Wenn ihr eine Turnhalle habt, dann betreut doch die Kinder in der Turnhalle. Aber Achtung: keinen Sportunterricht machen! Die Kinder sollen sich auf die Sportmatten setzen und leise Karten spielen.
Wenn sie dann im Laufe der Zeit durchdrehen und wie bekloppt durch die Turnhalle fegen, weil ihnen langweilig ist, dann ist das eben so. Vielleicht findet sich ein weiterer Lehrer, der mit den Kindern auf dem Schulhof bleibt.
Betreuung in der Zeit heisst nicht, dass ihr die Kinder bespasst, sondern beaufsichtigt.
Beiträge von marie74
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Oft klappt es ja, dass man die Freiexemplare von den Verlagen bekommt. Problematischer ist es mit "Lösungen für Lehrkräfte" oder "Vorschlägen zur Leistungsmessung" der "Handreichungen für den Unterricht" . Die gibt es oft nicht kostenlos vom Verlag und die bezahlt auch nicht die Schule.
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Also, ich bin ja an einer Berufsschule....aber mich interessiert das einfach mal aus Neugierde: Wenn ein Kind also wirklich überhaupt nicht mitkommt, kann man es nicht an eine Förderschule schicken? Was macht man dann? Als Deko in den Klassenraum setzen? Irgendwie klingt das doch nicht richtig....
Da denke ich immer an den Satz einer stellvertretenden SL'in:
Wenn das Kind mit Förderschwerpunkt Lernen in der 8. Klasse lernt, im Zahlenraum von 1-20 zu rechnen, dann schreiben wir das auch so aufs Zeugnis. Wenn es eben nicht mehr kann, als das, dann macht es eben auch nur das. Dafür bekommt es extra Aufgaben und wenn es eben immer noch Niveau der darunterliegenden Klassen ist.
Also, zur Deko im Klassenraum nicht herumsitzen lassen, aber mit extra einfachen Aufgaben versorgen.
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Differenziert fördern - das nennt man dann Inklusion.
Willkommen in der Realität der Inklusion! Falls ein Förderbedarf vorliegt, dann entscheidet der Elternwille. Dem hast du dich als Lehrer zu beugen. Falls nur LRS vorhanden ist, musst du damit umgehen lernen. Und zwar in deinem normalen Unterricht.
Das Zauberwort heisst: "differenzierte Förderung". Wie du das als Lehrerin hinbekommen sollst, dass steht in den Sternen.
Versuche auf die Mutter einzuwirken, dass es für ihr Kind besser ist, eine spezielle Schule für Kinder mit Förderbedarf zu besuchen. Das ist die einzige Chance.
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Als Lehrer für Religion brauch man ja je nachdem die Vocatio bzw. die Missio Canonica.
Dazu muss man sein Einverständnis geben, dass man nach den Regeln der Kirche lebt (Keine zweite Heirat, keine Homosexualität etc.) und dass man Gott "verherrlicht". Ohne dies zu unterschreiben kann man an einer staatlichen Schule kein Religion unterrichten.Wird alles nicht mehr so heiß gegessen, wie es serviert wird. Es gibt sogar homosexuelle Religionslehrer, die offen zugeben, in einer Beziehung zu leben.
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Ich komme von einer allgemeinbildenden Schule, wo ich für den Bereich der Studien- und Berufsorientierung zuständig bin.
Ich habe sehr häufig Kontakt zur BA für Arbeit und zu diversen Unternehmen, bin außerdem mit dem heiligen Segen des Landes NRW zum Studien- und Berufswahlkoordinator forgebildet. Und ich werde mich hüten, Berufsberatung bei Schülern zu machen. Nämlich genau deswegen, weil ich zu wenig Ahnung vom Thema habe. Jede weiteführende Schule in NRW wird von einem Mitarbeiter der BA für Arbeit betreut, dessen Hauptaufgabe es ist, Schülerberatungen durchzuführen. Der für uns zuständige Mann ist ein Hauptgewinn. Ich käme nie auf die Idee, selbst beraterisch tätig zu werden, sondern verweise auf ihn, der regelmäßig bei uns ist.
Für Laien halte ich es schlichtweg für unmöglich, auch nur annähernd einen Überblick zu haben, wie der Arbeitsmarkt in welchem Bereich ist, wie sich Anforderungen und Tätigkeitsfelder verändern etc.Exakt.....das ist der richtige Weg!
Man kann Schülern seine Erfahrungen oder Meinungen über Studienrichtungen mitteilen und dann an den professionellen Berufsberater verweisen.
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Äh.....welcher Abiturient studiert schon auf Grund einer einzelnen Empfehlung eines Lehrers?? Wie dumm und unwahrscheinlich ist das denn??
Jeder Abiturient kann sich selbst informieren und jeder Lehrer kann natürlich jedem Schüler seine Meinung über gewisse Studienrichtung mitteilen. Falls du findest, dass diese Meinung oder Studienberatung der Kollegen mangelhaft ist, dann ist das doch nicht dein Problem.
Außerdem bietet das Arbeitsamt gute und qualifizierte Berufs- und Studienberatung an. -
Wahrscheinlich musst du nun selbst klagen.
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Datenschutz bei der E-Mail-Nutzung ein wichtiger Aspekt ist
Meine Schule hat über den Schulträger Office 365 zur Verfügung gestellt. Seit dem benutze ich nur noch dieses Konto zur dienstlichen Kommunikation. Letztens hat mir ein Kollege für die dienstliche Kommunikation seine private Email gegeben, weil er das Office 365 nicht nutzt. Da habe ich ihn auch mit großen Rehaugen angesehen.
Ich habe nämlich auch über Datenschutz nachgedacht und finde es problematisch private Emailadressen zu verwenden (@yahoo.de oder @gmail.com). Jedoch gibt es keine Anweisung der Schulleitung ausschliesslich Office 365 zu verwenden. Sogar der stellvertretende SL nutzt seine private Adresse (@gmx.de).
Ich habe daher meinem Kollegen erklärt, der übrigens erst seit diesem Schuljahr an der Schule ist, dass es vielleicht besser ist, Office 365 zu verwenden, da uns das der Schulträger zur Verfügung stellt. Damit ist das Thema Datenschutz auch Aufgabe des Schulträgers. Und wenn der kein Problem darin sieht, dass diese Emails dann auf Servern auf der ganzen weiten Welt liegen, dann ist das auch nicht mehr mein Problem. -
Vielleicht findest du ja was im "Lutherkoffer"??
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Du hast absolut Recht: ich als Teilzeit-Angestellte sehe viele viele Dinge ganz anders, als mancher Vollzeit-Beamter.
Ich habe heute auch erst mal eine Vollzeit-Beamten-Kollegin aufgeklärt, dass ich es seltsam finde, dass ich als Teilzeit-Angestellte mehr (unbezahlte) Mehrstunden habe, als sie.
Ihr Kommentar: "Aber du hast doch durch die Teilzeit mehr Möglichkeiten Vertretungen zu machen!"
Ist schon toll, wie manche Vollzeit-Kollegen denken!!!!
P.S. Ich hatte am Ende des Halbjahres "nur" 25 Mehrstunden, die durch Vertretungen zustande gekommen sind.
Sie stand heute am Vertretungsplan und stöhnte, dass sie schon wieder Vertretung hätte. Ich habe sie mal gefragt, wie viele Mehrstunden sie denn hätte. Ihre Antwort: 10 bis zum Halbjahr!!
Übrigens, in Sachsen-Anhalt kann jeder Lehrer bis zu 80 Mehrstunden im Schuljahr machen und soll dadurch Freizeitausgleich im folgenden Schuljahr bekommen. Theoretisch. -
Einen Freizeitausgleich gibt es nicht.
Jedoch jedes Jahr immer neue und weitere Pflichtveranstaltungen. Letztes Jahr erst am Fr abend ein Schulhoffest bis 22.00.
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Wir haben 2x im Jahr besondere Veranstaltungen in der Schule:
Sa 09-12 Kulturmarkt für Klassen 5-8
Sa 09-12 Tag der Offenen Tür für Klassen 9-12Für beide Veranstaltungen wird von uns Lehrern Anwesenheitspflicht verlangt. Egal, ob Teilzeit oder Vollzeit oder Angestellter oder Beamter.
Jetzt feiert die Stadt ein rundes Jubiläum und die SL erwartet die Teilnahme aller Lehrkräfte am Festumzug (zusammen mit freiwilligen Schülern). Dieser Festumzug wäre an einem So vormittag bis nachmittag. Tatsächlich muss jetzt jeder Lehrer sich in eine Liste eintragen, was er machen wird. Die Lehrer, die bereits in Vereinen organisiert sind, ""dürfen" bei ihren Vereinen bleiben, sollen aber in der Liste vermerken, was sie machen.
So will die SL erfassen, welche Lehrer sich wie einbringen. Was haltet ihr denn davon?
(Ach ja, in vielen Städten ist es üblich, dass sich Schulen an Festumzügen beteiligen. Wie seht ihr das? Kann man daraus eine "Pflichtveranstaltung" machen??)
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Gespräche führt man mit den "Erziehungsberechtigten"!!! Falls eine Person auf Wunsch der Mutter anwesend ist, würde ich das Gespräch zwar führen, allerdings mit der Mutter!!!! Der andere darf zuhören und sonst hat er eigentlich nichts weiter zu sagen.
Und in Zukunft auch darauf bestehen, dass man keine Gespräche führt mit Personen, die nicht erziehungsberechtigt sind. Also, nie ein Gespräch mit der Person führen, wenn nicht die Mutter dabei ist. -
Wenn bei uns Do erster Schultag nach dem Sommerferien ist, dann ist traditionell die Lehrerkonferenz am Mo um 08:00. Mo bis Mi ist Anwesenheitspflicht.
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Moin,
gibt es Vorschriften/Gesetze, die Regeln ob die Schule eine dienstliche E-Mail Adresse anordnen darf, und in welchem Rahmen sie genutzt werden muss?
Für mich ergeben sich folgende Fragen:1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?Ich verweigere mich momentan einer dienstlichen Mailadresse.
Wenn Eltern was von mir möchten, können sie eine Nachricht im Sekretariat hinterlassen, oder zu den Elternsprechtagen kommen.
Für die schulinterne Kommunikation hat die Schule meine private Mail Adresse, die natürlich nicht weiter gegeben werden darf.Ich möchte nicht über den Sinn diskutieren, sondern nur wissen wie die Rechtslage ist.
Danke für Eure Hilfe
1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
Wenn die Schulleitung dienstliche Emails anordnet, dann muss sie auch dafür Sorge tragen, dass Lehrern die notwendige Hardware zur Verfügung steht. Ansonsten ist es die Angelegenheit jedes Lehrers, wie er damit umgeht.Allerdings geht hier manche Schulleitung einfach zu weit:
Ich war 2 Wochen krank, am Fr (10:30) schreibt der SL, dass ich seine Email bis 13:00 beantworten soll, weil er mich auf meinem privaten Handy nicht erreicht hat!! Gegen 13:10 habe ich geantwortet, da hatte sich die Frage bereits erledigt. Zumindest habe ich meinen guten Willen gezeigt, dass ich meine Emails auch während meiner Krankschreibung abrufe. Und wenn mein privates Handy aus ist, dann ist es eben aus!
Ich gebe Eltern lieber die Email des Sekretariates, wenn sie mir eine Email schreiben wollen. Das Sekretariat kann sie mir dann weiterleiten.
Jedoch ist es mir auch schon passiert, dass Eltern während einer Krankschreibung mir eine Email schrieben und um schnelle Beantwortung bitten. Diese Email habe ich erst am ersten Tag nach der Krankschreibung beantwortet.Wenn der SL darauf besteht, dass du deine Email privat abrufst, dann würde ich mich ganz schnell an den Personalrat wenden. Das gilt auch für Online-Vertretungspläne.
(Wenn ich bis zur 7. Stunde Unterricht habe, dann schaue ich prinzipiell danach nicht mehr daheim online nach, ob ich spontan in der 1. Stunde eine Vertretungsstunde hätte.)
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PlagScan ist meiner Schule zu teuer. Original-Ton aus der Dienstberatung: "Dafür ist kein Geld vorhanden."
Privat schaffe ich mir das nicht an.
Aber ich habe schon oft ganze Sätze in Anführungszeichen bei google.de suchen lasse und so auch Plagiate gefunden.
Wenn mir Plagiate durch die Lappen gegangen sind, weil ich es nicht über ein professionelles Programm scannen konnte, dann "so what?" Nicht mehr mein Problem.
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Wenn das Kind, wie oben im Eingangspost angegeben, einen Tag gefehlt hat, wird bei einer einfachen Leistungskontrolle keine Rücksicht genommen.
Differenzierter ist die Sache nur betrachten, wenn das Kind mehrere Wochen fehlte (z.B. Kur) und in den ersten Tagen gleich eine Klassenarbeit geschrieben wird.
Und ich habe eine "Best-Buddy-Liste" in der 5. Klasse eingeführt: jeder hat einen besten Freund, an den er sich wendet, wenn er krank war und sich erkundigt. Damit liegt es gegenseitig in der Verantwortung der Kinder (und der Eltern) sich um Arbeitsaufträge und Hausaufgaben im Krankheitsfall zu kümmern.
Ich hatte letzte Woche auch so ein Beispiel:
Der Junge hat bereits 2x Note 6 kassiert, weil er in Kunst seine Werke am Ende der Stunde nicht fertig hat und auch von Do bis Mo nicht bei der Kunstlehrerin abgeben hat.
Mittlerweile wollten die Eltern extra ein Elterngespräch mit der Kunstlehrerin, weil der Junge auf dem HJ-Zeugnis wegen den 6ern eine glatte 5 hatte.
Elterngespräch mit der Kunstlehrerin und Klassenlehrerin.
Eine Woche nach dem Elterngespräch:
Der Junge wird wieder am Do im Kunstunterricht mit seinem Werk nicht fertig, weil "gelangweilt aus dem Fenster geschaut hat" und nach 30 min bemerkte, dass er "etwas vergessen hat."
Wie mit der gesamten Klasse vereinbart, durfte er es am Mo abgeben.
Prompt war der Junge am Fr und Mo krank.
Und am Di wieder in der Schule: Ich habe ihn als Klassenlehrerin gefragt, ob er sein "Kunstwerk" fertig hat. Antwort: "Nö, ich war doch krank und konnte nichts machen." Ich:" Geh zur Kunstlehrerin, zeig ihr die schriftliche Entschuldigung und besprich mit ihr, wann du es abgeben sollst."
Am Donnerstag war wieder Kunst: Der Junge hatte von Di bis Do nichts abgeben. Die Kunstlehrerin teilt ihm mit, dass er wieder eine 6 hat.
Freitag vormittag: "Erboster" Anruf der Eltern: Was sich die Kunstlehrerin einbildet ihm eine 6 zu geben, obwohl er doch krank war!!Ich hatte "so die Nase voll", wie die Schüler und die Eltern uns Lehrer für das Versagen der Kinder verantwortlich machen! Der Junge macht im Kunstunterricht nichts, hat immer Ausreden und hält Terminabsprachen nicht ein.
(Kann ja mittlerweile sein, dass er Angst und Panik vor Kunst hat und/ oder dass er komplett unkreativ ist.)
Aber wenn jemand im Unterricht seine Aufgaben nicht erledigt und dann 2 Tage wieder in der Schule ist und dann immer noch nichts gemacht hat, dann reißt bei mir auch der Geduldsfaden.Zum Glück unterrichte ich Englisch: da müssen die Vokabeln und Grammatik gelernt werden. Auch bei Krankheit. Und egal, welche Übungsaufgaben aus dem Lehrbuch oder Arbeitsheft als Hausaufgaben "auf waren".
Wenn jemand nach längerer Krankheit den 1. Tag wieder da ist, dann verzichte ich mal auf eine einfache Leistungskontrolle. Aber ansonsten nicht. Und schon gar nicht bei Kindern, die immer mal nur einen oder zwei Tage fehlen.
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Ach...das alles geht doch viel einfacher:
1. ein Hospitationspaar bespricht sich einen passenden Termin
2. der, der hospitiert wird, schreibt ein Protokoll über seine tatsächliche Stunde
3. der, der hospitiert, unterschreibt das Protokoll und bleibt daheim
4. und das ganze noch mal umgedreht
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