O. Meier
Tja Du legst den Finger an der richtigen Stelle in die Wunde. Dem SL wird einerseits die Verantwortung für den Arbeitsschutz vollständig übertragen. Andererseits wird er nicht mit den erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet um diese Aufgabe auch zu 100 % umzusetzen. Normalerweise müsste er in dem Fall eine Überlastungs- bzw. eine Gefährdungsmitteilung an die Bezirksregierung schreiben. Wo genau drin , was er für finanzielle Mittel benötigt um eine Gefährdung zu beseitigen.
Was würde die Bezirksregierung machen? Der Dezernent würde wahrscheinlich zum Telefonhörer greifen und anregen jetzt entweder sich mit dem Träger in Verbindung zu setzen oder aber das Problem kreativ zu lösen. Also schtreibt der SL den Träger an. Der gibt an, dass er keine Notwendigkeit sieht. Jetzt müsste der SL sich erneut an die Bezirksregierung wenden, damit diese das Dezernat für Arbeitsschutz einschaltet (Früher Gewerbeaufsicht). Wenn jetzt alles gut geht, ordnet ein Aufsichtsbeamter das an. Dann muss er aber damit rechnen dass die Stadt gegen die Auflage klagt, weil eben kein Geld für sowas da ist. Wie ein solcher Prozess ausgeht ist fraglich, daher würde wahrscheinlich auch die Gewerbeaufsicht sich rauswinden mit einer halbgaren Ersatzlösung.
In der Praxis gibt der SL spätestens an der Stelle auf und bekniet nochmal das Kollegium, ob man sich nicht kollegial auf eine Lösung einigen könne, weil man sonst einfach im Regen steht. Entweder knickt das Kollegium ein und willigt ein oder eben nicht und bleibt im Regen stehen.
Und wenn mir mal ehrlich sind, vielfach funktioniert Schule doch nur noch durch Improvisation. Wo gehört es zum Beispiel zu unseren Aufgaben , wöchentlich die Schinkenwurstscheiben aus den CD Laufwerken zu entfernen? Die Internetprotokolle der SuS zu durchforsten, wer denn trotz der ganzen Sperren es mal wieder geschafft hat doch pornhub auf dem Schulrechner laufen zu lassen.
Als diese Sperren noch nicht da waren sind wir auf Seiten gestossen. Na ja nachdem waren wir abgehärtet gegen rot werden :).