Beiträge von chemikus08

    Und bei dieser ganzen Teilzeitdiskussion hat man ja wirklich nur die voraussetzungslose Teilzeit gekürzt. An Teilzeit aus familienpolitischen Gründen hat man sich ja schon nicht ran getraut. Der Teilzeitanspruch nach SGB IX ist im Vergleich sogar das höherwertige Rechtsgut. Da wird man sich nicht die Finger verbrennen wollen. Denn im Zweifel könnte ich auch auf die Idee kommen, das sonst als Behindertendiskriminierung zu verstehen und damit hätte der Dienstherr einen Schadensersatzanspruch nach AGG ausgelöst. Gehen sie nicht über los und ziehen sie drei Monatsgehälter Schadensersatz ein.😂

    Ja so ist es. Im Zweifel ist aber der Nachweis zu erbringen, dass dieser Bedarf auch tatsächlich in Zusammenhang mit der Behinderung besteht. Aber ja, die Schutzrechte für Schwerbehinderte stehen über dem LBG. Alleine schon deswegen, weil Bundesrecht Landesrecht bricht und SGB ist Bundesrecht.🤷.

    Und in Schule sind Schwerbehindertenvertretungen eigentlich gut aufgestellt und vernetzt. Zumindest in NRW

    Ja so ist richtig. Ich hab jetzt nicht genau geguckt, seit wann diese Regelung in Bayern so ist. In NRW hatte der Innenminister bereits im März versprochen die Regelung den Bundesregeln anzuoassen. Vor einem Monat kam dann die offizielle Regelung und das obgleich die Änderung der Bestimmungen im SGB schon lange bekannt waren. Ist schon manchmal abenteuerlich was im öD so abgeht.😀🤷

    Websheriff

    Du hast die Rechtsquelle doch gleich mitgeliefert.

    Siehe § 10 (ganz unten irgendwo 😀) da wird Bezug auf die Regelungen im SGB genommen. 80% von 15 Tagen sind 12 Tage. Was darüber hinausgeht kann ebenfalls genommen werden, jedoch ohne Bezüge und zwar noch weitere drei Tage. Wenn dann noch mehr benötigt wird, wird wirklich spannend, denn auch wenn der Anspruch dann endgültig verbraucht ist, prallen zwei Rechtsvorschriften aufeinander, nämlich die beamtenrechtlichen Dienstverpflichtungen auf der einen Seite gegen die Fürsorgepflicht bei den eigenen Kindern auf der anderen Seite. Hier kann man dem Dienstherrn nur empfehlen, kein Fass aufzumachen und auch darüber hinausgehende Tage zu genehmigen, jedoch ohne Bezahlung. Ansonsten schaue ich mir das Verwaltungsgerichtsverfahren in so einem Fall gerne von der Zuschauerbank aus an. Ich glaube sowas nennt man dann rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit.🤷

    "Als Antwort habe ich erhalten, naja dann rufen Sie halt die Polizei und den Krankenwagen, wenn ein Kind hochgradig aggressiv ist."

    Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie schnell und unverzüglich ich der Weisung des SL gefolgt wäre. Vielleicht käme dann Bewegung rein.

    Fachberatungen sind meist Überzeugungstäter wie auch die meisten KuKs die diese Aufgabe übernommen haben. Daher ist dieser Bereich auch der, der zumindest von dem was wir als Lehrerschaft zu verantworten haben am wenigsten bei Regelbegehungen zu beanstanden ist. Wenn es was zu kritisieren gibt, dann sind die Probleme meist dem Träger zuzuordnen

    Wobei in dem Fall der Lehrerrat die Funktion des Personalrates erfüllen muss bezüglich der Mitbestimmung und wenn der seine Zustimmung verweigert oder sogar einen Initiativantrag stellt, landet das Ding doch im Rahmen des Stufenverfahrens bei der Bezreg.

    RosaLaune

    Ist richtig, wobei derjenige der die VO erlässt sich auf gefährliches Glatteis begibt. So gab es wohl bei den Berlin Wahlen eine Eingabe beim Verfassungsgericht, die erst 5 Tage vor der Wahl beschieden wurde. Aus sowas würde ich gerne verzichten. Man stelle sich die Reaktion in der Bevölkerung vor, wenn die Wahl dann nochmals verschoben werden müsste.

    Da reicht mir alleine schon die Personalratswahl. Wenn ich bedenke was da schon alles zu beachten ist. Da wird man schon bekloppt bei und bei der Bundestagswahl ist es mit Sicherheit nicht einfacher. Wer das einmal selbst mitgemacht hat, der steht bei Aussagen wie "wir machen mal schnell in 60 Tagen Neuwahlen" nur lächelnd daneben und holt schon mal Popcorn.

    Das Problem ist auch noch, dass für das weitere Prozedere zahlreiche Fristen zu beachten sind. So gibt es Fristen für die Listeneinreichung, aber auch Fristen im Rahmen der Listenerstellung. Nach dem derzeitigen Fristenstatut kann die Wahl nicht vor März stattfinden, selbst wenn der Bundeskanzler am Mittwoch die Vertrauensfrage stellen würde. Die Fristen können zwar verkürzt werden, im Moment arbeitet man auch daran, dies bedarf aber eines Gesetzes. Verbunden mit dem Risiko das das Bundesverfassungsgericht zu der Erkenntnis kommt, dass die Fristen zu kurz waren und Neuwahlen vorzunehmen sind.

    Vielleicht ist die Variante von Herrn Scholz dann doch nicht so verkehrt, um dem System erforderliche Vorlaufzeiten zu geben.

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