Inzidenz muss unter 100 sein, damit Grundschulen überhaupt im Wechselunterricht starten (grad Pressekonferenz).
Beiträge von DeadPoet
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"Lehrerinnen und Lehrer sollen sich früher impfen lassen können ... sie kommen in Prioritätengruppe 2 ... und können sich damit wohl im JUNI impfen lassen." (Bayerischer Rundfunk)
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Überrascht mich jetzt etwas. "Lockdown" verlängert bis in den Februar hinein, Aussage Söder, man werde wohl "vorsichtiger sein" ... und dann am 22.2. ... aber gut erst mal schauen, welche Schulen / Jahrgangsstufen und wohl dann im Wechselunterricht.
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Ich seh das anders ... wenn sie meinem brillanten Unterricht nicht folgen, bestrafen sie sich selbst.
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dann ist es nicht weit bis LoL ...
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Vermutlich einschließlich CD-Playern?
CD Player? Für mein Referendariat vor 25 Jahren hab ich mir einen tragbaren gekauft ... der steht jetzt in der Wohnung meiner Tochter und geht immer noch
Von wegen Dienstgerät ... -
Ich wage die Zahl von 31.000, die angeblich schon Lehrerdienstgeräte in Bayern haben (!), zu bezweifeln. Das Geld mag ja da sein, vielleicht den Schulen auch schon zugeteilt (so ist es bei uns), aber ausgegeben?
Und: Mit der Argumentation hinsichtlich 30 Urlaubstagen ... dann werden bald auch Weihnachts-, Oster-, Pfingstferien etc gestrichen. Die Arbeitszeituntersuchungen, die ich kenne, besagen, dass SEK II Lehrer (für andere habe ich keine Daten, das bedeutet nicht, dass ich damit sage, dass die weniger arbeiten) unter Einbeziehung der Ferien im Durchschnitt mindestens 40 Stunden in der Woche arbeiten.
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Sagt mal ... ich schau beim Erstellen von Materialien auf Mebis hier grad rein ... habt Ihr alle (naja, eigentlich nur einer) nix Besseres zu tun als mit einer Verbissenheit über solche Dinge zu diskutieren?
So ... und jetzt geh ich wieder in die Frankfurter Paulskirche ...
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Wirkt am besten zusammen mit einem guten Whisky .
Lagavulin?
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Ok, dann werf ich auch mal die Kristallkugel an:
- Abschlussklassen (auch Realschule, FOS etc) im Wechselunterricht
- Grundschulen (wohl im Wechselunterricht)
- alle anderen: Distanzunterricht
vielleicht auch noch Q11 im Wechselunterricht, denn da sind einige Klausuren aus 11/1 noch nicht geschrieben und die müssen geschrieben werden.
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Das weiß ich leider nicht. Man kann aber auch von den SuS verlangen, mal einfach kurz ein "ja" in den Chat zu schreiben (aber mit Teams kenne ich mich nicht aus).
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Das würde ich für bedenklich halten, aber mich wundert ja bald nix mehr.
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FFP2 Pflicht für Lehrer würde interessant. Das KM hat in Begleitschreiben zur beiden Zuteilungen von FFP-Masken bei uns darauf hingewiesen, dass man sie maximal 70 Minuten am Stück tragen solle und dann 30 Minuten ohne Maske "Pause" machen soll ... wir haben Doppelstundenprinzip.
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Bei BBB kann man für die SuS ganz überraschend eine Abstimmung starten. Da kommt bei jedem dann z.B. zum Anklicken "Ja/Nein". Ich sehe, wer schon abgestimmt hat und wer nicht ... und wie lange jeder braucht. Ich nutze das jede Videokonferenz immer mal mittendrin um zu sehen, wer wirklich auch noch geistig da ist und wer nur eingeloggt ist und nebenbei ein MMO spielt.
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Das handhabe ich auch so. Wenn ich dem "Namen" in der Videokonferenz keinen Schülernamen zuordnen kann, entferne ich die Person aus der Konferenz (nach Aufforderung, sich mit dem richtigen Namen anzumelden).
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Es ging bei meinem Beitrag nicht um die Übertragung des Videobilds, sondern um Videokonferenzen an sich (als Antwort auf die Frage: "Warum macht ihr dann ...?"). Die Konferenzen finden dann halt als Audiokonferenzen mit Nutzung der Möglichkeiten von Präsentationen oder "Bildschirm teilen" statt. Was das Bild angeht, richtig, keiner muss in Bayern sein Bild übertragen.
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Einige Schulen bei uns in der Gegend diskutieren, in den Faschingsferien (oder schon kommende Woche) nichts Neues auf MEbis zu stellen und auch keine verpflichtenden Videokonferenzen abzuhalten, um den SchülerInnen eine kleine Atempause zu gönnen und Gelegenheit zu geben, das Material der letzten Wochen u.U. noch einmal zu "verdauen".
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Bei uns z.B. in den Hinweisen durch den Ministerialbeauftragten (MBR 006 2021 Hinweise zum Distanzunterricht vom 28.1.):
"Wenn die entsprechenden Voraussetzungen für den Distanzunterricht vorliegen (vgl. § 19 Abs.4 BaySchO), ist die Lehrkraft verpflichtet, Distanzunterricht zu erteilen. Bei der Erteilung von Distanzunterricht hat die Lehrkraft grundsätzlich die Wege der elektronischen Kommunikation zu nutzen (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 2 BaySchO).
Die konkrete Ausgestaltung des Distanzunterrichts hängt dabei von den vorhandenen Ressourcen vor Ort ab. Soweit die technischen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vor Ort erfüllt sind, gehört zum Distanzunterricht insbesondere der Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Schulleitungen können verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen, sofern deren Verwendung an der Schule vereinbart wurde (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).
Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen oder zu kommunizieren. Mit Rücksicht auf die informationelle Selbstbestimmung der Lehrkraft, aber auch im Hinblick auf deren pädagogische Freiheit, wie sie digitale Kommunikationswerkzeuge im Einzelnen nutzt, ist beim Einsatz von Videokonferenzen die Übertragung des eigenen Bildes der Lehrkraft per Videobild optional vorgesehen. D. h. es besteht keine Verpflichtung, das eigene Videobild zu übertragen."
und in den "FAQ zur Durchführung von Distanzunterricht vom 14.12.2020" des Ministeriums (und das ist soweit ich weiß ein KMS) steht fast wörtlich das Gleiche:
" Wenn die Voraussetzungen des Distanzunterrichts vorliegen (§ 19 Abs. 4 BaySchO), ist die Lehrkraft verpflichtet, Distanzunterricht zu erteilen. Bei der Erteilung von Distanzunterricht hat die Lehrkraft grundsätzlich die Wege der elektronischen Datenkommunikation zu nutzen (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 2
BaySchO).
Die konkrete Ausgestaltung des Distanzunterrichts hängt unter anderem von den Ressourcen vor Ort ab. Soweit die technischen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vor Ort erfüllt sind, gehört zum Distanzunterricht insbesondere der Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Schulleitungen können im
Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).
Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen und mit diesen distanzunterrichtlich zu interagieren. Mit Rücksicht auf den Schutz der Lehrkraft, aber auch im Hinblick auf deren pädagogische Freiheit, wie sie digitale Kommunikationswerkzeuge im Einzelnen nutzt, ist beim Einsatz von Videokonferenzen die Übertragung des eigenen Bildes der Lehrkraft per Videobild optional vorgesehen"
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Ah, ok. Hier in Hessen unterliegen laut Schulgesetz Methode und Medien der pädagogischen Freiheit.
Bin ich bisher bei uns auch davon ausgegangen, allerdings standen in den letzten Mitteilungen (KMS) des Mysteriums halt auch drin, dass die SL digitale Unterrichtsmethoden bis hin zur Videokonferenz anordnen kann. Das Argument "Meine Ausstattung gibt das daheim nicht her" wurde mit "Kommen Sie in die Schule, da stehen Geräte" entkräftet ...
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Wieso müsst ihr? Habt ihr keine pädagogische Freiheit?
Die SL hat angeordnet, das Ministerium augenscheinlich die rechtl. Grundlagen geschaffen.
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