Hört endlich auf mit dem ständigen "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"! Der SL wird, wenn er keine 🥚🥚in der 👖hat, das letzte aus dem Kollegium rausholen und freiwilliges weiterarbeiten gerne zur Kenntnis nehmen. Ob das evtl.zum sozialverträglichen Frühableben führt, da denkt man beim Beerdigungskaffee nochmal kurz drüber nach und das war es dann. Macht Euch verdammt nochmal schlau über Eure Rechte und dann fordert diese ohne schlechtes Gewissen ein, ansonsten seit Ihr die Dummen. Rechtslage für NRW:
Bis zum 04.06 gilt noch die alte Vorschrift. Danach braucht Ihr ein Attest mit dem ungefähren Wortlaut : Aus medizinischen Gründen sollte ..... Nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, da bei einer Covid 19 Infektion eine besondere Gefährdung für einen schlimmen Verlauf gegeben ist.
Das nur für den Fall, dass der Arzt zu blöd ist ein Attest zu formulieren (In meinen Beratungen auch schon oft erlebt, deswegen steht es jetzt hier). Den Arbeitgeber oder Dienstherrn geht die exakte Diagnose nichts an. Die Bescheinigung eintüten und über den Dienstweg an die Dienststelle schicken. Von da an keinen Präsenzunterricht mehr durchführen. Das war es.
Die Verpflichtung an Dienstbesprechungen oder Prüfungen teilzunehmen besteht nach wie vor. Persönlich schütze ich mich bei entsprechenden Terminen mit einer FFP2 Maske. Sollte das meinem Kreislauf zu viel werden melde ich mich krank respektive dienstunfähig.