Im o.g. Friedrich Verlag gibt es die Grundschulzeitschrift, die habe ich jahrelang bezogen. Sie ist sehr praxisnah, hat aber auch aktuelle bildungspolitische Themen. Du machst Kunst, die Zeitschrift Grundschule Kunst (mit gutem Materialpaket, daher recht teuer) hatte meine Schule mal im Abo. Ich fnde sie sehr gut gemacht.
Schöne Ferien!
(Ach neee, Bayern braucht ja noch etwas...)
Beiträge von pepe
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Die Sagen, die bei zeno.org zu finden sind, müsen jedoch umgeschrieben werden - sie sind meist in der Sprache und Rechtschreibung des 18. und 19.Jahrhunderts verfasst.
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Auf der Seite "Literatur in einfacher Sprache" gibt es u.a. auch sprachlich vereinfachte Sagen. Der Rattenfänger ist leider nicht dabei.
Vielleicht ist das hier noch interessant:[Klartext] -
[Ironie]Im "Jahrzehnt der Inklusion" ist das doch klein Problem. Schließlich können wir alle fördern, und die paar Kinder, die nur Probleme in den grundlegenden Fertigkeiten haben, doch erst recht.[/Ironie]
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Beitrag in der WDR-Sendung Westpol von heute (1.6.):
Inklusion mit der Brechstange? -
Hallo rotherstein,
den Link kann man dann doch durchaus noch mal bringen, (woll?): Onlinepetition zum Erhalt der Förderschulen in NRW

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Zitat
Dazu gibt es irgendwo einen sehr ausführlichen Thread...
Hier:
Neben Schule ziehen
Und etwas älter:
Wie weit fahrt ihr jeden Tag? -
Für mich hörte sich das so an, als würde sich die Frage auf dei Primarstufe beziehen. Wir sind ja hier auch im entsprechenden Forenbereich, da habe ich nicht auf eure Profile geachtet. LZK in der Primarstufe sind auch Klassenarbeiten.
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Da gibt es in NRW keine verbindlichen Vorschriften. Eine Lernzielkontrolle in Mathematik, Klasse 4, darf also durchaus den zeitlichen Umfang von 40 Minuten oder mehr haben. Der Lehrer setzt den Zeitrahmen, der sinnvoll ist. Was im Referendariat von Fachleitern verbreitet wird, kann man nicht immer "irgendwo nachlesen"...

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P.S. Zur Terminologie: Acryl- wie auch Finger- und Goauchefarben sind alles Wasserfarben, von daher wirkt dies hierverwirrend
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Aber nur, wenn man sich verwirren lassen will
. (Im Grundschulbereich ist mit "Wasserfarbe" fast immer der "Deckfarbkasten" geneint)Zitat von WikipediaWasserfarbe
Wasserfarbe bezeichnet:
wasserlösliche, nicht deckende Aquarellfarbe
wasserlösliche Deckfarbe, insbesondere in der schulischen Kunsterziehung
wasserlösliche, sehr deckende Gouache -
Acryl-Klarlack in der Spraydose gibt es in jedem Baumarkt, aber auch im Onlineshop deines Vertrauens. Du musst dich nur entscheiden, ob es matt sein oder glänzen soll.
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Bei so kleinen Kindern musst du natürlich (ungiftige) Farben nehmen, die auch "nach dem Verzehr" keinen Schaden anrichten
. Außerdem sollten die Kinder Schutzkleidung tragen...
Also Fingerfarbe, Wasserfarbe tut's nicht. Klar hält Fingerfarbe auch auf Leinwand, ich würde aber zum Schluss Sprühlack auftragen (Acryl), dann leuchten die Farben etwas mehr. Damit die lieben Kleinen beim Drucken und Malen die Leinwand nicht zerbeulen, muss von hinten ein Widerstand untergelegt werden: EIne Styroporplatte, für den Keilrahmen passend zugeschnitten, ist da am einfachsten. Viel Spaß! -
Zitat
Wegen offtopic zwecks Auslagerung ausgelagert
:grins: [Blockierte Grafik: http://www.grundschulmarkt.de/Joke/gefaellt_mich_pp.jpg] -
... z.B. kenne ich Minimax eher als ...
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Sich mit geometrischen Grundformen Kreis, Quadrat, Viereck und Dreieck auseinandersetzen.
Achtung: Grundformen Kreis, ((Quadrat)), Viereck und Dreieck
oder besser: Grundformen Kreis, Quadrat, Rechteck und Dreieck. -
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Darf ich nochmal bitten, auf meine o.g. Fragen im Eingangsthread einzugehen ...
Klaaaaaar darfst du nochmal bitten. Wir haben dich ja auch alle lieb.

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Ich zitiere mich mal selbst:
...über die Häufigkeit von Pflegschaftssitzungen entscheiden nicht Lehrer oder Schulleitung, sondern die gewählten Eltern, da es ihr Mitbestimmungsorgan ist.
Ob du teilnimmst, entscheidest du. Ich würde es tun, wenn die Anzahl der Sitzungen nicht das erträgliche Maß überschreitet. Freu dich doch über aktive Pflegschaftsvorsitzende!Zitat von Schulgesetz NRW § 73 Klassenpflegschaft
(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist. -
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...Würden die Gehälter endlich mal steigen und das ordentlich sowie das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld wieder eingeführt werden, würde auch die Diebstahlsrate in den Lehrerzimmern abnehmen...
[Blockierte Grafik: http://www.grundschulmarkt.de/Animationen/ROFL.GIF]
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