Beiträge von chemikus08

    Das Schwierige ist loslassen. Prioritätenliste .Was ist mir wichtiger? Schulentwicklung oder guter Unterricht. Wer unbedingt Schulleiter werden möchte gibt halt nur Brot und Butter Stunden. Jedoch Vorsicht! Schulleiter und 40 Stunden? Wird wohl nicht gehen. Wenn also die Grenze 40 wirklich steht. Ade Schulleitung! Und ade Beförderungsamt. Der Mehraufwand lohnt nicht im Verhältnis zum Ertrag. Wenn man sich von diesem Ballast befreit hat, muss man auch nicht über jedes Stöckchen springen, was SL auslegt. Vielmehr stecke ich das Zeitbudget, welches nach Absolvierung der Pflichtstundenzahl noch bleibt, in die Aufgabe, die mich interessiert. Das kann das Kerngeschäft der eigenen Unterrichtsplanung sein. Alternativ kann es auch ein Steckenpferd in der Schulentwicklung sein (bei mir war es damals der Schulsanitätsdienst). Wobei das Zielbudget von 40 nur bedingt richtig ist, weil es die unterrichtsfreie Zeit nicht würdigt. Am Besten man setzt sich eine Jahresstundenzahl (1800). Krankheitstage sind dabei als volle Arbeitstage zu berücksichtigen. Natürlich ist man mit dieser Grundhaltung nicht unbedingt Schulleiters Lieblingsmitarbeiter, aber von dem Ziel "Everybodys Darling" zu sein muss man sich eh verabschieden, wenn man gesund das Pensionsalter erreichen möchte.

    Quittengelee

    Vollkommen richtig. Bin ich am Boden geht nichts mehr. Aber letzlich sind wir, d.h. die Personal- und Schwerbehindertenvertretungen ja dann dafür da, zu unterstützen. Nein in "Friedenszeiten" muss ich mich informieren, damit es erst gar nicht zu einer Extremsituation kommt. Es wäre ja schon Mal ein Anfang, sich die Informationen, die von den Verbänden kommen, Mal durchzulesen. Wenn ich das für meinen Beritt mal Revue passieren lassen, dann ist das was wir hier gerade diskutieren alles in den Infos, zumindest was meinen Verband anbelangt, abgefrühstückt worden. Einfach Mal 10 Minuten die Woche für diese Aufgabe vorsehen.

    Die Entscheidung liegt letztlich beim Schulleiter. Das Feld der möglichen Einstiegsqualifikationen ist breit gespannt. Ich sag mal so, Abitur sollte man schon haben. Allerdings muss die Bewerbung jetzt über den Dienstweg rauf und runter:

    - SL gibt ok

    - Dienststelle erstellt Vorlage für den Personalrat

    - Personalrat stimmt zu oder hat im Zweifel Informationsbedarf (kommt sehr selten vor)

    - Personalrat macht sein Zustimmungshäkchen - Vorgang geht zur Dientstelle zurück

    - Dienststelle bereitet den Vertrag vor und schickt ihn zur SL

    So jetzt darfst Du unterschreiben:dollar:

    Ketfesem

    Also wie gesagt, meine Äußerungen beziehen sich konkret auf NRW. Bundeseinheitlich ist nur der Anspruch geregelt, gem. § 27 Beamtenstatusgesetz. Was die Höhe anbelangt, so sind dies landesrechtliche Vorschriften, die z.T. voneinander abweichen. Kann aber auch sein, dass sie zu wenig Teilzeit gewährt bekommen hat. Den Zuschuss gibt es in NRW ab mindesten 20% Einschränkung. Also Beispiel:

    Eine Realschullehrkraft muss bei uns 28 Pflichtstunden leisten., abzüglich 20% sind rund sechs Stunden weniger sind 22 Stunden. Auf diese müssste sie mindestens runter kommen. Bekommt Sie nur 2 Stunden genehmigt geht sie leer aus. (Was die Zulage anbelangt) Hier empfiehlt es sich einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

    Die Liste lässt sich unendlich verlängern. Was ist mit BUT Mittell? Hätten wir an unserer Schule keinen Sozialarbeiter gehabt, der sich darum kümmert, wären die nie beantragt worden. Es kommen viele Sachen zusammen:

    - Unwissenheit (Mantra: Dienstrecht lesen und verstehen)

    - falsche Scham

    - nebulöse Ängste vor höheren Instanzen

    Die Kollegen, die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen machen, die befinden sich ja mit ihrer Stundenzahl schon am Rande ihrer Möglichkeiten, denn die finden das Geld ja auch nicht auf der Straße. Man hat halt nur bislang nicht den Mut gehabt die Teildienstfähigkeit zu beantragen. Das ist wie bei Geringverdienern, die zwar Vollzeit arbeite, sich jedoch nicht trauen sich den berechtigten Zuschuss beim Bürgergeld zu holen.

    state_of_Trance

    Genau das sind die Fälle, die im Moment bei uns reihenweise aufploppen, Wenn Du allerdings bei uns in den Widerspruch gehst aus gesundheitlichen Gründen, veranlasst die Dienststelle schon die amtsärztliche Untersuchung von sich aus. Aber das ist wieder die Sache mit unterschiedlichen Bezirksregierungen und unterschiedlichen Vorgehensweisen.

    state_of_Trance

    In der Höhe nach sind die Leistungen die wir Tarifbeschäftigten von der Rentenversicherung erhalten zwar ein Witz, aber dem Grunde nach gibt es die Leistung bei uns doch in ähnlicher Weise.

    Das Ganze nennt sich hälftige Erwerbsminderungsrente. Die bekommst 'Du dann, wenn Du weniger als sechs jedoch mindestens noch drei Stunden am Tag arbeiten kannst. 'Allerdings bezieht sich das auf alle erdenklichen Tätigkeiten und nicht auf Deinen derzeit ausgeübten Beruf. Aber auch hier darfst Du dann bei Deinem bisherigen Arbeitgeber noch bis zu 5,x Stunden am Tag arbeiten und Dir das Geld dazu verdienen.

    Bolzbold

    Im Rheinland kennen wir die Redewendung "wenn Holland in Not ist" also schlicht wenn man mit A.... auf Grundeis liegt, das ist der Moment wo den Kollegen einfällt, dass es da noch sowas wie den Personalrat gibt. Oft ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen, wobei wir auch das manchmal gekittet kriegen- Es schadet wirklich nicht, sich in diesem Bereich mal einzulesen. Und nein, Ihr müsst nicht die Gesetzesbücher durchwühlen. Das haben wir schon für Euch gemacht. Aber lest Euch bitte die Mitteilungen durch die von den Interessenvertretungen kommen, da steht oft viel Interessantes drin. Nicht nur unsere Fotos.

    @TwoRoads

    Aus meiner Sicht ja. Es bleibt aber die nebulöse Angst vieler Kollegen die da heißt: Ja was ist, wenn ich mich eines Tages besser fühle? (Kinder aus dem Haus, die zu pflegenden Eltern verstorben) und ich wieder mehr arbeiten kann? Und der Amtsarzt aber meint das ist zuviel und setzt mich nicht mehr hoch?

    Dazu kann ich nur sagen, sowohl bei Teildienstfähigkeit aber auch bei einer zur Ruhesetzung kann ich mich voll wieder reaktivieren lassen. Und in den Fällen wo ein Amtsarzt entgegen Patientenwunsch zu einer schlechteren Einschätzung kommt, ja da war das vielleicht aus Fürsorgegründen auch nötig.

Werbung