Beiträge von chemikus08
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Übrigens ein Problem, das wir im Zuge der Häufung der Anzahl tarifbeschäftigter Kollegen noch häufig haben werden. Es gibt im Sozialrecht nämlich eine Versorgungslücke und das ist die Berufsunfähigkeit. Die war früher einmal versichert, jetzt aber nicht mehr. Bevor die Kollegen ins Arbeitslosengeld fallen, werden sie erst Mal die 78 Wochen Krankengeld versuchen auszuschöpfen 🤷
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"Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten ,
der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung
der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die
Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen."
Zitat aus der AU Richtlinie für Kassenärzt
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Ich halte mich an den Informationen fest, die ich der Presse entnommen habe. Und die entscheidende Wendung in dem Fall kann für mich aus einem Beitrag des öffentlichen Rundfunks. Diesem war zu entnehmen, dass die Kollegin ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht habe. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass bei Überschreitung der Grenze eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, womit die Voraussetzungen für eine AU nach den kassenärztlichen Richtlinien gegeben wären. Dies im Endeffekt zu beurteilen ist dann ärztliche Aufgabe, wobei ich zu einem Facharzt raten würde. Mit einer rechtswidrigen Erschleichung einer AU hat dies nichts gemein. Auf diese Feststellung lege ich großen Wert!
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Den Zuschuss muss sie beim Arbeitgeber beantragen und hierzu den Bescheid über Krankengeld einreichen. Dieser ist erforderlich, damit man den Zuschuss ausrechnen kann.
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Na ich sehe die Kollegin überhaupt nicht chancenlos. So stellt das Teilzeit- und Befristungsgesetz einen möglichen Hebel dar. Zusammen mit einem ärztlichen Gutachten dürften die Chancen sehr gut sein. Aber um das ganze abzurunden, sollte die Kollegin die Arbeit incl. der Mehrstunden zunächst leisten. Stellen sich gesundheitliche Beschwerden ein, lässtvsue sich AU schreiben. Nach sechs Wochen fordert sie ein BEM ein. Im Rahmen des BEM Verfahrens klärt sie die Teilzeit. Klappt das nicht, weiter AU und Klage.
Sollst Mal sehen wie das fluppt.
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Zu BAT Zeiten gab es noch die volle Differenz. Im TVL ist es deutlich weniger.
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Ein guter kollegialer Kontakt zum Hausmeister ist immer empfehlenswert🤷
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Komischer Begriff, "erfüllend".
Den Begriff finde ich jetzt auch nicht so erfüllend :). Ich übersetze ihn für mich am ehesten mit sinnstiftend
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Normalerweise wäre der Referendar beim durchziehen des Unterrichts durchgefallen.
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Das Problem dürfte sein, dass allgemein in NRW für Deine Schulform eure Besetzung bei 130% und mehr liegt. Alle anderen haben unter 100. Damit ist Deine Schule in der Pflicht abzuordnen und wahrscheinlich dürfte es auch noch andere in Deiner Schule getroffen haben. Also wird nach Ende Deiner Anordnung das Problem Fortbestehen. Dementsprechend kannst Du dann mit weiteren Abordnungen rechnen, da die SL offensichtlich beschlossen hat, dass sie auf Dich am ehesten verzichten kann. Daher würde ich Dir dringend empfehlen, zu schauen, oh Du an der Anordnungsschule auch Deinen Frieden finden könntest. Gerade Gesamtschule macht ja über den normalen Unterricht so Einiges. Gibt es da so gar kein Steckenpferd wo Du Dich mit einbringen könntest? Wenn die quirligen Siebtklässler von der Tonfrequenz zu hoch liegen, sprich mit der Schule, dass sie Dir ab Klasse neun alles geben können. Irgendwo muß doch da ein Platz für Dich sein? Lass die alte Schule los, das ist verbrannte Erde, daran festzuhalten bringt Dich höchstens in die psychosomatische Reha.
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Was Ihr bis jetzt, korrigiert mich wenn ich es kübersehen habe, noch gar nicht zu n dem Vergleich berücksichtigt habt, sind die familienpolitischen Zulagen. Bei zwei Kindern kann das je nach Mietstufe ja auch nochmall ein vierstelligen mehr in der Lohntüte bedeuten.
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Und was zeigt uns das? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Konflikt heißt Veränderung und es gibt eine Entwicklung. Und manchmal können sich Schulleitungen gar nicht vorstellen, wie as Kollegen belastet. Daher muß man es kommunizieren. Wenn's geht frühzeitig.
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Interessante Wendung in dem Fall.
So wie der MDR berichtet, hat die Kollegin sehr wohl Argumente geben die zusätzliche Stunde vorgebracht. Sie hat nämlich angegeben, dass sie an ihrer oersönlichen Belastungsgrenze angekommen sei
In dem Fall hätte sie einen Anspruch auf eine hetriebsärztliche Untersuchung gehabt und bei Bestätigung hätte man ihr im Rahmen der Fürsorgepflicht entgegen kommen müssen. Wieso der Vorgang mit Zustimmung durch den Personalrat gegangen ist verwundert mich noch mehr.
Nu denn, die Kollegin klagt gegen die fristlose Kündigung. Mal schauen, wie es weiter geht.
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Wäre ich jetzt nicht Boomer sondern Generation Z, dann würde mich bei der Verbeamtung am meisten stören, dass ich als Beamter nicht so ohne weiteres die Stelle wechseln kann. Also insbesondere falls es noch keinen festen Partner gibt und ich in fünf Jahren aus Beziehungsgründen nach Berlin ziehen möchte, Was schlimmeres ist mir gerade nicht eingefallen. Und angenommen, mein Land sagt, ne Dich als Chemielehrer halte ich fünf Jahre fest. Ich muss quasi kündigen, mit den ganzen Nachteilen die das mit sich bringt. Falls ich dann drei Monate arbeitslos bin, gibt's noch nicht Mal Arbeitslosengeld. Anders als Tarifbeschäftigter, da gibt's sogar Arbeitslosengeld, da Familiennachzug die Kündigung erlaubt.
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Ja stimmt, krankheitsbedingte Kündigungen sind im öffentlichen Dienst möglich. Jedoch habe ich dies in meinem Beritt die letzten 10 Jahre nicht erlebt. Bezirksregierungen rennen sehr ungern in die Arbeitsgerichte. Insbesondere wenn sie, mangels Masse, keine Angebote für Abfindungen in der Tasche haben.
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Hmm also das kann ich mir ehrlich gesagt, nur sehr schlecht vorstellen. Meine gewerkschaftlichen Kollegen würden mir im Gegenteil die Stunde weniger durchaus gönnen, da sie die finanzielle Diskrepanz auch als ungerecht empfinden. Klagen kann man dagegen nicht, dass haben wir mit unseren Justizexperten schon durch. Denn es ist ja ein Bestandteil des Tarifvertrags, dass die für Lehrkräfte die beamtenrechtlichen Regelungen zählen. D.h, im Umkehrschluss z.b. auch, dass in dem Moment wo für die Beamten die Deputate erhöht werden, dass automatisch für angestellte Lehrer mit gilt. Und da das eben genauso im Tarifvertrag geregelt ist, würde jedes Arbeitsgericht dazu sagen, pacta sunt servanda, ihr habt mit beiden Vertragsparteien diesen Vertrag geschlossen, dann haltet Euch auch dran und drückt uns dieses Problem nicht aufs Auge.
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Diese Ausnahmeregelung, nach der wir Angestellten genausoviel arbeiten müssen wie die Beamten, habe ich nie verstanden. Es gilt nur für Lehrer. Überall sonst im öffentlichen Dienst arbeiten die Angestellten weniger. Weiß jemand der noch länger dabei ist, was die Gewerkschaften damals geritten hat??
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