Beiträge von chemikus08

    Mich würde einmal interessieren, wie diese Aufzeichnung /Studie aufgebaut ist und welche verschiedenen Arbeitsprozesse der eingepflegt sind. Ich vermute mal, dass das so vorgegeben ist, oder? Dadurch legt dann ja der Dienstherr/ Land Sachsen fest, was als Arbeitszeit zu gelten und zu erfassen ist.

    Das würde für mich im Umkehrschluss bedeuten, dass diese Aufgabe entfällt

    Wie geht das dort?

    Im Bekanntenkreis habe ich Menschen die in der Energiewirtschaft sowie der Kommunalverwaltung arbeiten. Beide Gruppen verfügen sowohl über Dienstlaptops als auch Diensthandys. Es gibt jeweils auf den Bedarf des jeweiligen Arbeitgeber optimiertes Erfassungsprogramm mit dem ich mich Ein un Auslogge. Wenn da ein Fehler passiert, so kann ich den im Nachhinein nicht mehr verändern, sonder muss einen sogenannten Korrekturbeleg ausfüllen. Das Programm dient gleichzeitig zur Erfassung der Urlaubs und Gleitzeittage sowie deren Verwaltung.

    Dann muss man es aber auch Arbeitsmigration nennen - nicht Flucht/Asyl.

    In diesem Zusammenhang machen wir einen -schwerwiegenden - Fehler. Wir müssten jeden Asylbewerber, neben dem Asylverfahren, durchleuchten, ob es eine ernsthafte Chance auf dauerhafte Arbeit und Integration gibt. Denn uns fehlen Menschen. Wir brauchen Pflegekräfte (und der Bedarf ist aufgrund der Bevölkerungsentwciklung kontinuierlich wachend, Erzieher (m,w,d) , Lehrkräfte us. usw. Darüber hinaus meldet auch Herr Pistorius einen großen Bedarf an.

    Ich weiß nicht, ob männlichen Geflüchteten eine Verurteilung wegen Verweigerung des Kriegsdienstes droht. Da kenne ich die derzeitige Rechtslage in der Ukraine zu wenig. Falls ja, so müsste ein Asylgrund gegeben sein, da die Verweigerung wohl auch ein Menschenrecht darstellt. Bei Jugendlichen, die hier ihr Abi gemacht haben, besteht u.U. Interesse auch in der BRD zu studieren. So wie es der Sohn des ehemaligen ukrainischen Botschafters auch macht.

    Es geht ja nicht nur um Gebiete.

    Es muss auch sichergestellt sein, dass Ukrainer, die in diesem besetzen Gebiet sich nicht sicher fühlen freies Geleit haben das Gebiet zu verlassen. Außerdem muss die Rückführung der entführten Kinder sichergestellt werden .

    Maylin85

    Es würde schon absolut genügen,vwenn jeder Kollege mit gesundheitlichen Beschwerden welche eine Krankschreibung rechtfertigen diese auch in Anspruch nähmen inklusiv der möglichen Rekonvaleszenzzeiten. Wenn dann noch alle mit psychosomatischen Beschwerden mit ihrem Arzt die Zweckhaftigkeit einer REHA abklären und bei positivem Votum auch antreten würden, dann wäre das ein empfindlicher Tritt in die Magengrube für unseren Beötchengeber. Dazu muss man in unserem Fall gar nicht bis zum " krank feiern" gehen. Einfach nur Mal so arbeiten, wie es die Vorschriften vorsehen. Also auch keine 50 Zeitstunden die Woche mehr arbeiten

    Gymshark

    Ich lass mich Mal auf den Nachbarschaftsstreit ein

    Die Nachbarn fanden Euer Wohnzimmer so toll. Dreist wie sie nun Mal so sind, haben sie dieses über euren Garten und eure Terrasse nunmehr sogar in Besitz genommen. Der Kompromiss sieht vor, dass sie Euch zukünftig nicht weiter belästigen. Voraussetzung jedoch ist, ihr beansprucht Wohnzimmer, Terrasse und Garten nicht zurück. Dafür garantieren sie Euch, dass sie nicht in weitere Wohnbereiche vordringen

    Die Gleichstellung hat auch Bedeutung für diejenigen, die eine Arbeitsplatzausstattung benötigen. Zwar steht auch den nicht gleich gestellten Kollegen eine Arbeitsplatzausstattung zu, wenn die aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Allerdings ist diese dann, und das zeigt die Erfahrung, wesentlich schlechter als bei den gleichgestellten Kollegen. Das hat einfach damit zu tun, dass erst mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung (oder auch Gleichstellung) die Integrationsämtter mi eingeschaltet werden und das bedeutet eine fachlich wesentlich bessere Beratung was die technischen Möglichkeiten anbelangt als auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel (finanziell) aus der Ausgleichsabgabe.

    Eine Inklusionsvereinbarung zu erstellen ist nur bei Schwerbehinderten (also ab GdB 50) verpflichtend.

    Wobei wir in der Inklusionsvereinbarung der Bezreg Düsseldorf auch GdB 20 bis 40 mit erfasst haben, jedoch mit deutlich weniger verbindlichen Nachteilsausgleichend.Das wichtigste Recht ist für die Menschen bis GdB 40 bei uns der Anspruch auf Jahresgesprächemit der SL und eben auch der Möglichkeit zwischen den Teminen uns zu beauftragen auch erneut mit der SL die Situation zu erörtern. Das hilft schon weiter.

    chemikus08 Was heißt da "voll"? Vollzeit? oder auch volle Dienstfähigkeit aber auch eher in Teilzeit

    Dazu muss man dann nochmal ganz genau ins Gesetz schauen (weiss jetzt auswendig nicht ob's das jeweilige LBG oder sogar das bundeseinheitliche Beamtenstatusgesetz ist, auf jeden Fall ist die rechtliche Lage überall gleich). Jedenfalls wird hier nochmal die begrenzte Dienstfähigkeit definiert (gemeinhin Teildienstfähigkeit genannt). Wenn der Beamte nicht dienstfähig jedoch teildienstfähig ist, so ist dies der zur Ruhesetzung vorzuziehen. Etwas anderes wäre auch mit vielen sonstigen Sozialbestimmungen nicht vereinbar.

    Generell kann ich Kolleg:innen die psychisch angeschlagen sind nur raten, sich wirklich komplett aus zu kurieren. Gerade bei psychischen Erkrankungen (zumindest wenn diese erstmalig oder erstmalig wieder nach längerer Gesundheit auftreten) ist die Angst vor einer vorzeitigen zur Ruhesetzung meist unbegründet. Warum? Nun , der Untersuchungsauftrag für den Amtsarzt kann frühestens nach drei Monaten Erkrankung erfolgen. Dann erfolg aber auch eine Anhörung und auch eine Beteiligung des Personalrats und die Dienststelle muss erst mal einen Termin beim Amtsarzt bekommen. Ab dem Tag der Untersuchung ist eine zur Ruhesetzung nur dann statthaft, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die volle Dienstfähigkeit in den nächsten sechs Monaten nicht erreicht wird. Das kann man aber gerade hier meist nicht postulieren, da sechst Monate eben genau die Zeit ist nach der 50% der Patient wieder als geheilt zu betrachten sind.

    Daher in aller Ruhe gesund werden, ggf. sogar noch eine REHA machen und danach mit einer Wiedereingliederung starten. Und gerade bei Psyche das halbe Jahr Wiedereingliederungszeit wirklich ausschöpfen und stufenweise die Belastung erhöhen. Ist dann so zwei Monate vor Ende abzusehen, dass die Wiedereingliederung besser verlängert werden sollte, so kann man auch das beantragen, was dann nach amtsärztlicher Überprüfung auch meist genehmigt wird. Es zahlt sich in diesem Zusammenhang übrigens aus, eine Depression nicht vom Hausdruiden sondern vom Facharzt therapieren zu lassen. Deren Gutachten gehen dann auch beim Amtsarzt meist glatt durch.

    Bei Beamten wird das wohl grundsätzlich abgelehnt. 🤷‍♀️

    Nada! Bin selbst neben der PR Arbeit in der SbV tätig und die Bearbeitung von Gleichstellungsanträgen ist mein Beritt. Da kann ich Dir sagen, dass auch bei Beamten eine Gleichstellung möglich ist, wenngleich auch schwieriger zu bekommen. Eine Gleichstellung für Beamte gibt es halt nur , wenn eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliegt. Das kann aber bei hohen Fehlzeiten durchaus der Fall sein, weil im schlimmsten Fall die vorzeitige zur Ruhesetzung droht. Eine weitere Möglichkeit ist dann gegeben, wenn auf bestimmte notwendige Entlastungen nur dann ein gesetzlicher Anspruch besteht, wenn der Kollege schwerbehindert oder gleichgestellt ist. In NRW ist dies im Moment z.B. immer dann der Fall, wenn der behinderte Mensch auf Teilzeit angewiesen ist, um die behinderungsbedingten Einschränkungen auszugleichen. Teilzeitanträge die voraussetzungslos sind (also keine Erziehungszeiten und keine Verhinderung durch Pflege , diese Teilzeiten werden nach wie vor gewährt) werden aufgrund des Konzepts der Ministerin zur Reduzierung des Unterichtsausfalls meist nicht genehmigt. Bei Schwerbehinderten sowie gleichgestellten Menschen gibt es indes einen rechtlichen Anspruch. Mit dieser Begründung kannst Du bei uns beispielsweise auch eine Gleichstellung erhalten.

    Das einzige Ende ohne faulen Kompromiss kann ich mir nur dann vorstellen, wenn Putin zufällig eine Kugel genau zwischen die Augen trifft. Allerdings hängt dann der weitere Verlauf davon ab, wer dann das sagen hat und da bin ich zu wenig drin im Thema um mir da wirklich vorzustellen was passiert, wenn genau das passiert. Aber bis dahin verbieten spieltheoretische Überlegungen einen gesunden Kompromiss, denn der wäre Putins Untergang.

    Wobei der Physik LK schon anspruchsvolle Berechnungen drin hatte. Da habe ich schon dran geknabbert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich Mathe nur im Grundkurs hatte, weil ich unbedingt auch in Bio Leistung wollte. Die Kombination Mathe Physik wäre wesentlich effektiver gewesen🙈🤷

    Also jetzt mal so aus Schülersicht, ich fand das damals schon verdammt stressig mit der Vorbereitung. Jetzt auch noch ein fünftes Fach wäre mir echt zuviel gewesen. Das war glaube ich neben den Vordiplom und Diplomprüfungen die Zeit wo ich wirklich mal aktiv gelernt habe.

    Die Beschränkung auf 30 Urlaubstage im Jahr ist tatsächlich ein Grund

    Hört sich zunächst schlimm an. Schaue ich mir jedoch die sonstigen Rahmenbedingungen beispielsweise in der Bezirksregierung an, darf man nicht außer Acht lassen, dass man einen nicht gerade kleinen Teil der Arbeitszeit auch im Home-Office ableisten darf, da es dort eine Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit gibt. Außerdem kann ich alles was über 39 respektive 41 h (Beamte) hinausgeht im Rahmen der Gleitzeit aufsparen und mit statt Urlaub auch Gleitzeittage nehmen. Unter diesen Bedingungen stellt sich das schon anders dar. Ich war früher selber sieben Jahre bei der Stadt und da konnte man über Gleitzeittage schon einiges regeln. Bei mir waren damals zwei Gleitzeittage pro Monat erlaubt. Mittlerweile sind die Vereinbarungen z.t. noch großzügiger.

    Dann kommt noch eins hinzu. Falls Du im Hochsommer zu Hause keine Klimaanlage hast, wirst Du Dich freuen auf der Dienststelle arbeiten zu können. :)

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