Vielen Dank, habe jetzt mal bei unserem Schulpsychologischen Dienst angefragt. Die sind aber auch eher auf LRS eingestellt und prüfen selbst erst mal, welche Optionen es gibt.
Beiträge von Trantor
-
-
Letzte Woche war eine Schülerin bei mir und hat über ihre Probleme im Mathematik geklagt. Im Laufe des Gesprächs zeigte sich, dass sie Zahlen über 100 nicht schreiben und auch geistig nicht erfassen kann. Zum Versuch sollte sie mir die Zahl 1550 aufschreiben, sie schrieb 1050100! Ich bin da vollkommener Laie, aber ich habe den verdacht, dass hier eie Dyskalkulie vor liegt. Jetzt die Frage: Weiss jemand, wer in Hessen für die Feststellung einer Dyskalkulie zuständig ist? Ich habe ein Angebot der Caritas, aber die wollen rund 300 € dafür!
Die Frage, warum das in 9 Schuljahren zuvor in aufgefallen ist, lasse ich übrigens mal ...
-
Warum soll man sich auf eine Leitungsposition bewerben, wenn man nicht weiß, ob man den Job tatsächlich ausfüllen kannWeil es niemand wissen kann! Ich habe auch schon genug Schulleitungsmitglieder scheitern gesehen, obwohl sie voller Selbstbewusstsein da rein sind.
-
Ganz im Gegenteil. Wenn ich jemanden suchen würde, der eine Führungsposition ausfüllen soll - und nichts anderes ist eine Schulleitung - dann brauche ich auch jemanden, der mit Selbstbewußtsein seine eigenen Fähigkeiten einschätzen und darstellen kann. Wenn ich einen Kandidaten hätte, der schon Angst davor hat, sich selbst nach außen hin für kompetent zu halten, weil das als "arrogant rüberkommen" könnte, dann wäre das für mich ein Ausschlusskriterium. Denn da müsste ich befürchten, dass der Kandidat in Konfliktsituationen nicht die Eier in der Hose hätte, eine richtige Entscheidung auch gegen Widerstände durchzusetzen. Und welchen Schaden Schulleiterinnen und Schulleiter ohne Eier in der Hose anrichten können, liest man in diesem Forum jeden zweiten Tag.
Nele
Ich habe es damals mit "Ich denke, dass ich gut in dieser Position sein werde." beantwortet. Denn "Weil ich gut in dem Job bin ..." sagt ja nur aus, dass man eine gute Lehrkraft ist, aber nichts über den "Beruf" der Schulleitung (und ich musste selbst oft zu meinem Leidwesen feststellen, dass es ein anderer Beruf ist).
-
Von welcher Ernennungsurkunde sprichst du?
-
Ich vermute mal, du hast WiPäd studiert. Falls Du im pädagogischen Bereich bleiben willst, kannst Du dich auch in großen Unternehmen als Ausbildungsleiter o.ä. bewerben. Ansonsten kann man (sofern sich das Studium in den letzten Jahren nicht sehr verändert hat) ja mit WiPäd eigentlich alles machen, was BWLer auch so beruflich tun. Insbesondere der Personalbereich ist da ja prädestiniert.
-
... wenn ich auch zuhause und am Handy die "0" vorwähle (letzte Woche mindestens 5x passiert)
-
[quote='immergut',index.php?page=Thread&postID=326177#post326177][size=8](auch wenn es mich sehr traurig macht, dort oben zu lesen, wie ausgelassen und froh ich am 29.11.2012 um 13 Uhr war. Wo doch ein paar Stunden zuvor das Unfassbare geschah. Aber wer wusste das schon? Und bald ein Jahr.)[quote]
Das ist jetzt wahrscheinlich ein dumme Frage, aber selbst bei Google habe ich jetzt nicht gefunden, was damals unfassbares geschehen ist.
-
Ich bin ja nur Abteilungsleiter, kein Schulleiter, aber ich finde Schulmanagement Leitideen und praktische Hilfe von Riecke-Baulecke / Müller gut gemacht. Wenn Du richtig tief einsteigen willst, kann ich allerdings das Master-Fernstudium Schulmanagement an der TU Kaiserslautern empfehlen.
-
Luke123: Danke
Bist Du sicher, dass dein Profil stimmt und du wirklich NaWi unterrichtest? Klingt ja fast, als wärst Du Rechtsdozent 
-
PS: Vielleicht liegt der Entscheidung bzgl. der Ausschulung ein Ermessensfehler vor? Immerhin handelt es sich bei § 48 um eine "kann"-Regelung, d.h. die Behörden haben eine Ermessensentscheidung zu treffen. Wenn SL und Schulamt ihre Entscheidung damit begründen, die Schülerin "müsse" ausgeschult werden, liegt ein Ermessensnichtgebrauch vor. Die Entscheidung ist damit ermessensfehlerhaft und folglich rechtswidrig.Danke, das ist ein sehr guter Punkt, da bin ich auch noch nicht drauf gekommen.
-
OK, also ähnlich unserer Schulkonferenz
-
Was ist denn genau ein Schulvorstand?
-
Und angenommen, die Schülerin bleibt auf der Schule- du hast erwähnt, dass ihre Klausuren in den letzten Wochen schon nicht gut waren. Wenn sie nach einem Jahr durchfällt, beklagst du dich wieder, dass die Schule das hätte wissen müssen und sie hätten ausschulen müssen?
Klar tut er das, er lebt ja schließlich davon.
Also, die Möglichkeit der gütlichen Einigung besteht ja nicht mehr, da sie ja mit heutigem Tage ausgeschult wurde. Das haben wir ja auch versucht. Jetzt bleibt nur noch der Rechtsweg. Und die verhauene Klausur war unmittelbar nach der Eröffnung des bevorstehenden Schulrauswurfs, da würden die meisten Lehrer auch versagen. Dass sie es vielleicht nicht schafft, weiß sie auch. Die 11 nicht zu schaffen wäre ja auch erstmal kein Verlust, dann hätte sie es bis zum Sommer probieren können. Wenn sie jetzt die Schule verlassen muss, hängt sie vermutlich such bis zum Sommer rum.
Und was meinen Anwalt angeht, mit dem arbeite ich schon seit Jahren zusammen, der hat mir durchaus auch schon mal gesagt wenn ich schlechte Chancen hatte.
-
Wie der Fall schulrechtlich genau zu beurteilen ist, das kann ich auch nicht sagen. Aber allgemein gelten für die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte §§ 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (hier für Hessen) und nach § 48 Abs. 3 folgt, dass rechtswidrige, begünstigende Verwaltungsakte, die nicht eine Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewähren oder hierfür Voraussetzung sind, zurück genommen werden können. Die Behörde hat dann den Vermögensschaden zu ersetzen, den der Betroffene erlitten hat, indem er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat.
Vielleicht gibt es aber ja noch eine spezielle schulrechtliche Vorschrift....
LG, LukfeBist du sicher, dass du bei Hessen geguckt hast? Das mit Geld- und Sachleistungen und deren Rücknahme ist in Abs. 2 geregelt, und letztendlich an den Vorsatz des Begünstigten gebunden, Absatz 3 regelt nur die von dir erwähnten Schadensersatzmöglichkeiten.
-
Also jetzt mal mit meinem Anwalt telefoniert, er schließt sich in allen Punkten meinem Stsndpunkt an.
-
Heute kam es schriftlich vom Schulamt, bin gerade beim Widerspruch tippen und noch am überlegen, ob wir da gleich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter nachschieben.
-
Aha, und bei deinem Schulleiter findest du das okay und bei dem, wo deine Schülerin (zu Unrecht) ist, ist das völlig unpädagogisch und menschenfeindlich...?
Da habe ich mich falsch ausgedrückt vielleicht. Wenn wir jetzt feststellen würden, dass wir jemanden fälschlich aufgenommen hätten, dann würden wir damit leben und eben so gut wie möglich fördern (ist mir sogar schon passiert, endete dann auch in einem passablen Abschluss). Wir prüfen aber eben vorher genau, um nur Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, die die Voraussetzungen haben, und das (und jetzt kommt der entscheidende Punkt) frühzeitig mitzuteilen, damit sie sich Alternativen suchen können. Da stehen wir auch gerne für Beratung zur Verfügung, obwohl es ja formal gar nicht unsere Schüler sind. Die Schülerin, von de ich hier schreibe, hätte im Sommer ja noch einen Ausbildungsplatz suchen können, wenn sie jetzt gehen muss, ist das komplette Jahr verloren.
-
Ich wundere mich nur ein wenig. Pädagogisch mag es sinnvoll sein, aber die Schülerin erfüllt nicht die Zugangsvoraussetzungen, wenn ich es richtig lese. Wie willst du da (selbst mit Jugenamt und schulpsychologischen Dienst) Recht bekommen?
kl. grau-weiße Katze
Begünstigender Verwaltungsakt: kurz gesagt, wenn der Staat zu deinen Gunsten einen Fehler macht, und das hinterher bemerkt, dann darf er es i.d.R. nicht zurücknehmen, da der Bürger hier einen Vertrauensschutz hat. Deswegen ist mein Schulleiter auch so hinterher, dass bei und alle Bewerbungen mehrfach gesprüft werden, um eben nicht in die Situation zu kommen.
-
So, jetzt auch mal Jugendamt und schulpsychologischen Dienst ins Boot geholt. Wenn es nicht so ernst wäre, könnt es fast Spaß machen, mal auf der anderen Seite zu stehen

Werbung