Beiträge von SwinginPhone

    NRW, Anfang der 80er: Wir wurden gelegentlich (einmal pro Jahr?) aufgefordert, unsere Impfausweise mitzubringen, die dann in der Aula von einem externen Team (Ärzte, Schwestern?) kontrolliert wurden. Manche (darunter ich) bekamen dann eine Aufforderung mit, beim Hausarzt Impfungen nachzuholen (bei mir Polio) und andere wurden direkt vor Ort geimpft.

    Ich weiß noch, dass plötzlich eine Person im weißen Kittel unseren Klassenlehrer in die Aula rief, der uns dann (bei offener Tür) allein ließ und wir irgendwann den Hausmeister im Laufschritt Richtung Aula eilen sahen. Die mussten einen Mitschüler mit drei Mann festhalten, der dann geimpft wurde.

    Dieses Verfahren, von kompetentem Personal vor Ort untersucht zu werden und gegebenenfalls sofort geimpft zu werden oder eine entsprechende Bescheinigung für den Hausarzt zu erhalten, würde ich auch heute wieder begrüßen.

    Wie viel Konkurrenz haben denn da die meisten Quereinsteiger? Häufig wohl sehr wenig, im Gegensatz zu vielen regulären Absolventen.

    Eine Seiteneinstiegsstelle darf eine Schule ausschreiben, wenn sie nicht regulär besetzt werden kann. Es geht also um Mangelfächer. Ein Refi, der mit Hängen und Würgen sein Referendariat bestanden hat, aber diese Fächer hat, wird auch eine Stelle finden.

    Ein Seiteneinsteiger, der kein Mangelfach studiert hat, wird kaum eine für ihn geöffnete Stelle finden.

    plattyplus : Wir haben den Fall ja schon mehrmals durchgekaut. Ja, es ist damals bei Dir blöd gelaufen. Wie Du es aber auch bei dem zweiten Fall schilderst, ist es für die Schulleitung problemlos möglich, den Seiteneinsteiger mal eben abzusägen, indem er ihm eine 5 im Gutachten gibt. Und da der Seiteneinsteiger ja von Didaktik keine Ahnung hat, wird er fehlerhaft unterrichten und sich auch sonst im Schulleben so einbringen, dass eine 5 gerechtfertigt ist. Von unserer Seminargruppe sind nicht nur einzelne so zwischendurch oder am Ende rausgeflogen.

    Dann muss der Seiteneinsteiger vorher zwei Jahre nach dem Abschluss gearbeitet haben. Praktika und Aushilfsjobs reichen nicht.

    Und nicht in jedem Vertrag ist die Übernahme garantiert. Bei mir gab es diese vertragliche Verpflichtung nicht.

    Die Vergütung ist auch nicht vergleichbar, da der Seiteneinsteiger direkt 18...21 Stunden eigenständig unterrichten muss.

    Ich bleibe dabei: Wer heute Lehrer werden will, sollte von vornherein den Weg des Quereinstiegs wählen und nicht auf Lehramt und Referendariat setzen. Er hat von Beginn an ein höheres Einkommen und reduziert entscheidend sein Risiko.

    Wenn er denn eine Stelle bekommt. Sollte sich eine regulär ausgebildete Lehrkraft bewerben, muss die genommen werden.

    Zitat

    Demnach wäre derzeit in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) Musik mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen mit bis zu 30 Personen möglich [...].

    Die 5, die ich bekomme hat 32 Insassen.

    Wie deutet Ihr den Passus, dass bei Klassenfahrten „[i]nsbesondere Unterrichtsausfall bei unbeteiligten Klassen oder Kursen [...] unbedingt zu vermeiden“ ist? Das macht bei uns (Gymnasium) Fahrten nahezu unmöglich.

    Und beim Singen im Musikunterricht muss ich jetzt immer zwei Leute vor die Tür schicken ... :pfeifen:

    Was läuft da bloß falsch?

    Das frage ich mich auch.

    Was mir auch auffällt ist die Unfähigkeit mit 10er-Potenzen umzugehen. Das fängt damit an, dass nicht durch 100 oder 1000 geteilt werden kann und geht dahin, dass die Geschwindigkeit eines Elektrons im Vakuum 10^-27 m/s beträgt.

    Aber es kann doch nicht sein, dass man für diese Tätigkeit seine Ausbildung nicht fortsetzen darf.

    Auf der justiz.nrw-Seite findet sich der Passus

    Zitat

    Da das Schöffenamt ein Ehrenamt ist, das man grundsätzlich nicht ablehnen darf, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für dessen Schöffentätigkeit freistellen. Daraus dürfen sich für den Arbeitnehmer keine Nachteile ergeben.

    Damit müsste sich das Seminar doch eigentlich zufriedengeben.

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