Beiträge von chemikus08

    Die Mitgliedschaft in einer Lehrergewerkschaft ist eine mögliche Lösung. Die private Haftpflicht normalerweise nicht, aber es gibt Luxusvarianten dieser Versicherungsart, die das dann doch einschließen.

    Eine Haftung ist aber sowieso nur bei grober Fahrlässigkeit gegeben. Einfache Fahrlässigkeit ist das Problem des Dienstherrn. Dr Umstand, dass das Gerät aber nicht vom Dienstherrn sondern vom Träger angeschafft wurde ist nicht Dein Problem. Dafür gibt's dann höhere Gehaltsklassen 😂.

    Es muss nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt sein. Sorry hatte ich irgendwie übersehen. Aber der Vorschlag es als ganz normale Fobi genehmigen zu lassen ist ja auch noch da . Du hast ja nicht nur ein Recht sondern auch die Pflicht zu Fortbildung.

    Bildungsurlaubsansprüche die aufgrund einer Ablehnung nicht verwirklicht werden können, kann man auf das folgende Jahr übertragen lassen. Dies funktioniert aber nur auf Antrag

    Die Zuständigkeit des PR ergibt sich auf jeden Fall aus § 64 LPVG

    Ich brüte im Moment noch , ob auch eine Mitbestimmung nach 72 besteht.

    In den Betriebsverfassungsgesetzen der Betriebsräte stets wohl explizit drin.

    Als Tarifbeschäftigte Lehrer haben wir schon viele Kröten schlucken müssen, weil wir tarifvertraglich gegenüber Angestellten MA des öffentlichen Dienstes benachteiligt sind. Da müssen wir nicht auch noch auf unseren Bildungsurlaub freiwillig verzichten

    In den Schulferien dürfte es kaum Angebote geben. Einfach den Antrag stellen und bei Ablehnung den Antrag ins folgende Jahr übertragen lassen. Dann erneut probieren. Und wenn dann wieder eine Ablehnung kommt den PR einschalten. Btw. Es gibt im Gesetz Fristen, wenn der Arbeitgeber die verpennt gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Und nur zur Info, es sind schon Bildungsurlaube genehmigt worden. Nur aufpassen, das alles passt.

    Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefährdung. Wenn jemand vor mir steht um mich zu erschießen, dann setze ich mich gegen diesen Angreifer konkret zur Wehr. Wenn ich aber ( jetzt nur ein Beispiel) als Scharfschütze einen Menschen gezielt ausschalten soll, wie man so schön sagt, dann ist mir zwar klar, dass er ein Angreifer ist, von dem eine abstrakte Gefahr ausgeht. Aber im Moment bin ich derjenige, der über Tod und Leben entscheidet. So sehr mir bei objektiver Betrachtung die Situation klar ist. Ich weiß nicht, ob ich mich durchringen könnte abzudrücken. Wenn überhaupt nur mit zögern und zittern, was bei einem Scharfschützen wohl nicht günstig ist. Und wenn ich mich dazu durchringen könnte, weiß ich das die Bilder im Kopf nicht verschwinden würden und es würde trotz aller Logik auf mir lasten. Es gibt Leute die das sicherlich besser verarbeiten können. Mich könntest Du nach dem ersten Tag da wahrscheinlich rausziehen,vweil ich durchgedreht wäre oder der erste wäre der erschossen wird.

    Daher sagte ich schon, an anderer Stelle kann ich bessere Dienste leisten . Dennoch sehe ich auch die Gewissensbegründung für mich erfüllt, obgleich ich diese Frage für mich im VFall nicht hätte beantworten müssen,vda ich ja einen adäquaten Einsatz gefunden habe

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Wem Degenhardt noch was sagt

    Das kommt noch erschwerend dazu. Zur damaligen Zeit gab es da sehr wohl noch Schleifer die den Soldaten das Leben schwer machten. Durchaus verständlich, dass auch manche deswegen verweigert haben. Die Möglichkeit eines Einsatzes war zur damaligen Zeit dich noch in einer gewissen Ferne

    Das mit dem Zivildienst war auch eine Option. Essen auf Rädern hätte ich dann allerdings nicht gemacht. Ich hätte das dann im Krankentransport gemacht, dann hätte ich auch den Rettungs Sanitäter finanziert bekommen .

    Schmidt

    Dir ist aber schon klar, dass die von Dir genannten Gründe zur Kriegsdienstverweigerung genau solche sind, die nicht unter den Schutzgedanken fallen. In der damaligen Gewissensprüfung wärst Du damit nicht weit gekommen

    Lt. Rechtsprechung muss der Antragsteller darlegen, dass er bei einem Zwang zum Dienst mit der Waffe aufgrund seiner Wertvorstellungen innerlich zerbrechen würde.

    Ich unterstelle übrigens niemandem, dass er gerne andere Menschen tötet. Das ist Blödsinn. Was ich vielleicht implizit unterstelle, ist die Fähigkeit, den Gewissenskonflikt im Falle des Kampfes soweit ausschalten zu können, dass es deswegen nicht zum Zusammenbruch kommt.

    Siehst Du, daher habe ich auch nicht verweigert sondern mich im Katastrophenschutz für mindestens 10 Jahre dienstverpflichtet. Damit wäre ich im V Fall an einer Stelle tätig, von der ich weiß, dass ich sie erfüllen kann. Beim Dienst an der Waffe wäre ich der falsche Mann am falschen Ort. Ich wäre wahrscheinlich nicht in der Lage abzudrücken und würde damit mich und andere in Gefahr bringen. Da gibt es sicherlich Menschen die können das besser. Genauso wie es auch Jäger gibt, was ich auch nicht könnte. Ich würde es nicht übers Herz bringen abzudrücken. Aber wie gesagt, ich habe bewusst nicht verweigert, sondern sitze auf einem anderen Posten, der auch durchaus anderen offen gestanden hätte. Wir haben also auch Menschen verpflichtet, die relativ kurzfristig zu uns gekommen sind. Das Angebot war hier aber größer als die Nachfrage. Insoweit steht es niemandem zu, dass in irgendeiner Art und Weise zu verurteilen. Umgekehrt verurteile ich niemanden, der zum Bund geht. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass diese Tätigkeit notwendig ist. Dies gilt aber bitteschön auch für meine Tätigkeit und die erfordert gleichfalls eine grundlegende Ausbildung. Neben meiner Helfergrundausbildung bin ich in drei Fachdiensten ausgebildet und habe außerdem die für den Zugführer erforderlichen Führungsausbildung. Ich kann daher mit Fug und Recht sagen, dass ich mich gleichermaßen habe ausbilden lassen und stand auch für den V Fall zur Verfügung. Neben dem V Fall waren wir darüber hinaus die Bekloppten, die beispielsweise jeden Karneval nicht gefeiert haben, sondern die Sicherheit der Feiernden garantiert haben. Btw beim Thema Verweigerung hättevich aber doch noch eine, was wäre für Dich eine legitime Begründung, wenn die Ablehnung von Waffengewalt eine merkwürdige ist?

Werbung