Zu welchem Anlass? Haben die Eltern vorher unterschrieben, dass sie zahlen? Stand auf dem Anmeldezettel eventuell, dass auch bei Abmeldung / Krankheit Kosten entstehen?
Beiträge von Trantor
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...sachertorten ... brötchen ... sachertorten ... brötchen
Jetzt habe ich Hunger

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In Hessen gibt es keine Kürzung, und ich halte die auch für rechtlich bedenklich. Man hat ja mit den Referendaren keinen Werkvertrag abgeschlossen, und es gibt ja die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Es käme da mal auf eine Klage an...
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Bei uns werden Zusatzaufgaben gar nicht verteilt, sondern quasi ausgeschrieben/ans schwarze Brett gehängt. Daraufhin entscheidet man sich selbst, in welcher Arbeitsgemeinschaft man gerne tätig wäre.
Die SL spricht einige teilweise an, ob sie Interesse an diesem Thema hätten, aber es besteht kein Zwang.
Demnächst muss aber erst mal eine Übersicht erstellt werden, wer nun eigentlich welche und wie viele Tätigkeitsfelder besitzt.Ich habe z.B. einen Fachvorsitz, bin Stufensprecherin, arbeite an 2 Konzepten mit, nehme an einer längerfristigen Fortbildung teil (volle Stelle).
Das System ist für mich sehr interessant, weil ich es gerade bei mir in der Abteilung neu einführen will. Dazu eine Frage: Wie geht Ihr damit um, wenn mehrere "Bewerbungen" eingehen? Stimmt Ihr in der Konferenz ab oder bestimmt dann die Schulleitung?
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Guten Morgen

Ich habe mal wieder eine Frage: In den Verordnungen für verschiedene weiterführende berufliche Schulen sind Eignungsgutachten (BFS, FOS, BG) durch die abgebende Schule gefordert. Ich bin jetzt allerdings auf der Suche nach einer rechtlichen Grundlage dafür bzw. rechtlichen Verfahrenshinweisen, wie die Eignungsfeststellung zustande kommt (Zuständigkeit, Kriterien). Ich finde im Hessischen Schulgesetz und in der Verordnungs zur Gestaltung des Schulverhältnisses nur Hinweise für den Übergang nach der Grundschule bzw. der Förderstufe. Hat da noch jemand eine Idee?
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Mal eine Frage an die Berufler aus Hessen: Dass im Augenblick der Umbau der Zweijährigen BFS zur "gestuften BFS" in Planung bzw. im Versuch ist, hat sich ja bestimmt schon rumgesprochen. Teil dieser Neuordnung soll ja sein, dass statt dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss (bzw. einfachen HSA mit 3-3-4 in den Hauptfächern) demnächst der einfache Hauptschulabschluss ohne besonderes Notenbild als Eingangsvoraussetzung gelten soll. Jetzt habe ich letzte Woche schon aus zwei Richtungen (einmal gut mit dem HKM vernetzt) gehört, dass jetzt angedacht wird, dort auch Schüler ohne Hauptschulabschluss aufzunehmen, die dann am Ende des ersten Jahres den Hauptschulabschluss erwerben sollen (was dann auch das quasi Ende der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung bedeuten würde). Es ist wie gesagt, noch ein Gerücht, aber hat da jemand Informationen?
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Wenn es so ist, wie in Hessen, ginge das (ggf) nicht so einfach, denn da bestimmt über die Verteilung des Schuldeputats (erstmal rauskriegen, aus welchem Deputat die Stunden sind) die Gesamtkonferenz.
Allerdings kann der Schulleiter / die Schulleiterin bei Uneinigkeit mit der Gesamtkonferenz die Hälfte dieser Stunden auch selbst verteilen (§ 5 (4) der Pflichtstundenverordnung).
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Fragt die Schüler, woran sie Interesse haben und was sie schon kennen!
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Dass Legosteine deine Gefühle verletzen, ist bei dir sicherlich eine schmerzliche Erfahrung...Nele
Tritt mal barfuß auf einen, dann weißt Du, wie schmerzlich das sein kann

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Mir hat das Masterstudium "Schulmanagement" an der TU Kaiserslautern viel gebracht, aber es ist auch Stress ohne Ende!
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Achsooooho! Missverständnis! Ich dachte du fändest die hessische Regelung gut. Und darauf bezog ich mich, im Prinzip in dein Horn tutend. Genau die von dir beschriebenen Luftpumpen meinte ich mit meiner Beschreibung weiter oben.
Dann ist es ja gut, dass wir darüber gesprochen haben

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Eben!! Ich glaube wir sind völlig d'accord und du hast in deinem Satz irgendwie eine überflüssige Verneinung drin "finde die Regelung nicht so schlecht" - denn du meinst (scheints) genau das Gegenteil

Vielleicht habe ich die Regelung falsch verstanden. Sie besagt doch, dass man erst einmal 3 -4 Jahre im Schuldienst sein muss, um sich für eine Leitungsposition bewerben zu können? Das finde ich insofern OK, als dass ich es schon mit Schulleitungsmitgliedern zu tun hatte, die sich schon 3 Monate nach der Einstellung für Schulleitungspositionen beworben hatten, und es teilweise auch geworden sind (irgendwie gab es schon bei der Einstellung da merkwürdige Verabredungen mit dem Schulamt, aber nichts nachweisbares). Die waren dann sehr oft überfordert, um es mal nett auszudrücken.
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Unterschrieben und weiterverbreitet!
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Unsere DaZ-Lehrer haben immer ein Buch namens "Tandem" oder so benutzt
Jetzt ist mir der Name wieder eingefallen: Tangram --> http://www.amazon.de/Tangram-aktuell-Fremdsprache-Kursbuch-Arbeitsbuch/dp/3190018014?tag=lf-21 [Anzeige]
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Die Fragida-Organisatorin Heidi Mund ist ja leider eine Ex-Kollegin von mir. Ich schäme mich, dass sie sogar bei mir zuhause zu Gast war
Sie fiel allerdings damals schon durch fundamental-christliche Eiferei auf, ich dachte nur, es ist harmlose Spinnerei. -
Unsere DaZ-Lehrer haben immer ein Buch namens "Tandem" oder so benutzt
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Liebes Forum,
ich werde den Weg zum Lehrerberuf über den Weg: Bachelor BWL, Master Wirtschaftspädagogik wählen. Der Master wird ein Jahr länger dauern, da ich einige Module aus der Pädagogik und dem allgemeinbildenden Fach nachholen muss.
Nun frage ich mich, welche Noten später für das Referendariat ausschlaggebend sind? Sind es nur die Noten im Master oder fließen die Noten aus dem Bachelor auch mit rein?
Wie sieht es außerdem mit den Fächern BWL und Mathematik aus, welche Note ist dort gewünscht, um gute Chancen auf einen sofortigen Referendariatsplatz zu haben?
Gruß, Gabelung.
Ich denke, keine! Solange du bestanden hast, bekommst du mit WiPäd in hessen auch einen Referendariatsplatz. Hinterher bei der Einstellung könnte allerdings auch die Abschlussnote der Uni eine Rolle spielen.
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