Beiträge von chemikus08

    Die Situation, wie von Conni beschrieben, ist auch an den Realschulen NRWs nicht anders. Für 50 Lehrers gibt es 30 Sitzplätze im Lehrerzimmer (um mal ein Beispiel zu nennen), bei der Lehrerkonferenz müssen sich die restlichen Kollegis mit Fensterbankplätzen oder Stehplätzen begnügen. Alternativ bringt sich jemand einen Stuhl aus einem anderen Klassenraum mit (wegbringen nicht vergessen). Dann gibt es noch einen PC Platz mit einem nicht höhen verstellbaren Tisch, der PC ist schon in die Jahre gekommen hält aber mit dem lahmen Internet der Schule durchaus noch mit. Der Stuhl ist ein normaler Stuhl, wie er in den Klassenräumen steht. Wer da Rückenprobleme hat und zwei Springstunden zur Korrrektur der Klassenarbeiten nutzt, muss erst mal die Unterlagen der Kollegen zur Seite räumen, und kann dann in suboptimaler Position beginnen. Am nächsten Tag muss der Kollege dann erst mal zwei Stunden vertreten werden, da er sich bei seinem Orthopäden eine Spritze holt. Auf die vom Arzt angebotene Möglichkeit, ihn dich bis Freitag krank zu schreiben, hat er aus kollegialen Gründen dann verzichtet. :schreien:

    Seph

    Ich hab's nicht so mit verwirrt Smileys. Aber Urteilsschelte muss ich hier Mal los werden. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist das Urteil total daneben. Manchmal wünsche ich mir daher schon, dass Verwaltungsrichter Mal über den Tellerrand hinausschauen und sich angucken, was die Kollegen im Arbeitsrecht so als opportun betrachten. Immer mehr habe ich den Eindruck, dass hinsichtlich der Arbeitsbedingungen Ihr Beamten Arbeitnehmer zweiter Klasse seid. Als Angestellter bin ich daher froh, im Zweifel meine Klage beim Arbeitsgericht einreichen zu dürfen. Erstens bekomme ich eine schnellere Antwort und zweitens ist diese im Regelfall zielführender.

    Wenn du damit aber darauf hinweisen möchtest, dass man als Kollegium selbst die "Regeln" mitgestalten kann, dann bin ich da voll bei dir.

    Ich glaube darum geht's. Wir halten praktisch die Instrumente für eine zielführende Verhältnispräventiin in unseren Händen und nutzen diese Instrumente oft mit. Und manchmal sind es die eigenen Kollegen denen das dienstliche Geschehen im blinden Eifer wichtiger ist als Gesundheitsschutz. In den Fällen muss man in der LK deutlich auf die Problematik hinweisen. Nützt das nichts, so muss man dann für sich rechtzeitig hin und wieder die Notbremse ziehen. Dann dürfen sich die Kollegen dann aber aufgrund der zusätzlich zu leisten den Vertretungsstunden nicht beschweren

    Bei den Berufsfeuerwehren greift eine Sondervorschrift die wirklich nur für den Bereich der Gefahrenabwehr gilt. Auch wenn man das bei uns im weitesten Sinne auch als Gefahrenabwehr bezeichnen könnten, nein da gehen die Richter nicht mit

    Darüber hinaus gibt es auch hier verstärkt Bestrebungen umzustellen. Immer mehr Wachen fahren jetzt 12 Stunden Schichten.

    Da drüber steht die Bezirksregierung und die ist offiziell der Entscheider. Geht diese Abordnung über sechs Monate hinaus, so ist das auch zustimmungspflichtig durch Euren Bezirkspersonalrat, zumindest wäre das in NRW so. Ansonsten ist nichts in Stein gemeißelt.Wenn der Lehrermangel noch größer wird und Eure Sek 1 Schulen im Umkreis kriegen keine Leute, kann es Dir auch passieren dahin abgeordnet zu werden.

    Die Wahlbriefe sind bei uns diese Woche angekommen. Einfach mal bei der SL nachfragen, ob die schon da sind. In der Wahlankündigung steht auch drin bis wann gewählt werden kann. Sollte da irgendwas bei Euch nicht ankommen, wendet Euch an den Wahlleiter oder falls Euch das zu kompliziert ist, ruft den Personalrat an. Die werden sich drum kümmern.

    Wir haben bei uns nur einen Schüler wo das mit dem Fernunterricht stattfindet (dafür vernachlässigt er vollständig die Schule hier in Deutschland und schläft nur im Unterricht), bei allen anderen erfolgt aus der Ukraine heraus keine Beschulung

    Da wäre es doch angebracht, ihn von der deutschen Schulpflicht zu befreien. Für zwei Systeme gleichzeitig arbeiten würde ich als Schüler auch nicht einsehen.

    Bevor Ihr Euch weiter im Kreise dreht, mir ist schon ganz schwindelig, bei dem Thema sind sich die Juristen der Verbände unisono einig, dass sie von der Nutzung des privaten Kontos dringend abraten. Die gleiche Aussage kommt von allen Dezernenten. D.h. für mich als Personalratsmitglied, dass ich auf Anfrage keine andere Antwort rausgeben kann. Damit ist für mich der Drops gelutscht. Was dann ein jeder tut, muss er dann am Ende auch selber ausbaden.

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