Beiträge von chemikus08

    k_19

    Was hatte Volker Pispers in einem seiner Auftritte mal gesagt:

    Ein SL hätte zu ihm gesagt : "Wissen Sie, ein Drittel des Kollegiums ist super, ein Drittel schwimmt so mit und ein Drittel sind Vollidioten. "

    "Das trifft natürlich dann auch für Schulleiter zu und wenn einer sagt, er kenne keine Vollidioten unter seinen Kollegen, dann kennt er aus einem ganz bestimmten Grund keinen."

    Die Aussage fand ich köstlich.

    Eine allgemeine Bitte, wenn Ihr irgendetwas hier ins Forum schreibt zum Thema "Reaktion Personalrat" dann schreibt bitte dazu was für einen PR Ihr meint. Bei meiner Schulform in NRW fängt Personalrat erst auf Ebene der Bezirksregierung an und dann gibt es noch einen Hauptpersonalrat auf Ministeriumsebene. Ich weiß aber auch, dass es Länder gibt, die haben einen PR in jeder Schule gebildet. Das wäre dann so in etwa vergleichbar mit den Lehrerräten in NRW. Das wäre immer ganz wichtig dann zu wissen, von welcher dieser Konstellationen ich aus zu gehen habe. Das macht nämlich einen himmelweiten Unterschied.

    Das ist mal wieder hausgemachter Stuss einer Schulleitung. Wenn ein Kollege gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, aufgrund der er bestimmte Aufgaben nicht erledigen kann oder auch nur nicht ohne weitere Beeinträchtigung der Gesundheit erledigen kann, dann bin ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht als Schulleiter verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen. Wenn ich dem Mitarbeiter nicht glaube kann ich auf ein ärztliches Attest bestehen. Reicht mir das immer noch nicht, dann muss die Dienststelle den AA einschalten. Den Mitarbeiter trotz Knieproblemen anzuweisen an der Fahrt teil zu nehmen grenzt an Körperverletzung durch Unterlassen.

    Ansonsten weise ich hier auf die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung hin. Bei angestellten Lehrkräften wäre so etwa ein eklatanter Verstoss gegen Arbeitsschutzvorschriften.

    Was würde ich machen? Attest vom Arzt ausstellen lassen, dass eine klare Aussage trifft, dass diese Wanderung außerhalb des derzeitigen Leistungsvermögens ist. Dann einen dringenden Gesprächsbedarf bei der SL anmelden unter Beisein einer Person des Vertrauens. Und dann ganz klar sagen, dass die Teilnahme an der Wanderung aus ärztlicher Sicht untersagt sei und Du ansonsten um schriftliche Weisung bittest.

    Gegen die Weisung remonstrieren (mit CC an die übergeordnete Dienststellen und den übergeordneten Personalrat) . Und dann abwarten was passiert. Sollte der SL wider erwarten dies anweisen, pünktlich zum Wochenbeginn der Fahrt krankmelden. Die Arbeitsunfähigkeit ist in dem Fall erwiesen dadurch, dass Du nicht in der Lage bist die vermeintlich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Aufgrund der schriftlichen Weisung kann der Arzt sich tatsächlich davon überzeugen, dass Dein Arbeitgeber diese Arbeitsleistung erwartet. Damit darf er Dich unter Würdigung dieser Tatsache krank schreiben, da die Bedingungen für eine Krankschreibung damit voll umfänglich erfüllt wären.

    Aber wie gesagt, ich glaube nach dem Gespräch sollte eigentlich der Sack zugemacht werden.

    Ich sehe das Problem nur bedingt. Wenn ich Lehrer werde, weiß ich, dass ich den Urlaub in den Ferien nehmen muss. Wenn ich einen Lehrer /Leherin heirate oder mich für eine feste Partnerschaft entscheide weiß ich, dass gemeinsamer Urlaub normalerweise nur in den Ferien möglich ist.

    Wenn mir der Urlaub außerhalb der Ferien so wichtig ist, dann muss ich eben hin und wieder alleine in Urlaub fahren und dann mal wieder mit dem Partner zusammen. So sollte eine Lösung gefunden werden, die beide zufrieden stellt.

    Auch kann man überlegen, ob der Lehrerpartner nicht ein Sabbatjahr beantragt und dann kann man hier ausgiebig in Urlaub fahren. Vielleicht macht der Arbeitgeber des NichtL ja mit, Urlaube aus dem Vorjahr zu übertragen, so dass man im Sabbatjahr des Partners auch entsprechend Freiräume hat.

    Mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Die "Fahrtwege im akzeptablen Rahmen" sind witzig. Das interessiert im Zweifelsfall niemanden.

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    Uns als Personalrat interessiert das schon. Spätestens in dem Moment, wo das Ding im Rahmen der Mitbestimmung bei uns aufschlägt und der Kollege sich bezüglich des Fahrtweges bei uns gemeldet hat.

    Also nach dreimal zu spät kommen den Kanal voll zu haben, das führt zu gar nichts, außer vielleicht einem Herzinfarkt. Tu Dir das nicht an. Wenn die Dame jedoch weiterhin zu spät kommt und diese offensichtlich Bestandteil ihres Handelns ist, dann wird es Zeit, dass Schule reagiert. Unabhängig von den Vorschriften Deines Bundeslandes kommt es letztendlich darauf an, dass Ihr im Kollegium an einem Strang zieht. Ansonsten kann man nämlich alles andere vergessen. Insofern würde ich dann mal etwas breiter schauen, wie wird an Eurer Schule mit dem Problem zu spät kommen umgegangen? Entwickelt sich das zur Seuche? Dann solltet Ihr es in der LK thematisieren und gemeinsam an einer Lösung arbeiten um das Problem in den Griff zu bekommen.

    Ansonsten dokumentieren und wenn es häufiger vorkommt (unabhängig von den in der LK beschlossenen Konsequenzen) klar signalisieren, dass ständiges zu spät kommen nicht zielführend ist.

    Wenn Du in NRW anfangen willst, dann hast Du im Bereich Realschule optimale Chancen. Darüber hinaus bieten sich noch die Berufsschulen aber auch die Gesamtschulen an. Da ab 2026 auch die Realschulen mit A13 vergütet werden, ist der Bereich Verdienst schon Mal Safe.

    Klar muss Dir aber sein, dass die Realschulen je nach Einzugsgebiet einen Schwerpunkt im Bereich Erziehung haben.

    Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist so eine Sache. Man kann hier an einen DGB Rechtsanwalt geraten, der gerade im Schulbereich viel Erfahrung hat, dann hat man gewonnen. Man kann aber auch an eine Pfeife geraten, die a.) wenig motiviert und b.) in gerade dieser speziellen Konstellation sehr unerfahren ist. Ich halte daher für mich persönlich auch meinen Arbeitsrechtsschutz am laufen, da ich im Zweifel zu einem Anwalt gehen möchte, der weiß was er tut.

    Seit diesem Jahr bin ich ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und ich konnte da schon in einigen Verfahren hautnah erleben, wie Anwälte sich qualitativ unterscheiden können.

    Für angestellte LK ist die offizielle (wegen Urteil) Lösung die, das für den Zeitraum die LK als Vollzeit LK bezahlt werden muss. Hierzu schreibt die SL die Dienststelle an, die das LbV dann entsprechend anweist.

    Es scheint aber einige SL zu geben, die sich hören angestelltenn LK etwas anderes erzählen oder aber sie nicht mehr für Klassenfahrten einsetzen.

    Piksieben

    Klingt nach sehr viel Verständnis für die SL. Also uns Mal klar zu sagen, ich erwarte von einer SL, dass sie in so einem Fall nicht erwartet, dass die LK erscheint. Ich erwarte , dass schon bei der Planung sehr stringent darauf geachtet wird, dass die Teilnahme von LK nicht an den Erwerb einer Verzehrkarte gebunden ist. Was aber auch klar ist, wer kein Bändchen hat kriegt auch. Nichts vom Buffet. Und falls man diesen Spagat nicht hinbekommt, bleibt die Teilnahme freiwillig. Kann nicht sein, dass ich zur Erfüllung meiner Dienstpflicht auch noch Geld mitbringen muss. Was stimmt in diesen Köpfen nicht?

    Wie handhabt ihr das denn mit den Zeiten zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn?

    Wie ich das im Büro auch handhaben würde. Schule betreten Zeit läuft, Schule verlassen aus stempeln. Lediglich im Vorhinein feststehende Pausenzeiten in denen ich nichts im Zusammenhang mit Schule mache werden davon abgezogen. Die Zeit zwischen Unterrichtsende und Konferenz dient der internen Kommunikation, also Arbeitszeit.

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