Beiträge von marie74

    man sah unsere Schulleitung mitsamt dem gesamten Team neulich bei der Rocky Horror Picture Show und sie warf mit Toilettenpapier :-O

    Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Ein Lehrer darf in seiner Freizeit (auch als Zuschauer der Rocky Horror Picture Show) machen, was er will. Was hat ist daran "bekloppt", dabei mit Toilettenpapier zu werfen. Das machen doch jede Menge andere Zuschauer auch und gehört eigentlich dazu, wenn man die Show besucht.

    Also ehrlich, sich über so was aufzuregen und sich dabei noch "fremdschämen" ist ja mehr als nur pingelig. Lasst doch der Schulleitung ihren Spaß.
    Leute, die bei Rocky Horror Picture Show kein Klopapier werfen und das albern (oder unangemessen für den Lehrerberuf) finden, sind doch selbst Spaßverderber.

    Ach ja, nur Beamte hat in seiner Freizeit eine "Wohlverhaltenspflicht". Ein Angestellter nach dem TVöD nicht mehr, d.h. ein Angestellter darf in seiner Freizeit machen was, er will und muss nicht auf das Ansehen als Lehrer Rücksicht nehmen. Ausnahmen sind natürlich kriminelle oder straffällige Handlungen, die mit dem Lehrerberuf bzw. mit dem Umgang mit Kindern zu tun haben.

    D.h. ich darf als Angestellte an einer nicht genehmigten politischen Demonstration teilnehmen und mir sogar eine Strafanzeige einsammeln, ohne dass das Auswirkungen auf mein Anstellungsverhältnis hat. (Für politische Anschauungen darf man nicht gekündigt werden, solange man die nicht als Lehrer in der Schule verbreitet).

    Ein Beamter dürfte an einer nicht genehmigten Demonstration eigentlich noch nicht mal teilnehmen, ohne das ihn ein Disziplinarverfahren erwartet.

    Ich möchte aber noch anmerken, dass ich es ziemlich blauäugig finde einen bereits bestehenden Kinderwunsch auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Man sollte sich schon wirklich bewusst sein, dass einer Frau biologisch nur ein bestimmtes Zeitfenster für die Familiengründung zur Verfügung steht. Und je länger man wartet, desto rasanter verengt sich dieses Zeitfenster. Es ist durchaus sehr sinnvoll sich schon in jungen Jahren Gedanken darüber zu machen, wie und wann man den bestehenden Kinderwunsch am besten umsetzen kann, um nicht am Ende enttäuscht festzustellen, dass die Zeit nicht mehr ausgereicht hat.

    Hier kann ich zu 100% zustimmen.

    Wenn ich etwas heute mit 40 in meinem Leben bereue, ist es, dass ich so lange mit der Kinderplanung gewartet hatte. Ich dachte auch immer, dass ich erst mal das Abi mache, dann das Studium. Nach dem Studium wollte ich erst mal meine Doktorarbeit schreiben, aber statt Doktorarbeit bin nach 2 Jahren doch ins Referendariat gegangen. Dann wollte ich erst mal das Referendariat überstehen und erst einige Jahre als Lehrerin arbeiten, bevor ich Kinder bekommen wollte.
    Und dann bemerke ich mit 33 Jahren, dass es doch nicht so einfach war, auf natürlichen Weg schwanger zu werden. Und die Zeit lief und lief davon. Andere sagten auch, dass die biologische Uhr nicht nur tickte, sondern die hat bei mir mehr als geschrillt!

    Wenn es einen guten Zeitpunkt zum Kinder kriegen gegeben hätte, dann hätte ich die mal während des Studiums bekommen sollen. Denn damals war ich noch mutig und nicht so ängstlich wie heute, körperlich und gesundheitlich fitter und unbesorgter. Deswegen rate ich heute jungen Mädchen nicht so lange zu warten und nicht erst 10 Jahre die Anti-Baby-Pille zu nehmen und die berufliche Planung voran zu stellen.

    Genauso machen wir das auch. Bei uns beginnt der reguläre Unterricht um 07.30. Und meist planen wir dann die Exkursionen für 08.00. Damit ersparen wir uns unsere erste Stunde und müssten meist nur die Buskinder bis Exkursionsbeginn betreuen.
    Anders ist es bei sogenannten "Stadtgängen", d.h wir sind nur zwei oder vier Unterrichtsstunden unterwegs, z.B. Besuch des Amtsgerichtes. Da müssen wir vorher und hinterher noch unseren normalen Unterricht geben.

    Wir haben einen Schüler auch schon mal klassisch mit der Schreibmaschine schreiben lassen.
    Die modernen Schreibmaschinen der 90ziger Jahre haben ja auch keine schwerere Tastatur als beim Computer. Und das Geklappere der Tastatur ist nicht lauter als die einer Computertastatur. Damit entfällt die Problematik von Stromausfall, Rechtschreibprüfung, ständiges Korrigieren und Ändern oder gar Austauch bzw. Betrug mittels geheimer Möglichkeiten, die einem Nicht-Informatiklehrer nicht bekannt sind.


    Natürlich durfte wie jeder anderer Schüler seine Korrekturen am Ende auch noch drunterschreiben. Insgesamt fanden wir diese Lösung wesentlich "gerechter" den Schülern gegenüber, die mit Hand schreiben mussten.

    P.S. Der Schüler hatte ein Attest, dass er auf Grund feinmotorischer Schwierigkeiten nicht leserlich schreiben kann. Jeder Lehrer durfte dann entscheiden, wie er damit umgeht bzw. ob er die Handschrift lesen kann. Im dem Attest stand einfach nur drin, dass ihm die Möglichkeit der technischen Hilfsmittel gestattet werden sollte, da er das 10-Finger-Tastatur-Schreiben besser beherrschen könnte. Außerdem war es für uns Lehrer einfacher, die Schreibmaschine aus dem Sekretariat zu holen, als extra einen Computer oder Laptop zur Verfügung zu stellen. Allerdings stellte sich uns sowieso die Frage, ob nicht diese Hilfsmittel selbst von der Schülerfamilie finanziert werden sollte. Seltsamerweise hatte er jedoch nicht die Einstufung als Förderschwerpunkt Feinmotorik erhalten. Warum, weiss ich nicht mehr. Ich war nicht Klassenlehrerin und nach 2 Jahren war der Schüler wieder weg.

    Der Bildungsträger stellt einen Antrag beim Kultusministerium, ob der jeweilige Lehrer mit seiner jeweiligen Qualifikation die Kurse/ Fächer/ Lernfelder unterrichten darf. Damit will das Kultusministerium sicher stellen, dass nur qualifizierte Lehrer unterrichten. Die Entscheidung liegt also beim zuständigen Sachbearbeiter beim Kultusministerium.
    Jedoch haben die Bildungsträger (bzw. Privatschulen) eigene Erfahrungen mit diesen Genehmigungen gemacht und wenn der Bildungsträger selbst keine Bedenken hat, dann wird das schon klappen. Wahrscheinlich bekommt man den befristeten Arbeitsvertrag sowieso erst nach der Erteilung der Unterrichtserlaubnis.

    Ich würde mich an deiner Stelle mit diesen Qualifikationen erstmal deutschlandweit bewerben. Vielleicht klappt es ja in einem anderen Bundesland.

    Ansonsten würde ich Förderpädagogik einfach nachstudieren. Wenn du schon zwei Fächer hast, dann müsste das doch recht schnell gehen. Und lieber kein teueres Fernstudium irgendwo im Ausland, sondern an einer deutschen Universität. Damit hättest du auch die Sicherheit, dass man dir deinen Abschluss auch in Deutschland anerkennt.

    Ich kenne einen Schulleiter, der jeden Tag gegen 06.50 in der Schule ist und jeden Tag erst nach 15.00 Uhr geht. Also, was soll das Gejammere. Entweder ich ziehe für mich die Konsequenzen oder ich wende mich ganz offiziell an den Personalrat. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit das Problem im Personalgespräch anzusprechen.

    Ausserdem darf man nicht vergessen: mit zunehmender Unterrichtserfahrung, bekommt man als Lehrer mehr Unterrichtsroutine. Daher steht es mir nicht zu, über andere Kollegen zu urteilen.

    Ein Versetzungsantrag wird meist nur genehmigt, wenn du die Freigabe durch deine Schule erhältst. Das hängt also von den individuellen Begebenheiten ab. Wenn du der einzige Fachlehrer in deinem Bereich bist, dann wirst du wahrscheinlich kaum den Versetzungsantrag genehmigt bekommen. Ich bin innerhalb von 10 Jahren 1x versetzt (wegen Schulfusion) und 4x (mit Zustimmung) abgeordnet wurden. Wenn du mit einer Versetzung/ Abordnung nicht einverstanden bist und dann gegen deine Zustimmung abgeordnet/versetzt wirst, dann hast du die Möglichkeit den Landespersonalrat um Unterstützung zu bitten oder vor dem Verwaltungsgericht (als Beamter/in) zu klagen.


    Wenn du jedoch einen Versetzungsantrag stellst, der nicht genehmigt wird, dann hast du eben Pech und musst im nächsten Jahr noch einen Antrag stellen. Angeblich muss wohl der 5. Versetzungsantrag in Folge genehmigt werden. Jedoch kannst du in den meisten Bundesländern nur einen Versetzungsantrag pro Schuljahr stellen. Oft werden Gründe wie "Familienzusammenführung" u.ä. wohl angeblich eher genehmigt.

    Eigentlich ist es nicht üblich, dass Lehrer oft die Schule wechseln. Außer du wohnst in Sachsen-Anhalt und die Schülerzahlen brechen ein und du bist die jüngste Lehrerin. Meist lernen Lehrer oft nur 2 bis 3 Schulen in ihrem Arbeitsleben kennen.

    Ich habe meiner Schulleitung sowieso mitgeteilt, dass ich pflegebedürftige Angehörige habe, da brauch ich noch nicht mal mit Krankheit drohen. Das möchte ich sehen, dass man gegen seinen Willen gezwungen werden kann übers Wochenende auf Klassenfahrt zu fahren.
    Was soll schon passieren, wenn man einfach nicht fahren kann: dicke Luft mit der Schulleitung, mit den Kollegen, mit den Eltern und den Kindern.
    Aber arbeitsrechtliche Konsequenzen hat das sicherlich nicht für Angestellte. Ich bin bereits 2x gefragt wurden, ob ich nicht vertretungsweise mit auf Klassenfahrt fahren würde, weil der Kollege x oder Y nicht kann. Meine Standardantwort ist neuerdings immer:
    "Ich bin nur Teilzeit-Angestellte mit pflegebedürftigen Eltern und schulpflichtigen Kindern. Fragen Sie doch mal einen Vollzeit-Beamten."

    Glücklicherweise bin ich diese Jahr nicht Klassenlehrerin. Dann stellt sich die Frage auch nicht mit einer Klassenfahrt mit der eigenen Klasse.

    Wir sind heute in der Schule über die Verordnung über das Verhalten in sozialen Netzwerken belehrt wurden. Mit dem Hinweis, dass wir ja das Schulverwaltungsblatt ja nachlesen könnten.
    Allerdings fielen da einige für mich neue Begriffe: dienstliche und außerdienstliche Pflichten von Lehrkräften. Es wird auch kein Unterschied zwischen Beamten und Angestellten gemacht.

    Einige Dinge sind ja für mich klar, auch ohne Verordnung:
    - kein FB für dienstliche Kommunikation
    - keine FB Freundschaften mit minderjährigen momentanen Schülern (ich persönlich bin nur mit einigen ausgewählten ehemaligen volljährigen Schülern befreundet)
    - "Wohlverhalten" in den sozialen Netzwerken
    - keine Partybilder, wenn ich krank bin
    - kein Lästern über Kollegen/ Vorgesetzte/ Schüler
    - Datenschutz (keine Noten o.ä. bekannt geben)
    - keine Bilder mit Schülern auf FB posten
    - keine Whatsapp Gruppen mit Schülern bilden (auch keine Notfall-Telefonketten)
    - keine Pornos online stellen
    - keine Kinderpornografie


    Darf ich mit dieser "Wohlverhaltensregel" auch ausserhalb des Dienstes noch?
    - Partybilder von mir in meiner Freizeit posten
    - auf FB mit Freunden befreundet sein, die allerdings gleichzeitig mit Schülereltern befreundet sind
    - auf Lehrerforen.de anonym über meine Kollegen herziehen
    - privat mit meinem Freund Pornos drehen (der könnte die ja in 10 Jahren gegen mich verwenden)
    - meiner Kollegin per FB mitteilen, dass sie morgen in der 7b Vertretung hat

    Gibt es solche Regelungen auch in euren Bundesländern? Übrigens, ich bin Angestellte und keine Beamte. Ich dachte, ich hätte als Angestellte noch ein paar mehr Rechte/ Freiheiten als ein Beamter, da ich nicht dem Alimentationsprinzip unterliege und damit nicht meine gesamte Persönlichkeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss.

    P.S. Ein bisschen Google-Recherche hat ergeben, dass ich eigentlich nicht als Angestellte gekündigt werden kann, wenn es sich um eine außerdienstliche Straftat handelt.
    Gericht:BundesarbeitsgerichtAktenzeichen:2 AZR 257/08Typ:UrteilEntscheidungsdatum:10.09.2009 Leitsätze:Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach § 41 Satz 1 TVöD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.Vorinstanzen:Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.04,2007, 17 Sa 32/07

    Die meisten Sekundarschullehrer alten Rechts bekommen tatsächlich nur in die Gruppe A12. Nur neue Lehrer am Gym und der Berufsschule bekommen A13.
    Vlt ist ja deine Freundin Lehrerin alten Rechts, d.h. sie "nur" ihren Abschluss aus der DDR-Zeit.
    Es gab und gibt jedoch Möglichkeiten, sich um Aufstiegen zu bewerben. Dies ist aber von der individuellen Bildungsbiografie der einzelnen Lehrer abhängig. Manche sind sogar auch Beamte geworden.
    Auf der anderen Seite gibt es auch Lehrer "neuen" Rechts, die einen Abschluss nach 1990 und Referendariat gemacht haben, und trotzdem "nur" Angestellte sind und keine Beamten.

    Wie auch immer: 1200 netto bei Steuerklasse V und einer Beschäftigung von 56% ist gutes Geld. Das sie so viel Steuern zahlt liegt ja in ihrer persönlichen Lebenssituation begründet.

    Da ich eine dienstliche Email habe, ist mein Dienstherr auch dafür verantwortlich, ob die Emails verschlüsselt sind oder nicht. Da kümmere ich mich nicht darum.
    Selbstverständlich habe ich aber auf meinem privaten Rechner daheim ein Antivirenprogramm.

    Ansonsten würde ich die Entscheidung schon den Eltern überlassen, ob sie eine Telefonkette machen wollen. Und wenn man das in der 1. Elternversammlung bespricht, kann ja jeder mit dem Eintrag in die Liste sein Einverständnis geben.

    Falls euch euer Dienstherr einen Dienstcomputer während der Dienstzeit zur Verfügung stellt und euch noch eine Dienstemail einrichtet, würde ich die auch so oft wie möglich für die Kommunikation mit einzelnen Eltern/ Schülern nutzen. Aber ansonsten gibt es noch das konventionelle Hausaufgabenheft für die Kommunikation mit den Eltern. Ich bin gerade abgeordnet ans Gym in die 5. Klassen und wir lassen wirklich viel in HA-Heft eintragen.
    Ich würde mich hüten, einem Elternteil eine Email zu schreiben, solange man das HA-Heft hat.

    Auf dem ersten Elternabend, bisher immer in Klasse 1, frage ich die Eltern stets, wie sie das handhaben wollen.

    Dann hast du doch den Datenschutz bewahrt, wenn du sie fragst und sie in der Elternversammlung eine Liste erstellen. Bei uns an der Schule gibt es keine Telefonkette. Ich kommuniziere mit den Eltern per offiziellen Elternbrief mit Schulbriefkopf, obwohl ich eine dienstliche Emailadresse habe. Die benutze ich nur für einzelne Absprachen/Angelegenheiten mit den Schülern.

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