Beiträge von SwinginPhone
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Vergesst nicht die zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss!
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NRW, Anfang der 80er: Wir wurden gelegentlich (einmal pro Jahr?) aufgefordert, unsere Impfausweise mitzubringen, die dann in der Aula von einem externen Team (Ärzte, Schwestern?) kontrolliert wurden. Manche (darunter ich) bekamen dann eine Aufforderung mit, beim Hausarzt Impfungen nachzuholen (bei mir Polio) und andere wurden direkt vor Ort geimpft.
Ich weiß noch, dass plötzlich eine Person im weißen Kittel unseren Klassenlehrer in die Aula rief, der uns dann (bei offener Tür) allein ließ und wir irgendwann den Hausmeister im Laufschritt Richtung Aula eilen sahen. Die mussten einen Mitschüler mit drei Mann festhalten, der dann geimpft wurde.
Dieses Verfahren, von kompetentem Personal vor Ort untersucht zu werden und gegebenenfalls sofort geimpft zu werden oder eine entsprechende Bescheinigung für den Hausarzt zu erhalten, würde ich auch heute wieder begrüßen.
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Der Punkt ist doch, dass der Quereinsteiger sich nach dem Ref gar nicht bewerben muss und daher nicht bevorzugt werden kann. Er hat ja die Stelle ja schon.
Dafür muss er sich aber vorher bewerben.
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Wie gesagt: Es ist bei Dir blöd gelaufen. Daraus kannst Du aber nicht ableiten, dass der Seiteneinstieg immer der bessere Weg sei.
Und wenn das mit der Abmahnung klappt, dann gibt es also noch einen Weg. Ist doch gut! Das mit dem Gutachten hätte aber auch geklappt.
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Wie viel Konkurrenz haben denn da die meisten Quereinsteiger? Häufig wohl sehr wenig, im Gegensatz zu vielen regulären Absolventen.
Eine Seiteneinstiegsstelle darf eine Schule ausschreiben, wenn sie nicht regulär besetzt werden kann. Es geht also um Mangelfächer. Ein Refi, der mit Hängen und Würgen sein Referendariat bestanden hat, aber diese Fächer hat, wird auch eine Stelle finden.
Ein Seiteneinsteiger, der kein Mangelfach studiert hat, wird kaum eine für ihn geöffnete Stelle finden.
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plattyplus : Wir haben den Fall ja schon mehrmals durchgekaut. Ja, es ist damals bei Dir blöd gelaufen. Wie Du es aber auch bei dem zweiten Fall schilderst, ist es für die Schulleitung problemlos möglich, den Seiteneinsteiger mal eben abzusägen, indem er ihm eine 5 im Gutachten gibt. Und da der Seiteneinsteiger ja von Didaktik keine Ahnung hat, wird er fehlerhaft unterrichten und sich auch sonst im Schulleben so einbringen, dass eine 5 gerechtfertigt ist. Von unserer Seminargruppe sind nicht nur einzelne so zwischendurch oder am Ende rausgeflogen.
Dann muss der Seiteneinsteiger vorher zwei Jahre nach dem Abschluss gearbeitet haben. Praktika und Aushilfsjobs reichen nicht.
Und nicht in jedem Vertrag ist die Übernahme garantiert. Bei mir gab es diese vertragliche Verpflichtung nicht.
Die Vergütung ist auch nicht vergleichbar, da der Seiteneinsteiger direkt 18...21 Stunden eigenständig unterrichten muss.
Ich bleibe dabei: Wer heute Lehrer werden will, sollte von vornherein den Weg des Quereinstiegs wählen und nicht auf Lehramt und Referendariat setzen. Er hat von Beginn an ein höheres Einkommen und reduziert entscheidend sein Risiko.
Wenn er denn eine Stelle bekommt. Sollte sich eine regulär ausgebildete Lehrkraft bewerben, muss die genommen werden.
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Aber nach der entsprechenden Verweildauer in A14 rückt man ja automatisch nach A15. Wo ist der Nachteil gegenüber einer A14-Stelle, die man vorher schon innehatte?
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Man kann sich als A13er nicht auf eine A15-Stelle bewerben? Hier ist das schon mehrmals vorgekommen. Die Kollegis blieben dann entsprechend lange auf A14 und wurden dann später automatisch auf A15 gehoben.
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Meinst Du mit „knacken“, dass die Tasten gebrochen sind? Was war das denn für ein Instrument?
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Ich durfte anschließend meinen Fahrtaufwand angeben und bekam dann ein paar Pfennige. Ob bar oder überwiesen, weiß ich nicht mehr.
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Ich singe nicht mit.
Also, ich singe erst und dann die. Währenddessen beschränke ich mich darauf, das Klavier zu bedienen.
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Zitat
Demnach wäre derzeit in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) Musik mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen mit bis zu 30 Personen möglich [...].
Die 5, die ich bekomme hat 32 Insassen.
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Wie deutet Ihr den Passus, dass bei Klassenfahrten „[i]nsbesondere Unterrichtsausfall bei unbeteiligten Klassen oder Kursen [...] unbedingt zu vermeiden“ ist? Das macht bei uns (Gymnasium) Fahrten nahezu unmöglich.
Und beim Singen im Musikunterricht muss ich jetzt immer zwei Leute vor die Tür schicken ...

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Bei mir wurden die 22 Monate, die ich vor OBAS Vertretungslehrer war, problemlos anerkannt. Problematisch waren die sieben Jahre, die ich davor gearbeitet hatte.
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Ich lese Forenallergie ...
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Was läuft da bloß falsch?
Das frage ich mich auch.
Was mir auch auffällt ist die Unfähigkeit mit 10er-Potenzen umzugehen. Das fängt damit an, dass nicht durch 100 oder 1000 geteilt werden kann und geht dahin, dass die Geschwindigkeit eines Elektrons im Vakuum 10^-27 m/s beträgt.
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Aber es kann doch nicht sein, dass man für diese Tätigkeit seine Ausbildung nicht fortsetzen darf.
Auf der justiz.nrw-Seite findet sich der Passus
ZitatDa das Schöffenamt ein Ehrenamt ist, das man grundsätzlich nicht ablehnen darf, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für dessen Schöffentätigkeit freistellen. Daraus dürfen sich für den Arbeitnehmer keine Nachteile ergeben.
Damit müsste sich das Seminar doch eigentlich zufriedengeben.
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Ich sprach von Schleswig-Holstein. Dort gibt es in manchen Jahren zwei und in anderen Jahren drei Wochen Osterferien. Hessen macht es wohl ähnlich, wenn ich mir die Ferientermine auf Schulferien.org ansehe.
Ach so, sie wollte konfuse Ferien. Warum nicht ..?
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[...] (mal zwei Wochen Ost
terferien und mal drei Wochen) [...]Wann war das denn?
Als ich zu Schule ging, waren es immer drei Wochen und seit ich unterrichte, immer zwei (die Woche vor und die Woche nach Ostern).
Hat das mal zwischenzeitlich gewechselt?
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