Naja, wenn du zufrieden bist mit der Mindestpension.
Das ist mehr als meine Rente, wenn ich mit 67 in Rente gehe.
Naja, wenn du zufrieden bist mit der Mindestpension.
Das ist mehr als meine Rente, wenn ich mit 67 in Rente gehe.
Es ist übrigens nicht der Dienstherr der sich einen schlanken Fuß macht. Es ist der Träger. Wären Träger und Dienstherr ein und die gleiche juristische Person, dann hätten Personalvertretungen wesentlich bessere Chancen via Initiativanträgen die Situation zu verbessern. So wird Ping Pong mit den Verantwortlichkeiten gespielt.
ch musste ehrlich gesagt etwas schlucken, als einige von euch angedeutet haben, dass es im schlimmsten Fall zu einer Dienstunfähigkeit kommen könnte.
Das hatte ich auch befürchtet. Mach Dich bitte jetzt nicht verrückt. Die meisten Störungen dieser Art lassen sicht gutvtherapieren. Ggf.auch durch Einsatz von Medikamenten. Also erst mal auskurieren und nicht vom schlimmsten ausgehen. Die von Dir eingeleiteten Maßnahmen sind schon mal gut. U d wahrscheinlich tut es Dir auch gut aktiv zu werden.
Liegt bei rund about 1800
Dafür mangelt es auch da an personeller Ressource.Die Sachbearbeiter gehen auf dem Zahnfleisch.
Du meinst den gegenüber dem LKA? Da bin ich mir nicht sicher, bei der Bezreg schon.
Passieren solche Fälle denn oft?
Wir beobachten in den letzten Jahren eine Häufung von Gewaltvorfällen.
dort etwas "zu holen ist", bezweifle ich zwar
Mag sein, auf jeden Fall hättest Du aber dann einen sogenannten "Titel", der 30 Jahre Gültigkeit behält. Aber der andere Aspekt, vor Gericht zu stehen und zur Verantwortung gezogen zu werden, reizt mich hier am meisten.
Es schockiert mich ebenfalls. Noch mehr schockiert mich das das kein Einzelfall ist, sondern mir immer wieder von Kollegen in der täglichen Beratungspraxis berichtet wird. In unserer Bezirksregierung haben eir jedoch die Vereinbarung mit der Dienststelke, dass die Kollegen den Vorgang dann samt Aktenzeichen der Bezreg melden. Die hängt sich dann an die Anzeige dran. SL haben häufig gewisse Ängste, dass der Ruf der Schule leiden könnte. Leider leidet auf diese Art das ganze Kollegium.
Nur so als Hinweis. Das Strafrecht greift leider erst ab 14. Das Zivilrecht hingegen schon wesentlich früher. Hier zu obsiegen gibt vielleicht etwas an Gerechtigkeitsgefühl zurück. Ich denke hier an eine Schmerzensgeldforderung.
Ich hoffe, du hast den Dienstunfall als solchen gemeldet. Falls nicht, hole dies bitte dringend nach. Sollte der Unfall in Zusammenhang mit einer Gewalttat stehen, hast Du hoffentlich Strafantrag gestellt und dafür gesorgt, dass sich der Dienstherr anschliesst.
In NRW wird jedem nach sechs Wochen AU (auch gestückelt) ein BEM Angebot unterbreitet. Personalrat und oder SbV beraten gerne. Wenn die Panikstörung / PTBS länger als sechs Monate besteht bitte unbedingt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung hilft hierbei gerne.
im Vergleich zu der armen Verkäuferin bei Aldi ...
Bei den hohen Temperaturen zieht es mich immer nach Aldi. Da ist nämlich kühl.
was soll die Behörde da machen? Ein Eis vorbeibringen?
Echt Jetzt? Das ist in den meisten Schulen schon ein längerfristiges Problem. Es ist Aufgabe des Schulträgers dieses Problem zu lösen. Die Problemlösungspflicht besteht schon ab 28 Grad Celsius.
Lösungsmöglichkeiten wären die Anbringung von Jalousien, das Aufkleben einer Sonnenschutzfolie auf die Fenster.
Um die Hitze erträglicher zu machen können Ventilatoren aufgestellt werden und kalte Getränke zur Verfügung gestellt werden. Ab 35 Grad ist jedoch Dchluss. Ab da ist der Arbeitsraum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die ultimative Lösung ist eine Klimaanlage. Das Ganze habe nicht ich mir ausgedacht, sondern es ist geltendes Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Die vorgesetzten Dienststellen scheinen dies zu wissen, die haben nämlich Klimaanlagen im Büro.
Erzähl das der Bezirksregierung falls eine Beschwerde kommt. Es steht so in diversen Handreichungen des Landes.
Also, bei und ist noch nie jemand mitgefahren, das ist auch nie eingefordert worden
Deine Fürsorgepflicht besteht fort. Das scheint zumindest in NRW die Auffassung des Dienstherrn zu sein. Wenn ihr das bisher vernachlässigt habt, könnt ihr froh sein, dass nichts weiter passiert ist.
Ist richtig, es kann auch eine sonstige erwachsene Aufsichtsperson sein. Aber die muss man auch erst mal finden. Auch da ist dann so ein privates Handy wo auch die Nummer vom Hausmeister drin steht ein sehr nützliches Utensil.
Mach Dir da mal keine Sorgen, ich weiß als Rotkreuzler ziemlich genau, wann ein RTW Einsatz zwingend und wann er optional ist.
Es gibt durchaus eine Reihe von Krankheitsbildern wo zwar die Vorstellung in einem Unfallkrankenhaus indiziert ist, ein RTW hierfür jedoch nicht zwangsläufig erforderlich ist. Da der Schüler ansprechbar war, habe ich die Entscheidung in dem Fall den Erziehungsberechtigten überlassen. Wäre oder würde er bewusstlos haben wir die eindeutige Indikation für einen RTE Einsatz ggf. sogar mit Nef.
So am Rande bei diesem Thema, Dir ist schon klar, dass Du bei einem RTW Einsatz sicherstellen muss das eine Lehrkraft mitfährt?
Ich kann da nur dem Frosch zustimmen. Es ist legitim den Mund aufzumachen. Man kann auch sich bei allen möglichen Stellen beschweren, damit sich an den Verhältnissen was ändert. Wenn sich aber die Verhältnisse nicht ändern (angestossene Prozesse brauchen oft Monate oder Jahre), dann kommen wir zur Verhaltensprävention. Und jetzt sind wir wieder beim dienstlichen Einsatz des Handys. Solange ich kein Diensthandy habe, bin ich durchaus bereit, während der Unterrichtszeit für SMS Meldungen u.ä. erreichbar zu sein, wenn die Kollegen es auch sind. Wenn es dann irgendwo "brennt" ist schneller kollegiale Hilfe vor Ort. Das hilft mir und das hilft den Kollegen. Wenn ich es nicht tue schade ich mir selbst, weil weniger Sicherheit. Denn der Träger und der Dienstherr lassen uns allzu häufig im Regen stehen.
Anders sieht es aus, wenn eine Verweigerung weh tut. Wenn ich also bei erreichen der 35 Grad Celsius mit der ganzen Klasse zum Sekretariat wandere und bekannt gebe, dass die Arbeit in dem Raum nicht mehr möglich ist und ich einen Ersatzraum brauche. Bis ich einen habe gehen wir zur Abkühlung in die andere Seite des Flurs und arbeiten auf dem Boden weiter.
Wenn sich dann Eltern beschweren, dann wird sich möglicherweise was ändern. Besonders, wenn es am anderen Tag in der Presse steht. Am Besten das so unter der Hand schon mit dem SL absprechen, dann bin ich gerne der bad cop und er ist der good cop der der Verwaltung sagt, dass seine LK sich weigern bei der Temperatur in dem Raum zu unterrichten.
Wozu?
1.) Weil der Schüler krank war und ich das Einverständnis der Eltern brauche, um ihn nach Hause zu entlassen. (Sekretariat nicht besetzt, Chemieraum darf ich nicht verlassen)
2.) Weil der Schüler sich in der Pause kräftig den Kopf gestossen hat und ich eine Gehirnerschütterung nicht 100% ausschließen konnte. Hier wollte ich wissen, ob ich gleich den RTW rufen soll oder ob sie den Sohn abholen möchte und selbst mit ihm zum Krankenhaus fährt. Die Mutter hat ihn dann abgeholt. Auch hier war das Sekretariat nicht besetzt.
Das waren zwei Beispiele, bei denen ich es nicht noch komplizierter machen wollte und direkt von da angerufen habe. Mit dem Festnetztelefon lässt sich leider nur die 112 anwählen.
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