Beiträge von chemikus08

    Ganz ehrlich, dass ist ein Unterschied. Eigentlich zâhlt der Tag dann als Krankheitstag. Es sei denn, dU wärstvzum Arzt gegangen und dann zur Schule. Dann wäre es ein dringend notwendiger Arztbesuch.

    Beim nächsten Mal bleib zu Hause, hast ja selber geschrieben, dass es Dir nicht gut ging.

    Das war jetzt nicht so besonders Klug🤷

    Wo ist jetzt das Problem. Wenn ich nicht mehr kann melde ich mich nicht mehr duenstfähig und gehe nach Hause.

    Das Ganze zählt arbeitsrechtlich nicht als Krankheitstag, da Du den Dienst angetreten hast. Dementsprechend brauchst Du jei Attest, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine Attest Pflicht ab Tag eins der Erkrankung festgelegt haben sollte.

    In Dienststellen mit Arbeitszeiterfassung wird die versäumte Zeit allgemein als "krank in Dienst" erfasst. Durch Dienstantritt ist die Arbeitspflicht für den Tag als erfüllt anzusehen.

    Das mit dem Ihr ist schwierig, trifft auf die zu, die keinen gebundenen Ganztags haben. Das werden allerdings immer weniger. Bei denen mit gebundenem Ganztag ist dann die Frage, wie sie das organisiert haben. Viele haben Lehrerstekken kaputalisiert und den Nachmittagsunterricht an externe Anbieter im Rahmen von Ags übertragen.

    Andere bieten da auch Förderunterricht an. Das wäre für den Kollegen dann wieder eine Alternative. Unter dem Strich bleibe ich bei meiner Empfehlung mit dem Tarifbeschäftigtenverhältnis. Hier hat man durchaus Verhandlungsspielraum, sich die Teilzeit vertraglich für Freitags verbriefen zu lassen und zwar direkt durch die Bezirksregierung. Dann spuckt einem auch niemand mehr in die Suppe. Berufskolleg und Gymnasium wird der Kollege sich wegen Angebot und Nachfrage allerdings abschminken können. Und die von ihm begehrte Klientel findet er auch am ehesten bei uns.🤷

    RosaLaune

    Überall da, wo es um einen einzigen Tag geht, gibt es häufig Möglichkeiten. Schwierig jedoch wird es, wenn ich regelmäßig zu einem bestimmten Termin frei brauche. Hier war es Freitags 1300 Uhr ( Mann muss jetzt auch noch die Wegezeit berücksichtigen). Das kann in vielen Schulen funktionieren. Nehme ich aber unsere Realschule und tufälligerweise eine ohne gebundenen Ganztags. Dann stehe ich hier schon vor dem Problem, dass mir nur 30 Schulstunden zur Verfügung stehen, um 28 Ustd. zu verteilen. Gleichzeitig muss ich aber auch schauen, dass ich mindestens zwei Sprungstunden einbaue (Vertretungsunterricht) um den Kollegen nicht gegenüber anderen dauerhaft zu bevorzugen.D.h. der Kollege muss schon in den sauren Apfel beißen und im gewissen Umfang Teilzeit machen, damit man die letzte Stunde Freitags bei ihm abhängen kann. Da muss dann auch die Bezirksregierung mitspielen und die Teilzeit genehmigen. Teilzeit aus religiösen Gründen wäre in der Tat Mal was Neues, wenn die Bezreg Mal wieder die Zustimmung verweigert. Meine Zustimmung würde es wahrscheinlich finden, das Ding in die Stufe zu bringen. Ergebnis ist aber offen. An dem Beispiel wird deutlich wie schwierig das Ganze in der praktischen Umsetzung werden kann.

    Ich kann arbeitsrechtlich (und auch beamtenrechtlich) aus dem Grundgesetz zwar einen prinzipiellen Anspruch ableiten hierauf Rücksicht zu nehmen. Aber eben nur soweit dies aus arbeitsorganisatorischen Gründen möglich ist. Hier findet immer eine Güterabwägung statt und das bedeutet eben auch, dass der Arbeitnehmer auf die Sachzwänge die mit seinem Aufgabenbereich verbunden ist genauso Rücksicht nehmen muss.

    Oder Du bleibst angestellte Lehrkraft und vereinbarst von Anfang an vertraglich eine Teilzeittätigkeit bei der der Freitag ausgespart bleibt. Drauf bestehen, dass dies als Nebenabrede im Arbeitsvertrag aufgenommen wird.

    Also nochmal, die praktische Umsetzbarkeit hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Das schöne in der Industrie ist, dass auch da noch nach dem Freitagsgebet gearbeitet wird. Wenn in 100 Rohre Löcher gestanzt werden müssen, dann warten die 20 noch nicht gestanzten Rohre auf Dich, bis Du vom Freitagsgebet zurück bist. Die Schüler machen das nicht. Die müssen halt um was weiß ich 1315 beschult werden, egal wie. Insoweit ist Schule tatsächlich ein sehr getaktetes System, dass nicht immer den gewünschten Gestaltungsspielraum bietet. Insoweit ist dieser Beruf weder familienfreundlich noch religionsfreundlich. Wenn Du die Regeln für Dich so eng aus legst würde ich Dir diesen Beruf nicht empfehlen.

    Man würde sicherlich versuchen, ob es möglich ist auf Deinen Wunsch einzugehen.

    Ein gesetzlicher Anspruch, insbesondere in diesem Zeitrahmen. ( Du schreibst 30 bis 45 Minuten) besteht nicht. Deine Dienstpflicht hat hier Vorrang. Denn das würde ja Deinen beruflichen Einsatz dauerhaft für diesen Zeitraum einschränken. Es dürfte also sehr von den Gegebenheiten an Deiner Schule abhängen, ob es geht oder nicht.

    Ein Imam an einer ehemaligen Schule erklärte mir einmal, dass bei beruflicher Notwendigkeit die Abwesenheit vom Freitagsgebet entschuldigt sei, wenn es entsprechend nachgeholt wird. Denn ich kann mir auf der anderen Seite auch nicht vorstellen, dass beispielsweise in Istanbul die Krankenwagen zu diesem Zeitpunkt still stehen und erst nach dem Freitagsgebet wieder in den Einsatz gehen .

    Captain Kirk (aus *Star Trek*) und Wolfgang Amadeus Mozart haben **keine direkte historische Verbindung**, da Mozart im 18. Jahrhundert lebte (1756–1791) und Captain Kirk eine fiktive Figur des 23. Jahrhunderts ist. Allerdings gibt es eine kreative kulturelle Rezeption Mozarts in Verbindung mit *Star Trek*:

    ### 🎭 **"Idomeneo"-Oper im Star-Trek-Design (2026)**
    Die **Pacific Opera Project** plant für 2026 eine Neuinszenierung von Mozarts Oper *Idomeneo* (1781) in einem *Star-Trek*-Thema. In dieser Adaption wird die Titelfigur **Idomeneo, König von Kreta, als "Captain Idomeneo"** dargestellt – inspiriert von Captain Kirks Führungsstil und der Raumschiff-Ästhetik .
    - **Konzept**: Die Handlung wird in ein "galaktisches Imperium" verlegt, mit Kostümen und Bühnenbildern, die an die *Original Series* (1966–1969) erinnern.
    - **Ziel**: Die Produktion soll Mozarts Werk durch populäre Sci-Fi-Referenzen zugänglicher machen und zeigen, wie klassische Themen (Macht, Pflichtkonflikte) universell übertragbar sind.

    ### ⚠️ **Hintergrund und Klarstellung**
    - **Keine echte Verbindung**: Mozart komponierte *Idomeneo* 1781, basierend auf der griechischen Mythologie. Captain Kirk wurde erst 1966 erschaffen.
    - **Kulturelle Brücke**: Die Opern-Adaption nutzt Kirks Archetyp des "entscheidungsgeplagten Kapitäns", um Idomeneos Konflikt (Opfer seines Sohnes vs. gebrochenes Gelübde) modern zu interpretieren .
    - **Historische vs. fiktionale Figuren**: Während Mozart reale Persönlichkeiten vertonte (z. B. in *La clemenza di Tito*), ist Kirks Rolle hier rein künstlerische Freiheit.

    ### 💡 **Warum diese Verbindung?**
    Die *Star-Trek*-Adaption von *Idomeneo* illustriert, wie Mozarts Werke in Popkultur-Kontexten neu belebt werden – ähnlich wie der Film *Amadeus* (1984) Salieris Neid dramatisierte, obwohl dies historisch ungesichert ist . Captain Kirk dient hier als **zeitgenössische Symbolfigur für autoritäre Dilemmata**, nicht als Teil von Mozarts Biografie.

    Zusammenfassend ist Captain Kirks "Rolle" im Leben Mozarts eine **postume künstlerische Hommage** – ein Beispiel dafür, wie zeitlose Werke durch moderne Narrative weiterwirken.

    Wenn das soweit fortgeschritten ist, brauchst Du Dir wirklich keine weiteren Gedanken zu machen. Aber das Verfahren dauert nun Mal. Das Ganze muss noch durch den Personalrat. Aber das ist eine Firmalie, denn wir sind ja ein Personalrat und kein Personalverhinderungsrat.

    Willkommen im Club .

    Es gibt dazu keinen Gesetzestext. Du hast den Neffen so zu behandeln, wie jeden anderen Schüli auch. Befangenheitsregelungen sind mir hier nicht bekannt. Insoweit lautet die Antwort, ich kenne dazu keinen rechtrelevanten Text, der das unterrichten und bewerten verbietet. Dennoch würde ich im Fall des Falles mit der SL vereinbaren,dass Du nach Möglichkeit nicht der Klasse Deines Neffen zugeordnet wirst. Wird natürlich bei steigender Anzahl von Verwandten schwierig.🤣

    Die Stellen werden immer ca. 2 Monate vor dem geplanten Dienstantritt ins Netzt gestellt, bleiben da zwei Wochen, was dann auch Ende der Bewerbungsfrist ist, stehen und fliegen dann wieder raus. Der nächste Schwung kommt dann wieder zum nächsten Einstellungstermin. Daher regelmäßig ins Netz schauen.

    Das der TVöD stufengleich höhergruppiert war mir nicht bekannt, da recherchieren ich noch mal. Das wäre ja ein gutes Argument es für den TV-L auch durchzusetzen.

    Wobei die Lehrer halt nur ein kleines Grüppchen bei den Tarifverhandlungen sind. Aber wie gesagt versuchen sollte man es

    Und wie es aussieht, ist das von mir beschriebene Szenario wohl das wahrscheinlichste.

    Ich hatte noch die Hoffnung, dass die gezahlten Zulagen beim Vergleich der Entgelte mitberücksichtigt werden, aber da steht dann explizit, dass nur die Tabellenentgelte verglichen werden.

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