Das tatsächliche Risiko das in Schule auf diesem Weg was passiert ist tatsächlich minimal. So gesehen sind aber auch viele andere Vorgaben in der Risu nicht wirklich zielführend. Das ich vor jedem Versuch eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung machen muss (falls diese noch nicht vorliegt) führt nicht wirklich zu mehr Sicherheit, da ich mir auch schon ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung über die Risiken im Klaren bin. Dennoch bin ich dazu verpflichtet.
Und die Sichtweise sowohl meines Arbeitgebers als auch des BAD als auch der Unfallkasse sowie des für Arbeitsschutz zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung ist, dass die von mir bereits rezitieren Hygienevorschriften in jedem Fachraum wo üblicherweise regelmässig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird einzuhalten sind. Ich halte dies aber auch für sinnig. Zum einen lernt der Schüler, dass es im Berufsleben Gefährdungsbereiche gibt, in denen bestimmte Regeln einzuhalten sind. Sobald ich eine Baustelle betrete habe ich Sicherheitsschuhe und einen Helm zu tragen. Sobald ich ein Labor betrete habe ich die Hygienevorschriften einzuhalten. Ich habe auch keine Lust, die Reste der Kartoffelchips überall aus den Ecken und Winkeln herauszuholen.Auch ausgediente Kaugummis unter den Tischen brauche ich nicht.