Ich könnte dir jetzt spontan die Verordnung und den Paragraph (43 ;;-) für die Grundschule nennen, aber dasnutzt dir vermutlich nichts?
Ich denke, es wird wirklich nur in den einzelnen Verordnungen an den jeweiligen Schulstufen geregelt zu sein.
Danke! Aber da liegt für mich genau der Knackpunkt: Heißt das umgekehrt, dass in Schulformen, in deren VO nichts über Förderpläne steht, dass sie dann auch nicht gemacht werden müssen? müsste ja eigentlich so sein, wenn es da keine überdeordnete Rechtsvorschrift gibt.