Beiträge von chemikus08

    Auch die Praxis, ständig neue Aufgaben zu erfinden ohne alte Aufgaben sein zu lassen sehe ich als schwerwiegend.

    Es sind Aufgaben hinzugekommen, ohne dies in den Deputaten zu berücksichtigen. Selbst bei einfachster Betrachtung ist dies eine indirekte Arbeitszeitverlängerung oder als Aufforderung zu verstehen, die disponablen Aufgaben nicht mehr mit der bisherigen Sorgfalt zu erledigen. Das kann es alles nicht sein.

    Beschränkt Euch auf ein reines Beschlussprotokoll. Wir sind nicht im Bundestag wo man die gesamte Diskussion nochmal nachlesen möchte.

    Also: " Es wurde sehr kontrovers zum Thema Handyverbot diskutiert. Ein Beschluss zum weiteren Vorgen wurde heute nicht gefasst."

    Und jetzt streiten die Benachteiligten mit den anders Benachteiligten, wem denn nun was zusteht. Man ohne Man. Das kommt der Politik gerade Recht. Anstatt das wir uns Mal alle zusammen tun und an Hand dieser Beispiele dem Dienstherrn Mal sehr deutlich machen, dass das Ganze auf Kante genäht ist und bei einem ständigen weiter so der Laden allen Beteiligten um die Ohren fliegen wird. Es ist diesbezüglich fünf vor 12. Die Generation Z und folgende werden keine Hemmungen haben bei Überlastung die Notbremse zu ziehen. Selbst wenn das dann dazu führt, dass der Dchulbetrien für vier Wochen eingestellt wird, weil 38;von 40 KuKs im Krankenstand sind. Und wenn das dann regelmäßig in mehreren Schulen passiert, dann wird es für die Verantwortlichen Politiker. eng.

    Ja da hast Du Recht. Der öD macht sich zumindest bei den Beamten mal wieder einen schlanken Fuß. Zwar gibt es dann hier nochmal die Arbeitszeitordnung, die aber wiederum explizit nicht für Lehrer gilt. So das man ein potentielles Problem einfach wegdefiniert hat. Jedoch gibt es zumindest im Bereich der Realschulen immer mehr Tarifbeschäftigte, so dass sich der Arbeitgeber langsam daran gewöhnen muss, dass da ggf. ein paar Regeln mehr existieren.

    Naja Versetzung geht vor Neueinstellung. Wenn man sich über das normale Versetzungsverfahren bewirbt, müsste die Dienstelle nach Kenntnis dies im Hinterkopf behalten und ggf. eine frei werdende Stelle gar nicht erst neu ausschreiben. Aber dieser Weg klappt meist nicht. Da wäre es u.U. besser Kontakt mit dem schulfachlichen Dezernenten aufzunehmen. Denn neben dem normalen Versetzungsverfahren gibt es eben auch die Versetzung aus dienstlichen Gründen. Wobei sich immer die Frage nach dem Versetzungsgrund stellt. Gibt es an der jetzigen Stelle Reibungspunkte und ich möchte da weg oder gibt es persönliche Gründe für eine Versetzung. Besondere Berücksichtigung erfahren insbesondere Kollegen die schwerbehindert sind oder Familienangehörige pflegen.

    Humblebee

    Formal ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, da die 30 Min zwar gestückelt sein dürfen, jedoch muss jedes dieser Stücke mindestens 15 Minuten umfassen. Da fehlen quasi in der kleinen Pause noch 5 Minuten. Wenn Euch jemand ärgern will, wäre das ein Punkt zum rein grätschen.

    Der gesetzliche Anspruch auf die Ruhepause ist erfüllt. Allerdings nur dann, wenn nicht noch eine Pausenaufsicht drauf kommt. Ferner solltest Du sicherstellen, dass Du in dieser Zeit auch nicht für Rückfragen oder Klärung von Schülerfragen etc. zur Verfügung stehst.

    Die tun sich häufig schwer bei der Beurteilung psychischer Beeinträchtigungen. Das hat damit zu tun, dass es für die Beurteilung nach GdB wichtig ist , ob eine schwere Beeinträchtigung der sozialen Interaktion vorliegt. Das ist aber vollkommen unabhängig davon ob eine Depression nun mittelschwer oder schwer ist. auch eine mittelschwere Depression kann zu schweren sozialen Beeinträchtigungen führen. Den Spaghat im Kopf kriegen die nicht hin.

    Lege am besten Widerspruch gegen die GdB 20 ein und Klage im Zweifel. Lass Dich diesbezüglich von der Schwerbehindertenvertretung oder / und dem VdK beraten.

    Zu verlieren hast Du ja bei GdB 20 nichts. Der berechtigt Dich allenfalls im Regierungsbezirk Düsseldorf zu einem Jahresgespräch. Solange das Verfahren aber nicht rechtskräftig ist, bist Du derzeit immer noch schwerbehindert unter Vorbehalt!!

    Immer dann, wenn ich in meiner körperlichen oder psychischen Verfassung nicht in der Lage bin, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu 100% mit der erforderlichen Sorgfalt nachzukommen, gelte ich unter arbeitsmedizinischer Betrachtung als krank. Dies solltet Ihr Euch auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten bewusst machen.

    Polizist: Können Sie sich erklären warum Sie Ihrem Unfallgegener aufgefahren sind?

    Ich: Keine Ahnung, vielleicht war ich durch meine Unterleibsschmerzen kurz abgelenkt.

    Schon Bingo. Ich hätte dann gar nicht Auto fahren dürfen.

    Das Gleiche wenn ich vom Arzt auf stärkere Schmerzmittel eingestellt werde, die mich benebelt machen. "Haben Sie nicht mitbekommen, dass der Pasquale der Chantal die Haare angezündet hat?" "Nein, ich war wegen der Schmerzmittel kurz weggetreten"

    Auch hier Bingo, ich hätte den Dienst in diesem Zustand nicht antreten dürfen. Und da bin ich mir zu 100 % sicher, dass die Dienststelle einem im genannten Fall genau das um die Ohren haut.

    Viele Ereignisse können im Leben zu einem Leistungsknick führen. Im einen Fall mag es die Menopause sein, im anderen Fall ein Herzinfarkt. In jedem Fall ist so etwas im Lehrerberuf eine ziemliche Herausforderung. Hier stellt man im Grunde eigentlich erst fest, wie stark man in diesem Beruf doch gefordert ist. Wenn man es bis jetzt nicht gelernt hat, jetzt muß man lernen nein zu sagen, was von manchen Vorgesetzten nur sehr widerwillig zur Kenntnis genommen wird

    Du benötigst wenigstens einen GdB von 30 um eine Gleichstellung zu beantragen. Gehe bitte nochmal Deine Unterlagen zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung durch, ob da irgendwo die Möglichkeit für einen Verschlimmerungsantrag gegeben ist

    Es handelt sich um eine Rehabilitationsmaßnahme und die unterliegt der Entgeltfortzahlung nach §9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Dem Arbeitgeber ist der Beginn und das voraussichtliche Ende anzuzeigen und nach Beendigung gibt es eine Bescheinigung für das Lohnbüro. Bei Angestellten gibt es auch keine Beihilfe, die einem wegen der Terminierung in die Suppe spuckt. Ein paar Vorteile müssen wir ja haben.😂🤷

    Die Bezirksregierung muss auf jeden Fall den Zweck der Untersuchung angeben. Es könnte z.b. sein, dass es sich nur um die Bestätigung der Nachteilsausgleiche geht . Wenn die aber jetzt eh nicht mehr für Dich wichtig sind, kann ich nur hoffen dass man Dir noch einen Kaffee beim Arzt anbietet und sich für das nette Gespräch bedankt.

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