Beiträge von marina

    Sorry, natürlich nicht bei Konferenzen die Organisation und Dokumentation. Habe ich ich überlesen.
    Die Vorbereitung der Unterlagen auf Bitte der SL und Abteilungsleitungen zwecks Kopien und z. B. Nachhalten, ob alle Förderpläne verteilt wurden und entsprechende Aktenvermerke schon.


    Unsere Assistentin bereitet nur die Statitik vor (Daten raussuchen ...) - den Endschliff muss natürlich die SL übernehmen.


    ....

    Das sind Aufgaben unserer Schulverwaltungsassistentin und das läuft seit Jahren prima.

    @'silke111: Ich habe den Antrag am 10. Dezember eingereicht und das Geld im Juni als "Urlaubsgeld" erhalten (angeforderte Unterlagen im Februar nachgereicht). Mir wurden meine Zeit in Vertretung und vor dem 29. Lebensjahr anerkannt. (Köln, Gymnasium). Es liegt vielleicht am Sachbearbeiter und an der Schulart. Ich vermute bei Grundschulen gibt es mehr Anträge als am Gymnasium.Die Kolleginnen sind meist jünger in den Schuldienst eingetreten. Die Sachbearbeiter sind die gleichen wir für die Einstellungen, Beförderungen ...

    Mitaufsicht ist ein klarer Gesetzesverstoß, es gibt dazu ein Urteil des BGH vom 19.06.1972, ich zitiere mal kurz:
    "Es genügt nicht, dass eine Schulklasse von der Lehrkraft im Nebenzimmer mitbeaufsichtigt wird. Ein Schulleiter, der dies anordnet, begeht eine Amtspflichtverletzung."


    Du musst diese "Mitaufsicht" in jedem Fall ablehnen und den Schulleiter auf die Rechtswidrigkeit seiner Anordnung hinweisen, falls er diese dennoch erteilt solltest du auf Klärung durch die obere oder oberste Schulaufsichtsbehörde bestehen, bist aber rechtlich aus dem Schneider.


    P.S.: Wen das interessiert: Günther Hoegg - Schulrecht: kurz und bündig [Anzeige]

    Ich kann mich dem nur anschließen.
    In einigen Schulen heißt es auch Parallelbetreuung.

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