An die Kinder zu denken ist Aufgabe des Dienstherrn, die Gesundheit der Kollegen meine als Personalratsmitglied (als GEW Mitglied auf die Gefahr hin, dass das Deine Schubladen durcheinander bringt).
Beiträge von chemikus08
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Wir Lehrer hätten schon einige Möglichkeiten unsere Rechte duchzusetzen. Wir müssten es nur tun.
Ab 35 Grad Celsius ist ein Arbeitsraum nicht mehr als solcher geeignet. Hier könnte man schon Mal als erstes ansetzen. -
Es muss ja auch keine künstlerische Tätigkeit sein, schriftstellerische Tätigkeiten werden ja genauso gewertet?
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Off topic/ Das Geheimnis nennt sich private Altersvorsorge
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Wollsocken
Ich habe für mein Chemiestudium 18 Semester gebraucht. Immer im Wechsel ein Semester nur Geld verdient ( und in der Zeit keinen Praktikumsplatz blockiert) und ein Semester studiert. Damit habe ich das Studium und Familie (mit einem Kind) finanziert. Habe deswegen kein schlechtes Gewissen. Hat aber auch den ersten Arbeitgeber nur am Rande interessiert. -
Beitrag 204
Ich find auch, dass Winterhoff Recht hat. Würde aber zum Beleg nicht gerade diese Beispiele verwenden. -
An der Stelle kann man auch Mal die positiven Seiten unseres Berufes sehen. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft interessiert es wirklich niemanden ob Du die doppelt Regelstudienzeit benötigt hat, nach Deinem Abitur erst Mal gar nichts gemacht hast oder sonst irgendwelche Schlenker im Lebenslauf sind. Interessant sind Deine Prüfungsnoten und wie Du Dich im Vorstellungsgespräch verkaufst (Passt Du ins Profil der Schule)
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Darf der Dienstherr einen zwingen? Ich vermute das läuft geschickter. Nicht der Dienstherr übt den Zwang aus, sondern das Gesundheitsamt. Wer den Impfschutz nicht nachweist bekommt zunächst ein Bussgeld. Wer dann immer noch ohne ausreichenden Impfschutz zum Dienst erscheint erhält erneut ein Bussgeld (Höhe bis 2500) . Dagegen kann dann auch der Beamte klagen bis er schwarz wird. Damit ist der Dienstherr dann schon Mal raus aus dem Verfahren.
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Im Regelfall stimmt die Dienststelle einem Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu.
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Chilipaprika für die Polizei gebe ich Dir Recht. In der Justiz (Gericht und Staatsanwaltschaft) sieht das anders aus.
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- Überlastet in der Form wie Du es schreibst schon. Jedoch wird jede Überstunde schön fein notiert und wenn 60 Überstunden voll sind nimmt man sich einen Kurzurlaub von 1 oder 2 Wochen auf das die Aktenberge weiter wachsen.
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Freakoid Beitrag 5
Das werde ich nicht tun, hoffe aber dass der Vorsitzende der urteilenden Jugendkammer dies getan hat. Zur Begründung fehlen mir nämlich die notwendigen Erkenntnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Verhandlung. Ganz allgemein muss man berücksichtigen, dass das Jugendgerichtsgesetz wesentlich mehr Möglichkeiten zulässt als das normale Strafrecht. Bei der Schuldfrage wird wesentlich stärker in der Richtung ermittelt, ob eine spezielle ausgeprägte Gewaltneigung besteht und diese Straftat am Ende einer Entwicklung in die falsche Richtung steht. Oder aber liegt hier eine Tat aus dem Affekt heraus vor, ohne das zuvor ähnliche Probleme aufgetreten sind. Im letzteren Fall dürfte eine Bewährungsstrafe herauskommen.
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Psychiatrie als Auflage macht nur Sinn, wenn eine psychiatrische Erkrankung vorliegt, Davon ist aber keine Rede.
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Hinzu kommt, dass bei der Jugendgerichsbarkeit der Erziehungsaspekt im Vordergrund steht.
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Zu 23
Wenn Handys über WLAN ins Netz einloggen, so ist die im Raum wirkende Strahlung in der Tat weitaus geringer, da ja mit wesentlich geringerer Sendeleistung gearbeitet wird. Wer also von gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgeht, ist mit WLAN besser bedient. -
Krabappel
Nein! Ich habe nochmal ausdrücklich für Niedersachsen nachgeschaut. Dem Schulleiter sind, wie in NRW auch, nur bestimmte Dienstvorgesetzteneigenschaften übertragen worden. Die Verhängung einer Attest Pflicht gehört definitiv nicht dazu. Er ist Vorgestzter, aber eben kein Dienstvorgesetzter. Er darf in NDS z.B. eine Abmahnung aussprechen, aber keine Kündigung. Die Attest Pflicht müsste daher von der übergeordneten Dienststelle angeordnet werden. Darüber hinaus ist es arbeitsrechtlicher Konsens, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Krankmeldung wissen muss, welche Regelung für ihn gilt. Wird eine Attest Pflicht angeordnet, so gilt diese zukünftig eben ab dem ersten Arbeitstag, aber niemals rückwirkend für eine erfolgte Krankmeldung. -
Krabappel den Gesetzestext bitte genau lesen. Der Beamte muss sich auf Anordnung untersuchen lassen, jedoch vom Amtsarzt. Der Dienstvorgestzte ist nicht der SL sondern die Dienststelle. Auch eine Attest Pflicht kann dementsprechend nur von der zuständigen Schulbehörde verhängt werden und zwar für zukünftige Erkrankungsfälle. Für zurückliegende Erkrankungen schon deswegen nicht, weil nach den Krankschreibungsrichtlinien rückwirkend nur im Ausnahmefall bescheinigt werden darf.
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Zu 353
Du hast vollkommen Recht. In letzter Konsequenz bedeutet dies aber, dass die derartigen Rahmenbedingungen nur noch Brot und Butter Stunden zulassen, wenn man gleichzeitig die vorgegebene Arbeitszeit einhalten muss. Hier sind wir dann wieder beim Ausgangspunkt dieses Threads, nämlich der exakten Erfassung der Arbeitszeit. Da der Dienstherr nicht bereit ist dokumentierte Mehrarbeit zu dulden, müsste jeder seinen Aufwand in der Unterrichtsvorbereitung deutlich reduzieren. Und erst jetzt entstünde genug Unmut um auch die Politik zu bewegen, entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Ist traurig aber so funktioniert unsere Gesellschaft nun Mal. Solange wir jedoch das System der systematischen Selbstausbeutung beibehalten wird sich nichts ändern. Insoweit sehe ich in dem Urteil des europäischen Gerichshofes zumindest eine Chance und hoffe darauf, dass es auch konsequent in nationales Recht überführt wird. -
CDL bekloppt so unter menschlichen Gesichtspunkten, ja!!!! Unter steuerrechtlichen leider nein, das ist Deutschland.
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Wenn man allerdings ein Arbeitszimmer anmietet, so sind die entstehenden Kosten, auch bei Lehrern, zu 100,% absetzbar. Also immer drauf achten, dass der Nachbarauch Lehrer ist und Arbeitszimmer gegenseitig anmieten
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