Was halt nicht passieren sollte ist, dass der Erbe die komplette Erbschaft verkaufen muss, ein Haus ist eben nicht teilbar, um vom Erlös die Steuern bezahlen zu können.
Am Ende lebt der Erbe dann wieder in der Mietwohnung
Man hat ein halbes Jahr Zeit, um in die geerbte Immobilie einzuziehen. So weit ich weiß, zahlt man dann keine Erbschaftssteuer. Und wenn der Einzug aus unverschuldeten Gründen nicht in diesem Zeitraum möglich ist, gibt es noch Sonderregelungen. Oder hat sich da etwas geändert und ich irre mich?
