Beiträge von chemikus08
-
-
Also das wehren gegen die amtsärztliche Untersuchung ist etwas was bei drohender Zwangszuruhesetzung jeder halbwegs versierte Rechtsanwalt empfiehlt. Ganz egal wie lange die Dienststelle gewartet hat. Warum empfiehlt er das ? Nun eine zur Ruhesetzung erfolgt immer erst nach dem Votum des Amtsarztes. Wenn ich dies durch Rechtsmittel noch en halbes Jahr hinaus zögere, dann gibt es nicht nur sechs Monate mehr Geld, sondern Monat für Monat erhöhen sich auch die % Punkte für die Pension. Das mag sich sehr rücksichtslos anhören, aber das ist ein Begriff den es in der Juristerei nicht gibt. Wenn Du also in dieser Situation Deinen RA fragst, gibt's genau den Ratschlag.
-
Wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt. Nachdem Gott und alle Welt über die Dame her zieht ohne nähere Details zu kennen, mache ich jetzt Mal auf Advotatus Diaboli, auch ohne die tatsächlichen näheren Umstände zu kennen.
Da ist jemand psychisch erkrankt und zwar so, dass eine Rückkehr in den Schuldienst undenkbar ist, weil dann das Ganze Drama von vorne beginnt. In so einem Fall ist man zunächst einmal krank geschrieben. Normalerweise bekommst Du dann nach sechs Wochen ein BEM vorgeschlagen. Passiert da nichts kommt nach drei Monaten oder auch etwas länger die Amtsarztankündigung und der sieht das so wie der Psychiater und hält die Person für dienstunfähig. Dann erfolgt die einstweilige zur Ruhe Setzung. Wenn sich die Dienststelle aber nicht meldet was dann? In dem Fall ist man weiter krank geschrieben .
Man wäre mit dem Klammerbeutel gepudert schlafende Hunde zu wecken . Und auch jeder Rechtsanwalt würde sagen halten sie die Füße still. Die müssen sich melden.
Was die Nebentätigkeit anbelangt. Es stand nur im Zentralorgan der Empörten "Bild" das sie eine Heilpraktikerausbildung mitgemacht hat um sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Solange sie keine Heilpraktikerpraxis betrieben hat, hat sie auch keine Nebentätigkeit ausgeübt. Das man die Fühker ausstreckt für den Fall , dass man aufs Ruhegleis geschoben wird ist in diesen Fällen normal. Frau Probst verdient damit richtig Asche und hat schon zehn hauptberufliche Mitarbeiter.
Der Arzt hingehen handelt vollkommen korrekt, wenn er eine berufsunfähige Person weiter krank schreibt. Denn sie kann die geschuldete Tätigkeit ja nicht erbringen.
Was bleibt übrig, es ist irgendwio im Verwaltungsgetriebe hängen geblieben. Bei einer Behörde die mit viel zu wenig Mitarbeitern, begrenzten EDV Ressourcen tausende von Mitarbeitern verwaltet .
Aus meiner Sicht entschuldbar.🤷
-
Bei genauer Betrachtung fängt die Geschichte an unangenehm zu riechen.
In Schulen passieren die dollsten Sachen und davon steht meist nichts in der Presse
Und jetzt haben wir hier eine Lehrkraft die keiner kennt und es steht in riesen Buchstaben in mehreren Zeitugen inc. Fortsetzung.
Eigentlich dürften nus SL und Bezirksregierung die Personalie kennen. Schon sehr seltsam alles.
-
Falls Du mindestens einen Bachelor hast, wären m.E. die Entfristungsvoraussetzungen von Frau Feller bezüglich des Konzepts zur Vermeidung von Unterrichtsausfall erfüllt. Nimm hierzu Mal Kontakt mit Deinem Bezirkspersobalrat auf.
-
Wieso Mehrarbeit? Du hast mit 25,5 an einer Gesamtschule eine volle Stelle. Auf einer einwöchigen Klassenfahrt mitzufahren ist daher keine Mehrarbeit. Zumindest nicht in dem Sinne wie man Mehrarbeit an Schulen definiert. Allerdings ist möglicherweise die Vertretungskette verletzt und das könnte ein Grund sein, sich auf eine feste Stelle einzuklagen.
-
Kommt drauf an, für wen Du arbeitest. Bei der VHS kannst Du den Übungsleiteroauschbetrag geltend machen. Also quasi bei allem was als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt ist. Bei privaten Nachhilfeinstituten wie Studienkreis greift dieses Steuerprivileg nicht
-
Nicht zu vergessen, dass das im Regelfall Honorarverträge sind. Der Betrag ist also zu versteuern und ggf. müssen auch noch Pflichtbeiträge an die deutsche Rentenversicherung zu leisten.
Denn die Tätigkeit als selbständiger Lehrer unteuegt der Pflichtversicherung bei der DRV. Viel Spaß dabei.😂
-
Eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen ist in der Regel immer dann erforderlich, wenn
1.) Die psychosoziale Belastung am derzeitigen Arbeitsplatz so hoch ist, dass eine Genesung nicht möglich ist bzw. davon ausgegangen werden muss, dass bei Wiederaufnahme der Tätigkeit es zur erneuten Arbeitsunfähigkeit führt.
2.) in der Gesamtbetrachtung die Rahmenbedingungen nicht so geändert werden können, dass die in 1.) beschriebene Problematik nicht mehr Auftritt.
3.) mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass nach einer Versetzung der Problematik abgeholfen ist
Alle anderen Kriterien die das System Schule und die Auswirkung von Versetzungen auf das System betreffen sind nicht Untersuchungsauftrag des Amtsarztes, denn er ist Arzt und kein Unternehmensberater. Sind die Bedingungen wie oben erfülkt, so kann der Amtsarzt nur konstatieren, dass bei Verbleib der LK am jetzigen System mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Bei einer Versetzung diese DU jedoch mit überwiegender Wahrscheinlichlichkeit verhindert werden kann.
Wenn aufgrund dieses Gutachten die Dienststelle auch für die zur Ruhesetzung entscheidet wünsche ich ihr viel Spaß bei dem nachfolgenden Gerichtsverfahren.🤷
-
Wir versuchen auch immer zunächst auf dem Verhandlungswege das Optimum für die Kollegen herauszuholen. Aber manchmal ist das System so unflexibel wie eine Bahnschwelle und man bekommt nichts bewegt. Kaum ist ein Anwalt im Spiel gehen auf einmal Dinge die vorher unmöglich erschienen. Ich wünsche Dir die erforderliche Nervenstärke das alles durchzustehen.
-
Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat und wenn sich zwei Parteien nicht einig werden können, dann macht es einfach Sinn, in diesem Fall die Rechtsprechung anzurufen. Mitarbeiter haben dabei häufig ein schlechtes Gefühl, nur bitte versetzt Euch in die Lage der Dienststelle. Da sitzen Volljuristen, die sind gewohnt, dass im Zweifel Gerichte die Entscheidungen fällen. Teilweise legen sie es auch teilweise darauf an, denn wenn ein Gericht die Entscheidung trifft kann später ein Rechnungsprüfungsamt dem Entscheider keine leichtfertige Entscheidung vorwerfen. Also habt da kein schlechtes Gewissen holt Eure wie auch immer Card aus der Tasche und holt Euch Rechtsschutz 🤷
-
Die Tatsache der Schwerbehinderung gereicht Deinem Mann eher zum Vorteil. Hierdurch ist die Dienststelle verpflichtet bezüglich aller Personalentscheidungen auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Diese kann auch viel direkter vermitteln als es beispielsweise der Personalrat kann. Bitte lasst Euch da unbedingt beraten.
Beachte auch die Hinweise von CDL man muss in der Tat für seine Rechte auch kämpfen.
-
Also so wie Du es beschreibst, wirst Du an dieser Schule nicht mehr glücklich.
Du stehst jetzt vor der Entscheidung Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende.
-
Nehmt auf jeden Fall mit der für Eure Schule zuständigen Schwerbehindertenvertretung Kontakt auf. Die haben Erfahrung wie die Dienststelle bei welcher Konstellation reagieren wird.
-
Mein Eindruck ist der von Moebius: Eigentlich willst du gar nicht Lehrer werden. Du hörst dich eher so an, als solltest du noch ein bisschen herumschauen.
A propo umschauen. Du kannst Dich natürlich auch mal in eine Vertretungsstelle begeben und die ein oder andere Schulform auszutesten. Dann hast Du vielleicht einen besseren Überblick, was Dich im und nach dem Ref. erwartet?
-
Völkerrechtswidriges Verhalten einer rechtsgerichteten Regierung, die fremdes Staatsgebiet annektiert - und annektieren will - muss man verurteilen dürfen ohne sofort als Feind des russischen oder israelischen Volkes diffamiert zu werden.
Genauso ist es. Und natürlich kann man immer an der sachlichen Richtigkeit von Meldungen aus dem Gaza Streifen heraus seine Zweifel hegen, denn da sind mit Sicherheit Sachen dabei wo die Hamas ihre Deutungshoheit zurückgewinnen möchte. Jedoch halte ich Berichte aus der dem Bereich "Ärzte ohne Grenzen" für authentisch. Sogar das Rote Kreuz, was für seine Zurückhaltung (wegen der selbstverpflichtenden Neutralität) bekannt ist, hat dringend um eine Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung Betroffener gebeten.
-
Meine PE vor sieben Jahren war dagegen ein Witz.
Schade eigentlich, dass das Angebot sich derart verschlechtert hat. Wie haben (2009) alle Seminare besucht, in denen sowohl grundständige LK, OBASler und PE Kräfte saßenNur dass die PEler ein Jahr dabei blieben und die Unterrichtsbesuche nicht benotet würden.
-
Das ist nach wie vor der aktuelle Stand.
-
-
Die gute alte Fischer Tropsch Synthese könnte eine Strategie sein, würde man sich von dem Glaubenssatz verabschieden, dass man elektrische Energie nicht verschwenden darf. Denn diese Methode ist natürlich mit erheblichen Verlusten verbunden. Da wir aber kein Erdöl mehr verpulvert sondern diese Energie und von Wind und Sinne geschenkt wird spielt der Verlust kaum noch eine Rolle. Vielmehr stellt sich die Frage, ob ich hiermit efuels zu Marktpreisen herstellen kann. Experten sagen bei grossindustrieller Produktin einen Literpreis von zwei Euro voraus. Das sollte leistbar sein. Dann legt Mal los.
Werbung