Ärzte stellen alles mögliche aus, insbesondere weil jede Bescheinigung, die über eine normale AU hinausgeht berechnet wird (Je nach Arzt 5 - 10 Euro).
Darüber hinaus orientiert sich der Rechtsanspruch nach einem einschlägigen BGB-Paragraphen(§616). Angelehnt an diesen Paragraphen orientieren sich auch die
sonstigen einschlägigen Vorschriften im öffentlichen Dienstrecht, so z.B. der § 29 TV-L für Tarifbeschäftigte. Üblicherweise geben sich Schulleiter normalerweise mit der eigenen Erklärung zufrieden. Im Zweifel kann jedoch der Nachweis der Notwendigkeit (ergibt soch wohl aus der Rechtsprechung steht nirgendwo explizit) gefordert werden.
In diesem Fall muss Du wohl in den sauren Apfel beissen und die 5 Euro locker machen.
P.S. Bei den meisten Hausärzten passiert sowas nur einmal, im Wiederholungsfall schreiben Die dich lieber für den ganzen Tag krank ist einfacher.
Und ich selber würde in Gesundheitsfragen meinem Hausarzt trauen, deswegen gehe ich ja dahin. Und wenn der krankschreibt muss das wohl seine
Richtigkeit haben.....