Beiträge von chemikus08

    Diokeles, die erste Ausrede vom LBV, ähem ich meine Erklärung, war, dass man erst die schriftliche Ausarbeitung benötige(Mitte April) um dann die Auswirkungen zu berechnen. Ich denke Mal die brauchen bis Mai oder Juni.
    Von anderen Arbeitsverhältnissen weiss ich, dass man das auch anders lösen kann. Die Zahlungen laufen dann frühzeitig unter Vorbehalt. Aber das wäre ja Service.

    CDL Du bist schon einen Schritt zu weit, nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung gibt es erstmal Krankengeld. Gesamtbezugsdauer 78 Wochen in einem Dreijahreszeitraum.
    Sollte dies auslaufen, dann greifen die von Dir genannten Regelungen. Trotz eines Krankengeldzuschusses ist bei längerer Krankheit mit deutlichen Einkommensverlusten zu rechnen. Noch gesunden Kolleg*innen ohne Chance auf Verbeamtung, ist der Abschluss einer Krankentagegeld ersicherung dringend zu empfehlen.

    Wichtig noch bei Angestellten
    Aufgabe der Krankenkasse ist auch, gleiche Krankheiten zusammenzurechnen. Beispiel:Fehle ich im Januar drei Wochen wegen einer Depression und im Mai nochmals sechs Wochen, so gibt es für die letzte drei Wochen bereits keine Lohnfortzahlung mehr.

    Beitrag 89 CDL
    Weselsky Ehrliche Antwort

    • Der wird mit quietschenden Reifen vom Schulhof fahren, wenn er erfährt, dass nur ein Drittel der angestellten Kolleginnen und Kollegen überhaupt organisiert ist und von den organisierten beim Streikaufruf über die Hälfte fahnenflüchtig wird, weil die lieben Kleinen doch gerade jetzt ihrer Anwesenheit bedürfen wegen der anstehenden Klassenarbeiten.

    Nein Bambule, die KollegInnen wollen Dich nicht ärgern, sondern es ist tatsächlich so wie sie es beschreiben. Die Stellen wirken so wie, wir schaffen jetzt Mal ein paar Stellen und überlegen uns hinterher was man damit anfangen kann. Es gibt so gut wie keine Vorgaben (NRW) hinsichtlich des Aufgabenprofils. Insoweit werden hier Sozialpädagoge. Genauso eingestellt wie Physiotherapeuten, Dachdecker oder Schreinermeister. Du tust also gut dran, bei der zukünftigen Schulleitung genau nachzufragen, wie man sich an der betreffenden Schule den Einsatz vorstellt. Insoweit kannst Du Dich mit eigenen Vorschlâgen einbringen. Vielleicht ist das für die Schulleitung ja interessant. Klingt unausgegoren? Vielleicht können die Idee ja aus der Schulpolitik stammen

    Egal wie man rechnet, der Unterschied zwischen dem bereinigten Beamten Netto (Netto - Kosten für PKV Anteil) und dem Tarifbeschäftigten Netto bleibt signifikant. (mehrere 100 Euro im Monat). Hinzu kommen jedoch, und dies wurde bislang auch noch berücksichtigt, die erheblich bessere soziale Absicherung.
    - Mindestpension entspricht annähernd der Regelrente des Angestellten
    - Pension bei Erreichen der Altersgrenze liegt deutlich höher
    - bei längerer Krankheit nochmal 200 Euro weniger trotz Krankengeldezuschuss zuzüglich steuerlicher Nachteile im Folgejahr
    - bei reiner Berufsunfähigkeit im Gegensatz zum Beamten keine Absicherung
    Um diesen Unterschied durch private Versicherungsbeiträge annähernd auszugleichen, muss der AN nochmal 300 Euro monatlich in die Hand nehmen. Hierfür müsste der Arbeitgeber nochmals 600 Euro Brutto drauflegen.
    Dies wird alles nicht passieren, das ist mir schon klar. Andererseits sollte es Arbeitgeber und Kollegium dann nicht wundern, wenn Tarifbeschäftigte Kollegen*inne ihre quantitative Leistung durch gesetzeskonforme Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten adäquat reduzieren.

    Mit dem Lehrerzimmer ist so eine Sache. Zumindest für NRW und den Realschulbereich gilt, dass Lehrerzimmer im Verhältnis zur Kollegiumsgrösse doch sehr klein sind. Die Lautstärke in den Pausen liegt bei durchschnittlich 80db. Kollegen die gesundheitlich nicht mehr ganz stabil sind, bleiben aus Präventionsgründen diesem Raum dann doch häufiger fern.

    Fabian 88 , nur zur Info, das Video zeigt die Realität in mind. der Hälfte aller Sek 1 Schulen in NRW, ausgenommen Gymnasien. Genau diese Hälfe sucht, rate Mal warum, händeringend Seiteneinsteiger. Gymnasien und die andere Hälfte bekommen ihre Stellen besetzt. So zumindest die Realität in NRW.

    @ WillG
    In Deiner Antwort stehen sehr viele Aspekte, die dringend diskutiert werden müssen. An meiner eigenen gesundheitlichen Entwicklung, aber auch meiner zunehmenden Spezialisierung auf die besondere Situation chronisch Kranker Und oder Schwerbehinderten Menschen hat dazu geführt, dass ich meine Einstellung zur Problematik grundsätzlich auf neue Füsse gestellt habe. Aber eigentlich ist die Thematik zu schade, um sie als untergeordneten Diskussionspunkt zu vergraben. Ich werde im neuen Jahr hierüber einen neuenThread aufmachen.
    Bis dahin noch schöne Feiertage und guten Rutsch.

    Schaff
    Man kann aber als Geschädigter sehr wohl von seinem Dienstherrn erwarten, dass er dies aus Fürsorgegründen tut. Auch kann man den Personalrat um Unterstützung bitten. Im Regelfall kommt die Dienststelle dem Ersuchen auch nach, da das Thema Gewalt gegen Lehrkräfte politisch en vogue ist, und man sich ein anderes Handeln nicht leisten kann.
    Der Zeitungsartikel geht nur von dem Rechtsverhältnis Strafverfolgungsbehörde Schule aus, die Fürsorgepflicht und der politische Druck der hier durchaus ausgeübt werden kann, wird im Artikel gar nicht berücksichtigt.

    Da würde ich sogar drauf bestehen, ggf. unter Beteiligung des Personalrates. Nur so kann auch der Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse vermittelt werden, um eine vorzeitige Verfahrenseinstellung WG. fehlendem öffentlichen Interesse zu vermeiden.

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