Beiträge von chemikus08

    Da ich ohne Handy nicht sein kann (ja schuldig) habe ich es sowieso bei mir. Ich habe schon öfter Eltern aus dem Chemieraum heraus angerufen. Da ich eine Flatrate habe, waren das noch nicht mal zusätzliche Kosten.

    Habe aber auf der LK und im Sekretariat direkt klar gemacht das die Nummer nicht an schulfremde Personen geht.

    O. Meier

    Tja Du legst den Finger an der richtigen Stelle in die Wunde. Dem SL wird einerseits die Verantwortung für den Arbeitsschutz vollständig übertragen. Andererseits wird er nicht mit den erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet um diese Aufgabe auch zu 100 % umzusetzen. Normalerweise müsste er in dem Fall eine Überlastungs- bzw. eine Gefährdungsmitteilung an die Bezirksregierung schreiben. Wo genau drin , was er für finanzielle Mittel benötigt um eine Gefährdung zu beseitigen.

    Was würde die Bezirksregierung machen? Der Dezernent würde wahrscheinlich zum Telefonhörer greifen und anregen jetzt entweder sich mit dem Träger in Verbindung zu setzen oder aber das Problem kreativ zu lösen. Also schtreibt der SL den Träger an. Der gibt an, dass er keine Notwendigkeit sieht. Jetzt müsste der SL sich erneut an die Bezirksregierung wenden, damit diese das Dezernat für Arbeitsschutz einschaltet (Früher Gewerbeaufsicht). Wenn jetzt alles gut geht, ordnet ein Aufsichtsbeamter das an. Dann muss er aber damit rechnen dass die Stadt gegen die Auflage klagt, weil eben kein Geld für sowas da ist. Wie ein solcher Prozess ausgeht ist fraglich, daher würde wahrscheinlich auch die Gewerbeaufsicht sich rauswinden mit einer halbgaren Ersatzlösung.

    In der Praxis gibt der SL spätestens an der Stelle auf und bekniet nochmal das Kollegium, ob man sich nicht kollegial auf eine Lösung einigen könne, weil man sonst einfach im Regen steht. Entweder knickt das Kollegium ein und willigt ein oder eben nicht und bleibt im Regen stehen.

    Und wenn mir mal ehrlich sind, vielfach funktioniert Schule doch nur noch durch Improvisation. Wo gehört es zum Beispiel zu unseren Aufgaben , wöchentlich die Schinkenwurstscheiben aus den CD Laufwerken zu entfernen? Die Internetprotokolle der SuS zu durchforsten, wer denn trotz der ganzen Sperren es mal wieder geschafft hat doch pornhub auf dem Schulrechner laufen zu lassen.

    Als diese Sperren noch nicht da waren sind wir auf Seiten gestossen. Na ja nachdem waren wir abgehärtet gegen rot werden :).

    Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Sekretariate in NRW teilweise nur mit einer Kraft in Teilzeit besetzt sind und man in der Hälfte der Zeit niemanden erreichen kann. Ein funktionierendes Sekretariat das während der gesamten Schulzeit erreichbar ist, ist eine der Grundvoraussetzungen für einen normalen Schulbetrieb. Die Träger machen in diesem Zusammenhang was sie wollen. Was übrigens auch auffällt: Dieser Mangel ist ungleich verteilt. Schulen mit politisch engagierten Eltern werden in diesem Zusammenhang besser bedient als Schulen in denen man die Eltern nie zu sehen bekommt.

    Das Problem sind keine erkrankten Schüler. Was zu solchen Entscheidungen führt sind beispielsweise Schulfremde Schüler (wahrscheinlich)die nicht in der Schule sind, sondern in einer fremden Schule Randale machen und auch vor Gewalt und "abziehen" unserer SuS nicht zurückschrecken. Sowas führt zu solchen Entscheidungen. Nicht der Schüler mit Bauchschmerzen. (Aber den kann man gleich mit verarzten, wenn sie ein System besteht)

    Ich glaube nicht, dass es eine Verpflichtung gibt, ein Diensttelefon immer mit sich zu führen.

    Na jja, dem SL obliegt nach dem Schulgesetz NRW die vollständige Arbeitgeberplicht die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb sicher zu stellen. Hierzu gehört auch, dass er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass zur Sicherheit jede Lehrkraft ein Prepaid Handy erhält. Auf Wunsch kann aber auch das private Handy genutzt werden. Wenn er dies so festlegt, dann ist dies m.E. nach im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts des Arbeitgebers durchaus zulässig so etwas zu verfügen.

    Und ja, ich gebe Dir auch Recht, dass eine ausreichende Ausstattung mit Festnetztelefonen der Regelfall sein sollte. Aber dann bitte in jedem Klassenraum um das einmal ganzheitlich zu betrachten, denn im Amokfall und das ist der eigentliche Hintergedanke bei dem Wunsch, dass alle LK per Handy erreichbar sind, besteht so die Möglichkeit zur Kommunikation. Es muss noch nicht einmal ein Amoklauf sein, aber es mehren sich bei uns mittlerweile die Fälle, wo schulfremde Gestalten in die Klassenräume kommen und Gewalttaten begehen. Hier wäre eine Vernetzung im Kollegium durchaus wünschenswert.

    Quelle: § 59 Schulgesetz NRW

    Das ist leider so rechtens. Da staunen auch pensionierte Lehrkräfte nicht schlecht, wenn sie nach vier Jahren noch mal ein paar Stunden geben, weil der SL so nett nachgefragt hat. Es ist eine Sauerei, die aber leider tarifrechtlich verankert ist. Allerdings würde ich nochmal beim Personalrat nachfassen., denn m.E. sollte es dann mindestens die Stufe zwei sein.

    Die Vorschrift gilt rückwirkend ab Januar 2021. Hiernach darfst Du die Gesamtsumme im Jahr der Anschaffung abschreiben. Du darfst aber auch, wenn Du das möchtest, es auf mehrere Jahre verteilen.

    Damit ist also durchaus die Möglichkeit gegeben, den Vorjahresrechner für private Verwendung und den aktuellen Rechner für berufliche Zwecke zu verwenden, so dass Du Dir (theoretisch) jedes Jahr das neueste Modell zulegen kannst.

    Karl-Dieter

    Wenn ein Frauenarzt das individuelle BV ausspricht, wird er sich überlegt haben warum. Aber für Dich, nur zu Fortbildungszwecken, eine wichtige Kenngröße bei Schwangerschaften ist der Blutdruck. Schnellt der in die Höhe, gehen bei den Ärzten alle Alarmglocken, da immer das Damokles Schwert der Schwangerschaftsgestose darüber Schwert. Blutdruckanstiege werden aber auch durch psychischen Belastungen verursacht. Während beit Nicht schwangeren Personen da medikamentös gegengesteuert wird (obwohl es eine Krankschreibung vielleicht auch hier täte🙈😂) ist die Auswahl an Medis während einer Schwangerschaft nicht allzu groß.

    Dr. Rakete

    Dafür gab es ja den 132c als Ausnahmeregelung. Das jedoch zum Regelfall zu machen, ist die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems durch die Hintertür. Das dies aber dann auf dem Rücken sowohl der Kinder als auch des Kollegiums geschehen soll, kann ich nicht einsehen. Dann sollte man wenigstens so konsequent sein und dann die Realschulen auch offiziell in eine Sekundarschule umwandeln. Mit der dort geltenden Schüler Lehrer Ratio und dem dort geltenden Stundendeputat. Eine Realschule die wie eine Sekundarschule arbeiten soll, jedoch zu den Arbeitsbedingungen einer Realschule kann so nicht sein .

    Richte das Deinem Freund bitte aus. Danke 😂

    Bislang gab es im Schulgesetz eine Ausnahmeregelung, nach der Realschulen einen Hauptschulbildungsgang anbieten müssen, wenn es in der Kommune keine Hauptschulen mehr gibt und abgeschulte Realschüler nicht mehr anderweitig untergebracht werden können. Es handelt sich um den § 132 c des Schulgesetzes NRW.

    Nunmehr ist geplant, dass diese als Ausnahmefall gedachte Regelung zum Regelfall werden soll. In Gebietskörperschaften ohne Hauptschule wären Realschule dann verpflichtend den Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 auf Wunsch der Eltern anzubieten. Eine äußere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Realschüler und Hauptschüler sollen dann gemeinsam unterrichtet werden. Die Lehrkraft muss also dann die Unterrichtsvorbereitung wie auch die Klassenarbeiten usw. binnendifferenziert durchführen. Hinzu kommen Probleme der Stundenplangestaltung. So werden diese Schüler mit Fächern beschult, die im Realschulbildungsgang nicht vermittelt werden. D,h, diese müssen in den Bändern des WP Bereiches untergebracht werden. Leider ist jedoch die Stundenzahl nicht kompatibel zu den WP Fächern (so wurde es mit zumindest erklärt). All dies wäre dann durch die Realschulen zu stemmen, zusätzlich zu den Aufgaben der Integration und Inklusion. An dem Umstand, dass wir die Schulfom in der Sek 1 mit höchstem Pflichtstundendeputat und miserabler Schüler Lehrer Ration sind wird sich indes nichts ändern. (28 h Unterrichtsverpflichtung)

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