Als Personalratsmitglied liegt meine Priorität darin den Arbeitsschutz der KuKs sicherzustellen. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall weil:
1.);Das Risiko einer Lehrkraft an Covid19 zu erkranken, ist etwa zwei bis dreimal so hoch, wie beim Durchschnitt. D.h. von zwei erkrankten Lehrkräften geht eine Erkrankung auf berufliche Exposition. In dieser Lage (auch bei den vorliegenden Inzidenzwerten) ist es daher durchaus angemessen, neben der Maskenpflicht eine Halbierung der Klassen zu fördern.
2) Vielfach werden die durchschnittlichen Klassentemperaturen im Vergleich zum Soll (Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstätten RiLis)(20 Grad Celsius) deutlich unterschritten. Dies ist ebenfalls nicht hinnehmbar und ja auch leider nicht nur auf ein oder zwei Tage begrenzt. Mir ist nicht bekannt, dass die Arbeitsschutzvorschriften wegen Corona ausgesetzt wären. Der fortgesetzte Verstoss gegen die Temperaturvorschriften kostet dem Verantwortlichen 1000 Euro Bussgeld. Zu zahlen durch den Schulleiter, der für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist (Schulgesetz).