Beiträge von marie74

    Außerdem ist man dann als Lehrer an einer BbS viel "authentischer", wenn man selbst eine Ausbildung durchgezogen hat und kann dann aus seinem eigenen Erfahrungsschatz während der Ausbildung immer wieder profitieren.

    Übrigens, hast du dir mal überlegt, was du machst, wenn du das Studium nicht bestehst?? Es gibt ja keine Garantie, dass du den Bachelor und den Master schaffen wirst. Davor stehen Jahre an Studium und viele, viele Prüfungen.

    Wenn du es nicht bestehst, dann kannst du immer noch in deinem Beruf zurück, falls du die Ausbildung noch beenden wirst. Außerdem kannst du während des Studium in deinem Ausbildungsberuf als Werkstudent arbeiten und gutes Geld verdienen.

    Ich würde die Ausbildung nicht abbrechen, sondern beenden. Und erst danach studieren. Dann hast du wenigsten schon einen Beruf, falls du das Studium nicht bestehst und hast die Option während des Studiums/ Semesterferien in deinem Ausbildungsberuf zu arbeiten.

    Entweder verlassen sie mit geringen Kenntnissen und ohne Abschluss die Schule oder der Status wird kurz vorher aufgehoben, sie werden durch die Hauptschulprüfungen geschleust, bekommen den Hauptschulabschluss und verlassen mit geringen Kenntnissen die Schule.

    Genauso läuft es bei uns in Sachsen-Anhalt.

    Die Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen laufen irgendwie mit im Schulalltag. Am Ende wird der Förderschwerpunkt aufgehoben und sie werden durch die Hauptschulprüfung geschleust. Hauptsache, sie machen wenigstens mit und zeigen Bemühen und Interesse und sind anwesend. Richtig schwierig wird es erst, wenn diese Kinder anfangen zu schwänzen.

    Sachsen-Anhalt hat geregelt:

    http://www.bildung.sachsen-anhalt.de/schulen/weiter…chulgirokonten/

    --> für Schulfahrten sind die Schulgirokonten zu verwenden!
    --> Eröffnung durch den Schulleiter
    --> Verwaltung kann Lehrern übertragen werden

    --> damit ist eindeutig: keine Schülergelder für Schulfahrten mehr auf Privatkontos!!

    Praxis:
    Klassenlehrer sammelt Bargeld von allen Schülern ein, weil Schulleitung/ verantwortlicher Lehrer es nicht schafft, ständig die Zahlungseingänge der Eltern zu überprüfen. Bargeld wird Schulleiter übergeben und diese zahlt es mit Angabe des Verwendungszweckes auf das Schulkonto ein. Alle Rechnungen für Schulfahrten werden über dieses Konto angewiesen. Nur die Schulleitung besitzt die Unterschriftsberechtigung für das Konto.

    Ansonsten können Eltern noch extra ein Konto für die Klasse eröffnen, aber sie sind dann selbst für dessen Verwaltung verantwortlich. (Und geht mich als Klassenlehrer zum Glück nichts an.)

    Ich bin nur für das Bargeld verantwortlich, dass die Schüler mir übergeben und ich immer im Schultresor einschliessen lasse.

    an den beruflichen Schulen ist es sehr wohl so, dass viele Schüler wissen, wofür sie arbeiten oder sie kommen im Laufe der Ausbildung dahinter.
    Für die Ausbildung bekommen sie ja auch Geld, das motiviert viele, und dass es das Echte ist (wie meine Schüler sagen würden), auch.
    Das macht uns Beruflern das Leben auch oft viel leichter als den Kollegen an den allgemeinbildenden Schulen (wenn es auch Bereiche gibt, die unangenehmer sind, zum Beispiel
    die ständige Prüferei).

    Ach, das ist auch nur ein Gerücht. Nach 10 Jahren an der Berufsschule (vor meiner Versetzung ans Gymnasium) kann ich das nicht bestätigen. Ich hatte mal eine Klasse mit Elektronikern für Betriebstechnik im 2. Lehrjahr und sollte mit denen Englisch für Elektrotechnik machen. Die Klasse bestand aus 28 jungen Männern und der Klassenraum hatte nur einen Mittelgang. Nach 20 min Unterricht in meiner allerersten Stunde sagte ein Schüler zu mir. "Frau XY, Sie brauchen sich gar keine Mühe mit denen auf der anderen Seite geben. Die machen sowieso nicht mit. Deswegen haben wir uns schon so gesetzt: hier sitzen die Motivierten und dort drüben die Loser. Wir kennen die schon seit vorigen Lehrjahr und jeder Lehrer hat sich bisher vergeblich die Zähne ausgebissen, die Loser zu motivieren." Tja....und so war es dann auch: Egal was und egal wie ich es machte, die Motivierten machten immer mit und die "Unmotivierten" habe ich gar nicht erreicht.
    Allerdings konnte mir keiner die Frage beantworten: Wieso so hatten die Loser einen Ausbildungsplatz???

    Abordnungen können dich jederzeit treffen. Wenn es mit deinen Fächern passt, dann kannst du schon mal gefragt werden. Bei uns werden dann diese Minusstunden ins neue Schuljahr rübergerechnet. Oder man wird zur Vertretung eingesetzt.
    Ansonsten gilt: zurücklehnen und die Minusstunden geniessen.

    Die Eltern wenden sich dann an dich zwecks Kostenübernahme.

    Diesen Gerichtsprozess möchte ich sehen, in dem die Eltern gegen einen Lehrer klagen, weil er die Anweisung der Eltern bezüglich des Schulwegs beachtet hat. Das ist alles sehr sehr unwahrscheinlich:
    Kind hat einen typischen Wegeunfall - die Unfallkasse verweigert die Zahlung - die Eltern verklagen den Lehrer, weil er deren Anweisung befolgt hat!!

    Abgesehen davon, wenn die Unfallkasse nicht zahlt, dann zahlt ja immer die normale Krankenkasse . Also könnten die Eltern nur die Differenz einklagen, die sich zwischen einer Unfallkasse-Behandlung und einer Krankenkassen-Behandlung ergeben. Aber vorher müssten sie wahrscheinlich erst noch die Unfallkasse verklagen und dort müsste in einem Gerichtsprozess festgestellt werden, dass es die Unfallkasse wirklich nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre...................Also, mir einfach zu viele "wäre"!! Da würde ich einfach mal die Unfallkasse selbst fragen, was denn alles wirklich Schulweg ist.


    Und mal ganz ehrlich: Wer hat kennt ein Gerichtsurteil, in dem ein Lehrer als Person verklagt wurde, weil ein Kind einen Wegeunfall hatte und die Unfallkasse nicht bereit war, die Kosten der Behandlung zu übernehmen??


    Ansonsten gibt es für Fragen folgende Brochüre:

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Dow…publicationFile

    Personenschäden von Schülerinnen und Schülern – wann mussman haften?

    Schulträger, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler odersonst in der Schule tätige Personen (Schulsekretärin, Hausmeister,freiwillige Helfer, Begleitpersonen bei schulischenVeranstaltungen) sind grundsätzlich von der zivilrechtlichenHaftung freigestellt.Dieses sogenannte Haftungsprivileg schließt Ansprüche derSchülerinnen und Schüler insbesondere gegenüber der Lehrkraftsowie untereinander aus. Ausgeschlossen wird damit z.B.der Anspruch auf Schmerzensgeld gegen eine Lehrkraft, die ihreAufsichtspflicht verletzt hat.

    Mir ist es neu, dass man da überhaupt ins Minus rutschen kann. Du stellst deine Arbeitsleistung bereit - nimmt sie der Arbeitgeber nicht an, ist das nicht dein Problem.

    "Minusstunden" gibt es auch in Sachsen-Anhalt. Die werden dann mit "Mehrstunden" verrechnet.

    Flexi-Erlass Sachsen-Anhalt:
    2.3 Minderzeiten entstehen durcha) den Wegfall von Unterrichtsverpflichtung in Folge der Abwesenheit von Lerngruppen oderKlassen (z. B. vor Beginn des Unterrichtsbetriebs für Schulanfänger oder nach der Entlassungder Schüler aus Abschlussklassen, in Prüfungszeiten, bei Teilnahme an Schulwanderungenoder Praktika) oderb) einen längerfristigen Einsatz unterhalb der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung (u. a. wegeneines für die Unterrichtsversorgung nicht benötigten Fachlehrerangebotes – Reservestunden–, durch Epochal- oder Blockunterricht oder zum Ausgleich zuvor angefallener Mehrzeiten).

    D.h. falls eine Lerngruppe auf Wandertag oder zur Exkursion ist und ich keine Vertretung habe, dann entstehen "Minderstunden". Selbst wenn ich diese Stunden im Lehrerzimmer verbringe und darauf warte, dass ich Vertretung machen könnte.

    Klar, mit schriftlichen Elternwille geht alles. Und was soll passieren? Wenn das Kind einem Straftäter zum Opfer fällt, dann werden dich die Eltern wahrscheinlich nicht wegen Aufsichtspflichtverletztung anzeigen.

    Und wenn das Kind einen Unfall hat, dann müssen sich die Eltern selbst mit der Unfallkasse auseinander setzen, falls diese dann nicht zahlen will.

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