Samu
Du hast aber schon verstanden, dass der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in den Krankschreibungsrichtlinien der Ärzteschaft definiert ist. Nach diesen Richtlinien ist jemand auch dann krank zu schreiben, wenn beim Verbleib im Arbeitsprozess die Arbeitsunfähigkeit droht gegenwärtig aber noch nicht vorliegt. Liegt diese Situation vor darf der Arzt Dich krankschreiben und du bist per Definitionen krank. Wann und unter welchen Umständen eine solche Situation vorliegt kann nur der Arzt festlegen. Als Personalratsmitglied würde ich nie einem Kollegen raten sich krankschreiben zu lassen. Anders sieht es jedoch mit der Empfehlung aus eine ärztliche Expertise zu seiner Arbeitsfähigkeit einzuholen.