Beiträge von Trantor

    In NRW kann man 2 allgemeinbildende Fächer für das Lehramt an Berufskollegs studieren. Bio/Englisch wäre also möglich.


    Gemäß der Liste von MarlboroMan ginge Bio nicht. Ich finde es aber auch etwas merkwürdig, dass man sich dann so einschränkt und auf eine Schulform festlegen soll, zumal der allgemeinbildende Unterricht doch oft auch nicht so viel mit dem beruflichen Schwerpunkt zu tun hat.

    Ich nehme mal an, dass es sich um NRW handelt, und vielleicht ist es da ja anders, aber in dieser Fächerkombination kann man eigentlich nicht direkt für eine berufliche Schule studieren, sondern man würde dann das Gymnasiallehramt anstreben. Nach dem Ref könnte man dann natürlich auf an einer beruflichen Schule arbeiten. Ein direktes Studium für den beruflichen Bereich (in Hessen zumindest) geht nur über ein spezielles Studium zum entsprechenden Schwerpunkt, z.B. Wirtschaftspädagogik.

    Oder wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen beim wilden Knutschen und Fummeln beobachtet, dann den Jungen in der Drogerie Kondome kaufen sieht und immer noch nicht auf die Idee kommt, dass man vielleicht zumindest mal eine Belehrung loswerden könnte.


    Selbst in diesem Fall dürfte keine grobe Fahrlässigkeit mehr vorliegen, denn bei der Benutzung von Kondomen ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Schwangerschaft kommt. Daher ist es allenfalls eine einfache Fahrlässigkeit, die den Rückgriff auf die Lehrkraft ausschließt (wieder vorausgesetzt, dass der Dienstherr hier haftbar ist).

    Dass man erzieherisch einwirken sollte, ist hier zwar unbestritten, aber Haftung schließe ich da mal aus.

    Aber generell: Wenn eine eklatante Verletzung der Aufsichtspflicht dazu führt, dass beispielsweise eine 14-Jährige schwanger wird - wird dann nicht evtl. auch der Lehrer zur Verantwortung gezogen?


    Der Lehrer schonmal gar nicht, denn der ist dienstlich tätig, daher wäre, wenn überhaupt (was ich hier bezweifele), der Dienstherr unmittelbar haftbar. Dieser könnte maximal den Lehrer widerum in Regress nehmen, allerdings dürfte da auch schwer nachweisbar sein, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    Hier wird zumindest auch eine mögliche Haftung verneint: http://bildungsklick.de/pm/87119/corne…h-klassenfahrt/

    "freundliche Kopfnuss"?? Da würde ich ich als Schüler oder Eltern aber bedanken ....

    Bei uns geht es eben etwas robuster zu, ich unterrichte ja nicht nur im Brennpunkt, ich lebe hier auch. Und die Eltern bedanken sich da in der Regel wirklich, dann kümmert sich nämlich mal jemand um ihre Kinder.

    PS: Eben gerade hat sich ein Schüler im Sekretariat einen kleinen Spaß mit mir erlaubt, der hat dann auf der Flucht einen kleinen freundlichen Tritt ins Gesäß bekommen ;)

    Zur Übernahme ins nächste Schuljahr: das Zeugnis gibt laut Schulgesetz Auskunft über die schulische Leistung im Halbjahr bzw. im Schuljahr bzw. in einem Ausbildungsabschnitt. Da in NRW (z.B. - ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du kommst) zum 1.8. das neue Schuljahr beginnt, gibt es dort auch den Notenschnitt. Alles, was davor erstellt wird, zählt fürs vorherige Schuljahr - mit der obigen Einschränkung "Zeugniskonferenz".

    Ob das in Hessen wirklich legal ist, weiß ich auch nicht, aber es wird zumindest in meinem Bereich üblicherweise so gehandhabt, schon alleine, weil sonst nach den Zeugniskonferenzen kein Schüler mehr kommen würde. In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses steht da zumindest nichts zu, in einzelnen Verordnungen im berufsbildenden Bereich steht allerdings sogar ausdrück, dass sich die Noten nicht alleine auf das Halbjahr beziehen, sondern auch den langfristigen Trend zu berücksichtigen haben (was hier allerdings auch nicht weiterhilft).

    Wenn ich sie außerhalb erwische, gibt es trotzdem Ärger. Das kann vom Anschiss (ggf. mit freundlicher Kopfnuss) über den Anruf bei den Eltern bis zum Einschalten der Polizei gehen. Andererseits bin ich aber auch außerhalb der Schule immer bereit, meinen Schülern zu helfen, wenn es nötig ist (habe zum Beispiel letztens mal zwei betrunkene Schüler der Höheren Handelsschule nachts getroffen und bis zur Haustür begleitet ;) )

    Bei uns (NRW) ist es so, dass die Noten erst auf der Zeugniskonferenz fest gelegt werden. Ergo kann man Noten auch noch ändern (wenn ein Schüler z.B. nach dem Eintragen der Noten gar nix mehr macht und vorher zwischen 2 Noten stand).

    Alles was nach der Zeugniskonferenz gemacht wird, werte ich immer für das nächste Halbjahr (außer natürlich bei Abschlussklassen)

    Und wenn du so gern Wirtschaft und Recht unterrichtest, ist es vielleicht sogar machbar, dass du mehr diese Fächer unterrichten wirst, als die Sprachfächer.

    Das wäre aber eher unüblich, denn normalerweise ist es an kaufmännischen Schulen schwerer, die Fremdsprachen abzudecken als Wirtschaft (letzteres hat ja fast jede Lehrkraft dort als Fach).

    Auch wenn ich selbst ums Verrecken nicht mir meiner Partnerin an der selben Schule sein wollte, rechtlich sehe ich hier gar kein Handhabe, jemanden aus diesem Grund zwangsweise zu versetzen. Und selbst wenn es so wäre, zu einer Affäre / Beziehung gehören immer zwei, wie will man also begründen, wer jetzt wechseln soll?

    Als Beamter, Schulleiter und alter Foren"hase" solltest du unseren jungen Kollegen Vorbild sein - und nicht solche lockeren Sprüche abgeben.

    Schulleiter bin ich ja noch gar nicht ;) Und ansonsten der Beweis, dass man auch mit kreativem Umgang mit Vorschriften was werden kann :victory:

    PS: Ich hoffe durchaus, dass ich so jungen Kollegen ein Vorbild werde, die kommen nämlich irgendwie immer obrigkeitshöriger in der Schule an!

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