Achtung! Wenn man alleine im Schulhaus ist, sollte man den Aufzug (sofern vorhanden) nicht benutzen ![]()
Beiträge von Trantor
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Bei mir haben sie damals Probleme gemacht, aber durch Gewichtsabnahme und viel Sport ging es dann, allerdings wollten sie noch eine extra Untersuchung durch einen Internisten.
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Das längste Besetzungsverfahren, das ich mitbekommen habe, hat 10 Jahre gedauert, das schnellste (ohne Konkurrenz) 7 Monate.
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Da gibt es kein allgemeingültiges Rezept. Gute Erfahrungen habe ich damit gemacht, die Schulpsychologin vom Staatlichen Schulamt einzubeziehen. Kommt auch auf die Schulleitung an, wenn die mitziehen und die Eltern persönlich einbestellen, kommen die oft auch. Da muss man dann auch klare Worte finden. Welche Jahrgangsstufe ist es denn? Käme in der Hauptschule auch ein Dauerpraktikum in Frage? In Fällen absoluter Schulmüdigkeit funktioniert das auch mal, das Praktikum muss aber betreut werden, wenn es nicht ein pures Abschieben das Problems werden soll.
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Ich entsorge sowas immer kommentarlos.
Ich auch mit Ausnahme von Ausbildungsplatzangeboten und Einladungen zu Berufsbildungsmessen u.ä.
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Gerade Teilzeitfrauen haben oft Steuerklasse 5, die ist fast genauso schlecht wie die 6. Da sind die Abzüge schon herb.
Da müsste man allerdings dann auch die Steuerersparnis des Mannes einrechnen.
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ja das ist rechtens. Normale Pausenaufsichten zählen zu den Dienstpflichten, so wie Konferenzen, Besprechungen usw. Die werden leider nicht auf das Deputat angerechnet.
Stimmt, außer man könnte nachweisen, dass man dadurch über die Wochenarbeitsstunden hinaus käme. Die ist aber ja nach Bundesland und Dienstverhältnis unterschiedlich.
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Ist die Inkenntnissetzung der Schulleitung über die Urlaubstage eine Bringschuld der Lehrer oder eine Holschuld der Schulleitung? Wenn die SL nicht abfragt, muss ich dann ungefragt informieren? Ist das irgendwo geregelt oder gibt's dazu Urteile?
Keine Ahnung, ich kenne es mit einer Liste, die im Sekretariat ausliegt und in die man sich einträgt, war bisher selbst allerdings auch nur in Schulen, die es bezüglich Ferien vs. Urlaub relativ locker gehandhabt haben.
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Ich würde sogar behaupten, es gibt im Urlaub überhaupt keine Pflicht, dienstliche E-Mails zu lesen oder zu beantworten
Das stimmt, geht aber eben auch nur in Schulen, wo Urlaub eingereicht oder eingetragen wird.
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Nur die letzte Woche vor Schulbeginn musst du dich für Aufgaben in der Schule bereit halten und dem entsprechend auch erreichbar sein.
Das stimmt so nicht und ist vermutlich von Schule zu Schule unterschiedlich. Ich habe schon Schulen erlebt, die in den Ferien gar nichts gemacht haben, und welche, wo man den Urlaub eintragen musste und zu den anderen Zeiten zumindest im Grundsatz verfügbar war.
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Aber...normalerweise geht da nicht der Klassenlehrer hin??? sondern jemand aus der Schulleitung (erweiterter)
Wer als Zeuge vorgeladen wird, entscheidet das Gericht, wenn die nur einen Vertreter der Schule haben wollen, entscheiden das Schulamt und Schulleitung. Ansonsten kenne ich es so, dass bei solchen Verfahren immer ein Justiziar des Schulamts anwesend ist.
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Ich kann mir keine Schule und keine/n KollegIn vorstellen, der/die sich von Schülern duzen lässt
Bei den Schulen für Erwachsene und Fachschulen kommt das schon häufiger vor, habe ich da auch so gehalten
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Die einzige Teilnahmebedingung ist, dass Sie an an einer weiterführenden Schule tätig sind.
Dann sollten da dringend die beruflichen Schulen noch rein!
PS: Ich duze jeden
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Ist doch gut geregelt jetzt

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Genau so läuft es bei uns auch gerade. Hinter jeder Stelle steht bereits ein Bewerber. Schulleitung hat sogar darum gebeten, von Bewerbungen abzusehen. Keine Lust auf so viele Revisionen...
Da sollte man als Kollegium dann gerade mal 30 oder 40 Bewerbungen abgeben

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(in den meisten Bundesländern gibt es den Unterschied eh nicht mehr)
Wie wird dann damit umgegangen? Meines Wissens gibt (gab) es doch diesen Unterschied, weil Kunst und Wissenschaft in der Verfassung besonderen Schutz genießen und daher nicht untersagt werden dürfen!
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Deswegen steht jetzt immer im Ausschreibungstext, dass Versetzungsbewerbungen ausgeschlossen sind.
Das halte ich gegen einen Verstoß gegen die Bestenauswahl und für vermutlich anfechtbar! Wegen solchen Murksereien habe ich schon erlebt, dass Stellen 10 Jahre gar nicht gesetzt wurden und 4 mal neu ausgeschrieben werden mussten!
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So viele externe Bewerbungen gibt es anscheinend bei A14 auch gar nicht
Ich habe "echte" externe A14-Bewerbungen noch nie gesehen, nur von Bewerbern, die schon A14 hatten und so eine Versetzung durch die Hintertür erreicht haben.
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Ich sehe hier für kein Bundesland eine direkte rechtliche Handhabe der Schulleitung (und wenn, dann wäre es sowieso mitbestimmungspflichtig). Indirekt kann aber zum Beispiel bei Beurteilungen, Beförderungen, Verlängerungen von befristeten Verträgen usw. schon durch die Schulleitung "geahndet" werden, dass man sich nicht an einen solchen Dresscode hält.
PS: Wenn es endlich Sommer ist und ich wieder mit Shorts im Büro sitze, wird mein Chef mich auch wieder hassen

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