Aus dem Urteil:
"1. Ein Land verstößt als Arbeitgeber gegenüber seinen angestellten Lehrkräften gegen § 242 BGB, wenn es Schulfahrten grundsätzlich nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass die teilnehmenden Lehrkräfte formularmäßig auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten.2. Diese generelle Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den "Verzicht" auf die Erstattung von Reisekosten stellt die angestellten Lehrkräfte unzulässig vor die Wahl, ihr Interesse an einer Reisekostenerstattung zurückzustellen oder dafür verantwortlich zu sein, dass Schulfahrten, die Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind, nicht stattfinden."
Die Landesbehörde stellt sich nunmehr auf den Standpunkt, dass lediglich der Verzicht nicht mehr formularmäßig im Antrag vorgegeben sein darf. Eine persönliche Ergänzung ist nach Auffassung der Landesbehörde jedoch zulässig Damit verhält sie sich jedoch vollkommen konträr zum dem Tenor des Urteils. Das ist schlichtweg unverschämt und ich kann nur jeder LK raten, sich auf solche Begehrlichkeiten des Arbeitgebers nicht einzulassen.
Wenn das Urteil in voller Länge interessiert:
https://openjur.de/u/577529.html