In Hessen zählt das mündliche mindestens 1/3 (zumnindest in meinen Schulformen), nach oben theoretisch keine Grenze. Wobei ich das Drittel bei mir wie gezeigt umgehe, da ich offiziel Vokabeltests und Mitarbeit zusammen als mündlich werte, so dass dann 50% rauskommen.
Beiträge von Trantor
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Noten werden nicht errechnet, sondern sind eine pädagogische Entscheidung.
Und es ist meine pädagogische Entscheidung, sie zu berechnen. Die pädagogische Komponente ist ja in allen Teilnoten schon drin, und wenn man am Ende da noch mal pädagogisch umentscheidet, wird es beliebig. Just my two cents ...

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Wie heißt die Technik nochmal, plötzlich mit Nebenschauplätzen zu argumentieren, die nix mit der Ursprungsfrage zu tun haben?
Ich komme grade nicht auf den Namen. Religion in der Schule hat definitv nix da zu suchen. Außerdem ist es eine Seite, sich dagegen auszusprechen und eine andere aktiv was dagegen zu unternehmen.Irgendwie bist Du genauso wie Plattenspieler im falschen Thread

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Mag man die Gothic-Szene als eine exentrische Jugendszene noch mit Zahnschmerzen hinnehmen, aber sollte der Lehrer sich nicht als Erwachsener von den Kindern und Jugendlichen abgrenzen und so etwas wie Reife zeigen ?

Sollte ein erwachsener Lehrer nicht die nötige Reife besitzen, auch andere Lebensentwürfe tolerieren und akzeptieren zu können? Ich bewerte meinen Kollegen nicht nach ihrem Aussehen, ihrem Musikgeschmack oder ihren Freizeitaktivitätet (solange es keine Freizeitmaximierer sind), sondern danach, wie sie ihren Job machen.
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Ich finde es grenzwertig, dass eine Note gestrichen werden kann bei regelmäßiger Teilnahme. Letzteres ist für mich eine Selbstverständlichkeit und nichts, was man mit Bonus belohnen sollte.
Das liegt sicherlich auch an meinen Schulformen. Regelmäßige Unterrichtsteilnahme ist bei uns eher die Ausnahme, mir fallen spontan auch nur 5 - 6 Schüler aus meinen zur Zeit / Klassen ein, die wirklich regelmäßig kommen. Und genau genommen trickse ich hier ja: bei mindestens 10 Tests hat der eine gestrichene statistisch ja kaum eine Auswirkung, umso weniger, wenn die Noten nah beieinander liegen.
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Was man nicht so alles offen haben kann. Ich verstehe aber nicht, was Sie da machen. Kann Excel die Gesamtleistung würdigen? Wie? Oder wird da doch nur wieder gerechnet und Sie liefern denen, bei denen die Änderungen einer Teilleistungsnote rechnerisch die Änderung der Gesamtnote ergäben nur Munition?
Im übrigen diskutiere ich nicht über Noten, weil ich nicht über Noten diskutiere. Da brauche ich keine Tabelle für. Wenn Schüler diskutieren möchten, können sie das machen, sie müssen sich halt nur einen Diskussionspartner suchen.
L. A
Alsoooo ... nehmen wir mal Englisch: Ich lasse wöchentlich einen Vokabeltest schreiben, d.h. im Halbjahr kommen da so 12 - 14 zusammen. Als Bonus für regelmäßge Teilnahme wird bei mindestens 10 Tests im Halbjahr der schlechtetste gestrichen. Insgesamt zählen bei mir die Vokabeltests 25% der Gesamtnote (hier können auch sehr schwache Schüler über Fleiß punkten). Die Berechnung erfolgt hier über eine ewig lange Wenn-Dann-Funktion.
Dann lasse ich natürlich schriftliche Leistungsnachweise schreiben, normalerweise 2 pro Halbjahr. Da reicht eine einfache Mittelwertfunktion. Anteil an der Gesamtnote ist 50%. Zuletzt gibt es die Mitarbeitsnote (die ich ziemlich leistungsunabhängig gebe, ein schwacher Schüler, der sich bemüht bekommt von mir eine bessere Note als ein Schüler, der zwar alles kann, aber nicht mitmacht oder oft stört). Dies kommt als 25% der Note.
Ich lasse mit hier dann eben eine mathematisch gerundete Note berechnen. Die Tabelle ist bei der Notenbesprechung geöffnet. Ich erläutere jedem Schüler die Einzelnoten und prüfe nochmal, ob es Übertragugsfehler gab. Da 80% meiner Schüler aus dem orientalischen Raum kommen, beginnen dann meistens die Verhandlungsversuche (die sehen Noten oft als erstes Angebot wie auf den Basar). Über die Tabelle zeige ich dann oft, dass dies sinnlos ist, z.B. wenn sie in der Mitarbeit auf eine -2 kommen müssten, um noch die gewünschte 1 zu erreichen
Außerdem zeige ich so, an welcher Stelle die einzelnen Schüler an ehesten ansetzen können, um ihre Note im nächsten Zeugns zu verbessern. Man kann da duchaus Szenarien durchspielen, wie z.B. "hättest Du bei der Arbeit am xx.xx.xx nicht unentschuldigt gefehlt, hättest Du da bestimmt eine 4 erreicht, dann wäre die Endnote auch die 3 gewesen"Im übrigen ist eine Besprechung bzw. Diskussion der Benotung mit der Möglichkeit der Selbsteinschätzung in Hessen vorgeschrieben.
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Einmal kam eine Schülerin auf mich zu und wollte mir erklären, dass ich mich verrechnet habe. Sie habe die Note mal nachrechnen lassen und käme auf etwas besseres. Ich habe dann mal nachgefragt,und im Laufe des Gespräches herausgefunden, dass sie das arithmetische Mittel aus allen Klausur- und Testnoten hat bilden lassen (selber konnte sie das wohl nicht ausrechnen). Sie hat auch recht schnell eingesehen, dass die Gleichsetzung mehrstündiger Klausuren mit Kurztests nicht so der Brüller ist.L. A
Ich habe bei meinen Notenbesprechungen im eine Excel-Tabelle offen. Da kann man oft zeigen, dass gewissen Notendiskussionen sinnlos sind, weil sie die Endnote gar nicht verändern würden.
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Im Referendariat hatten wir auch ein paar Leute mit gefärbten Haaren dabei, die sind auch alle eingestellt worden. Ich selbst laufe immer in Jeans und mit (fast immer) karierten Hemd rum, und habe auch mehrere Ohrringe, und bin auch so Oberstudienrat geworden. Ich werde zwar gelegentlich mit dem Schulhausverwalter verwechselt, aber damit kann ich leben

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Liest froeken überhaupt mit?
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Bevor es vor Gericht geht, wird ja der Widerspruch von der Schulleitung beschieden. Wenn die Schulleitung den Widerspruch zurückweist, geht das Ganze an die nächsthöhere Schulbehörde.
Also, mindestens i Hessen nicht. Wie Du ja schon geschrieben hast, können Schulleitung und Schulaufsicht nicht in die Notengebung eingreifen. Daher können sie in dieser Sache auch nicht bescheiden. Wir haben das erst kürzlich an unserer Schule durchexerziert. Da war der Kläger allerdings ein erwachsener Studierender der Fachschule für Betriebswirtschaft.
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das Problem ist, dass die meisten SL sich zu wenig mit Recht auskennen, als dass sie sowas beurteilen könnten - wenn die ein bißchen Mumm hätten, würden sie den Eltern gegenüber doch entsprechend auftreten.
Aber dafür gibt es doch die Justiziare bei den Schulämtern (denke, das gibt es außerhalb Hessens auch), die die Schulleiter beraten. Außerdem wird doch wohl Schulrecht im Auswahlverfahren für Schulleiter geprüft, oder? Bei meinem letzten Auswahlverfahren für Abteilungsleiter war die Hälfte Schulrecht.
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Da ich ja selber am Stundenplan mitarbeite, kann ich sagen, dass man leider nicht für jeden den idealen Plan machen kann. Ich muss z.B. nächstes Schuljahr mit 6 Springstunden leben. Am besten ist es bei uns immer, wenn man selbst nach einem Verbesserungsvorschlag sucht. Vielleicht findest Du ja z.B. selbst eine Stelle, an die man die Einzelstunden schieben könnte.
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Ich sage dann immer: "Geh zum Verwaltungsgericht und in drei Jahren ist es dann geklärt"

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Na ja, Quereinstieg ist was anderes, und das wollen wir auch eher nicht. Aber wenn Du ein Sek-II-Lehramt hast, ist das kein Problem. Es geht ja darum, dass auf die beruflichen Schulen Fäche zukommen, die es kaum in Kombination mit unseren typischen Lehrämtern gibt oder so gar nicht studieren kann (z.B. gibt es nirgendwo eine Uni, an der man WiPäd und Biologie studieren könnte). Wir können nur eben (noch) keine Gymnasial-Referendare ausbilden. Wir haben auch eine Realschul-Lehrerin bei uns, aber da fände ich etwas unbefriedigend, mit A11 (???) unter allen A13ern die gleiche Arbeit für viel weniger Geld zu machen.
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Die Schulen für Erwachsene sind nicht unbedingt das, was man sich sonst unter Erwachsenenbildung vorstellt. Es geht um die Abendrealschule, das Abendgymnasium und das Hessenkolleg (da macht man auch das Abitur, habe ich nie ganz begriffen ehrlich gesagt). Die Abendhauptschule ist mittlerweile mangels Nachfrage quasi tot. In Hessen gibt es nun die politische Entwicklung, diese als eigenständige Schulen abzuschaffen und an berufliche Schulen anzugliedern. Es geht also nicht um irgendwelche Kurse oder so.
Die Bewerbung ist relativ einfach, an den beruflichen Schulen läuft alles über schulscharfe Ausschreibungen. Du müsstest dann am besten eine Schule finden, die dich will und dann die Stelle entsprechend ausschreibt. Am besten, Du rufst oder schreibst dann einfach mehrere Schulen an, in zwei Jahren sollten da auch mehr berufliche Schulen in dem Bereich tätig sein. Besoldungstechnisch ist das kein Problem, da wir ja genauso wie die Gymnasiallehrer mit A13 anfangen. -
Du könntest dich allerdings mit Referendariat (bayrisch oder auch von woanders
) in Hessen auch in anderen Schulformen bewerben. Die Entwicklung, dass die Schulen für Erwachsene an die beruflichen Schulen angegliedert werden sollen, eröffnet ja z.B. Möglichkeiten, weil wir beruflichen Schulen einen großen Mangel an allgemeinbildenden Lehrern haben (deswegen unterricht ich als Handelslehrer jetzt z.B. Bio und Chemie). -
Ich antworte mal wieder für Hessen, aber großartig anders kann das in NRW auch nicht anders sein:
1. Nein! Die Versetzung wird ja dann von der übergeordneten Schulaufsicht angeordnet.
2. Das muss der alte Schulleiter machen, dienstliche Beurteilungen gehören zu seinen Leitungsaufgaben. Bezüglich der Fairness muss der Personalrat (oder wie der bei Euch auch immer heißt) beteiligt werden.Ich habe allerdings Bedenken wegen deiner Beweggründe. Ich würde keinen Vorgesetzten haben wollen, der sich nur bewirbt, um eine unangenehme Versetzung zu vermeiden. Außerdem sollte man sich schon auf solche Aufgaben vorbereiten. Ich mache das ja schon 1 1/2 Jahre und habe extra dafür mit einem Zusatzstudium angefangen. Als ich mich vor einigen Jahren zum ersten malö mit meinem Schulleiter über eine eventuelle Schulleitungsbewerbung unterhalten habe, sagte er mir "Sie müssen sich darüber im klaren sein, dass das dann trotz hoher Unterrichtsverpflichtung ein komplett anderer Beruf ist." Nach mehreren kommissarischen Abteilungsleitungen kann ich sagen, erhat wohl recht.
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Ich habe damals über ein Schulhof-Projekt geschrieben. Da muss man allerdings auch Interesse, Zeit für die Durchführung und Unterstützung der Schulleitung (einschließlich finanzieller) haben.
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