Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefährdung. Wenn jemand vor mir steht um mich zu erschießen, dann setze ich mich gegen diesen Angreifer konkret zur Wehr. Wenn ich aber ( jetzt nur ein Beispiel) als Scharfschütze einen Menschen gezielt ausschalten soll, wie man so schön sagt, dann ist mir zwar klar, dass er ein Angreifer ist, von dem eine abstrakte Gefahr ausgeht. Aber im Moment bin ich derjenige, der über Tod und Leben entscheidet. So sehr mir bei objektiver Betrachtung die Situation klar ist. Ich weiß nicht, ob ich mich durchringen könnte abzudrücken. Wenn überhaupt nur mit zögern und zittern, was bei einem Scharfschützen wohl nicht günstig ist. Und wenn ich mich dazu durchringen könnte, weiß ich das die Bilder im Kopf nicht verschwinden würden und es würde trotz aller Logik auf mir lasten. Es gibt Leute die das sicherlich besser verarbeiten können. Mich könntest Du nach dem ersten Tag da wahrscheinlich rausziehen,vweil ich durchgedreht wäre oder der erste wäre der erschossen wird.
Daher sagte ich schon, an anderer Stelle kann ich bessere Dienste leisten . Dennoch sehe ich auch die Gewissensbegründung für mich erfüllt, obgleich ich diese Frage für mich im VFall nicht hätte beantworten müssen,vda ich ja einen adäquaten Einsatz gefunden habe