Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.
Nach der ersten Sitzung einer Klasse sollen also die gewählten Eltern (Vorsitzenden) einladen, die KL ist "Gast". So weit die Theorie. Ich habe selten erlebt, dass das so klappt.