Im Gesetz heißt es, dass das Tragen religiöser Merkmale dann eingeschränkt oder untersagt werden kann, „wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beinträchtigen“.
Wenn das der Wortlaut des Gesetzes ist, dann ist der Umgang damit - wie so oft - Auslegungssache vor Ort.
Verschiedene islamische Gemeinschaften legen den Hidschāb unterschiedlich aus, so verzichten Aleviten komplett auf ihn, da sie aus den entsprechenden, im Koran angeführten Stellen keine Pflicht für den Hidschāb ableiten. Mehrere arabische Frauenrechtlerinnen, so zum Beispiel Nazīra Zain ad-Dīn, kämpften in den 1920er Jahren gegen das Hidschāb-Gebot. Der islamische Gelehrte und ehemalige ägyptische Religionsminister Mahmoud Zakzouk, der auch Präsident des Obersten Islamischen Rates der Arabischen Republik Ägypten war, kann ebenfalls keinen Zwang für den Hidschāb im Islam erkennen.
Es gäbe an vielen Schulen durchaus Muslime, die einer Kopftuch tragende Lehrerin nicht ihr Vertrauen schenken würden...