Und in anderen Zusammenhängen nutzt man das doch praktisch nicht.
Grillbriketts, die brauchen länger bis sie durchgeglüht sind, glühen dafür aber auch länger als herkömmliche Holzkohle.
Und in anderen Zusammenhängen nutzt man das doch praktisch nicht.
Grillbriketts, die brauchen länger bis sie durchgeglüht sind, glühen dafür aber auch länger als herkömmliche Holzkohle.
2. Der Stundenplan wird geändert und der unterrichtsfreie Nachmittag wird verlegt. Das hieße für einige Kollegen (und Schüler!), dass sie Freitags nachmittags Unterricht hätten. Für die betroffenen Lehrer bliebe auch hier das Betreuungsproblem und für die Schüler ist es in Bezug auf das Lernvermögen am Ende der Woche sicherlich keine ideale Variante.
So ist es bei uns!
Wir hatten mal 2 Jahre eine Dependance in einer Grundschule. Damals haben wir abgesprochen, dass die Pausenzeiten versetzt sind. Was das rechtliche angeht: Obwohl ich in Hessen und nicht in BW bin, kann ich mir nicht vorstellen, was dagegen sprechen sollte.
Die Fragestellung ist merkwürdig; Bewerben kann man sich immer, allerdings sind die Erfolgsaussichten natürlich eher gering. Könnte aber trotzdem klappen, wenn sich die Schule vielleicht im Angebot erweitern will.
Ist das wohl erlaubt eigentlich?
Warum sollte es nicht erlaubt sein?
mal wieder so eine furchtbare Umfrage
Wie schon erwähnt, das Bundesland wäre hilfreich. Für Hessen ist alles hier geregelt: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…7318,1,20150416
Ok, danke für die Info.
Bitte schön! Rechtsquelle ist übrigens §14 der Dienstordnung
Der Geschäftsverteilungsplan muss sogar durch die Schul- bzw. Gesamtkonferenz
2 Seiten maximal? Anschreiben + Lebenslauf + Examenszeugnisse + Fortbildungsbescheinigungen -> an die Schulleitung?
Jetzt mal für Hessen, aber Bayern ist da sicher nicht anders: Die Unterlagen sind OK, der Umfang des Anschreibens ist dabei sicherlich von der Art der Stelle abhängig. Adressat ist allerdings hier allerdings unterhalb von Schulleiter/in das Staatliche Schulamt, darüber das Ministerium (aber auf dem Dienstweg, also ÜBER den Schulleiter).
Allerdings kam das Rundschreiben nie bei mir an...
Ging auch nur an die Schulleitungen bezüglich LUSD-Unregelmäßigkeiten
In Hessen ist der verpflichtende RU schon lange abgeschafft, die Teilnahme ist freiwillig
Das ist Quatsch, kam auch letzten nochmal als Rundschreiben vom HKM. Religionsunterricht hat in Hessen sogar immer noch verfassungsrang
Habe für Hessen das hier gefunden: http://religionsunterricht-hessen.de/
Ich war/bin der gleichen Meinung wie Trantor, hatte ich ja auch oben geschrieben.
Ich kenne es so, dass die Kirche den RU-Lehrer stellt und an das Land eine Ausgleichszahlung leistet, wenn es nicht der Pfarrer/Gemeindereferent macht.
Kann aber sein, dass es sich geändert hat.
Könnte es sein, dass das in den Bundesländern vielleicht unterschiedlich geregelt ist?
Andere Frage zum Thema, weil ich letztens ein Gespräch darüber hatte: Wer zahlt eigentlich für den Religionsunterricht (in Hessen oder anderswo)? Ich dachte eigentlich, die Kirchen zahlen, mir wurde jetzt aber gesagt, die zahlen nur für die Schulseelsorger.
Mal ganz ehrlich: Wen interessiert's bzw. was soll da schon passieren?
Dazu kann ich nur sagen, ich selbst habe zweimal Fortbildungen zur Berufsausbildung für Sek-I-Lehrer/innen angeboten, 1x kamen 3 Teilnehmer, beim zweiten mal niemand. Da scheint auch kein großes Interesse da zu sein. Ich merke dass jetzt auch bei meinem neuen Schulversuch Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung. Die Anmeldezahlen brummen gerade, weil es keine Eingangsvoraussetzungen gibt und die Sek-I-Lehrer mir ausdrücklich sagen, dass sie toll finden, dass sie jetzt nicht mehr nachdenken müssen, was passt. Das ist zwar gut für mich, aber nicht unbedingt im Sinne des Erfinders ...
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