Beiträge von marie74

    Ich gebe Elternbriefe immer per Papier mit. Die Kinder sollen die Briefe ja auch lesen und den Eltern zeigen. Natürlich habe ich eine dienstliche Email und könnte, wenn mir die Eltern ihre private Email geben würden, auch alle per Email versenden. Aber meist braucht man ja immer die schriftliche Einverständniserklärung für irgendwas. Und dann sind mir die Papierzettel lieber.

    Könnte mir jemand (vermutlich aus Sachsen) erklären was es damit auf sich hat? Ist damit das Geschlecht der Lehrkraft gemeint, oder unterrichtet ihr Sport geschlechtergetrennt (in diesem Fall würde mich interessieren wo der Unterschied zwischen Sport männlich und Sport weiblich liegt, ob das Geschlecht der Lehrkraft dem Fach entsprechen muss, und ob es die Möglichkeit gibt in das jeweils andere Fach zu wechseln)? Oder ist etwas ganz anderes gemeint?

    Ja....an unserer Schule sind jeweils ein Sportlehrer und eine Sportlehrerin in jeder Klasse eingeteilt. Damit ist immer eine Doppelbesetzung notwendig. Dies hat hier auch etwas mit der Aufsichtspflicht zu tun. Es gibt einen Schlüssel, dass ein Sportlehrer nur soundso viel Schüler in der Sportstunde unterrichten kann. Bei Übersteigung ist immer ein zweiter Lehrer notwendig.
    Ach ja, wenn die Sportlehrerin krank ist, dann haben die Mädchen Ausfall. Der Sportlehrer übernimmt die Schüler nicht. Umgekehrt genauso.

    Ich habe eine Frage an das Schwarmwissen: Ich lebe alleine und keiner meiner Kollegen zählt zu meinen engeren Freunden. Was passiert eigentlich mit Klassenarbeiten, Test usw. die ich bei mir privat daheim zu Korrektur lagere und ich erkranke schwer oder verunglücke tödlich? Hat die Schule bzw. die Schulleitung das Recht, die Wohnung zu betreten und dort nach Unterlagen von Schülern zu suchen?

    Bisher hat nur meine Mutter noch einen Schlüssel zu meiner Wohnung. Aber die kennt sich in meinem Ordnungssystem im Arbeitszimmer nicht aus. Aber ich würde auch nicht wollen, dass Kollegen in meinem privaten Arbeitszimmer rumkramen.

    Wie ist das bei euch?

    Ich habe jetzt mehrfach Den Paragraphen dazu gelesen (49) und kann dort keinen Hinweis auf ein Einsoruchsrecht der Eltern erkennen. Evtl. übersehe ich etwas oder es gibt möglicherweise eine dazugehörige Richtlinie. Das würde mich dann aber ehrlich interessieren.

    Eine Ordnungsmaßnahme ist ein Verwaltungsakt. (So sagt uns unsere SL.) Unter einen Verwaltungsakt muss man eine Rechtbehelfsbelehrung drunter schreiben.

    Tja....was soll ich aber machen, wenn die SL sagt, dass Vergehen reicht noch nicht für eine Ordnungsmaßnahme aus. Und das obwohl ich als Klassenlehrer zwei A4-Seiten mit Vergehen, Gesprächen, Ermahnungen dokumentiert habe? Es wird einfach so lange weitergehen, bis es explodiert bzw. das Kind komplett ausrastet und irgendwen absichtlich verletzt oder schlimmeres passiert. Mein Eindruck ist, dass die finale Stufe tatsächlich körperliche Gewalt gegen andere Schüler ist, aber nur dann, wenn es absichtlich und heftig und mit schmerzhaften Folgen passierte.
    Gegen verbale Beleidigungen und zufälliges Füsse-stellen oder Anspringen/ in den Rücken springen konnte ich gegenüber der SL noch nicht mal eine Klassenkonferenz durchsetzen. Deswegen verteile ich häufig Tadel, die ich mit Formular schriftlich dokumentiere und von den Eltern unterschreiben lassen.
    Aber die Worte der SL sind: nur die Ansammlung von Vergehen aus der Vergangenheit rechtfertigen keine Ordnungsmaßnahme. Es muss ein gravierendes aktuelles Vorgehen vorliegen.

    Aber um zu prüfen, ob dein Abschluss mit DQR 7 ausreicht, würde ich tatsächlich mal eine Bewerbung ans Kultusministerium schicken. Ich dachte, ich hab mal gehört, dass das einem Hochschulstudium entsprechen sollte.

    Bei einer Bewerbung muss das Kultusministerium eine Entscheidung treffen und dann weißt du genau Bescheid.

    Manchmal sind den Schulleitungen da aber von höherer Stelle die Hände gebunden. Ich habe schon erlebt, wie Schulamtsjuristen die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen verhindert haben, weil diese wiederum die Anweisung hatten, Prozesse (selbst erfolgsversprechende) unbedingt zu vermeiden.

    Das ist auch mein Eindruck. Schulleitungen werden durch die Schulämter die Hände gebunden, da man Angst vor den Gerichtsverfahren hat. Die Erfolgschance in Gerichtsverfahren für klagende Eltern/Schüler wäre wohl sehr hoch.

    Selbst ein paar Tage Schulverbot sind eigentlich nicht vorgesehen und trauen sich nur taffe und erfahrene Schulleiter.

    Aus Erfahrung in Sachsen-Anhalt kann ich dem nur zustimmen. Erst müssen alle Maßnahmen von Erziehungsmitteln erschöpft sein bzw. immer und immer wieder angewendet werden, ehe die SL überhaupt einer Klassenkonferenz zustimmt. Bei uns wird immer gesagt, dass Ordnungsmaßnahmen nicht als "Strafe" für die Summe des Fehlverhaltens angewendet werden dürfen, sondern immer nur auf den konkreten Einzelfall.

    Mein Eindruck ist, dass Ordnungsmaßnahmen vermieden werden sollen, da Ordnungsmaßnahmen ein Verwaltungsakt sind und dagegen geklagt werden könnte. Diese Gerichtsverfahren werden über das Schulamt geführt und das Schulamt ist sicherlich nicht begeistert, wenn es zu Klagen kommt. Deswegen muss die SL ganz extrem darauf achten, dass Ordnungsmaßnahmen das allerletzte Mittel sind, die absolut "rechtssicher" sind.

    Übrigens, haben Eltern schon einen Rechtsanwalt bei einem Tadel eingeschaltet. Dabei ist der Tadel nur ein Erziehungsmittel und keine Ordnungsmaßnahme. Aber wenn man solchen Eltern begegnet, dann ist kein Wunder, wenn mal als Lehrer an die Grenzen kommt und keine Handhabe mehr sieht.

    Wenn du deinen Master und das Ref überstanden hast, dann wirst du an deiner Schule so eingesetzt, wie du gebraucht wirst. Es könnte schon sein, dass Banker unterrichtest, falls es diese überhaupt an der Schule gibt.
    Es kann aber auch sein, dass du einen älteren Kollegen hast, der das schon 15 Jahre macht, und du bekommst dann irgendwelche anderen kaufmännischen Klassen.

    Du musst für das Unterrichten einer bestimmten kaufmännischen Klasse (Einzelhandelskaufmann, Industriekaufmann, Bürokaufmann, Personalkaufmann, etc. etc.) nicht zwingend eine Ausbildung vorher gemacht haben.
    Die "Kompetenz" im kaufmännischen Feld zu unterrichten, erhältst du durch dein Studium bzw. deinen Hochschulabschluss.

    Natürlich kann es trotzdem sein, dass mal tatsächlich Banker unterrichten wirst, aber das hängt viel von der der Einsatzplanung deiner Schule ab.

    Übrigens, habe ich auch mal eine Banklehre gemacht und dann Wirtschaftspädagogik studiert. Ich habe sogar Bankbetriebslehre als Vertiefung gemacht. Nur Bankkaufleute habe ich in 15 Jahren Schuldienst noch nie unterricht. Obwohl es die eben an meiner ehemaligen Berufsschule auch gegeben hat.

    Mittlerweile bin ich auf einem allgemeinen Gymnasium gelandet und unterrichtet zwar Wirtschaftslehre von Klasse 9 bis 10. Aber Klasse 11 und 12 macht der Kollege, der das schon immer macht. Dafür unterrichte ich tatsächlich sogar fachfremd Geographie. (Was ich übrigens heute bereue, dass ich damals auf die Bitte der Schulleitung, eingegangen bin.)

    Was später in der Realität einer Schule passieren wird, darauf kann dich keine Studienberatung einer Universität vorbereiten. Und es wird auch nie ein Schulamt geben, dass dir garantieren wird, dass du nur das unterrichten wirst, was du willst.

    Mit deiner Kombination musst du dich vorbereiten, tatsächlich alle möglichen kaufmännischen Klassen an beruflichen Schulen in allen möglichen Kombinationen zu unterrichten. Und wenn du Mathematik als Fach hast, dann kann es auch mal passieren, dass du im Berufsvorbereitungsjahr landest und denen Mathe beibringst. (BVJ sind übrigens Schüler, die noch nicht mal den Hauptschulabschluss haben.)

    Trotzdem würde ich dir empfehlen bis zum Ende zu studieren und vorher mehrere Praktika in Schulen zu machen. Dort kannst du nur den wahren Einblick in den tatsächlichen Alltag einer Schule gewinnen. Versuche dann dort, mit dem Stundenplaner/ Einsatzplaner zu reden und der wird dir eventuell erzählen, wie die Lehrer an der Schule dann tatsächlich eingesetzt werden.

    In unserem Landkreis wurde uns vom Bildungsträger Office 365 zur Verfügung gestellt. Es wurden Zugänge für alle Lehrer und alle Schüler eingerichtet. Ob in Bezug auf Datenschutz alles so ok ist, das ist nicht mein Problem. Dafür sind die Informatiker des Landkreises verantwortlich. Zugang zum Office Paket erhalten die Schüler aber nur mit schriftlichen Einverständnis der Eltern. (Aber schülerbezogene Daten z.b. Adresse, Geburtsdatum, Noten und Zensuren sind dort sowieso nicht gespeichert.)

    Ich versuche es immer mehr zu nutzen. Zumindest habe ich Gruppen mit einzelnen Schülerprojekten gebildet und tausche auch dort Dokumente aus. (Schüler stellen dort zum Beispiel ihren Vortrag/ Power Point online.)

    Bisher nutzen wir es noch zu wenig und verschenken die Chancen, die das bietet. Gerne würde ich mir einen regeren Email-Austausch mit Kollegen darüber wünschen. Jedoch verweigern sich einige Kollegen einfach mal so und verwenden weiterhin für dienstliche Kommunikation (Absprachen, Termine usw.) ihre privaten Email-Adressen.

    Daher ist es auch mühsam, es in der Arbeit mit Schüler mit Leben zu füllen, wenn Lehrer sich selbst sehr schwerfällig damit tun.

    Ich habe diese Baukästen tatsächlich erst gestern auf einer Fortbildung kennengelernt. Vorher wusste ich nichts davon. Allerdings unterrichte ich meistens Englisch und kann mir nicht vorstellen, diese Kästen im Englisch-Unterricht zu verwenden.

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