Beiträge von chemikus08

    Also wenn ich jemanden begleite mache ich mir als PR Mitglied Notizen, aber nur zu den Ergebnissen. Was ich hier lese ersetzt mich und so etwas habe ich auch in 10 Jahren Personalratstätigkeit noch nicht erlebt und ich glaube die Dienststelle möchte auch nicht, dass ich das erlebe. Ich hätte Dir bei dem Verlauf wahrscheinlich empfohlen das Gespräch abzubrechen. Wenn ich das richtig verstanden habe hast Du aber einen Anwalt und ich würde das Ganze jetzt in seine Hände geben und mich ansonsten weiter AU schreiben lassen.Stelle sicher, dass Du zum Amtsarzttermin ein aussagekräftiges Attest hat. Du solltest übrigens einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ganz egal was dabei herauskommt, bist Du nach Antragstellung schwerbehindert unter Vorbehalt. Sollte der GdB nicht auf 50 genehmigt werden , Widerspruch mit anschließender Klage. Bis zur engültigen Rechtsgültigkeit bleibst Du schwerbehindert unter Vorbehalt. Lass Dich diesbezüglich von der Schwerbehindertenvertretung beraten.

    An dem BEM Gespräch nimmt jetzt erst Mal der für Dich zuständige Dezernent Teil, denn Du bist ja noch nicht versetzt. Das hat keinerlei Aussagekraft über Deine Aussicht auf Versetzung. Ein BEM Gespräch an dem sowohl der noch zuständige als auch der zukünftige Dezernent teilnimmt habe ich noch nicht erlebt. Nein, Du wirst bei diesem Gespräch nochmal deutlich machen müssen, dass eine Genesung nur nach Schulformwechsel möglich sein wird

    Das was zur Bekämpfung der Korruption gedacht war, wird immer mehr zum Fallstrick. Vielleicht müssen die Ausschreibungen hinsichtlich Qualitätsnachweis ergänzt werden.

    Die Diskussion halte ich für nebensächlich. Russland (und damit auch andere potenzielle Aggressoren) muss so oder so sehen, dass sie durch Überfälle keinen Rubel und keinen Quadratmeter Boden gut machen

    Das wäre schön. Ich befürchte jedoch, dass das Endergebnis ein anderes sein wird.

    Wenn wir mal ehrlich sind, bei Parallelaufsicht entfällt dann eben in zwei Klassen der Unterricht, wenn der Lehrer ständig hin und her laufen mus

    Das ist neben der Aufsichtspflicht noch der andere Aspekt. Formal ist kein Unterrichtsausfall vorgefallen. Tatsächlich jedoch in zwei Lerngruppen. Nee habe keine Lust den Kakao durch den wir gezogen werden auch noch zu trinken.

    Hier ist SL wirklich gefordert auch Mal Unterricht planmäßig ausfallen zu lassen. Das ist alles gar nicht mehr zu leisten . Btw in unserer letzten PV hat der PR Mal die Schuljahre gegen die Zahl der BEM Fälle graphisch aufgetragen. Es war ein linearer Anstieg der BEM Fälle in den letzten 5 Jahren deutlich zu sehen. Die Zahl der Kollegen, die einfach nur noch raus aus dem System wollen nimmt deutlich zu

    Ich kann der betroffenen LK nur dringend empfehlen zu remonstrieren und sich die Weisung zur Paralellaufsicht schriftlich geben zu lassen, wenn die SL die Weisung trotz Remonstration aufrecht erhält. Warum? Nun, wenn es knallt und ein Schaden durch Verletzung der Aufsichtspflicht entsteht, fragt der Staatsanwalt zunächst den Lehrer, wie er das machen könnte. Alleine die Weisung der SL reicht nicht aus um mich zu exkulpieren, denn wenn ich sowas befürchte bin ich nicht nur berechtigt sondern verpflichtet zu remonstrieren. Habe ich das nicht gemacht, bin ich auf jeden Fall in der Mitschuld. Meine Gehaltsklasse ist zu klein um mich ( nur im Interesse der Statistikschönung) diesem Risiko auszusetzen. Da soll dann der Staatsanwalt bitte gleich an der SL. Tür klopfen.

    Das die Ukraine entsprechende Vorkommen hat war mir bekannt, dass die "zufälligerweise" mit den besetzten Gebieten übereinstimmen macht die Geschichte rund. Jetzt wird mir vieles klarer.

    Unsere Berufsgruppe gehört neben den Ärzten im Übrigen zu den stark gefährdeten Berufsgruppen für Suchterkrankungen. Während die Alkoholsucht nach außen am ehesten auffällt, sind Beruhigungspillen weit verbreitet und noch schwieriger als Erkrankung zu detektieren, da die Einnahme an sich lediglich das Befolgen einer ärztlichen Verordnung darstellt. Ab wann das dann in Sucht umschlägt...? Schwierig.

    Wie Moebius es schon formulierte. Damit ein wirksames Präventionsverfahren eingeleitet werden kann er müssen Verfehlungen vorliegen, die offensichtlich Alkohol bedingt sind. Wenn also jemand stockbesiffen vor der Klasse lallend eine Unterrichtsstunde abhält, dann wäre das ein Anlass. Vage Verdachtsmomente, wie sie Eingangs thematisiert wurden reichen allenfalls für ein vier Augengespräch. Wird hierin eine Alkoholkrankheit verneint, hat sich das erledigt .

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