzen die Kenntnis einer zweiten Fremdsprache für den Englisch-Unterricht an einer Grundschule hat?



    Für Baden-Württemberg habe ich diese Regelung gefunden:


    Bildungsstandards Baden-Württemberg


    Realschule


    Englisch als 1. Fremdsprache B1
    Englisch als 2. Fremdsprache A2
    Französisch als 1. Fremdsprache B1
    Französisch als 2. Fremdsprache A2


    Quelle:
    http://www.bildung-staerkt-men…rten/Rs/bildungsstandards


    Entsprechendes (A2) dürfte dann wohl auch für Italienisch gelten.


    Vielleicht hilft dir für Bayern dieser Link weiter:


    http://www.isb.bayern.de/isb/d…c9dd580b1c53f22b10a1f3406

    Dieses Opus sagt zwar nur etwas über die erste und nichts über eine zweite Fremdsprache aus, aber es nennt Ansprechpartner, an die du dich wenden könntest.



    Schulzeugnisse, durch die ein Fremdsprachenunterricht über mindestens vier Jahre nachgewiesen wird (über drei Jahre, wenn die Fremdsprache bis zur Hochschulreife geführt wurde), erfüllen die Kriterien des Sprachniveaus B1.

    Für Italienisch
    entspricht dies dem ‚primo livello‘ der ‚Certificazione di competenza di italiano come lingua straniera‘ (CILS Uno)


    In bocca al lupo!

    Zitat

    Ich habe erst seit letztem Jahr ein Arbeitzimmer und wollte das eigentlich auch von der Steuer absetzen.

    Jedem ist klar, was hier gemeint ist. Trotzdem gäbe dies bei uns in einer Klausur Punktabzug. Schließlich kann man steuerlich nicht das Arbeitszimmer, sondern allenfalls die im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer entstandenen Kosten absetzen.


    Wir achten im Unterricht sehr darauf, dass Begriffe nicht umgangssprachlich, sondern korrekt verwendet werden, denn es ist schon wichtig, ob es sich beispielsweise bei einem Wertefluss um Einnahmen, Einkünfte, Erträge oder Einkommen, ob um Ausgaben, Aufwand oder Kosten handelt. Von Bedeutung kann auch sein, ob eine Einwilligung (= vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft) oder Genehmigung (= nachträgliche Zustimmung) erteilt wurde.


    Da fällt natürlich auf, wenn neue Schüler damit zunächst ihre Schwierigkeiten haben. Sie sprechen z. B. salopp von ‚Kilo‘ und meinen ‚Kilogramm‘ oder von ‚Kalorien‘ und meinen ‚Kilokalorien‘, schreiben kmh statt km/h und erklären, das hätten sie ihre ganze bisherige Schulzeit über unbeanstandet so gehandhabt.


    Andererseits kommen sie bereits mit dem Wissen, dass man politisch korrekt nicht von ‚behinderten Menschen‘, sondern von ‚Menschen mit Behinderung‘ (der Mensch und nicht die Behinderung muss im Vordergrund stehen!) und nicht vom ‚deutschen Steuerzahler‘, sondern vom ‚Steuerzahler in Deutschland‘ (denn auch hier lebende Ausländer zahlen Steuern!) zu sprechen hat.


    Wie achtet ihr an euern Schulen auf die Ausdrucksweise?

    Beachten solltest du dabei auch, dass
    bei einer nicht bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes
    zugezogenen Erkrankung, die zur Dienstunfähigkeit führt,
    ein Ruhegehalt nur gewährt wird, wenn der Beamte eine Dienstzeit von
    mindestens fünf Jahren
    abgeleistet hat.


    Die Dienstzeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das
    Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, soweit sie
    ruhegehaltfähig ist.


    Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb
    empfehlenswert.

    Vielleicht basiert diese Diskussion auf einem Missverständnis über den Begriff 'Test'. In Baden-Württemberg gibt es keine schriftlichen Tests, sondern lediglich Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten:


    § 8 Notenbildungsverordnung


    Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten


    (1) Klassenarbeiten geben Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie werden daher in der Regel nach den Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung angesetzt. Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.


    (2) Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluss über den erreichten Unterrichtserfolg der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden. Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen.


    (3) Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen. An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. Vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit oder am Tag der Rückgabe darf im gleichen Fach keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden.


    (4) ...


    Insofern hat ein Test überhaupt keine Bedeutung. Etwas anderes gilt natürlich, wenn man eine schriftliche Wiederholungsarbeit umgangssprachlich als Test bezeichnet. Dann ist er als schriftliche Leistung zu werten.


    Das ist wie bei der Kuh: Sie hat vier Beine. Wenn man aber den Schwanz auch Bein nennt, hat sie dann fünf Beine?

    Ich unterrichte an einer Fachschule für Wirtschaft in Baden-Württemberg.


    Hier ein Link nicht zu unserer, sondern zu einer vergleichbaren Schule in Hessen:


    http://fachschule-wirtschaft.de


    Nachdem wir ausdrücklich darauf hingewiesen worden sind, dass ‚bei der Verbreitung wichtiger Interna in sozialen Netzwerken oder anderen Äußerungen, die gegen die Interessen der Schule verstoßen', disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden können, bleibt man in Internet-Foren besser so anonym wie möglich, auch wenn man loyal ist und nichts Böses beabsichtigt. Der Begriff ‚gegen die Interessen der Schule verstoßen’ kann schließlich sehr weit ausgelegt werden.


    Das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer, der erklärt hatte, der Chef sei ein Idiot, soll wegen Verrats von Geschäftsgeheimnissen fristlos gekündigt worden sein. :)

    Hier kannst du Ansprechpartner und Kontaktadressen finden:


    http://www.lehrer-online-bw.de



    Befristete Beschäftigungen





    Zur Wahrnehmung von Krankheits-, Mutterschutz- und
    Erziehungsurlaubsvertretungen an allgemein bildenden Gymnasien sowie an
    Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen werden von den
    Regierungspräsidien befristete TvL-Arbeitsverträge angeboten.


    Eine Online-Bewerbung für diese Ausschreibungen ist derzeit nicht möglich. Bewerbungen sind an das jeweilige Regierungspräsidium zu richten.

    Ohne Kenntnis des Landes ist es schwierig zu antworten. Gibt es bei euch keine Korrekturrichtlinien? Ich würde allerdings weniger nach den Aufgaben eines Zweikorrektors suchen, sondern nach Vorschriften über die Notenbildung.


    Für unsere Schulart gilt folgende Regelung:


    Erst- und Zweitkorrektor bewerten die Prüfungsarbeiten unabhängig voneinander. Weichen die Ergebnisse um mehr als eine Note voneinander ab und können sich die Korrektoren nicht einigen, entscheidet ein Drittkorrektor. Im Übrigen gilt der Durchschnitt, der auf eine Dezimalstelle genau berechnet wird.


    Also:


    2 und 2/3 ergibt 2,2 ==> 2
    2 und 3/4 ==> Einigungsversuch, ansonsten Drittkorrektor


    Dieses Verfahren funktioniert bei uns problemlos. Drittkorrektoren gibt es nicht.


    Allerdings gab es früher Fälle, wie von dir beschrieben. Die damalige Schulleitung behauptete, dies entspreche der Vorschrift: Da die Korrektoren von ihr nicht über die abweichenden Ergbnisse in Kenntnis gesetzt worden waren, hätten sie sich ja nicht einigen können. Somit habe sie zu Recht einen Drittkorrektor eingeschaltet (der die Note des von ihr favorisierten Kollegen bestätigte).


    "Fatta la legge, trovato l'inganno."


    Ich kann gut nachvollziehen, dass dich das nicht schlafen lässt (mich weckte lediglich ein Gewittersturm), und hoffe, dass dein Schulleiter nicht nach dem 'Peter-Prinzip' ausgewählt und eingesetzt wurde.

    Der Hinweis auf die Elternbeiratsverordnung war sehr hilfreich. Vielen Dank. Offenbar wird in dem 'Rosenkrieg' zwischen den Eltern dieses Schülers mit allen Mitteln gekämpft.


    Mit Eltern haben wir an unserer Schule glücklicherweise nichts zu tun, da unsere Schüler volljährig sind. Den Schulleiter des Gymnasiums sollte man allerdings auf die oben erwähnten Fortbildungsseminare in Schulrecht hinweisen.

    Vielen Dank für eure Einschätzungen. Es war die Frage einer Kollegin am Gymnasiums, welche diese Bedenken bezüglich des Auskunftsrechts einer nicht personensorgeberechtigten Mutter hatte und nach einer entsprechenden Vorschrift suchte.


    Die betreffende Mutter ist zudem Klassenelternvertreterin. Anders als in anderen Ländern, wo von ‚Erziehungsberechtigten’ oder 'sorgeberechtigten Personen' die Rede ist, spricht das Schulgesetz von Baden-Württemberg bei der Klassenpflegschaft von ‚Eltern der Schüler’. „Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.“ Unter Hinweis auf diese Vorschrift hat der Schulleiter schriftlich die Einwilligung zur Information gegeben.


    Ich halte dies für bedenklich, habe aber kein Urteil gefunden, das dem entgegen steht.


    Der Ausschluss von der Klassenfahrt wurde genau aus dem Grund nicht weiter verfolgt, dass nichts beweiskräftig dokumentiert worden war.


    Sachverhalt:


    Eltern getrennt, Kind lebt beim Vater, Mutter hat kein Sorgerecht. Kind ist in der Schule extrem verhaltensauffällig sowie aggressiv gegenüber Mitschülern und soll deshalb von der Teilnahme an einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden.


    Die Mutter verlangt von der Klassenlehrerin Auskunft über ihren Sohn.


    Fragen:


    Gibt es hierfür Richtlinien der Schulaufsichtsbehörde (Gym.; B-W)?


    Ist hier jemand in einem ähnlich gelagerten Fall dem Auskunftswunsch eines nicht sorgeberechtigten Elternteils nachgekommen? Welche Konsequenzen hat dies gehabt?

    Hallo Josh,


    in welche Stadt kommst du denn? Wie schon Chili erwähnte, sind die Goethe-Institute gute Anlaufstellen. Sie bieten beispielsweise Bibliotheksralleys an, die mit einem Quiz und kleinen Preisen enden, sowie Material für den Zusatzunterricht (http://www.goethe.de/ins/it/lp/lhr/deindex.htm).


    Auch kleinere Exkursionen, z. B. auf den Wochenmarkt, bieten sich an, um den Wortschatz zu erweitern. Evtl. kann man die Schüler auch einmal einer deutschsprachigen Reisegruppe etwas über die Stadt erzählen lassen.


    In Recanati erlebte ich eine Schülergruppe, die Touristen morgens nach dem Hotelfrühstück auf Englisch über ihre berühmtesten Einwohner Beniamino Gigli und Giacomo Leopardi berichtete, sehr nett mit Gesangsbeispielen sowie Gedichtsrezitationen im Original und in englischer Übersetzung.


    In Punta Arenas betreuen Schüler der deutschen Schule eine Pingüinera und freuen sich sehr, wenn sie Besuchern auf Deutsch über ihr Projekt berichten können, das inzwischen über 4.000 Pinguine umfasst (und dafür eine Spende bekommen).


    Im eigenen Interesse solltest du darauf achten, montags oder freitags unterrichtsfrei zu haben, um an Wochenenden auch längere Reisen im Land unternehmen zu können. Falls die Schule das nicht von selbst einplant, solltest du sie darauf hinweisen.

    Weiterbildungskollegs, die zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führen, gibt es sowohl an allgemeinbildenden als auch an beruflichen Schulen. Wo du eingesetzt werden kannst, hängt von deiner Lehrbefähigung ab. Deutsch und Englisch wird beispielsweise an beiden Schularten unterrichtet, Elektrotechnik hingegen nur an beruflichen Schulen.


    Deiner Frage entnehme ich, dass du gezielt auf einen Einsatz an Weiterbildungskollegs hinarbeiten möchtest. Dies dürfte kaum zu realisieren sein, denn diese Kollegs sind (zumindest in Baden-Württemberg) keine eigenständigen Schulen, sondern meist nur ein oder zwei ('Orchideen'-) Klassen innerhalb eines allgemeinbildenden Gymnasiums oder eines beruflichen Schulzentrums, wo für einzelne Fachlehrer nur wenige Wochenstunden anfallen, so dass du überwiegend in ‚normalen’ Klassen unterrichten müsstest.


    Wenn du nur in der Erwachsenenbildung tätig sein möchtest, solltest du den akademischen Mittelbau an einer Hochschule (z. B. Akademischer Rat; Studienrat i. H.) anstreben. Dort bietet sich ein sehr breites Fächerspektrum.

    Eine Idee:


    Die VWL kam ja auf diese Faktoren als Antwort auf die Frage: Woher kommt Einkommen?


    Da ergeben sich tatsächlich Verschiebungen gegenüber früher, auf die Modal Nodes schon hingewiesen hat. Durch Vermögensanhäufungen erzielt ein begrenzter Bevölkerungsteil zunehmend Einkommen aus Kapital, während bei anderen, auch bei arbeitslosen Jugendlichen, Einkommen aus Arbeit durch Transferleistungen ersetzt wird.


    Kapital als 'vorgetane Arbeit' wird immer weniger von den Einkommensbeziehern selbst gebildet, sondern diese gehören zur Erbengesellschaft und profitieren von den Leistungen der Vorfahren.


    Ein anderer Gedanke:


    Die volkswirtschaftlichen Oldtimer gingen davon aus, dass aus den genannten Faktoren Einkommen erzielt wird. Tatsächlich ist das aber oftmals nicht der Fall:


    Die 'Generation Praktikum' erzielt aus Arbeit kein Einkommen. Beim Kapital bringt Geldkapital kein Einkommen, wenn die Inflationsrate den Zinsfuß übersteigt oder man sich (früher) als gläubiger Christenmensch an das kanonische Zinsverbot hielt. Realkapital fällt als Einkommensquelle weg, wenn die Nachfage nach dem Produkt einbricht oder der Betrieb Insolvenz anmeldet.
    Auch der Boden ist für Anbau, Abbau oder als Standort nicht ertragbringend, wenn er sich beispielsweise in der Gegend von Tschernobil oder Fukushima befindet.


    Andererseits wird heute Einkommen in größerem Ausmaß aus Spekulationsgeschäften erzielt, was sich die Klassiker so wohl nicht vorgestellt haben.


    Was genau dein Seminarleiter von dir erwartet, wird er dir wohl nur selbst sagen können. Mir fällt dazu noch die Geschichte der Schulklasse ein, die eine Lesung eines Schriftstellers besuchte, von dem sie im Unterricht ein Werk gelesen hatte. In der anschließenden Diskussion trugen ihm die Schüler die Ergebnisse ihrer Interpretationsversuche vor. Der Autor war begeistert von der Qualität der Beiträge. Darauf war er selbst nicht gekommen. :D

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