Beiträge von Beatrice

    Hallo,


    klingt alles sehr gut, aber dabei wird leider (und gerne) übersehen, das auch Seminarleiter/innen, Fachleiter/innen und Schulleiter/innen alle nur Menschen sind, d. h. sie beginnen den Tag mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielen und bei einigen spürt man eben, das sie private Probleme mit in ihren Beruf nehmen. Ausnahmen bestätigen die Regel.


    Jede Bewertungs- und Beurteilungsphase, die einem Menschen übertragen wird, steht in Abhängigkeit von anderen Menschen, bzw. in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation, dem individuellen Befinden und der Umgebung. Die Annahme im Seminar, man würde objektiv den Unterricht beurteilen, ist schon ein falscher Ansatz, denn alles was eine Person (selbst wenn sie in der Gruppe anwesend ist) wahrnimmt, ist subjektiv und selbst der Dialog mit anderen Prüfern oder Beobachtern ist lediglich eine Ansammlung von subjektiven Sichtweisen, die damit nicht automatisch objektiv werden oder für sich in Anspruch nehmen, eindeutig und richtig zu sein. Dazu müsste man die Beobachtung Computern überlassen, die nach bestimmten Kriterien eine Situation erfassen, analysieren und auswerten. Doch als Mensch, ist man außer Stande, Faktoren wie die Emotionen auszuschalten, die jedoch mit zu dem Ergebnis beitragen, um das es dem Prüfling geht.


    Somit wird ein Beratungsgespräch am Ende einer Unterrichtsstunde nicht nur auf der Grundlage von subjektiven Beobachtungen geführt (die durchaus eine professionelle Sicht der Dinge für sich in Anspruch nehmen können), sondern ebenfalls auf der emotionalen Ebene, die sich weder steuern noch kontrollieren lässt. Wenn einem Seminarleiter die Nase eines Prüflings nichts passt, dann ist das kein Vorwurf, aber ein Faktor, der bei einer persönlichen Beurteilung seinen Einfluss finden wird, auch wenn der Seminarleiter Argumente findet um diesen Verdacht nicht aufkommen zu lassen.


    Insbesondere die Einflüsse von Sympathie und Antipathie können auf ein Ergebnis großen Einfluss haben. Kein Schüler wird zum Lieblingsschüler nur aufgrund guter Leistungen! Wenn die "Chemie" nicht zwischen den Personen funktioniert, dann nützen die besten fachlichen Voraussetzungen nichts um ein gutes Ergebnis zu garantieren! Die sachliche Ebene wird gerne missbraucht, um emotionale Widerstände in Worte zu fassen. Das berühmte Fingerspitzengefühl ist sicher nur bei wenigen Menschen ausgeprägt, denn jeder ist sein eigener Diplomat und nimmt kein Blatt vor dem Mund um den Prüfling zu schonen, selbst bei Fehlern nicht, die offensichtlich wären. Ein bisschen mehr Diplomatie wäre deshalb hilfreich.


    Zwar behaupten alle Prüfer immer, sie wären neutral in ihrer Beobachtung und Beurteilung aber man sollte auf die Nuancen achten, wie man auch ohne Worte auf die Personen wirkt. Gut zu beobachten im Studienseminar, wo es die Teilnehmer gibt, die den Seminarleitern ständig widersprechen und Anwärter vertreten sind, die an den Lippen der Seminarleiter hängen.


    Keine Frage, wer im Laufe der Ausbildung das Rennen macht und wer sich steigern muss um überhaupt noch im Rennen zu bleiben. Man sollte ein guter Schauspieler sein, denn jede Situation verlangt eine andere Rolle. Authentisch zu agieren, ist und bleibt der Wunsch vieler Lehrer, doch wer kann schon von sich behaupten authentisch zu sein, wenn doch jede Situation eine Anpassung erfordert und jeder Mensch, dem man begegnet anders auf einen reagiert? Wunschdenken, wenn auch als Ziel erstrebenswert. Doch von den emotionalen Einflüssen kann sich niemand frei sprechen, solange es keine Computer übernehmen, einen Unterricht zu bewerten. Und vergessen wir bitte nicht den beliebtesten Faktor, der stets seinen Einfluss ausübt: Das Glück -- oder ist es Schicksal?


    Es kommt wie es kommt, oder wie es kommen muss? Keine Ahnung, aber wer annimmt, das eine Showstunde als UB hilft, der sollte auch an das denken, was eventuell schief gehen kann. Es macht einen Unterschied, ob der UB am Montag um 8.00 Uhr beginnt und der Fachleiter ohne Frühstück den Weg zur Schule nicht rechtzeitig findet oder ob die Stunde gegen Freitag Mittag stattfindet, wo der knurrende Magen der Gäste gefüllt ist und das Blut in den Magen gepumpt wird, damit der Kopf Pause machen kann. Eingeschlafen ist bisher zwar noch niemand, doch das hat nichts mit dem Unterricht zu tun, sondern ist ein Prozess, der nach dem Essen immer stattfindet und welcher auf das Wohlbefinden der Zuschauer einen großen Einfluss hat. Die falsche Kaffee-Sorte, saure Milch oder einfach nur billige Plätzchen tragen zur positiven oder negativen Stimmung einer Nachbesprechung bei. Man achte also darauf, dass die Gäste die volle Aufmerksamkeit erhalten, die der Sache förderlich wären.


    Viel Spaß bei den kleinen, aber wichtigen Dingen im Leben, die eine Situation stets beinflussen!


    Beatrice

    Hallo!


    Ich formuliere die "delikate Angelegenheit" mit der angeblichen Option für eine staatliche Unterstützung während des Vorbereitungsdienstes oder Referendariats wie folgt um und berücksichtige dabei folgende Parameter:


    - Gehalt als Lehramtsanwärterin (A12)
    - Einzelhaushalt
    - Familienstand: ledig
    - Anzahl der Kinder: keine


    Um es kurz und schmerzlos zu sagen: Eventuelle, zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat wird nur in Form eines Darlehens(!) gewährt, aber nicht als Geschenk!


    Ursache:
    Mit A12 liegt ein Lehramtsanwärter bereits deutlich über Hartz IV und der Referendar sowieso (denn dieser hat netto mehr in der Tasche). Falls es Umstände nötig machen, bei denen das Einkommen nicht ausreichen sollte, wäre zwar ein Antrag auf zusätzliche Unterstützung möglich, aber diese Unterstützung wäre in jedem Fall ein Darlehen, d. h. mit Rückzahlungsverpflichtung! Man sollte nicht davon ausgehen, dass Mitarbeiter der Arbeitsagentur Formen von Mitleid oder Verständnis kennen. Mit spitzem Bleistift rechnen die Sachbearbeiter jeden Cent des Gehaltes nach, den ein LAA oder REF im Monat erhält -- und das ist mehr als man eigentlich vermutet, wenn man sich das Einkommen anderer Erwerbstätiger vor Augen hält, die netto auch nicht mehr im Monat verdienen (z. B. Bäckereifachverkäuferinnen).


    Sollten jedoch Kinder oder andere "wichtigen" Verpflichtungen vorhanden sein, dann ist ein Antrag auf Zusatzleistungen zu empfehlen, allerdings wohl auch nur unter dem Vorbehalt einer späteren Rückzahlung der Leistungen, denn die Mitarbeiter der ARGE wissen, was ihre "Kunden" nach dem II. Staatsexamen verdienen und begeben sich gerne in die Warteschleife um ihre Leistungen Jahre später zurück fordern zu können.


    Schönes Wochenende wünscht
    Beatrice

    Zitat

    Talida schrieb am 16.11.2005 19:54:
    Also wenn ich die heute in meinem Briefkasten gelandete Vergütungsmitteilung (Angestellte BAT III, NRW) richtig verstehe, dann habe ich eine Zuwendung von ca. 60% erhalten. Ist das nun das Weihnachtsgeld oder ein frommer Wunsch???


    Hallo Talida!


    Was auf deinem Papier steht, gilt!


    Es ist die Sonderzuwendung, die bei Angestellten des öffentlichen Dienstes auf anderen Grundlagen berechnet wird als die Sonderzahlung bei Beamten. Meine Angaben beziehen sich jedoch auf die Besoldungsstufe der LAA (Beamte auf Widerruf). Von 60 Prozent können wir im Vorbereitungsdienst nur träumen.


    Nicht alles auf einmal ausgeben.


    Beatrice

    -- Betrifft LAA aus NRW --


    Liebe Kolleginnen und Kollegen!


    Ich habe die Idee von Dudelhuhn mal aufgegriffen, meine Bezügemitteilung von Dezember 2004 aus den Akten geholt und zum Thema Besoldung und Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) nachgeschaut:


    Hier alle Angaben zum besagten Monat, selbstverständlich in EUR:


    Anwärtergrundbetrag (nicht verheiratet): 992,02
    Summe Bruttobetrag: 992,02
    Steuerpflichtiges Brutto: 992,02
    Lohnsteuer: 31,66
    Kirchensteuer: 0,00
    Monatliche Nettobezüge: 960,36


    Einmalige Zahlungen/Einbehaltungen
    Sonderzahlung (8 Kürzungszwölftel): 231,47


    Zur Erläuterung:
    231,47 war die Höhe des Weihnachtsgeldes. Leider nicht 50 Prozent, sondern nur ein Anteil davon. Ich hätte auf den VBE hören müssen und dagegen Widerspruch einlegen sollen. 2005 wird es wohl nicht anders aussehen. Auch die Höhe der steuerlichen Belastung ist im Monat Dezember auf 31,66 EUR gestiegen (liegt an der Sonderzahlung, die das Gesamteinkommen erhöht). Sonst zahlt man als ledige LAA ohne Kinder und ohne kirchliche Verpflichtungen monatlich 27,50 EUR an Steuern.


    Aber keine Sorge, vom Finanzamt bekommt man die monatlichen 27,50 EUR beim Lohnsteuerjahresausgleich in voller Höhe zurück erstattet. Zumindest habe ich die Summe komplett vom Fiskus erstattet bekommen. Juhu!


    Wollen wir also hoffen, dass es diesmal mehr Weihnachtsgeld wird als 2004. Vielleicht liegt es auch daran, wann man den Vobereitungsdienst beginnt und wie lange man schon dabei ist. Das würde auch die 8 Kürzungszwölftel aus dem Jahr 2004 erklären, die nur 231,47 EUR brachten. Dienstaufnahme war der 6. September 2004 (letzte Quartal).


    Na, das sind doch mal Fakten, oder?


    Egal, was dieses Jahr auch an Weihnachtsgeld kommen mag: Ein Geschenk ist das nicht, denn als LAA lebt man eh an der Grenze zu Harz IV und das ist bitter genug, die Sonderzahlung auch noch anteilig zu bekommen.


    Trotzdem wünsche ich allen LAA und REFS besinnliche Stunden unterm Tannenbaum (aber nicht bei Wasser und Brot). Für einen Kurztrip nach Paris reicht die Sonderzahlung in jedem Fall


    Beatrice

    Hallo!


    Zur Korrektur:


    1. Lehramtsanwärter beginnen in der Besoldungsgruppe A12.


    2. Der Ermessungsfaktor 70 v. H. bezieht sich bei den Angaben auf Anwärter der Besoldungsstufen A7 und A8. Von Anwärtern mit A12 ist nicht die Rede.


    3. Ab Besoldungsstufe A9 gilt der Bemessungsfaktor 50 v. H.


    Hier steht noch mehr zum Thema:
    http://www.vbe-ne.de/erfolg1403.htm


    In jedem Fall ist anzuraten, auch in diesem Jahr Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes einzulegen, denn das Urteil muss vom Bundesverfassungsgericht noch bestätigt werden.


    Beatrice wünscht allen Kollegen ein gesegnetes Fest!

    Zitat

    Er war völlig blutüberströmt. Es waren aber nur leichte Schnittwunden. Von den Glasscherben eben. ... Wir verklagen die Schulen unserer Kinder nie. Es geht uns nicht um’s Rechthaben. In dem Moment, wo man Anzeige erstattet, ist sozusagen keine Brücke mehr da. ... Es war übrigens noch nicht einmal das Übelste, was wir erlebt haben. Aber einfach zu schildern. Grüße Enja



    Hallo, Enja!


    Ich bin fassungslos, so was von einer Mutter zu lesen! Dein eigenes Kind liegt blutüberströmt in der Schule, niemand hilft und Du willst die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft ziehen?


    Dein Sohn hätte durch das Glas auch ernste Verletzungen davon tragen können oder sogar Folgeschäden. Vielleicht wirst du anders darüber denken, wenn dein Sohn bei einem anderen Vorfall in der Schule nicht mehr aufstehen wird und du es zugelassen hast, dass dies geschieht weil du nichts unternommen hast. Dieser Vorfall gehört zu Anzeige(!!!), schon aus Gründen der Versicherung. Was interessieren dich die Probleme der Lehrerin oder der Schule, wenn es um das eigene Kind geht?


    Denk doch mal anders herum: Hätte die Lehrerin blutüberströmt am Boden gelegen und dein Sohn wäre eventuell dafür verantwortlich, was glaubst du denn würde deiner Familie blühen? Glaubst du, sie würden das auch so durch gehen lassen – ohne Konsequenzen? Was bringt Protest an der falschen Stelle? Ein Krebs wird nicht von innen geknackt!


    Wie kann man diplomatisch sein, wenn es um die Gesundheit der eigenen Kinder geht? Und wie kommt der Sohn damit klar? Nicht alle Wunden bluten oder sind sichtbar! Flüchten (Schulwechsel) ist keine Lösung. Du hast der Schule die Verantwortung aus den Händen genommen und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, zukünftige „Unfälle“ zu verschleiern. Und dein Sohn wird nicht gefragt, wie er mit dem Vorfall „zu Recht“ kommt.


    Traurig!
    Beatrice


    *****

    Hallo!


    Das Prinzip „Umverteilung“ schafft neue Möglichkeiten: Sammelte man bisher verzweifelt Geld bei Schülern ein, um ihnen eine Kurzreise fernab der Schulumgebung zu gönnen, sollten sich angestellte(!) Lehrer überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die Eltern der Schüler für die Zeiten der unbezahlten Sommerferien aufkommen, die der Lehrer sonst bei der Agentur für Arbeit verbringen müsste.


    Über das Jahr verteilt sollte man für Klassenlehrer sammeln, die mit solchen „Pflichtspenden zum Wohl des Unterrichtes“ locker 6 Wochen Karibiktraum finanziert bekommen könnten und keine Probleme mehr damit hätten, die Ferien angemessen zu überbrücken. Dient selbstverständlich nur zum Wohl der Schüler, auf die am Schulanfang perfekt ausgeruhte Lehrkörper warten, die endlich mit Elan ihren Schuldienst aufnehmen könnten – oder sich anschließend krank melden weil die Nächte in der Karibik gerne zum Tag gemacht werden. Wer spricht da noch von Klassenfahrten für Schüler? Beim Lehrer spielt die (Reggae) Musik.


    Man sollte auch mal an sich selbst denken, denn Schüler haben noch das Leben vor sich. :D


    Schönen Sonntag wünscht
    Beatrice

    Hallo, Venti!


    Ich würde mit der Klasse fahren, denn mein finanzieller Backround lässt mich in solchen Fragen flexibel reagieren ohne dass es mir Schmerzen bereiten würde, in Vorleistung zu treten. Aber ein Darlehen ist kein Geschenk. Ich würde mir die Leistungen in jedem Fall über den Dienstweg erstatten lassen. Bis zum letzten Cent! Und falls mein Vorhaben erfolglos bleiben würde, dann wäre das wohl die letzte Klassenfahrt in meinem Leben, die ich aus dienstlichen Gründen antreten würde. Privat gibt es sicher andere Möglichkeiten, den Schülern Freude zu bereiten, selbst wenn es nur eine Pizza für jeden wäre.


    Schönen Sonntag wünscht
    Beatrice

    Zitat

    venti schrieb am 03.07.2005 11:57:Hallo Beatrice, in welchem tollen Bundesland unterrichtest du denn, wenn es bei dir anders ist? Wir in Hessen müssen auch unterschreiben, dass wir kein Anrecht auf Geld haben, und wenn wir nicht unterschreiben, dürfen wir nicht fahren.


    Hallo, Venti!


    Ich habe mit keiner Silbe angedeutet, dass es in anderen Bundesländern anders wäre, denn mein Beitrag war das Resultat meines Entsetzens, dass diese Situation bereits so hingenommen wird als wäre sie angemessen und gerecht. Gleichzeitig habe ich zum Ausdruck gebracht, dass diese Form der latenten Erpressung wohl für alles andere steht als für das, wofür wir als Beamte unseren Eid geleistet haben! Es geht nicht um die Kostenerstattung an sich sondern um die Willkür des Staates, dessen Regelwerk nichts mit dem zu tun hat, was wir Schülern unter dem Begriff Demokratie beibringen, denn im Sinne der Demokratie erfolgt eine Entscheidung vom Volk aus und zugunsten eines Volkes und nicht gegen sie. Doch die Forderung, seine Unterschrift auf etwas zu leisten, was einen Bürger benachteiligt, wenn man dieser Forderung nicht nachkommt, kann wohl kaum im Sinne des Volkes sein und erst recht nicht im Sinne der Staatsdiener. Somit wäre der Eid nicht mehr als ein Versprechen auf eine Lüge. Ich nehme den Dienstherren in seine Pflicht, denn dieser macht dasselbe mit mir. Den Schülern gönne ich die Freude einer Klassenfahrt, aber solange es Dienstreisen sind, muss man Privatvergnügen und Verpflichtung trennen. So will es auch das Finanzamt. Es ist eben ein kleiner Unterschied ob man etwas kann oder etwas muss.


    Wenn sich der "demokratische" Weg dadurch auszeichnet, dass man den Rechtsweg beschreiten muss um zu seinem Recht zu kommen, dann sollte ihn jeder Büger hohen Hauptes gehen. Von mir gibt es kein Geld für dienstliche Zwecke. Wer ständig nachgibt, verliert seine Widerstandskraft.


    Beatrice


    *****

    Zitat

    ... in B-W musst du z.B. im Reisekostenformular unterschreiben, dass du auf die Kostenerstattung verzichtest, sonst bekommst du die Dienstreise in den meisten Fällen nicht genehmigt


    Was? Wer seine Unterschrift verweigert, wird privat sanktioniert obwohl es dienstlich ist? Das ist Erpressung! Kaum zu glauben, dass wir über Deutschland sprechen, wenn solche Methoden bei uns rechtsgültig sind. Wozu gibt es eigentlich Gewerkschaften und Personalräte? Hallo? Die Umstände sind nicht neu und niemand unternimmt etwas dagegen. In jedem Fall werde ich meine Unterschrift bei solchen Klauseln verweigern, denn irgendwo hört es auf, sich für etwas zu engagieren, dass einen nur fordert, aber nicht fördert. Und wie sollen wir mit gutem Beispiel voran gehen, wenn es der Dienstherr nicht mal für nötig hält, meine privaten(!) Ausgaben zu ersetzen, die ich für den Dienst bereit wäre vorauszulegen? Konsequenz: Dann gibt es eben keine Genehmigung zur Klassenfahrt und die Schüler und Eltern können sich in einem offenen Brief für diese „sozialgerechte“ Regelung bei der Regierung bedanken.


    Liebe Regierung,
    unser Baum trägt keine Früchte mehr. Welche Zitronen wollen sie auspressen, wenn keine mehr wachsen?


    Beatrice

    Hallo, Gemo!
    Das waren meine Gedanken, aber du hast sie konkret und diskret formuliert. Genial! Endlich jemand, der seine Stimme erhebt, wenn Unrecht geschieht obwohl man im Recht ist. Mit solchen Kollegen wäre der Ort Schule keine Pflicht mehr sondern ein Vergnügen. Exakt das ist der Weg um sich als Lehrer/in vor ungewollten Ausgaben zu schützen und trotzdem den Schülern die Freude an Klassenfahrten nicht zu vermiesen. Leider tun sich immer noch viele Lehrer damit schwer, ihre Rechte zu fordern und öffnen lieber ihre Geldbörse. Dabei sollte es selbstverständlich sein, das Auslagen erstattet werden. Damit wäre der Punkt endlich erledigt, denn die Rechtslage spricht dazu klare Worte.


    Schönen Sonntag wünscht
    Beatrice


    *****

    Vor ein paar Jahren, da kamen wir hier an,
    so klein, so niedlich, völlig angetan
    mit schicken Jeans oder super tollem Kleid,
    die Zeit, die ging weiter, nun ist es soweit.


    Schreiben und lesen, das können wir nun,
    wir mussten all die Jahre dafür einiges tun.
    Musik und Mathe, Textil und Sach,
    Kunst, Sport und Reli hielten uns in Schach...


    Es ist vorbei, mach kein Geschrei,
    denn irgendwann bist du auch dran.
    Dann musst du gehn, du wirst schon sehn,
    dass man das nicht verhindern kann.


    Wir haben dann bald Englisch, Musik und WUK,
    da gibt’s auch noch mehr Lehrer,
    das geht ruckzuck.


    Viele neue Freunde, die warten schon auf uns,
    das Lernen der Vokabeln, das ist `ne leichte Kunst...


    ********************


    Schönes Wochenende wünscht
    Beatrice

    Zitat

    DAS liest du aus Beatrices Worten heraus? Dass sie Probleme bekämpft, für andere ansteht, sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzt?:respekt: Bisher habe ich nur einen großen Wortschwall vernommen und im anderen Forum gelesen, sie wollen fortan die Klappe halten, weil man das so von ihr im Referendariat erwarte


    Liebe Melosine!
    Man kann meine Beiträge richtig lesen, aber falsch verstehen.


    Schönes Wochenende wünscht
    Beatrice

    Hallo, Super-Lion!


    Vielen Dank. Webseiten, wie die aus Tübingen, sind eher ein Glücksfall im Internet, denn im Gegensatz zu vielen anderen Seiten sind dort die Auflösungen der Fotos "brauchbar" und ohne Wasserzeichen der Anbieter.


    Schönes Wochenende wünscht
    Beatrice

    Zitat

    lass mich wissen, an welches Seminar / welche Schule du kommst...Dann kann ich meine Kinder und die Kinder meiner Freunde von der Schule weghalten...


    Hallo Tina_NE!
    Ich bin sicher schon an deiner Schule vertreten und Du merkst es nicht. Ich stehe für die Wachablösung, für Gerechtigkeit und für den Zorn der Kollegen, die ihre Wut über die Zustände an Schulen und im Beruf nach Hause oder in dieses Forum tragen anstatt die Ursachen vor Ort zu bekämpfen.


    Wir werden uns wohl niemals begegnen, aber du wirst froh sein, dass es Menschen wie mich gibt.


    Schönes Wochenende
    Beatrice

    Zitat

    Naja immerhin habe ich einige nette Kollegen, die dem Chef heute mal ausgiebig auf die Zehen getreten haben. Zumindest 100 Euro sollte ich nun aus dem "Förderfond" der Schule wiederbekommen, wenngleich ich damit den bedürftigen Schülern natürlich auch wieder Geld "wegnehme". Zur Zeit fühle ich mich aber selbst so bedürftig, dass ich fast gar kein schlechtes Gewissen bekomme.


    Herzlichen Glückwunsch!
    Das schlechte Gewissen sollten diejenigen haben, die bisher zum Thema schweigen und lieber weiter zahlen und somit verhindern, dass sich die Situation grundlegend ändern kann. Dieser (kleine) Erfolg ist das richtige Signal um zu demonstrieren, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, nur weil es von „oben“ gefordert wird. Es gilt auch weiterhin, sich gegen unhaltbare Zustände im Lehramt mit allen Mitteln zu wehren, wenn sich finanzielle Nachteile für die Betroffenen ergeben, die ohnehin schon einen Großteil ihrer Arbeitsmaterialen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Hier ist der Dienstherr gefordert, für den es gilt an seine Fürsorgepflicht erinnert zu werden. 100 EUR sind zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber der Erfolg, der aus dem Protest resultierte ist sichtbar. Weiter so, nicht nur zum Wohl der Schüler sondern zum Wohl eines Berufsbildes, dessen negatives Image in den Medien insbesondere aus o. a. Gründen und der daraus resultierenden Unzufriedenheit geprägt wurde. Beamte dürfen zwar nicht streiken, aber das bedeutet nicht, dass sie sich alles gefallen lassen müssen. Leider ist der Wunsch nach mehr Gerechtigkeit noch nicht in allen Lehrerzimmern angekommen. Vielen geht es wohl (immer noch) zu gut.


    Beatrice

    Zitat

    Sonst ist man kein gern gesehener Gast und muss sich bald damit abfinden, entweder ignoriert oder gar nach Hause geschickt zu werden.


    Liebe Heike,


    damit habe ich sicher kein Problem. Im Gegenteil: Als Lehramtsanwärter/in oder Referendar/in ist man kein gern gesehener Gast beim Unterricht von Kollegen und selbst in Schule oder Seminar muss man sich damit abfinden, entweder ignoriert oder gar nach Hause geschickt zu werden, so wie es Launen und Dienstplan erlauben.
    Wenn das eine Warnung oder Drohung sein soll, dann halte ich das für eine kurze Zusammenfassung dessen, was die Zeit im 2. Ausbildungsabschnitt ausmacht und das wird sich wohl kaum ändern, wenn man nach der II. Staatsprüfung unter Beobachtung neuer Kollegen steht. Pflichtest du mir in diesen Punkten bei? Von dieser Kontrolle und Prüfungssituation hat max287 gesprochen und dies als III. Staatsexamen bezeichnet, worauf ich mit einer Antwort reagiert habe, die das Querdenken erforderlich macht. Sollte die Lesekompetenz meinen Erwartungen etwa nicht gerecht werden?


    In diesem Sinne
    Beatrice

    Zitat

    carla schrieb am 01.07.2005 16:31:Klassenfahrt wurde unter der Annahme angetreten, dass die Kosten erstattet werden


    Zusagen sollte man sich eben schriftlich geben lassen und wenn niemand dazu bereit ist, dann sollten die Alarmglocken läuten. Schließlich glänzt die Bürokratie, in der man tätig ist mit Anträgen für jeden Zweck. Da spielt es wohl keine Rolle, wenn eine Kostenzusage im Raum steht, die man schriftlich fixieren könnte. Eine Klassenfahrt wird schließlich nicht mündlich vereinbart sondern ebenfalls schriftlich eingereicht (schon aus versicherungstechnischen Gründen). Da ist es wohl nicht zuviel verlangt, wenn man die Kostenerstattung direkt als Folgeantrag formuliert und zur Unterschrift vorlegt. Spätestens dann wird man definitiv erfahren, ob die Auslagen erstattet werden oder nicht. Und wenn niemand an der Schule darüber Bescheid weiß, dann wendet man sich an das Seminar oder an Leute, die sich damit auskennen. Auch uns wurde im I. Seminar versprochen, dass das Fahrgeld erstattet wird. Was ist tatsächlich eingetroffen obwohl spezielle Belege zur Fahrtkostenerstattung ausgefüllt worden sind? Nichts! Vorsorge ist besser als Nachsorge. Und somit sollte jeder, der kein Geld zu verschenken hat, die Sachlage klären und sich alles schriftlich bestätigen lassen, bevor die Geldbörse etwas ausspuckt, was man später eventuell nie wieder sieht.


    Aus Schaden wird man klug. Andere schweigen lieber und zahlen ...


    Beatrice

    Mein Anwalt wird solchen Gesprächen wohl in Zukunft beiwohnen, das hebt sicher die Stimmung! Vielleicht gibt es eine Begnadigung und man bekommt den Job ohne die Aussagen von Zeitzeugen, die beweisen können, warum man Lehrer werden wollte. Ansonsten sollte man sich direkt vor dem Raum entkleiden, denn bei der Vernehmung steht man ohnehin ganz nackt da.


    "Erheben Sie sich ..."


    Beatrice

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