Das ist mal wieder hausgemachter Stuss einer Schulleitung. Wenn ein Kollege gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, aufgrund der er bestimmte Aufgaben nicht erledigen kann oder auch nur nicht ohne weitere Beeinträchtigung der Gesundheit erledigen kann, dann bin ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht als Schulleiter verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen. Wenn ich dem Mitarbeiter nicht glaube kann ich auf ein ärztliches Attest bestehen. Reicht mir das immer noch nicht, dann muss die Dienststelle den AA einschalten. Den Mitarbeiter trotz Knieproblemen anzuweisen an der Fahrt teil zu nehmen grenzt an Körperverletzung durch Unterlassen.
Ansonsten weise ich hier auf die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung hin. Bei angestellten Lehrkräften wäre so etwa ein eklatanter Verstoss gegen Arbeitsschutzvorschriften.
Was würde ich machen? Attest vom Arzt ausstellen lassen, dass eine klare Aussage trifft, dass diese Wanderung außerhalb des derzeitigen Leistungsvermögens ist. Dann einen dringenden Gesprächsbedarf bei der SL anmelden unter Beisein einer Person des Vertrauens. Und dann ganz klar sagen, dass die Teilnahme an der Wanderung aus ärztlicher Sicht untersagt sei und Du ansonsten um schriftliche Weisung bittest.
Gegen die Weisung remonstrieren (mit CC an die übergeordnete Dienststellen und den übergeordneten Personalrat) . Und dann abwarten was passiert. Sollte der SL wider erwarten dies anweisen, pünktlich zum Wochenbeginn der Fahrt krankmelden. Die Arbeitsunfähigkeit ist in dem Fall erwiesen dadurch, dass Du nicht in der Lage bist die vermeintlich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Aufgrund der schriftlichen Weisung kann der Arzt sich tatsächlich davon überzeugen, dass Dein Arbeitgeber diese Arbeitsleistung erwartet. Damit darf er Dich unter Würdigung dieser Tatsache krank schreiben, da die Bedingungen für eine Krankschreibung damit voll umfänglich erfüllt wären.
Aber wie gesagt, ich glaube nach dem Gespräch sollte eigentlich der Sack zugemacht werden.