Beiträge von chemikus08

    Man darf in Fachräumen nicht essen oder trinken, um eine Kontamination der Nahrungsmittel oder Chemikalien zu unterbinden. Auch wenn ich in meinem Unterricht keine wirklich gefährlichen Arbeitsstoffe für Schülerexperimente einsetze, ist dies eine wichtige Erfahrung für die zukünftige Lebenswelt im Beruf. Wer da im Laborbereich isst, kriegt eine Abmah LPnung u d kann im Wiederholungsfall im Jobcenter weiter essen.

    Was ich mich Frage, ein Cannabis Social Club darf natürlich keinen Gewinn generieren, jedoch die Kosten umlegen. Und die Einstellung von hauptamtlichem Personal ist ja dann auch möglich. Ähnlich wie bei einer NGO. Geschäftsführer bei NGOs verdienen ganz gut. Wäre also durchaus ne Geschäftsidee für den Ruhestand?😂

    mjisw

    Wenn der Bernd sich in der Haut der Bettina wohler fühlt ist das in Ordnung. Was die Kabine anbelangt, da wird es komplizierter.Wenn Bettina dann einen Penis hat, fühlt sich möglicherweise ein cis Mädel belästigt. Schwieriger wird es, wenn dann der ehemalige Bernd eine Vagina hat. Soll. Er dann immer noch in die Männerkabine weil er ein xy Chromosomenpaar hat

    Genaugenommen müsste man zur Wahrung der Intimsphäre grundsätzlich Einzelkabinen haben. Egal ob Toilette oder Umkleide. Zwangsgemeinschaften wo Hüllen fallen bleiben für den Einzelnen möglicherweise problematisch.

    mjisw

    Also irgendwie haben wir beide Recht. Wie steht's in einem Artikel. Eine Pflanze bringt zwischen 5 g und 5 kg Ertrag.

    .

    Insbesondere in den Staaten gibt es wohl auch tw. Die Regel eine bestimmte Anzahl von Pflanzen zu bewirtschaften. Dementsprechend passiert da das Gleiche wie hierzulande bei den Kürbiszüchtern

    Was die Mütze auf dem Kopf anbelangt. Ja es wirkt auf die äteren unter uns manchmal respektlos. Das liegt aber nur daran, weil wir so erzogen wurden und es uns selber vielleicht blöd vorkommen würde so vor dem Lehrer zu stehen. Das fehlt heute völlig. und auch das Argument, später auf der Arbeit..... zieht vielleicht noch für die, die eine Lehre als Banker machen. Ansonsten scheint auch im Beruf kleidungstechnisch mittlerweile vieles machbar. Und dann habe ich auch noch ein ganz persönliches Problem. Die normative Vorgabe sagt, dass relgiöse Kopfbedeckungen ok sind. Als Atheist sage ich mir dann "und was ist mit weltanschaulichen Bekundungen?" Haben die nicht das gleiche Recht zur Geltung zu kommen. Und dann gibt es ja noch Entitäten. ich hatte mal einen Schüler der war Rastafari durch und durch inklusive dem Joint am Wochenende. Der war sehr eigen. Hätte ich ihm die Kopfbedeckung versagt, wäre er nach Haus gegangen und zukünftig meinem Unterricht ferngeblieben. Der war bei mir hochmotiviert im Unterricht. Und man hat mir im Kernseminar beigebracht (ich bin nur Seiteneinsteiger, vielleicht habe ich da was falsch verstanden) , dass es darauf ankommt die Schüler mitzunehmen. Und daher, die sollen auf dem Kopf haben was sie wollen. Jedoch möchte ich Sichtkontakt und Ihnen in die Augen sehen können. Es gibt übrigens auch Schüler die tragen Kopfbedeckungen um irgendwas zu bedecken, was keiner sehen soll. Bei dem einen ist es die Glatze nach einer Chemo und bei dem anderen, ein Hakenkreuz zu dem er nicht mehr steht. Wenn man dann als Fachlehrer mit einer Doppelstunde die Klasse hat und nicht jedes Einzelschicksal kennt, kann man so ein richtiges Fass aufmachen. Will ich gar nicht, ich möchte Lernzuwachs Punkt.

    Essen und trinken: Wegen Fachraum nada. Wer jetzt doch während 1,5 Stunden was trinken möchte darf kurz rausgehen und einen Schluck trinken, da ich aus gesundheitlichen Gründen es nicht anders halte. Wenn ich nicht im Fachraum bin, dürfen die Schüler trinken, aber nicht essen, weil dann fangen einige an zu übertreiben

    Es gibt in diesem Gesetz aber eine kleine Problematik:

    Ich darf zwei oder glaube drei Pflanzen besitzen und 25 g Haschisch

    Nun beträgt aber die Ernte einer Pflanze bis zu einem kg. Das wären bei schlechter Ernte und zwei Pflanzen trotzdem garantiert über ein kg. Gehören die nun immer noch zu Pflanze und ich muss sie gedanklich daneben stellen? Muss ich sie, wenn noch nicht aufgebraucht, spätestens mit der zweiten Ernte vernichten. Oder aber werde ich mit der Ernte doch noch zum Straftäter und Besitzer großer Mengen nach dem BtMG? Fragen über Fragen? Daher Besitz und Anbau problemlos. Erst wenn es gewerblichen Charkater hat, wären die Behörden zuständig. Wobei ich auch hier das BtMG rausnehmen würde und erst mal mir ordnungsrechtlichen Mitteln vorgehen würde. Bei Plantagen wäre die Steuerbehörde am Zug. Das reicht auch für fünf Jahre:autsch:.

    Es sollte dann aber auch die Möglichkeit des kontrollierten gewerblichen Anbaus geben.

    Als erstes, ich bin absoluter Befürworter der Legalisierung. Das Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gewünscht hätte ich mir aber auch, dass staatlich kontrollierte Coffee Shops genehmigt wären.

    Als Schöffe bei Gericht habe ich beobachtet, dass eine Vielzahl der Verfahren vermeidbar gewesen wären. Es ist absolut lächerlich eine Person zu kriminalisieren, weil sie sich hin und wieder einen Joint gönnt. Es gibt Menschen, die betreiben dies gelegentlich und es gibt sicherlich auch solche, die sich die Birne wegkiffen. Das Gleiche gilt allerdings für Alkohol. Es ist für mich in keinster Weise einsehbar, warum ich eine der beiden Gruppen für ihr Verhalten bestrafen soll. Als Chemiker und ehemaliger Pharmaberater, der sich sehr genau mit Wirkungen diverser Substanzen im Gehirn auseinandergesetzt hat, kann ich nur sagen, dass, wenn ich denn nun unbedingt beide Drogen vergleichen möchte, Alkohol die weitaus schädlichere Substanz ist. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass Alkohol zahlreiche Neurotransmittersysteme im gehirn beeinflusst, während THC (Tetrahydrocannabinol Hauptwirkstoff) sehr selektiv nur bestimmte Neurotransmittersysteme tangiert.

    Ein weiterer Punkt ist die Wirkstoffmenge, die in den Blutkreislauf gelangt. Bei Alkohol befinden sich bei 1,0 pro mille immerhin so um die 7g Alkohol im Blut. Diese Menge muss auch abgebaut werden, was überwiegend hepatisch geschieht. Die Abbauprodukte sind leicht lebertoxisch, so dass Alkohol eben auch zahlreiche Organschäden auf Dauer verursacht. Während beim Cannabis die Zufur über das rauchen. hauptsächlich zu zusätzlichen Schäden führt. Wer Nichtraucher ist, findet durchaus andere, organisch unschädlichere Varianten des Konsums. Grundsätzlich gilt für beide Gifte der alte Paracelsus Spruch: Die Dosis machts, ob ein Ding Gift ist oder nicht.

    Allerdings gilt dies nicht für jugendliche Gehirne, diese befinden sich noch im synaptischen Vernetzungsaufbau. Daher ist bei unter 21 Jährigen der Genuss aller psychotropen Substanzen kritisch zu sehen. Hier hätte man mit Anpassung der Gesetzt durchaus die Grenze für beide Substanzen auf mindestens 18 hochsetzen können. Jedoch ist das sogenannte begleitende Trinken, also der Alkoholausschank an Minderjährige im privaten Bereich an 15 jährige erlaubt und gesellschaftsfähig. Dies halte ich für wesentlich problematischer.

    Was mich auch sehr erschrocken hat, wenn Schüler die nach der Schule beim kiffen erwischt wurden, von der Schule verwiesen wurden. Alkohol auf der Klassenfahrt hingegen kein Problem. Der Schüler wurde zwar nach Hause geschickt, war danach aber immer noch auf der Schule. Aber sobald Cannabis im Spiel war. schnipp schnapp und weg. Diese Vorgehensweise dürfte nach einer entkriminalisierung auch nicht mehr möglich sein.

    Bei uns kennen wahrscheinlich die wenigsten die Gesetzeslage, mich eingeschlossen.

    Und da haben wir ihn wieder, der Kardinalfehler in vielen Kollegien, man ist über die Rechtslage nicht informiert. Leute, wir verschwenden viel Zeit für manchmal müssige Diskussionen. "Sollen die Schüler das Handy auf dem Schulhof verwenden dürfen, mit oder ohne Ohrstecker, was ist in den Regenpausen und was auf dem Klo?" Das ist spätestens der Moment, wo man auf seinem Handy auch Gesetztestexte lesen kann, zu denen man sonst nicht kommt. Und wem das zu eintönig ist. Die Gewerkschaften haben das aufbereitet und stellen einschlägige Sachartikel zur Verfügung. Vielfach sogar ohne Zugangsbeschränkung, auch für Nichtmitglieder.

    Was mich aber am meisten geärgert hat ist:

    Wenn man dann sich die Mühe gemacht hat, Aufgaben zusammenzustellen und viele davon auch nochmal eine Sicherung des bisher Erlernten darstellten und sinnvoll waren.

    Und, zumindest in Partnerarbeit, die Aufgaben vom Schwierigkeitsgrad her lösbar waren, ohne dass der vertretende Kollege intervenieren muss, und man kommt dann zurück und 80% der Kollegen haben das Material überhaupt nicht verwendet, weil sie lieber ihr Fach gemacht haben. Ja dann, macht man auch bei der nächsten Abwesenheit vielleicht nichts mehr.

    pepe

    Als das Urteil raus war, bekam ich auch gleich einen Anruf von einem Kollegen, der unbedingt wissen wollte, wie er es dennoch hinkriegst freiwillig zu verzichten, weil sie ja sonst ihre Klassenfahrten reduzieren müssten. Das Stück was ich danach aus der Tischkante gebissen habe fehlt jetzt noch😂.Da fällt einem dann nicht mehr viel ein .

    Also bei geplanten Abwesenheitszeiten habe ich tatsächlich Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt. Allerdings, die gebe ich ganz offen zu, habe ich da nicht viel Arbeitsleistung reingesteckt. Die Verlage stellen hinreichend Arbeitsmaterialien zur Verfügung und solche Stunden bieten immer die Gelegenheit, früher Gelerntes nochmal zu wiederholen und Übungsaufgaben zu lösen.

    Das sind Momente, da bekomme ich innerlich einen Anfall. Die GEW hat aus gutem Grund einen Musterstreit hierzu bis zur höchstrichterlichen Entscheidung geführt. Die Lehrkräfte haben damals "freiwillig" im Antrag auf Erstattung verpflichtet. Letztlich fühlten sich die Kollegen moralisch genötigt dies zu unterschreiben. In dem Urteil wurde daher ausdrücklich festgestellt, dass ein solcher Verzicht nicht rechtsgültig ist. Daraufhin wurde den SL ausdrücklich aufgetragen, Fahrten nur noch genehmigen, wenn die Fahrtkosten gedeckt sind. Anderenfalls muss das Land trotzdem zahlen. Es hat ja dann die Möglichkeit die Schulleitung in Regress zu nehmen. Wer sich dann jetzt dieses Spielchen immer noch gefallen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen. Es ist hier in keinster Weise unkollegial hier in aller Deutlichkeit auf seine Fahrtkosten zu bestehen. Btw Hierzu gehört nicht nur die Übernahme von Transport und Übernachtung, sondern auch die nach Landesreisekostenvergütung zu erstattenden Tagesgelder.

    Da ich die Wohnung selbst bewohne, werde ich das wohl auch machen, unabhängig davon, was die Eigentümergemeinschaft noch beschließen mag. Das Damoklesschwert einer für mich nutzlosen Investition in eine neue Gemeinschaftsanlage schwebt jedoch darüber. Das ist die Problematik bei Gemeinschaftseigentum.

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