Ich hab's genau anders Rum verstanden, dass er in der Schulzeit die Kur macht, um dann noch in den Schulferien gemeinsam Urlaub zu machen. Weil andersrum macht es keinen Sinn, da er wohl kaum Urlaub außerhalb ddieer Ferien genehmigt bekommt. Was ich aber meine auf jeden Fall verstanden zu haben, so zwischen den Zeilen, dass er die kur als Arbeit an seinem gesundheitlichen Problem ansieht und ein Verzicht auf den Urlaub das ganze gesundheitlich Konterkarrierert. Genau das war ja auch Grund der Änderung 1976 im tariflichen Bereich
Beiträge von chemikus08
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Nachtrag
Zum Thema - Ohh darf ich das jetzt fordern, oder bin ich dann ein Kollegenschwein- empfehle ich folgenden Prüfalgorithmus
Frage dich: : Ist meine Forderung / mein Vorhaben aus Gründen der Gesundheit geboten
Ja: dann mach es
Nein: dann lass es
Weiss nicht: frag Deinen Arzt, der ist dafür ausgebildet in solche Fällen zu beraten
Braucht manchmal ein paar Sitzungen in der kognitiven Verhaltenstherapie, ist aber ausgesprochen hilfreich -
Zu 8
Quod erat demonstrandum -
In meinem früheren Leben war ich übrigens in der freien Wirtschaft und auch dort gewerkschaftlich (IGBCE) und in der Personalvertretung tätig. Beim durchstöbern dieses Forum und auch bei meinen täglichen Erfahrungen bin ich immer wieder verwundert mit welcher Intensität, Vehemenz und Redundanz Recht viele KollegInnen Arbeitgeberinteressen vertreten. Faszinierend (oder auch nicht, aber alles ohne Eintritt)
Schöne Feiertage Euch allen -
Bear,
Nein merkwürdig ist ein solches Begehren nicht. Bis 1976 war es im Bereich der Sozialversicherung üblich die Ferien teilweise anzurechnen. Dies würde danach ersatzlos gestrichen, weil Ferienzeiten der Erholung dienen und Kurmassnahmen der Rehabilitation. Es wurde versäumt die sozialmedizinische Verbesserung auch vollumfänglich auf die verbeamteten Kollegen anzuwenden, was jetzt in vielen Fällen eine Schlechterstellung der Beamten darstellt. -
Lassel
Habe speziell für Niedersachsen noch Mal nachgeschaut und hier findet sich leider auf ministerialem Infoblatt etwas anderes
Infoblatt Mutter- oder Vater- oder Mutter-Kind oder Vater-Kind Maßnahme (Vordr. 2707d) / Stand 12.2017
(PDF, 0,04 MB)
Tatsächlich ist es auch in anderen Bundesländer so, dass die verbeamteten KollegInnen hier im Nachteil sind. Aufgrund der Tatsache, dass die Beihilfe genehmigen muss, wurde für die Genehmigung tatsächlich eine Ferienbeteiligung festgeschrieben. Außer bei amtsärztliche bestätigter medizinischer Dringlichkeit. Für gesetzlich Versicherte sieht die Sache anders aus. Die Genehmigung erfolgt hier ausschließlich durch den Sozialversicherungsträger. Der Versicherte gilt während dieser Zeit als arbeitsunfähig. Schulleiter behaupten öfter schon Mal anderes, ein entsprechendes Info schreiben der Krankenkasse hilft der SL sich in den noch nicht so häufig vorkommenden Belangen der Tarifbeschäftigten sich fortzubilden -
Das ist aber dann eine im Vorfeld erteilte Anordnung der Dienststelle und damit eine andere Fallkonstellationen
Wobei auch hier anzumerken ist, zumindest bei Tarifbeschäftigten gibt es keine Gesundmeldungen durch den Arzt. Wird eine AU nicht verlängert so melde ich mich als Arbeitnehmer wieder gesund. -
EffiBriest
Dann mal der Reihe nach
Man kann zu der Attestpflicht verschiedene Ansichten haben, dazu gleich mehr. Was mich aufregt ist, wenn Schulleitungen selbstherrlich Regeln aufstellen, die den Regeln widersprechen, die mit den Personalvertretungen vereinbart wurden. Ferner ist es für mich befremdlich, wenn dies entgegen der Rechtslage ohne Beteiligung der Dienststelle geschieht und das auch noch schicken am Telefon mitgeteilt wird, ohne dass man sich darauf einstellen kann.Generell hat die Regelung mit den Karenztagen für beide Seiten Vor- und Nachteile. Würde die Dienststelle eine generelle Attestpflicht (und nur die) anordnen, so würde ich das persönlich sehr wohl als Misstrauen empfinden und würde mein zukünftiges Verhalten entsprechend ausrichten.
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Man muss ab dem dritten Tag ein Attest beibringen, weil dies auch der am weitestgehenden Karenzregelung im Entgeltfortzahlungsgesetz bei Tarifbeschäftigten Mitarbeitern entspricht. Irgendwo muss ja eine Grenze sein, denn insbesondere bei Tarifbeschäftigten hängt da eine Menge dran. So läuft erst ab Attest Beginn die sechs Wochenfrist und danach entfällt die Lohnfortzahlung und es beginnt das Krankengeld. Und wer sich fragt, wie der Gesetzgeber an drei Tage kommt. Nun, dass ist nun Mal die Zeit die viele nicht lebensbedrohliche Aber stark einschränkende Erkrankungen brauchen
Migrâne, 1 bis 2 Tage
Durchallee 1 bis 3
Fieber 3
Übelkeit
überdurchschnittlich starke Monatsbeschwerden 2-3
Die Liste lässt sich sicherlich noch ergänzen. Allen Erkrankungen ist gemeint, dass der Arzt die AU beim Lehrer sicherlich bestätigt, aber heilend dem Patienten kaum weiterhilft, weil die Natur heilen muss. -
Das ist aber jetzt ein Scherz?
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Zur Frage Zählung der Krankheitstage in den Ferien
Hier gab es bei uns die Anweisung, dass die Beendigung der Krankschreibung direkt dem Sachbearbeiter bei der Bezreg zu übermitteln ist.
Eine Fortschreibung der Krankmeldung in den Ferien ist bei längerer Krankheit insbesondere dann wichtig, wenn nach den Ferien eine Wiedereingliederung beginnen soll -
Flipper79 und Krabappel
Ich möchte Euch da überhaupt nicht reinreden, selbstverständlich könnt Ihr im vorauseilenden Gehorsam tun was ihr wollt. Nur möchte ich verhindern, dass dann ein solches Verhalten als selbstverständlich von Seiten der Schulleitungen betrachtet wird, und jemand der sich an das hält was gemeinsam vereinbart wurde wird schräg angesehen. Das kann es nicht sein.
Und Monti wollte die Rechtslage Wissen und die habe ich dargestellt. Wenn Monti sich jetzt für seine Rechte einsetzt, sollte bei einer wirklich guten Schulleitung dies auch ohne Auswirkung auf das gute Verhältnis sein. Anderenfalls..... -
Die Karenztage haben ja durchaus ihren Sinn. Es ist gesundheitspolitischer Wahnsinn, wegen eines Durchfalls direkt einen Arzt aufzusuchen. Wenn ich Durchfall habe, kann ich aus verständlichen Gründen nicht vor der Klasse stehen. Ich brauche dann. eine Toilette und keinen Arzt. Das gleiche bei Migräneanfall, auch hier macht der Arzt nichts weiter als die AU auszustellen. Ansonsten benötigt der Patient ne Decke über den Kopf, Ruhe und ein Triptan, was meist schon zu Hause in der Schublade liegt.
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Flipper
Nochmal in Kurzfassung. Der SL ist Vorgesetzter aber nicht Dienstvorgesetzter. Es bedarf einer schriftlichen Anordnung der Bezreg und das im VorfeldSpoiler anzeigen
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Ich habe meine Zweifel
Die Bezirksregierung ist Vorgesetzte Dienststelle und nicht der SL. Außerdem ist die Dreitageregelung der Regelfall nach ADO. Eine Abweichung hiervon. Im Einzelfall ist zu begründen. Eine generelle Abweichung ist m.E. mitbestimmungspflichtig nach LPVG
Ferner muss eine solche Verpflichtung im Vorfeld erfolgen und nicht erst auf mündlichen Zuruf bei Krankmeldung.
Im Übrigen ist, wenn ich es im Vorfeld weiss, die Attestpflicht vom ersten Tag letztlich der bessere Weg, da mein Arzt im Regelfall auch die notwendigen Rekonvaleszenz Zeiten berücksichtigt. -
De Paelzer Zu Beitrag 30
Habe als Fachlehrer mit nur geringem Deputat derzeit keine KL. In der Vertretung eines Kollegen musste ich mit Entsetzen feststellen, dass alleine die Bearbeitung der wöchentlichen Fehlzeiten ( mit allem was dranhängt , Anhörungsbogen usw.) Ein bis zwei Zeitstunden benötigt.
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Es gibt mittlerweile 81 Beiträge. Dennoch bin ich nach Durchsicht des Ganzen keinen Deut weiter. Lieber watweisich, wenn Du ernsthafte Ratschläge möchtest, ist das aus meiner Sicht nur möglich, wenn wir Deine Ausgangssituation kennen. Also sag bitte was zu folgenden Fragen:
Was für ein Seiteneinsteiger bist Du
- Einstellung auf eine feste Stelle im Rahmen der Obas
- Einstellung auf eine feste Stelle im Rahmen der PE
- Einstellung auf eine befristete Stelle im Rahmen flexibler Mittel?
Falls letzteres der Fall sein sollte, wie stellst Du Dir Deine schulische Laufbahn im weiteren Verlauf vor ? -
Die weiteren Ausführungen sind indes sehr vage formuliert und lassen für die Zukunft durchaus unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten zu. Für die Zukunft sehe ich durchaus die Entwicklung, dass die Zahl der offiziell konfessionslosen stark zunimmt, wenn dann noch im muslimischen Bereich die Schere zwischen westlichem Islam und fundamentalistischen Islam weiter auseinandergeht und beide Organisationsformen entwickeln, die für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft erforderlich sind, sehe ich die Politik vor Problemen gestellt, die keine andere Form als den gemeinsamen Ethikunterricht mehr zulassen.
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