Da hat Susannea Recht. Die Zeit ist wichtig. Nur so kann überwacht werden, ob die 11 stündige Mindestunterbrechung der Arbeitszeit eingehalten wird.
Beiträge von chemikus08
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Bolzbold
Die Frage richtet sich an Susanea? -
Jani77
Genau diese Verfahrensweise hat der EugH ja kritisiert. Es ist eben keine pauschale Schätzung mehr zulässig, sondern die tatsächlichen Arbeitszeiten sind zu erfassen. -
Susanea,
die Mithilfe bei der Dokumentation der eigenen Arbeitszeit ist aber im allgemeinen Arbeitsleben durchaus üblich und kein illegaler Einsatz. Insbesondere wo Du zur Doku nichts anders machen muss als zu Beginn der Arbeitszeit die Login Taste zu drücken und zum Ende die Logout Taste. Wir reden also von 20 Sekunden am Tag, 6 min. Im Monat, schaffst Du schon. -
Wolfgang Authenrieth
Wenn Du morgens um 04.00 darüber nachdenkst, wie Du Klein Kevin in die Spur bekommst, dann bist Du ein potentieller Kandidat für ein Burnout und solltest daran arbeiten. Es gibt genau zwei Plätze an denen ich über Kevin nachdenke:
,a) In der Schule
b) An meinem Schreibtisch zu Hause, wenn ich beschlossen habe, dass ich jetzt für die Schule arbeite. Und nein, Fachzeitschriften haben auf dem Wohnzimmertisch nichts zu suchen. Entweder widme ich mich meinem Privatleben oder der Schule - an/aus.
Eine Vorgehensweise übrigens, die auch von jedem Therapeuten so empfohlen wird.
Das macht die Erfassung der Arbeitszeit mit Hilfe einer App denkbar einfach.
Betreten des Schulgebäudes Login
Verlassen - logout
Lediglich eine feste eingeplante Pause, in der ich auch nicht für was anderes zur Verfügung stehe führt zum zwischenzeitlichen ausloggen.Zu Hause gilt
Beginn am Schreibtisch - login
Ende der Arbeit ( und Ende ist Ende) logout. Das Holen der Tasse Kaffee gehört dann mit zur Arbeitszeit, wie in jedem Büro.Du wirst feststelle, es geht. Die strikte Trennung von Arbeitszeit und Freizeit entlastet. Denn morgens beim Frühstück ab Kevin zu denken ist Stress, da erscheint sofort ein innerlichen Stopp Schild.
Und warum die Erfassung? Weil unser Arbeitgeber uns nicht Mal eben entlastet. Der geht von der Theorie aus, dass die festgesetzten Deputate einer Arbeitszeit von 41 Stunden entsprechen. Erst valide Aufzeichnungen können an dieser Einstellung was ändern. Durch valide Aufzeichnungen werden Arbeitszeitverstöße bekannt. Eine Vorgesetzen Dienststelle, die das weiter zulässt und nichts unternimmt, begeht eine Straftat (zumindest bei Tarifbeschäftigten).
Ich betrachte daher das Urteil als Chance zur Veränderung.
Das Modell der Vertrauensarbeitszeit hat leider nur zur Selbstausbeutung der Kolleg*innen getaugt. -
Die Selbstverständlichkeit mit der von Kollegen (m,w,d) der Wegfall von Sozialräumen (Lehrerzimmer) hingenommen wird, weil es ja einem guten Zweck dient ist erschreckend. Ich darf daran erinnern, dass es Vorgaben in der Arbeitsstättenverordnung gibt, die nicht nach Belieben ausgesetzt werden können. Ich möchte an dieser Stelle die jungen Wilden Mal darauf hinweisen, dass auch Lehrkräfte einem Alterungsprozess unterliegen. So gibt es Lehrkräfte, die nach zwei Stunden Unterricht eine Auszeit benötigen, um nochmal die Energie für zwei Unterrichtsstunden aufzubringen (Wiedereingliederung, Stundenreduzierung.. ) . Diese Kolleginnen und Kollegen benötigen einen Rückzugsort und damit meine ich nicht das Lehrer-WC. Manchmal scheint es mir, dass das System die Anwesenheit derart beeinträchtigten Lehrpersonen nicht mehr vorsieht. Aber auch den noch funktionierenden jungen Wilden täte ein Rückzugsort gut. Desto länger kann man sich nämlich die zur Berufsausübung erforderliche Resilienz erhalten.
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Eine arbeitsrechtliche Kündigung ist alles andere als ein Spaziergang. Das Kündigungsschutzgesetz ist zu beachten. Ab 15 jähriger Beschäftigungszeit ist nur noch eine ausserordentliche Kündigung möglich.
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Die ablehnende Haltung wundert mich auch. Wir Realschullehrer in NRW haben eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Unterrichtsstunden. Hinzu kommen Aufsichten, Verwaltungsarbeiten für Klassenleitungen, eine steigende Zahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Elternsprechtag. Gleichzeitig wird den Schulen die Inklusion aufs Auge gedrückt, ohne dass es hierzu ausreichende personelle und materielle Ressourcen gibt. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben müssen also AOSF - Verfahren abgewickelt, Förderpläne ohne die sonderpädagogische Expertise geschrieben werden. Es gibt zusätzliche Gesprächsrunden mit den Sozialpädagogen, zusätzliche Besprechungstermine wegen der Förderkinder. Die Zahl von Disziplinarkonferenzen ist ebenfalls signifikant gestiegen. Die Klassengrößen erreichen die 32 er Grenze und das alles bei nach wie vor 28 h Unterrichtsverpflichtung. Eine konkrete Zeiterfassung wäre aus meiner Sicht zielführend.
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Das Urteil betrifft ja die EU Staaten, insofern wird dies an den Schweizer Arbeitszeiten nicht viel ändern. Eine Pauschalisierung von Arbeitszeiten darf es aber eben nach diesem Urteil zukünftig nicht mehr geben. Das Urteil richtet sich gegen Flatrate Arbeitszeiten, wie sie auch im Lehrerbereich zunehmend Usus geworden sind. Vielmehr ist sicherzustellen, dass der tatsächliche Zeitaufwand korrekt erfasst wird. Wie einige hier schon schreiben besteht in der Tat die Gefahr, dass für Beamte wieder eine Ausnahmeregelung gilt. Da wir aber immer mehr Tarifbeschäftigte haben, wird man hier mit diesen Ausnahmen Probleme kriegen. So ist die Unzulässigkeit einer Verzichtserklärung bei Klassenfahrten auch über die Angestellten erkämpft worden. Ähnliches erhoffe ich mir jetzt in Bezug auf die Arbeitszeit.
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Frapper
Also Anwesenheitszeit zu einem abgemachte Termin ist Arbeitszeit -
Ich hätte auch Kolleg*innen schreiben können.
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Das fängt damit an, dass Du in der Auflistung Deiner Aufgaben einen entscheidenden Punkt vergessen hast.
Die Sorge um Dich selbst! -
Arbeitszeit
Was im Artikel als Drohung empfunden wird, könnte auch der Befreiungsschlag werden. Hoffe nur, dass die KuKs dann auch korrekt erfassen und nicht in vorauseilendem Gehorsam ihre häuslichen Erfassungszeiten reduzieren. -
Btw die Bankmitarbeiterin würde auch keine obskure Vereinbarung zur Nutzung ihres privaten PC zwecks Zugriff auf Kundendaten zu unterzeichnen. Entweder stellt der Arbeitgeber genügend Endgeräte zur Verfügung oder ein Teil der Mitarbeiter dreht für gut bezahltes Geld Däumchen.
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Mikael
Dir ist aber auch kein Argument zu billig gegen die GEW zu wettern.
Das die Bankmitarbeiterin so eine gute Absicherung beim Dienstunfall hat liegt nicht an der Gewerkschaft, sondern vielmehr an dem Selbstbewusstsein der Mitarbeiter, dass unseren Kollegen teilweise abhanden gekommen ist. Der Bankmitarbeiter hat den A... In der Hose um Chefe zu sagen, dass er entweder für eine anständige Privatwagenregelung sorgt oder der Wagen für dienstliche Zwecke nicht zur Verf steht. Und wenn die Taxenbelege dann monatlich die 500 Eurogrenze überschreitet, kommt es auch zu einer vernünftigen PKW Regelung. -
Mikael
Feiern muss man hier sicherlich nicht. Dir ist aber schon klar, dass ohne Warnstreik selbst dieses Ergebnis nicht zustande gekommen wäre oder? Insgesamt halte ich es dennoch für ein akzeptables Ergebnis. -
Ach ja, wo wir noch beim meckern sind, einen muss ich noch raushauen:
Für diejenigen, die hier die Rechnung rausgeben, die Lohnerhöhung sei ein Minusgeschäft., da hätte ich eine Lösung. Reduziert doch einfach Eure Stunden soweit das Ihr auf Euer bisheriges Bruttogehalt kommt. Dann werdet Ihr auch nicht von der kalten Progression erwischt und habt dennoch was von Eurer Lohnerhöhung. -
Chilipaprika ein mehrfaches ja auf Deine Fragen und was das meckern anbelangt. Ich habe nunmal erlebt, das es eben auch Arbeitgeber gibt, die anders mit so einer Thematik umgehen (übrigens auch öffentlicher Dienst!) Und das fand ich sehr positiv. Da ich auch von externen Mitlesern ausgehe, sollten solche Hinweise zur Klimaverbesserung nie fehlen. Ceterum censeo......
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Diokeles, die erste Ausrede vom LBV, ähem ich meine Erklärung, war, dass man erst die schriftliche Ausarbeitung benötige(Mitte April) um dann die Auswirkungen zu berechnen. Ich denke Mal die brauchen bis Mai oder Juni.
Von anderen Arbeitsverhältnissen weiss ich, dass man das auch anders lösen kann. Die Zahlungen laufen dann frühzeitig unter Vorbehalt. Aber das wäre ja Service. -
CDL Du bist schon einen Schritt zu weit, nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung gibt es erstmal Krankengeld. Gesamtbezugsdauer 78 Wochen in einem Dreijahreszeitraum.
Sollte dies auslaufen, dann greifen die von Dir genannten Regelungen. Trotz eines Krankengeldzuschusses ist bei längerer Krankheit mit deutlichen Einkommensverlusten zu rechnen. Noch gesunden Kolleg*innen ohne Chance auf Verbeamtung, ist der Abschluss einer Krankentagegeld ersicherung dringend zu empfehlen.
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