Beiträge von Trantor

    Ich persönlich mache auch bei Klassen, die sich schon kennen, eine Vorstellungsrunde, schließlich will ich die Schüler ja auch kennenlernen und diese sollen ja auch wissen, mit wem sie es zu tun haben. Ansonsten finde ich immer kurze Einstufungstests sinnvoll, um den allgemeinen Stand und individuelle Stärken und Schwächen kennenzulernen.

    Tja, manchmal frisst sie halt die Hälfte aller Einträge, so dass 4 Leute tagelang in jeder Freistunde rackern müssen, manchmal ist sie überlastet und braucht für jden Pups Stunden, viele Dinge kann und kapiert sie einfach nicht, v.a. bei Oberstufenstundenplänen ... Kann ja sein, dass andere Softwares noch schlimmer sind - aber das, was unsere Verwaltungsnerds vor ein paar Jahren für sich selbst entworfen hatten, sie jetzt aber nicht mehr nutzen dürfen, hat jedenfalls annähern perfekt funktioniert. Ich nehm aber an, dass der Geschäftsabschluss des Landes mit den LUSD Entwicklern ein richtig guter war...

    Ich glaube, da ist aber noch viel schlechter Ruf aus der Anfangszeit dabei. Ich arbeite erst seit ein paar Monaten intensiver mit der LUSD, und eigentlich funktioniert alles, was ich brauche, allerdings fehlen mir Erfahrungen zum Zeugnismodul, wo es ja noch viele Klagen gibt.

    Meines Wissens ist in allen Bundesländern die Bedingung für eine Freistellung vom Dienst ohne Bezüge immer, dass dem keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Das dürfte bei einer Leitungsfunktion aber der Fall sein, einen Rechtsanspruch auf so eine Freistellung wird man somit kaum durchsetzen können.

    Das ist meines Wissens aber auch eine Frage der Vorlaufzeit. Wenn man so etwas 2 - 3 Jahre im voraus beantragt, dann sollte es dem Dienstherren auch möglich sein, einen entsprechenden Ersatz zu organisieren. Mir sind aus Hessen zwei Fälle persönlich bekonnt, bei den Schulleitungsmitglieder (allerdings keine Schulleiter) ein Sabbatjahr machen konnten.

    Ich kann es nur für Hessen sagen, da aber hier EU-Recht betroffen ist, sollte es in NRW ähnlich sein.

    Abschlüsse aus der EU müssen anerkannt werden, allerdings muss vom Berwerber ein Anpassungslehrgang absolviert werden. Dieser ist allerdings vom zeitlichen Umfang variabel je nach Einschätzung des zuständigen Studienseminars. Die Veranstaltungen laufen dann gemeinsam mit den Referendaren, allerdings ohne Prüfung. Ich bin mir nicht sicher, ob es noch so ist, aber zu meiner Zeit am Seminar wurden diese Leute auch voll bezahlt im ggegensatz zu den Referendaren.

    Hallo Indy,

    du solltest deine Gewichtsabnahme auf jeden Fall beim Amtsarzt erwähnen, möglichst mehrfach (schriftlich und nochmal mündlich - ich hatte irgendwie den Eindruck, das Formular, das man ausfüllen muss, liest niemand). Mein BMI war bei der Untersuchung auch etwas zu hoch - da aber ansonsten alles okay war, entschied die Amtsärztin voller Gnaden, dass sie mal nicht so sein wolle.
    Das schaffst du auch!

    Liebe Grüße
    Susi

    Mir hat ein befreundeter Amtsarzt (allerdings in Hessen) genau das Gegenteil gesagt. Man soll die Abnahme nicht erwähnen, weil die Ärzte dann den Jojo-Effekt miteinbeziehen.

    @immergut: Danke für die Rückmeldung :) Ich bin ja auch noch am Überlegen. Neben der Eitelkeit ist bei mir der Grund, dass sich Veröffentlichungen immer gut im Lebenslauf machen ;) Ich bin ja so vermessen, dass ich sage, dass ich irgendwann mal Schulleiter werden will. Ansonsten bietet GRIN 40% der Erlöses, klingt erst mal nicht so schlecht bzw. so gut, dass ich mich schon frage, wo der Haken da ist.

    Nachdem ich jetzt endlich das Ergebnis meiner Masterarbeit in Schulmanagement bekommen habe (Note 1,0 :victory: ), überlege ich, ob ich das Ding veröffenltliche. Hat da jemand erfahrungen, wie man das macht? Ich möchte da niocht bei einem dubiosen Anbieter landen. Der Grin-Verlag klingt zwar gut (http://www.grin.com/de/), aber ich selbst fand die Bücher als Käufer immer sehr überteuert.

    Meines Wissens können einmal zugewiesene Besoldungsgruppen nur noch durch gerichtliches Urteil abgesenkt werden. Man kann sie weder freiwillig noch bei Versetzung auf einen anderen Dienstposten verlieren. Mir ist z.B. ein Fall bekannt, in der eine ehemalige Abteilungsleiterin weiter mit A15 besoldet wird, obwohl sie (nach mehreren Vorkommnissen und Zwangsversetzung) nur noch als normale Lehrerin tätig ist.

    Hallo an alle :) Ich habe ja in den letzten zwei Jahren mein Schulmanagement-Studium gemacht bzw. erlitten. Letzten Freitag habe ich endlich die Master-Arbeit weggeschickt, und jetzt beginnt das große Warten! Ich wollte mich hier an dieser Stelle nur einmal bei all denen bedanken, die mir in dieser Zeit bei ganz vielen kleinen und großen Fragen geholfen haben. Es war eine große Unterstützung. Also nochmal: DANKE!!! :top:

    Nee, is klar. Gehst du auch mit diesem Ungetüm auf dem Kopf zur Schule, das man da in deinem Avatar sieht? Damit fühlst du dich ja offensichtlich sehr wohl ...

    Ich fühle mich pudelwohl in der blauen, verdreckten Arbeitslatzhose, die ich gleich anziehen werde, um den Garten umzugraben. Wenn ich aus der Schule komme, schmeiße ich meist als erstes die feinen Klamotten von mir und schlüpfe in eine ausgebeulte Jogginghose oder Schlimmeres. Gut, in der Schule würde ich mich damit auch nicht wohlfühlen, aber manche Kollegen sind da weit schmerzfreier ...

    Naja, die Mütze habe ich ja nicht mal gekauft ;) Aber ich trage immer Jeans und T-Shirt, Treckinghemd oder Kapuzenpullover, hat meiner Karriere nch nicht geschadet, eher im Gegenteil!

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