Um Technik zu unterrichten ist jedenfalls ein sogenannter Maschinenschein erforderlich. Jedoch könntest Du doch bestimmt Mathe Sek 1 , Physik u.a. unterrichten. Die Vertretungen werden auch immer gesucht und Studenten die unterrichten haben wir viele.
Beiträge von chemikus08
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Sowas nennt man das Versetzung aus dienstlichen Gründen und die kann jederzeit erfolgen. Versetzung aus Fürsorgegründen ist eben auch ein dienstlicher Grund.
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https://www.schulministerium.nrw/im-blickpunkt-…ule%20entlasten.
Auf Nachfrage von O. Meier das ist der Link zum Thema Klassenfahrten. Beim Thema Dienstrecht / Reisekostenerstattung bitte reinschauen. Sehr interessant was das Ministerium da so vom Stapel läßt inklusive Musterformular zur Verzichtserklärung. Perfekter Service für Schulleitungen.
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So ist aus der Urteilsbegründung heraus folgendes noch zu rezitieren:
"2) Mit der Übertragung der Verantwortung auf die Lehrer, einen Teil dieser Mittel selbst zu tragen oder die Verwirklichung der dem Land gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegenden Bildungsaufgabe zu beeinträchtigen, bringt das beklagte Land die bei ihm angestellten Lehrer in einen unzumutbaren Gewissenskonflikt. Ihnen wird die staatliche Verantwortung für die Gestaltung eines guten und abwechslungsreichen Unterrichts aus rein fiskalischen Gründen aufgebürdet (vgl. Bayerischer VGH 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - zu 2 c aa der Gründe, ZBR 2008, 270)."
Genau dieser Gewissenskonflikt bleibt aber m.E. auch dann bestehen, wenn die LK auf Aufforderung der SL den aus dem Formular nunmehr gestrichenen Part nunmehr handschriflich hinzusetzt.
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Aus dem Urteil:
"1. Ein Land verstößt als Arbeitgeber gegenüber seinen angestellten Lehrkräften gegen § 242 BGB, wenn es Schulfahrten grundsätzlich nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass die teilnehmenden Lehrkräfte formularmäßig auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten.2. Diese generelle Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den "Verzicht" auf die Erstattung von Reisekosten stellt die angestellten Lehrkräfte unzulässig vor die Wahl, ihr Interesse an einer Reisekostenerstattung zurückzustellen oder dafür verantwortlich zu sein, dass Schulfahrten, die Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind, nicht stattfinden."
Die Landesbehörde stellt sich nunmehr auf den Standpunkt, dass lediglich der Verzicht nicht mehr formularmäßig im Antrag vorgegeben sein darf. Eine persönliche Ergänzung ist nach Auffassung der Landesbehörde jedoch zulässig Damit verhält sie sich jedoch vollkommen konträr zum dem Tenor des Urteils. Das ist schlichtweg unverschämt und ich kann nur jeder LK raten, sich auf solche Begehrlichkeiten des Arbeitgebers nicht einzulassen.
Wenn das Urteil in voller Länge interessiert:
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Was mich ärgert ist, dass das Ministerium ausdrücklich die rechtswidrige Handlungsweise der Schulleitung fördert, indem es in einem FAQ zum Theme Schulfahrten explizit schreibt, das LK selbstverständlich zur Entlastung des Budgets freiwillig auf Fahrtkosten verzichten dürften, sie müssten diese aber explizit vorher gegenüber der SL schriftlich versichern. Hierbei beruft sich das Ministerium aus § 3 Abs. 8 des Landesreisekostengesetzes. In dem steht aber nur drin, dass Landesbedienstete freiwillig verzichten könnten, indem sie nach der Fahrt keinen Antrag auf Erstattung stellen. Von vorher schriftlich versichern steht da nichts. Damit verstößt das Ministerium eigentlich vorsätzlich und wissentlich gegen die Intention des ergangenen Urteils.
Ich nehme dies zum Anlass, dies nochmal in den mir zugänglichen Gremien zu erörtern.
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Da hat man sich den Hintern aufgerissen um eine wunderschöne Stunde zu machen, jedoch sorgen viele Zufälle am Tag des Unterrichts dafür, dass selbst der eigene Eindruck der ist, dass man besser im Bett liegen geblieben wäre. Umgekehrt hält man eine Brot und Butter Stunde mit Türknopfpädagogik und denkt am Ende der Stunde, warum läuft das nicht jedes mal so glatt.
Die Antwort ist einfach, weil wir zum Glück alle keine Maschinen sind. Hinzu kommt, dass es den Prüfern ähnlich geht. Mit dem falschen Bein aufgestanden. Den Fokus zu sehr auf das Negative gelegt und schon wird aus einer Zwei eine Drei. Hört auf, Euch über sowas Gedanken zu machen. Es hat schlicht weg keinen Zweck. Reflektiere für Dich einfach, was hätte ich besser machen können und versuche genau das beim nächsten Mal zu berücksichtigen. Ansonsten sind Noten Zahlen auf Papier.
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Das die Abkürzung für dieses Gesetz SchräG ist, lässt nicht unbedingt auch einen gewissen Reshumor des Verfassers schließen.
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chemikus08 zahlt aber doch auch Steuern auf seine Rente, Zauberwald.
Das kann ich bestätigen, hält sich zwar wahrscheinlich in Grenzen, aber ja . (Weil auch für Rentner gibt es ja den Steuerfreibetrag und da liegt man eben knapp drüber)
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Aus gegebenem Anlass anbei ein Link zum Thema Gewalt gegen Lehrkräfte des MSB
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Ich bin auch entsetzt darüber, welche Auskünfte man u.U. erhält. Ich kann nur hoffen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Einzig mögliche Erklärung, es handelt sich um ein Mitglied des PR, das im letzten Wahlgang neu hinzu gekommen ist. Hier kann ich den PR Kollegen nur empfehlen erstmal zuzuhören und dann darf man wirklich sagen, dass man neu ist und sich erst mal schlau machen wird. Dann diskutiert man das mit erfahrenen PR Kolleg"innen und dann kann man beraten. Aber bitte nicht so.
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Prima. Dann ist der Fall doch abgeschlossen.
Aber ja, Du hast Recht. Für mich wäre er damit abgeschlossen. Jetzt ist die SL am Zug.
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Der PR kann insofern weiterhelfen, dass er Druck auf die vorgesetzte Dienststelle macht den SL ein zu Norden bzw. ihm nochmals die mehr als eindeutige Rechtslage zu verdeutlichen. Ansonsten das Kollegium zu bestärken so einen Satz nicht zu verwenden.
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. Die SL hat letztes Jahr auf den Satz bestanden oder den Antrag zurück ins Fach gelegt.
Da reicht ein einfaches Nein, den Satz schreibe ich nicht rein.
Was will die SL machen?
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Die GEW hat dieses Urteil bis zur letzten Instanz durchgeblättert. Und was müssen wie beobachten? Die gleichen Kollegen, die vorher gesagt haben dur Gewerkschaft solle dich hier einsetzen, sondern die, die jetzt nach Möglichkeiten suchen es zu umgehen.
Ich kann nur raten, sich auf den Kuhandel nicht einzulassen. Wenn das Geld nicht reicht, muss das Fahrtenprogramm eben gekürzt werden.
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Mit tatkräftige Unterstützung des PR und wenn diecDienststelle sich trotzdem quer stellt, dann auch sofort mit Rechtsanwalt. In der Beziehung sind viele Kollegen zu lieb. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dazu gehört die Möglichkeit bei zwei Meinungen über eine Rechsauslegung ein Gericht entscheiden zu lassen.
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Der Erfolg liegt auf der Hand

Sorry ich konnte gerade nicht anders
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Zum Off-Topic: Die Unterschiede zwischen Rente und Pension sind für mich genauso unbegreiflich ungerecht wie die zwischen den Bezügen von Beamten und Angestellten. Es ist ungerecht, da die gleiche Arbeit gemacht wird.
Es sind eben zwei verschiedene Systeme. Btw dieses Problem haben aber nicht nur Lehrer. So wird ein bei der Bezirksregierung beschäftigter Diplom-Chemiker (Aufsichtsbeamter für BImschG Anlagen) mit A13 besoldet. Den gleichen Job gibt es auch im Angestelltenverhältnis, dann gibt es Eg 13. Gleiche Geschichte in grün.
Dafür gibt es im Beamtenverhältnis aber auch Nachteile. Falls ich als angestellte Kraft mit 60 sage, dass ich keinen Bock mehr habe, muss ich im Zweifel das Beamtenverhältnis kündigen. Mit dem Nachteil, dass ich zwar in der Rentenversicherung nachversichert werde. Diese mir mit 67 jedoch bei Weitem nicht soviel auszahlt wie der Dienstherr. Derartige Geiselnahmegeschäfte gibt es im Angestelltenverhältnis eben nicht . Auch darf ich, sobald ich Rentner bin, in voller Breite in der Öffentlichkeit über meinen Arbeitgeber herziehen. Ob in Talkshows , in Büchern oder sonstwo. Nicht dass ich das vor hätte, geschweigen denn einen Vertrag mit RTL
. Aber ich dürfte es, ohne Kürzung meiner Rente befürchten zu müssen. Beamte sind aber auch als Pensionäre immer noch Beamte und können disziplinarrechtlich belangt werden. Es sind halt zwei Welten und solange es das Berufsbeamtentum gibt wird sich daran leider nichts ändern. -
ch finde es übrigens kurios, dass man ein Attest dafür benötigt, wenn das Gespräch nicht in der Schule/Dienststelle stattfinden soll sondern in der Bezirksregierung.
Es hat etwas über Hand genommen, dass Kollegen versucht haben mit dem Einwand der Gesundheit eine Versetzung zu erreichen. Darunter auch solche, die nie bei einem Arzt waren. Die Dienststelle schützt sich vor Missbrauch indem sie eine Attest einfordert. Denn ein EM Gespräch in der Dienststelle zu führen macht eben nur Sinn, wenn die Versetzung quasi schon vorausgesetzt wird. Denn ohne diese Voraussetzung sollte das BEM GEspräch lieber am Ort des Geschehens stattfinden. Denn nur hier kann wirklich wirksam vereinbart werden, welche Hilfsmaßnahmen gewünscht und möglich sind.
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Das Problem ist ein rechtliches, Klimaanlagen, Temperatur-Obergrenzen und kalte Getränke sind nicht gesetzlich verankert,
Auch wenn das jetzt off topic ist, ist es mir zu wichtig da jetzt nicht drauf einzugehen.
Der $ 4 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber Gefährdungen zu minimieren. Hierbei ist der Stand der Technik einzuhalten.
Der Stand der Technik wird in Arbeitsstättenrichtlinie 3.5 wiedergegeben.
In dieser RiLi sind auch ganz klar Grenztemperaturen genannt. Hiernach besteht ab 28 Grad Celsius eine Handlungspflicht zur Minimierung und ab 35 Grad wird der Raum als nicht mehr geeignet als Arbeitsraum bezeichnet.
An wen kann ich mich wenden? Als verbeamtete LK kann ich mich , wenn Interventionen beim SL nichts gebracht haben an die Dienststelle wenden indem ich gegen Unterricht in diesem Raum bei entsprechenden Temperaturen remonstriere. Gleichzeitig würde ich mich an den Personalrat wenden. Wir würde dann die Dienststelle in die Pflicht nehmen. Ggf. auch über einen Inititiativantrag.
Als angestellter Kollege habe ich zusätzlich die Möglichkeit mich an die Präventionsabteilung der Unfallkasse zu wenden. Die Unfallkasse muss nicht nur zahle, wenn was passiert sondern ist auch Sonderordnungsbehörde in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie kann im Zweifel auch Räume schließen.
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