Inklusionsverhandlungen in der Sackgasse
Geld gibt es nicht, aber die Inklusion kommt trotzdem. Ätsch!
Inklusionsverhandlungen in der Sackgasse
Geld gibt es nicht, aber die Inklusion kommt trotzdem. Ätsch!
... Die Erfahrung zeigt einfach, dass man doch einigen Eltern hinterher rennen muss bis sie alles gezahlt haben.
Genau!
So eins habe ich auch, bei einer Volksbank als "Klassenkassenkonto". Ich habe es für meine Erstklässler eingerichtet, für alles, was in den nächsten vier Jahren so ansteht. Die Eltern können darauf überweisen, und die Kontoauszüge bekomme ich, sobald ich auch für mein Privatkonto Auszüge hole. Praktisch.
Und? Kann der denn gut rennen? [Blockierte Grafik: http://www.grundschulmarkt.de/Animationen/flieh.gif][Blockierte Grafik: http://www.grundschulmarkt.de/Animationen/flieh.gif]
Nein Blickwinkel hat sich geändert. Ich bin 22 Jahre lang jeden Schultag mindestens 2 mal 36 Kilometer gefahren und war überzeugter Verfechter des "gesunden" räumlichen Abstands zwischen Wohnung und Dienstort. Jetzt bin ich seit gut 18 Monaten an einer Schule vor Ort, und gehe zu Fuß nicht mal 15 Minuten bis dorthin - und genieße es! Klar trifft man immer wieder die "Kundschaft", aber schlimm finde ich das nicht, oft ist es sogar sehr nett. Die Vorteile überwiegen. Das Auto vereinsamt etwas, aber da muss es durch.
In einer siebten Klasse könnte man hiermit schon etwas anfangen: Bildbetrachtung - Bilder vergleichen (Klimt, Rodin, Doisneau, Hayez...) künstlerisch nachgestalten...
"Der Kuss" in der Kunst
... Siehe Artikel....
Nee, so einfach ist es nicht. Denn wenn man jetzt Artikel (Focus, Stern, Welt der Frau, Bild, Taz...) zum Thema sammelt, kann man natürlich erfahren, was bei gewissen Leuten "verpönt" ist. Aber mit Forschung hat das nun wirklich nichts zu tun. Die Schreiberin des von dir verlinkten Focus-Artikels "forscht" zu einem sehr breiten Themenspektrum:
...vielseitig!
Edit: Rechtschreibung *g*
"Der aktuelle Stand der Forschung" ist sehr kurzlebig. Es gibt in regelmäßigen Abständen Heilsverkünder, die sofort ihre Jünger finden. Das weiß man doch nach ein paar Jahren Lehrtätigkeit...
Aus eigener Erfahrung weiß man aber, dass Kinder unterschiedlich lernen. Und es gibt eben Kinder, die für "herkömmliche Diktate" üben, dadurch lernen und sich einen sicheren Grundwortschatz aufbauen. Soll man denen die Chance nicht geben? Als Lernkontrolle ist solch ein Diktat für "moderne" *hihi* Lehrer nur ein Werkzeug von vielen. Zu sagen "es bringt nichts" ist genauso dumm, wie nur auf Diktate zu bauen.
Das Äquivalent zum Politiker mit LRS wäre wohl eher der Ingenieur mit Dyskalkulie oder der Pilot mit ausgeprägter Sehschwäche...
Na, das halte ich in diesem Zusammenhang für die von LRS Betroffenen für eine ziemlich diskriminierende "Experten-"Aussage. Gutes politisches Verständnis und Handeln ist sicher nicht abhängig vom Grad der Rechtschreibfähigkeit.
Bist du in den Klassen "doppelt besetzt"?, dann könnte man die Klasse nach Geschlechtern teilen. Der Kollege/die Kollegin könnte dann mit der jeweils anderen Gruppe arbeiten, etwas anderes machen, einen Film (zum Thema) gucken...
Ich habe (Grundschule, 4. Klasse) oft mit einer Parallelkollegin Kinder "getauscht", sie hat mit den Mädchen, ich mit den Jungs, vor allem die geschlechtsspezifischen Dinge besprochen.
Eine schöne Filmreihe für die Sekundarstufe 1, findest du hier:
Du bist kein Werwolf! - Über Leben in der Pubertät
Gruß,
Peter
Ich habe seit September auch wieder ein erstes Schuljahr und genieße diese notenfreie Zeit!
"Buchstabendiktate, Wortdiktate, Mathearbeiten(???)" mache ich, um individuelle Lernfortschritte (für mich) zu messen und entsprechende Fördermaßnahmen, wenn nötig, zu ergreifen.
Ich habe auch einige Stempel (wie alle Grundschullehrer, da bin ich sicher), zig positive mit verschiedenen Tiermotiven o.ä., aber auch einen "traurigen" Smilie. Der kommt dann zum Einsatz, wenn das Kind wirklich bewusst schmiert, wegen " kein Bock" zu wenig arbeitet, andere stört etc., also eher selten.
So ein ausgefuchstes Stempel"system", was ja nichts anderes ist als verkappte Noten, ist in der ersten Klasse kontraproduktiv.
Die Eltern der Klasse können allerdings nichts ausrichten, wenn die Lehrerin das so machen will und auch schon mehrere Gespräche deswegen stattgefunden haben. Gebt ihr doch einen motivierenden Stempel:
Zitat"Abstürzender Vogel mit dem ... Hinweis "das kannst du besser"
Nach dem Googeln von "100 goldene Bücher" kann man ziemlich schnell erkennen, dass es wohl seit 2008 nichts Neues zum Thema gibt, auch keine Bücherliste. Ich würde mich nach anderen Ideen für den eigenen Unterricht umsehen, oder einfach mal eine der Kontaktadressen anschreiben. (Falls hier nicht einfach Werbung für den entsprechenden Shop gemacht werden soll...)
Natürlich gibt es das:
ZitatAlles anzeigen§ 53Erzieherische Einwirkungen,Ordnungsmaßnahmen
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
(3) Ordnungsmaßnahmen sind
1.
der schriftliche Verweis,
2.
die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3.
der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4.
die Androhung der Entlassung von der Schule,
5.
die Entlassung von der Schule,
6.
die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
7.
die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Rechtsbehelfe (Widerspruch und Anfechtungsklage) gegen Ordnungsmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung. § 80 Abs. 4, 5, 7 und 8 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
(4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann. Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.
(5) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 6 und 7 sind nur zulässig, wenn die Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers aus Gründen der Sicherheit nicht verantwortet werden kann. Diese Entscheidung bedarf der Bestätigung durch das Ministerium. Soweit die Schülerin oder der Schüler die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, ist für geeignete Bildungsmaßnahmen zu sorgen.
(6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen.
(7) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 als ständige Mitglieder an. Weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen.
(8.) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen.
hinzuziehen.
(9) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet.
Tja, und wenn das dann "schriftlich bekannt gegeben" wurde, hat es eben keine "aufschiebende Wirkung". Die Eltern müssen dann damit klar kommen. Manche Schulleiter sind einfach zu "schissig", Konsequenzen durchzuziehen.
Schulrat suspendiert – wegen Kritik an Inklusion?
Weitere Infos mit den Worten der Aachener GEW:
ZitatWir kommentieren die Vorgänge ... nicht, dokumentieren sie aber...
ich wollte die Entwicklung eines Lebenswerkes zeigen, keine Einzelbilder, um zu zeigen, dass ein Maler seine Technik und seine Inhalte ändert über die Jahre.
Wenn denn ein Smartboard oder ein Beamer+Laptop mit Internetzugang zur Verfügung stehen würde... (fast) alle Bilder gibt es hier hübsch chronologisch und in guter Qualität, z.B. die Gemälde:
http://www.vangoghgallery.com/catalog/Painting/ Klick dich mal durch die Seiten! Ist doch besser als ein Plakat mit Minibildchen.
Normal. ![]()
Viel wichtiger als ein "schnelles Lob" der Eltern (was dann ja nicht immer ganz ehrlich klingt...) ist doch die Rückmeldung der Kinder. Und die kriegt man - besonders in der Grundschule - doch täglich und spontan. Die Eltern brauchen länger. Warte einfach. Wenn du deine Arbeit selbstbewusst und gut machst, die Kinder glücklich mit dir sind und entsprechend zu Hause berichten, dann kommen die positiven Stimmen der Eltern irgendwann von selbst. Nach einem dreiviertel Jahr ohne ein "Danke" gibt es keinen Grund, das persönlich zu nehmen, oder sich sogar darüber aufzuregen... Ich habe schon einmal ein erstes Danke von Eltern bekommen, nachdem das Kind schon nicht mehr in der Grundschule war. Auch das tat noch gut!
Und was die Mitarbeit angeht: Viele sind heute "doppelt berufstätig". Andere trauen sich nicht. Mitarbeit in der Schule muss freiwillig sein. Ich als "Elter" hatte bei Bastelstunden und Bundesjugendspielen auch nie "Zeit" zum Helfen. Und Protokollschreiben bei Elternabenden - brrrrrrrrrrrrrr. Zum Beispiel.
...
Wen musst du vertreten? Den Religionslehrer?
Nix Dom (s.o.)
und der Threadersteller ist auch "nur Interessiert" und nicht selbst betroffen:
... Es geht um eine städtische Grundschule in NRW.
Ich frage hier nicht für mich, aber finde die Frage auch recht interessant.
Wenn schon Gottesdienste in einer staatlichen Schule vorbereitet werden, dann doch wohl im Religionsunterricht. Ich mach's nicht, seit mehr als 2 Jahrzehnten. Und bin noch nicht mal konfessionslos...
....Ach so, und kann mal jemand das zweite "m" bei "Gesammtunterricht" im Titel wegmoderieren...
Schon klar! Alle Schüler, die etwas lernen wollen, tun das nur aus Angst vorm Sitzenbleiben... ach "du Schreck"!
Begründen lassen. Schriftlich. Und dann über die Ängste oder Vorbehalte sprechen. Letztendlich entscheiden natürlich die Eltern. Da machste nix!
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