Aber dafür gibt es doch diese schönen Merksprüche: Acht, acht, acht, bei Issos Schlacht. Muss man sich nur noch merken, ob vor oder nach Christus. ![]()
Beiträge von SwinginPhone
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... wobei meiner Meinung nach For te so ziemlich das Unergonomischste und von den Möglichkeiten her Schlechteste ist, was der Notensatzmarkt hergibt.
MuseScore, Finale NotePad, Primus free sind auch kostenlos, bieten wesentlich mehr und ermöglichen schnell brauchbare Ergebnisse.
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Soweit ich weiß, ist für die Veranstaltung selbst die zuständige Bezirksdirektion zuständig.
Für die Veröffentlichung auf DVDs sind dann die Rechteinhaber (in der Regel die Verlage) der Stücke zuständig, die man am Besten deutlich vor der Veranstaltung kontaktiert. Es kann durchaus sein, dass der Rechteinhaber eines Stücks der Veröffentlichung nicht zustimmt und dann dürfen die DVDs nicht verkauft werden. -
Jenny, der Beitrag ist von 2005, da gab es die Großschreibtaste noch nicht...

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3. (Mein Fall) Alle Voraussetzungen erfüllt, außer die 2 Jahre Berufserfahrung. Ich habe nämlich nur 1 Jahr Berufserfahrung aufm Buckel. PE dann nahtlos in die OBAS möglich?
Dieser Fall war es. Er war ein Jahr Vertretungslehrer, dann die PE und dann OBAS. -
An meiner Schule hat jemand in den nächsten Wochen seine UPP, der zunächst die PE gemacht hat und dann nahtlos in die OBAS übergegangen ist. Ohne Wartezeit dazwischen.
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... und es gibt durchaus Arbeitgeber, bei denen man bis zu acht Wochen auf seine Entlohnung wartet.
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Ich war von 2002 bis 2005 angestellt, danach Freiberufler bis 2009, dann 10 Monate Vertretungslehrer an einer Realschule und danach 12 Monate an einem Gymnasium. Dann wollte ich in die OBAS und hatte leichte Probleme, die Bezirksregierung (Arnsberg) zu überzeugen, dass ich die Vorraussetzungen erfülle, da nach deren Meinung mir zwei Monate fehlen würden...
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Irgendwie mal wieder ein Paradebeispiel für Primarstufe vs. Sek2...
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Ja, das Zuckerfest ware gerade. In NRW ist das aufgrund des hohen Bevölkerungsanteils von Muslimen der Umgang mit der Fastenzeit in der Schule eine relevante Frage.
NeleIch denke, Plattenspieler bezieht sich darauf, dass der Begriff "Fastenzeit" speziell den 40-tägigen Zeitraum zwischen Karneval und Ostern der christlichen Kirchen bezeichnet.
Im Fastenmonat Ramadan der Muslime wird zwar auch gefastet, aber nicht jeder Zeitraum, in dem gefastet wird, ist gleich "die" Fastenzeit. -
Verzeiht mir als NRWler diese Frage: Welchen Sinn hat es, nur die Fragen zu protokollieren?
Das Protokoll sollte doch auch eine Begründung für die Note darstellen und wie kann man eine Note begründen, wenn man die Antworten des Schülers nicht berücksichtigt...?Fragende Grüße
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Aber dann sollte es doch "Die Feier findet im Haus Schönbucht im "Großer Saal" statt." heißen...

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Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste das dann Entgeldgruppe E13 Stufe 5 sein.
Du hast 10 Jahre anerkannt bekommen?
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Wenn Du in der OBAS bist, bist Du doch angestellt und dementsprechend gesetzlich krankenversichert...?
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Dass E330 krebserregend sein soll, wird von Zeit zur Zeit gerne wieder per Flugblatt verbreitet. Da steht dann leider nicht, dass das das Kürzel für Zitronensäure ist und die vermutete Karzinogenität mal wieder durch die Dosis entstanden. Jeder, der 10 Minuten lang mit Zitronensaft gurgelt, dürfte da auch eine gesundheitsschädigende Wirkung feststellen...
Also: weiterhin Zitronen- und Orangensaft in normalen Maßen genießen. Und dementsprechend auch Tütensuppen, Limonade und Eistee.
Ob man allerdings wirklich ein säure-, koffein- und zuckerhaltiges Getränk als Pausenmahlzeit verkaufen muss, frag ich mich auch... -
Ich zitiere mich mal kurz...
ZitatIch fing 2009 kurzfristig im September an einer Realschule an, reichte alle Papiere ein, bekam im November einen Abschlag und die regelmäßige Zahlung begann im Januar (2010).
Dies führte zu einem amüsanten Briefwechsel mit dem Finanzamt, das nicht glauben konnte, dass ich sozusagen ohne Bezahlung an der Schule arbeiten würde.Und als kleine Anekdote aus der "freien Wirtschaft": Ich war mal bei einem städtischen Unternehmen auf Honorarbasis "angestellt", da bekam ich die 16,50€ pro Stunde grundsätzlich zum 1. des übernächsten Monats (also am 1. März das Geld für Januar).

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An "meiner" Schule (Gymnasium) ist das Verhältnis auch 2:1:1 (L : E : S). Im Seminar berichtete jetzt aber auch ein Kollege von seiner Gesamtschule, an der das Verhältnis 1:1:1 ist. Wir haben uns alle gewundert, es scheint diese Fälle (in NRW) aber durchaus zu geben.
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Man wird doch nach Vollendung des 40. Lebensjahres 40.
Man wird ja auch nach der Vollendung des ersten Lebensjahres eins.
Es ist dann zwar der zweite Geburtstag, weil die Geburt ja auch schon einer ist, aber man hat dann ein Jahr seines Lebens vollendet und ist dementsprechend ein Jahr alt. -
Mit dem Schlüsselschalter stellt man (an unserer Schule) grundsätzlich erstmal die Stromversorgung an den Schülertischen an. Den Schwachstrom muss man noch extra einstellen und da gibt es mehrere Verfahren, die alle nicht so einfach zu erklären sind.
Zu den Lehrmittelsets im Link gibt es abgestimmte Netzteile, so dass die SuS doch die Steckdosen benutzen können. Vielleicht finden sich die noch irgendwo in der Sammlung.PS: Gibt es keinen Kollegen, der Dich kurz einweisen kann. Es ist wirklich je nach Raum deutlich unterschiedlich.
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