Die weiteren Ausführungen sind indes sehr vage formuliert und lassen für die Zukunft durchaus unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten zu. Für die Zukunft sehe ich durchaus die Entwicklung, dass die Zahl der offiziell konfessionslosen stark zunimmt, wenn dann noch im muslimischen Bereich die Schere zwischen westlichem Islam und fundamentalistischen Islam weiter auseinandergeht und beide Organisationsformen entwickeln, die für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft erforderlich sind, sehe ich die Politik vor Problemen gestellt, die keine andere Form als den gemeinsamen Ethikunterricht mehr zulassen.
Beiträge von chemikus08
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Bei uns dürfen die Kandidaten jeden Tag morgens antanzen und sich die Unterlagen vom gestrigen Tag geben lassen. Die bekommen praktisch zeitgleich die Materialien die ihr Mitschüler auch bekommen haben bzw. Angaben zu Buchseiten, Aufgaben etc.
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Wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder ähnlichen Interessenvertretung ist, sollte zumindest sicherstellen, dass die eigene Haftpflicht die Berufshaftpflicht umfasst. Die muss sich in jedem Fall kümmern entweder um zu zahlen oder um unberechtigte Forderungen abzuwehren
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Nach über einem Jahr Elternzeit hast Du den Anspruch auf wohnortnahen
Einsatz in Deinem Kapitel, den die haben ja bis da die Stelle freigehalten. Wohnortnah bedeutet für die Bezreg im Übrigen nur, dass die einfache Fahrstrecke unter 30 km liegt. -
Na auch dann, wenn wohnortnah eine andere Bezirksregierung bedeutet, oder an der jetzige Schule ein schwer behebbarer Mängel entsteht
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Btw, was spricht gegen eine wohnortnahe Versetzung im Hauptschulkapitel? Das dürfte in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich einfacher sein.
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Zuständig ist der Personalrat der Hauptschule, da Du in diesem Kapitel beschäftigt bist. Die PR der aufnehmenden Schule werden erst dann aktiv werden können, wenn Dein Kapitel, also Hauptschule Dich freigegeben hat. Nehmen wir z.B. den BPR Förderschule, der kann sich nicht einfach an die Dienststelle der Hauptschule wenden, wegen fehlender Zuständigkeit. Erst nach einer Freigabe durch Deine Dienststelle wird die Dienstelle der Förderschule für die Aufnahme zuständig und damit auch der PR Förderschule beteiligt, vorher nicht.
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Und noch eins, die Stellenausschreibungen unterliegen gewissen Zyklen und dann bleiben diese auch nicht lange stehen, also am besten wöchentlich reinschauen.
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Das ganze funktioniert anders herum. Du könntest Dich z.B. auf die Stelle Mathematik/beliebig bewerben. Als zweites Fach käme dann wohl Informatik in Frage. Wenn Du die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für Obas erfüllst wird man Dir, falls man Dich nimmt, den Obas Weg anbieten, falls Du nicht alle Obas Voraussetzungen erfüllst wird man Dir die pädagogische Einführung anbieten. Eine spezielle Differenzierung in der Ausschreibung für PR und Obas gibt es nicht.
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Lieber Valerianus,
Im PR würde ich an dieser Stelle den Antrag auf Ende der Debatte und Einholung juristischer Beratung beantragen. Die Positionen sind klar und unverrückbar. Ich persönlich sehe keine Veranlassung von meiner Rechtsauffassung abzuweichen und wäre mir ziemlich sicher, dass diese Auffassung auch juristisch Bestand hat. Für mich Ende der Debatte -
Valeranus, etwas expliziter gibt es eine rechtliche Bewertung im nachfolgenden
Artikel
Auch wenn bislang in unserer religionspolitischen Landschaft nicht üblich, wird hier ein gangbare Weg gewiesen, wie bei entsprechendem politischen Willen, öffentliche Schulen ohne Religionsunterricht trotz Grundgesetz möglich sind. Nichts anderes habe ich behauptet und genau dies müsstest durch einen substantiierten Beitrag wiederlegen. -
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So liebe KollegInnen,
jetzt habt Ihr immer wieder behauptet das Grundgesetz schreibe den Religionsunterricht vor. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. Und siehe da hier steht .... mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen. Welche Schulform im Land eingeführt wird ist lt. Bundesverfassungsgericht die demokratische Mehrheitsentscheidung der gewählten Landesregierung. Es wäre also möglich, öffentliche Schulen generell zu bekenntnisfreien Schulen zu erklären und schon wäre Religion kein ordentliches Schulfach mehr. Insofern bleibt sie legitim, die Vorstellung einer religionsfreien Schule. -
Wenn Du seit Mai krank geschrieben bist, hätte Dir die Dienststelle mittlerweile ein BEM Gespräch anbieten müssen.
(Gespräch über betriebliche Wiedereingliederung). In diesem Gespräch geht es darum, dass der Arbeitgeber eruieren muss, mit welchen Hilfsangeboten Deine Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang kann dann auch die dringend notwendige Versetzung besprochen werden. Da es nicht um Verbesserung an Deiner Schule geht ist bei diesem Gespräch die Anwesenheit der für die Versetzung zuständigen Dienststelle erforderlich. Du kannst auch ein Personalratsmitglied mit hinzuziehen. -
Grundschüler die schon Nachhilfe benötigen, geht's bei der vVorstellung nur mir so, oder läuft da nicht ganz schwer was aus dem Ruder?
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Tarifbeschäftigte haben die Möglichkeit ggf. arbeitsgerichtlich gegen eine Versetzung zu klagen und das mit aufschiebender Wirkung. Das Gericht urteilt dann über die Zumutbarkeit. Bei Beamten gestaltet sich dies schwieriger.
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Karl-Dieter
Da muss ich Dich leider entäuschen, so ist es im Bereich Grundschule in NRW mehrfach zu solchen Versetzungen gekommen.
Darüber hinaus sehe ich im Rahmen der auslaufenden Schulen in den lândlichen Flächengebieten eine zunehmende Gefährdung, da schlichtweg wohnortnah nicht hinreichend laufbahngleiche Stellen zur Verfügung stehen.
https://www.news4teachers.de/2017/07/lehrer…-den-kollegien/ -
Überlegt doch bitte, wie es bei einem normalen AN mit Gleitzeit gerechnet wird. Bei Arbeitsausfall durch Krankheit wird exakt die Soll- Arbeitszeit bei gleichmâssiger Verteilung als Arbeitszeit gutgeschrieben.
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