Beiträge von chemikus08

    Von daher Wiedereingliederung gerne, aber dann mit Ersatz. ;)

    Die Kritik sollte dann aber eindeutig beim Dienstherrn liegen, der das Tischtuch auf Kante genäht hat. Hätte man von Anfang an so geplant, dass Doppelbesetzungen der Regelfall sind, hätte man so manches auffangen können.

    Wieso KuKs das ausbaden sollen verstehe ich auch nicht. Da muss man Mal den A... in der Hose haben und Unterricht ausfallen lassen.

    Jetzt weiß ich wieder warum ich den Job habe, den ich habe und das ist auch im Sinne der Kollegen, die es auffangen müssen.

    Ihr könnt also nächstes an der Reihe sein. Möchtet Ihr dann lieber in einem Laden arbeiten, wo das Kollegium einen auffängt oder lieber in einem, wo Ihr mit der Offenbarung gegenüber der SL am Besten gleichzeitig den Versetzungsantrag einreicht?

    Wenn wir alle Kolleg:innen die bestimmte Sachen nicht mehr können (das fängt mit Korrekturen an und geht über Klassenleitungen bis eben nur ab der dritten ) statt dessen in die komplette Dienstunfähigkeit schicken, dann können wir uns aber in manchen Schulen von 20% des Kollegiums verabschieden. Und wer ist dann als nächstes dran? Teildienstfähigkeit auch nicht mehr erwünscht sondern lieber komplette Dienstunfähigkeit? Da kann ich nur sagen wehret den Anfängen. Zum Glück ist die Rechtslage da zu Gunsten der chronisch Kranken.

    Ich bin einmal böse und überspitze:

    Kollege Meyer bringt ein Attest, dass er in der 1. und 2. Stunde nicht unterrichten kann, weil er unter morgendlicher Antriebslosigkeit leidet und erst später arbeiten kann.

    Ich weiß nicht, ob Du Dich wirklich schon Mal mit dem Krankheitsbild der depressiven Episode beschäftigt hast.

    Da ist die morgendliche Antriebslosigkeit auch noch nach Überwindung der akuten Krankheitsphase eine ganze Zeit lang vorhanden. Wenn ich aber damit den Kollegen wieder eingegliedert bekomme, ist mir das lieber als wenn er noch weitere drei Monate komplett krank geschrieben ist. Denn Vertretungslehrkräfte sind inzwischen auch nur noch schwer zu bekommen.🤷

    Das braucht man alles nicht zu verstecken, aber der berufliche Kontext ist der falsche, um das zu besprechen.

    Also ich bespreche sicherlich meine sexuellen Vorlieben nicht im beruflichen Kontext. Aber natürlich unterhält man sich mit Kollegen vielleicht über den Urlaub. Besonders dann, wenn das Urlaubsziel ein Interessantes war. Und da werden dann auch schon Mal Fotos gezeigt und da ist dann eben möglicherweise der Partner/ die Partnerin mit zu sehen. Und da ergibt sich das ggf. Ganz automatisch, dass die eigene Sexualität offenbart wird

    Unabhängig zum Kontext Sexualität hat mir letzte Woche noch ein Kollege weitere Unmöglichkeiten erzählt. So hat man ihm an sei er alten Schule in kirchlicher Trägerschaft tatsächlich signalisiert, dass er in den Ort ziehen müsse, wenn er eine feste Stelle haben wolle und Mitglied in einer Gewerkschaft, nein das ginge auch nicht.

    Daher, der Verein ist mir insgesamt zu übergriffig.

    1. Ich habe mich auf einigen OBAS-Stellen bereits beworben mit Startdatum 01.11. Falls es doch nicht klappen sollte, ist der 01.05 das nächste Datum? Gibt´s auch Daten zwischendurch?

    Ja es werden hin und wieder einzelne Stellen die leer gelaufen sind erneut ausgeschrieben. Aber dergrößte Teil immer zu besagten Terminen. Und die stehen auch nur zwei Wochen im Netz.

    2. Zum Auswahlverfahren: wie würdet ihr eingeladen? Telefonisch, per Mail oder per Brief? Ca. wie viele Tage nach Bewerbungsfrist?

    Kommt relativ kurzfristig , häufig per Telefon, denn eine Woche vorher trifft sich die Auswahlkommission und beschliesst welche Ordnungsgruppen eingeladen werden, bzw. ob Quereinsteiger eingeladen werden oder bereits genügend Regelbewerbungen eingegangen sind.


    3. Wie sind die 7 Stunden Ausbildungszeit in der Woche verteilt?

    Im Regelfall gibt es einen Tag in der Woche, das ist der sogenannte Seminartag. An dem Tag bis Du in der Schule ausgeplant und Du hast quasi Unterricht in dem für Dich zuständigen Zsfl.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass das zumindest für die Sek 1 reicht. Insbesondere, wo die Voraussetzungen nochmal vereinfacht wurden. Aber da solltest Du Dich bei den jeweiligen Bezirksregierungen erkundigen. Frage da nach dem Einstellungsbüro.

    Zum Thema Grundschule kann ich leider nur wenig sagen.

    Nein Antimon,damit zu tun, dass Dir mit zwei Köpfen nicht auch zwei Stellen zur Verfügung stehen. Kopf 1 ist meinetwegen von Montags bis Mittwoch zur dritten Stunde da und Kopf 2 von Mittwochs die vierte bis den ganzen Freitag. Nach Deiner zählweise wären das zwei Lehrer die für die Klasse gesteckt sind. Da die aber nur halbtags bzw. in dem Beispiel halbwöchig beschäftigt sind, muss trotzdem Ersatz her wenn eine von den beiden ausfällt.

    Man muss unterscheiden zwischen adhoc Mehrarbeit und angeordnete genehmigungspflichtige Mehrarbeit. Die Grenze zwischen beiden Formen ist nicht exakt festgelegt, jedoch kann man spätestens dann, wenn die Mehrarbeit mehr als zwei Wochen zuvor vorherzusehen ist, eigentlich der Genehmigungsweg eingehalten werden muss.

    Ich glaube es kommt noch ein Aspekt hinzu. bei dem sich bei näherer Betrachtung der Arbeitgeber einen ziemlich schlanken Fuss macht.

    Bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 (Sek 1) oder in die Entgeltgruppe 10 (Sek 2) handelt es sich um die niedrigste Bezahlung für Lehrkräfte die die LEgO anbietet. Ab 10 respektive 11 für die Sek 2 beginnen dann die Entgeltgruppen für Menschen mit einem Bachelor oder andersartigen FH- oder Uni Abschluss. Erst ab hier kann ich beim Bewerber autodidaktische Fertigkeiten voraussetzen. Für Menschen mit lediglich einem Reifezeugnis und ggf. einem Ausbildungsberuf kann ich das nicht unbedingt. Hier ist also der Arbeitgeber in der Verpflchung eien neuen Mitarbeiter hinreichend einzuarbeiten. So zumindest überall in der "normalen" Welt.

    Hier beginnt ein ganz großes Pflichtversäumnis unserer Arbeitgeber. Ich beobachte leider allzu häufig, dass die Einarbeitung der Gestalt erfolgt, dass man sagt "Hier ist das Biobuch der Klasse acht, gucken Sie mal die und die Themen." Klassenraum auf, Vertretungslehrer reingeschubst Tür zu. Kommt jetzt die neu eingestellte LK nicht innerhalb von 45 Minuten heulend raus gelaufen und auch nicht die Schüler, dann ist alles in Ordnung.

    Ich kann mich da noch an eine Kollegin erinnern, die hat ganz interessante Themen mit ihren SuS gemacht. Leider blieb der schulinterne Lehrplan für das komplette Schuljahr unbearbeitet. Ergo konnte ich, als ich die Klasse zwei Jahre später übernommen habe erstmal mit dem alten LP anfangen. Der Klasse fehlte dann praktisch ein ganzes Jahr. Denn diese Vertretungs LK werden ja nich nur für sechs Wochen Krankheitsvertretung eingesetzt, sondern haben häufig auch Verträge de komplett über zwei Jahre Elternzeit gehen. Niemand bringt ihnen in dieser Zeit die Grundlagen zum Schulrecht bei. Niemand erkärt Ihnen die Grundlagen der Benotung. Und das ist nicht nur in Nebenfächern so, sondern auch bei Hauptfächern.

    Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist

    Ich glaube, dass ist ein Missverständnis.

    Ich drücke es noch Mal anders aus.

    Wenn ich einen hälftigen Arbeitsvertrag habe, dann schulde ich meinem Arbeitgeber rund 20,5 Arbeitsstunden die Woche. Dies ist unabhängig von der Entgeltgruppe.

    Nur derjenige, der die höhere Entgeltgruppe hat ist gemeinhin besser ausgebildet. Nicht unbedingt didaktisch, aber wenn ich in einer Klasse die Lösung einer gemischtquadratischen Gleichung erörtern soll, kann ich das aus dem Stehgreif heraus. Bin ich nur Abiturient, muss ich vielleicht hier sogar nochmal ansetzen und mich selber noch Mal schlau machen, während ich die Zeit für didaktische Feinheiten nutzen kann. Es wird indes arbeitsrechtlich nicht vom Studenten erwartet, dass er diese Zeit nacharbeitet und das ohne Vergütung. Also bleibt dem Abiturienten weniger Vorbereitungszeit. Ergo weniger Qualität.

    Wer das anders sieht, der hat die Grundlagen vom Arbeits- und Tarifrecht noch nicht verinnerlicht und hat die Bodenhaftung gegenüber Menschen die Nebentätigkeiten versehen vollkommen verloren.

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