Na mit Botox lässt sich richtig Geld machen. Wenn der 5 Patienten (soviel kann man ungefähr mit einem vial Botox therapieren), dann nimmt der pro Patient mit Sicherheit so etwas un die 500 Euro. Dann bleiben ihm immer 1500 Euro für eine Stunde Arbeit. Das kann der Mit dem normalen Tagesgeschäft nicht rein bekommen.🤷
Beiträge von chemikus08
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Normalerweise gebe ich Dir Recht. In meiner Schulform ist es so, dass chronisch Kranke, ich denke z.b. an Migräne Patienten öfter Mal für zwei Tage ausfallen. Die bekommen dann die Auflage schon ersten Tag ein Attest beizubringen. Normalerweise weiß die Hausarztpraxis Bescheid und das geht telefonisch. Falls die aber zum Quartalsende zufälliger Weise Mal wieder für eine Woche die Praxis zu haben, kann das im Notfall eine interessante Alternative sein, bevor man stundenlang im Wartezimmer bei einer einem selbst nicht bekannten Vertretung hockt.
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Das Interessante bei der Krankschreibung mit Hilfe von Teleklinik ist folgender Aspekt:
Während bei der klassischen AU dem Arbeitgeber zwar keine Diagnose mitgeteilt wurde, war auf der AU der krankschreibende Arzt ersichtlich und eben ggf. auch die Fachrichtung. Mit der elektronischen Krankschreibung hingegen sind diese Informationen dahin. Die Bezirksregierung kann nur noch in Erfahrung bringen von wann bis wann eine AU vorliegt. Wer sie ausgestellt hat bleibt im Verborgenen. Also selbst wenn man die Absicht hätte Teleklinik AUs nicht zu akzeptieren, man erfährt es erst gar nicht.
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Ja, ob die elektronische Unterschrift des Arztes/ der Ärztin auch gilt, wenn man verbeamtet ist. Weiß das jemand?
Im Prinzip ja, nur sind die privaten Kassen an diesem System nicht angeschlossen. Spätestens wenn der Koalitionsvertrag greift und in NRW die oauschalisierte Beihilfe greift, gilt das natürlich auch für die GKV versicherten Ärzte, bzw auch jetzt schon für die wenigen die den full House Beitrag bezahlen.
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aufliefe sollte es heißen, hätte Hunger.🤷
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Und je nach Krankheit/persönliche Situation kann sogar Brief schicken oder andere Person bitten sie abzugeben zu anstrengend sein.
Also bei meiner Praxis wäre es kein Problem für solche Fälle vorfrankierte Bruefumschläge zu hinterlegen, damit die dann die AU direkt zum SL schicken🤷. Solange die Praxis das Porto nicht bezahlen muss🤷. Wäre denen lieber, als das ich mit Triefnase da Aufläufe.
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Es gibt Kollegen, die haben eine Attest Pflicht von ersten Tag an auferlegt bekommen.
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Das ist zumindest in NRW in der Urlaubs und Freistellungs VO so festgehalten .
Notwendige Arztbesuche, die auch nicht anders terminiert werden können berechtigen zum bezahlten Zeitversäumnis. Nötigenfalls die Rechtslage nochmal durch den Personalrat bestätigen lassen.
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"die "gemeinsame Entscheidung" auf Fahrtkosten zu verzichten... usw"
Den Beteiligten war hoffentlich klar, dass ein rechtswidriger Beschluss für niemanden verbindlich ist.?.
Unfassbar
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Ich wäre da rein gegrätscht versprochen.
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So einen pro Etage kommt hin, jedoch haben die die besten Tage schon länger hinter sich und liefern ein äusserst bescheidenes Bild.
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Gibt's noch Schulen die funktionierende OHPs haben?
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Möglich ist das, danken tut's einem niemand. Und dunne Sprüche darf man sich auch noch anhören.
Daher klare Empfehlung es bleiben zu lassen. Erst Recht vor dem Hintergrund, dass es ihm Sch....ging.
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Religiös nicht, aber eine weltanschauliche Feierlichkeit.🤷
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Ganz ehrlich, dass ist ein Unterschied. Eigentlich zâhlt der Tag dann als Krankheitstag. Es sei denn, dU wärstvzum Arzt gegangen und dann zur Schule. Dann wäre es ein dringend notwendiger Arztbesuch.
Beim nächsten Mal bleib zu Hause, hast ja selber geschrieben, dass es Dir nicht gut ging.
Das war jetzt nicht so besonders Klug🤷
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Wo ist jetzt das Problem. Wenn ich nicht mehr kann melde ich mich nicht mehr duenstfähig und gehe nach Hause.
Das Ganze zählt arbeitsrechtlich nicht als Krankheitstag, da Du den Dienst angetreten hast. Dementsprechend brauchst Du jei Attest, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine Attest Pflicht ab Tag eins der Erkrankung festgelegt haben sollte.
In Dienststellen mit Arbeitszeiterfassung wird die versäumte Zeit allgemein als "krank in Dienst" erfasst. Durch Dienstantritt ist die Arbeitspflicht für den Tag als erfüllt anzusehen.
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BK ist jetzt nicht wirklich mein Beritt. Aber sucht Ihr nicht Leute mit Berufserfahrung?
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Das mit dem Ihr ist schwierig, trifft auf die zu, die keinen gebundenen Ganztags haben. Das werden allerdings immer weniger. Bei denen mit gebundenem Ganztag ist dann die Frage, wie sie das organisiert haben. Viele haben Lehrerstekken kaputalisiert und den Nachmittagsunterricht an externe Anbieter im Rahmen von Ags übertragen.
Andere bieten da auch Förderunterricht an. Das wäre für den Kollegen dann wieder eine Alternative. Unter dem Strich bleibe ich bei meiner Empfehlung mit dem Tarifbeschäftigtenverhältnis. Hier hat man durchaus Verhandlungsspielraum, sich die Teilzeit vertraglich für Freitags verbriefen zu lassen und zwar direkt durch die Bezirksregierung. Dann spuckt einem auch niemand mehr in die Suppe. Berufskolleg und Gymnasium wird der Kollege sich wegen Angebot und Nachfrage allerdings abschminken können. Und die von ihm begehrte Klientel findet er auch am ehesten bei uns.🤷
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Überall da, wo es um einen einzigen Tag geht, gibt es häufig Möglichkeiten. Schwierig jedoch wird es, wenn ich regelmäßig zu einem bestimmten Termin frei brauche. Hier war es Freitags 1300 Uhr ( Mann muss jetzt auch noch die Wegezeit berücksichtigen). Das kann in vielen Schulen funktionieren. Nehme ich aber unsere Realschule und tufälligerweise eine ohne gebundenen Ganztags. Dann stehe ich hier schon vor dem Problem, dass mir nur 30 Schulstunden zur Verfügung stehen, um 28 Ustd. zu verteilen. Gleichzeitig muss ich aber auch schauen, dass ich mindestens zwei Sprungstunden einbaue (Vertretungsunterricht) um den Kollegen nicht gegenüber anderen dauerhaft zu bevorzugen.D.h. der Kollege muss schon in den sauren Apfel beißen und im gewissen Umfang Teilzeit machen, damit man die letzte Stunde Freitags bei ihm abhängen kann. Da muss dann auch die Bezirksregierung mitspielen und die Teilzeit genehmigen. Teilzeit aus religiösen Gründen wäre in der Tat Mal was Neues, wenn die Bezreg Mal wieder die Zustimmung verweigert. Meine Zustimmung würde es wahrscheinlich finden, das Ding in die Stufe zu bringen. Ergebnis ist aber offen. An dem Beispiel wird deutlich wie schwierig das Ganze in der praktischen Umsetzung werden kann.
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Ich kann arbeitsrechtlich (und auch beamtenrechtlich) aus dem Grundgesetz zwar einen prinzipiellen Anspruch ableiten hierauf Rücksicht zu nehmen. Aber eben nur soweit dies aus arbeitsorganisatorischen Gründen möglich ist. Hier findet immer eine Güterabwägung statt und das bedeutet eben auch, dass der Arbeitnehmer auf die Sachzwänge die mit seinem Aufgabenbereich verbunden ist genauso Rücksicht nehmen muss.
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