Warum gilt das nicht für Eltern?
Weil es ein unrechtmäßiger staatlicher Eingriff in ihre Erziehungsrechte wäre. Entsprechende Regelungen würden sofort vom BVerfG kassiert werden.
Warum gilt das nicht für Eltern?
Weil es ein unrechtmäßiger staatlicher Eingriff in ihre Erziehungsrechte wäre. Entsprechende Regelungen würden sofort vom BVerfG kassiert werden.
Es ging mir auch um alkoholische Getränke und MrsPaces Aussage, sie müsse sich von Eltern auslachen lassen, wenn sie auf der Klassenfahrt den Konsum von Wodka verbietet.
Ah, den Aspekt hatte ich überlesen!
"...oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden" GTA 5 ist ab 18, allein einem 17-Jährigen das Spiel vorzuführen wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Siehe den letzten Beitrag von @fossi74
@Trantor, naja, wie mans nimmt... ihre Eltern sind nicht deutsch, aber sie spricht mit typischen Fehlern in altersangemessener Weise Deutsch. Sie ist hier geboren und kann sich verständlich ausdrücken. Die Feinheiten der dt. Sprache beherrscht sie nicht, aber das kann ich aber von 2.Klässlern nicht erwarten.
OK, ich hatte gedacht, es könnte auch sein, dass die Eltern die lateinische Schrift nicht beherrschen, das kenne ich zum Beispiel von Schülern aus Bangladesh
Die FSK ist aber ja doch recht eindeutig, was geht und was nicht. Und es gibt auch Spiele auf dem Index.
Diese regeln aber nur die Verbreitung der Spiele, nicht die Nutzung mit Erlaubnis der Eltern.
Gehört das Mädchen in die letzte Gruppe (Sprachanfänger)?
Auch da kannst Du erzieherisch wirken. Zumindest kannst Du den Eltern deutlich machen, wie Du als Lehrerin und Beamtin die Sache sehen musst (!) und auf § 28 Abs. 4 und 5 JuSchG verweisen:
"Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten
eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert,
das durch ein in Absatz 1 Nr. [...] 10 [...] enthaltenes Verbot [...]
verhindert werden soll."
§28 V JuSchG:
"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."
Wenn ich mich nicht verguckt habe, betrifft Absatz 1 Nr. 10 den Ausschank alkoholischer Getränke. Da dies beim Zocken die Reaktionen verlangsamt, ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass der hier zutrifft. Falls Du auf Nr. 19 raus wolltest, der betrifft nur öffentlich aufgestellt Spielgeräte.
@chilipaprika und @Meike.: Ihr redet glaube ich gerade aneinander vorbei. Meike meint die Pflichtstunden (also die theoretischen 100%), und die sind immer volle Stunden. Chilipaprika meint, was man effektiv nach irgendwelchen Entlastungen unterrichten muss, und da kann es auch auf Komma-Stunden hinauslaufen. Bei uns Beruflern ist es bei Blockunterricht übrigens noch komplizierter, wenn die Blöcke nicht alle 40 Wochen da sind, da wird dann eine Unterrichtsstunde vielleicht nur mit 0,86735 Stunden (Phantasiezahl) angerechnet, so dass man dort durch den Übertrag im nächsten Halbjahr schon rechnerisch eine krumme Pflichtstundenzahl hat.
Information an die Eltern geben mit Hinweis, dass die Leistungen leiden. Wie die Eltern das dann regeln, ist allerdings nicht mehr deine Sache, und eine Bewertung, ob Spiele "ungeeignet" sind, steht dir sowieso nicht zu. Da ist es letztendlich egal, ob die Schüler wegen spielen, fernsehen oder ausgehen morgens zu müde sind. Da sich die noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Schulzeiten sowieso nicht mit den neusten neurologischen Forschungen über Jugendliche (insbesondere deren Schlafverhalten) in Einklang bringen lassen, wirst Du allerdings sowieso weiterhin übermüdete Schüler in der 1. Stunde haben.
Haben wir da einen Schüler, der seine Kopfbedeckung nicht abziehen will?
Du musst ein Attest vorlegen und die meisten AG akzeptieren dies nur bis zum 1. Geburtstag, ich hatte die Stillstunden z.B. bis zum 2. Geburtstag.
Heißt das, das Stillen muss gesundheitlich erforderlich sein? Oder guckt der Arzt nur nach, ob die Frau wirklich stillt? Ich bin jetzt nur so neugierig, weil ich von dem Thema keine Ahnung habe und es mich aber irgendwann in der Schulleitung betreffen könnte.
stillende Mütter
Nur rein interessehalbe: Gibt es da eine Grenze, wie lange man als stillende Mutter gilt? Und wird geprüft, ob man wirklich stillt? Es gibt ja durchaus Mütter, die 3jährigen (und älteren) noch die Brust geben.
Ich hatte dabei auch eher Leute vor Augen, die das nötige Fachwissen haben, beispielsweise BWLer und dann vor eine Klasse gestellt werden, weil sie sagen, dass man Schüler nur richtig angehen müsse.
Oder dass sie einfach Ihren Stoff, den sie ja kennen kurz vermitteln und sich dann mittags an Pool legen usw.
Mich würds unabhängig von dem Erfolg interessieren, wie gut nicht gelernte Lehrer mit einer Klasse und dem Pensum klarkommen.
Das sieht man ja oft genug bei den sogenannten Quer-/Seiteneinsteigern. Ich weiß ja, dass einige hier auch im Forum sind, und die machen sicherlich ihre Arbeit gut, aber unter denen, die ich persönlich miterlebt habe, waren vielleicht 10% auch geeignet, viele haben auch freiwillig wieder geschmissen.
Ich habe ehrlich um Tipps und Hilfe gebeten.
Der Tipp wurde dir ja gegeben, nimm die Stelle und lebe damit oder lass es und hoffe darauf, irgendwann an das "richtige" Seminar zu kommen. Wir haben ja unsere Stellen, du musst selbst entscheiden, wie wichtig es dir ist, auch eine zu bekommen.
Sehr coole Aktion . Gibt es die noch?
War ja nur eine Gründung "auf dem Papier" ... es war aber spannend, weil eine Klasse mit überwiegend Mädchen das Thema ausgewählt hat. Außerdem war es bestimmt auch lustig, als die Gruppe für das Sortiment (Amals glaube ich inklusive Mädchen mit Kopftuch) sich bei Beate Uhse über das Angebot informiert hat ![]()
Über 2 Stunden zum Arbeitsort sind gesetzlich sittenwidrig
Das Gesetz würde ich gerne mal sehen! ![]()
Vor vielen Jahren hat mal eine Klasse von mir als Projekt zum Thema Unternehmensgründung einen Erotik-Shop für Frauen gegründet ![]()
Ich sehe als Laie keinen Grund, wieso bei einem Hörgerät eine Dienstunfähigkeit vor der Pensionierung wahrscheinlich werden wird. Oder besteht die Gefahr einer Verschlechterung? Ein Grund gegen die Verbeamtung könnten die absehbaren Kosten für Hörgeräte sein, aber dann dürfte man auch keine Brillenträger nehmen.
Wieder einmal wundere ich mich über das Anspruchsdenken mancher Berufsanfänger
Am besten mal auf der Website des zuständigen Kultusministeriums gucken
Bruchrechnung (ohne TR)
Das wäre aber schon schikanös ![]()
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